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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


20. Januar 2011

Maschis Kumpel unterliegt in Ausgburg

Über den Streit von AWD-Chef Maschmeyer wurde hier häufig berichtet.

Nun hat es jemand am Landgericht Augsburg versucht, der Maschmeyer beim Betreten einer Gala „Ein Herz für Kinder“ begleitet hatte. Die Augsburger Allgemeine weiß:

Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala –  einem Ereignis der Zeitgeschichte – begleitet hatte.

Lassen wir einmal dahingestellt, ob es den Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“ wirklich noch gibt – wenn sich der Mann in der ZDF-Show nicht geziert hat, dann sollte ihm die NDR-Zweitverwertung recht sein. Echte Freunde stehen doch zusammen, auch wenn es mal regnet! Gell, Maschi?

14. Januar 2011

Maschmeyer hat es schon wieder getan!

Am Landgericht Berlin ließ ein Hamburger Anwalt dem Hamburger Sender NDR für seinen Hannoveraner Mandanten verbieten, die „Michael Moore“-Szene aus der Drückerkönig-Doku künftig zu verbreiten, meldet SPON.

Die Frage, ob für eine Veröffentlichung eine stillschweigende Einwilligung vorlag oder ob aufgrund überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Szene gezeigt werden muss, kann unterschiedlich beantwortet werden. Für die streitbaren Geschäfte von Maschi ist die Szene nicht erheblich – jeder hat das Recht, ein Interview abzulehnen, insbesondere ein aufgenötigtes, zumal in dem Zeitpunkt auch nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung (sondern davor). Maschi wäre es allerdings anzuraten gewesen, bereits bei den Aufnahmen einer Verwendung deutlich zu widersprechen, was das Untersagen im Vorfeld ggf. vereinfacht hätte.

Wie gesagt, es gäbe über Maschi und den AWD eine Menge substantiiertere Vorwürfe als das Verweigern eines Interviews, die im Zweifel wichtiger gewesen wären. Unter PR-Gesichtspunkten hat es der NDR allerdings goldrichtig gemacht. Und statt den Ball flach zu halten, tritt Maschi nun auch noch nach. Da kann man halt nix machen.

UPDATE: Interview mit dem DLF-Interview mit dem NDR-Justiziar Klaus Siekmann

Demzufolge hatte Maschi der BILD sein Interview gegeben, ohne zuvor den Film gesehen zu haben. Beim Interview ist übrigens kein Autorenname angegeben …

12. Januar 2011

Maschmeyer lässt gegen die ARD spammen und pöbeln

Heute Abend wird Der Drückerkönig und die Politik ausgestrahlt, trotz aller anwaltlichen Bemühungen, den Journalisten Knüppel und Papierfluten zwischen die Beine zu werfen. Maschmeyer jammert, man hätte ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – obwohl er etliche Interviewanfragen abgelehnt hatte.

Die Süddeutsche hat weitere Hintergründe zum Gebaren des ehrenwerten Herrn Maschmeyer, der bereits die Doku vom letzten Jahr abmahnen ließ:

Etliche Personen, die in dem Stück zum Teil nur am Rande ins Bild laufen, ließen sich nun von Prinz vertreten und ihre Persönlichkeitsrechte per Einstweiliger Verfügung schützen, andere Teile des Film sollten wegen strittiger Urheberrechte nicht wieder verwendet werden dürfen. Mal hatte Prinz Erfolg, mal nicht. Viele kleine Scharmützel, die Prinz gleich an drei Gerichtsorten initiierte.

Für Forumshopping und Mehrfachversuche für einstweilige Verfügungen an unterschiedlichen Gerichten ist der Kollege Prinz nicht unbekannt.

DIE WELT zitiert weiter den NDR-Juristen:

Dabei sind laut NDR-Justiziar Klaus Siekmann die wesentlichen Aussagen aus dem Film im September weder von Maschmeyer noch vom AWD inhaltlichen angegriffen worden. Angegriffen wurde stattdessen, dass der eine oder andere nicht gezeigt werden möchte oder dass Maschmeyers Auto schwarz und nicht weiß sei, beschreibt Siekmann beispielhaft „die Qualität der Rechtsstreitigkeiten“.

Auch diese Strategie ist bekannt. Der Abmahn-Profi ist sich aber nicht zu schade, sich vollends zum Büttel seines zahlungskräftigen Mandaten zu machen:

Die „zu erwartenden Rechtsverletzungen unseres Mandanten“ seien geeignet, schrieb die Kanzlei, „dass das Handeln des NDR bzw. der ARD (…) als Präzedenzfall dazu geeignet wäre, die Grenzen der gebührenfinanzierten und gesetzlichen Grundversorgung gerichtlich feststellen zu lassen“.

Das könnte spannend werden, denn die ARD-Rundfunkanstalten sind diejenigen, die sich am meisten mit Mächtigen anlegen, und das noch hoffentlich lange tun werden. Die TAZ hat indes den Kollegen Prinz zum „Faxweltmeister“ gekürt.

Wunderschön über den „Drückerberger“ schreibt aktuell Financial Times Deutschland:

Nach der Gründung von AWD 1988 war Maschmeyer jahrelang der Aussätzige von der unbeliebten Drückerkolonne. Damals wollten selbst die Chefs jener Versicherer ungern mit ihm gesehen werden, deren Policen er verkaufte. Heute ist der Bundespräsident sein Freund.

Auch das Handelsblatt staunt über Maschis Motzen. Kurzum: Sympathiepunkte hat Maschi mit seinem Zensurversuch keine gemacht. Dafür aber wird Frau Streisand für den AWD-Gründer singen – gratis.

Der Stoff ist längst bei den Kabarettisten angekommen:

11. Januar 2011

Maschmeyer mag ARD-Doku nicht

Drückerkönig Carsten Maschmeyer, dessen früherer AWD googlemäßig unter meiner Website Finanzparasiten.de leidet, hat den Grand Seigneur der der Medienanwälte engagiert, um die Ausstrahlung eines für ihn wenig schmeichelhaften Films in der ARD zu verhindern.

Der Weg, den der Kollege Prof. Prinz wählte, ist bemerkenswert: So schrieb der Anwalt offenbar sämtliche ARD-Anstalten an. Die allerdings scheinen unbeeindruckt zu sein. Der Streisand-Effekt ist indes schon an der Arbeit.

„Der Drückerkönig und die Politik“ Mittwoch, 21.45 Uhr, ARD.

6. Januar 2011

Jurisdiction Hopping

Auf dem Chaos Computer Congress in Berlin traf ich die US-Kollegin Tiffany Rad, eine Hackerin und Professorin. Auf dem Kongress hielt sie einen Vortrag u.a. über „Jurisdiction Hopping“. Sich lästigen Rechtsordnung durch Platzierung des Informationsangebots in anderen Rechtsordnungen zu entziehen, wer tut denn so was … ;-)

Sie erzählte mir, dass der deutsche Zoll ihren Computer aufzumachen versuchte, was ihr schon an diversen Flughäfen passiert sei. Die Kiste war natürlich fachfrauisch gesichert.

Bei ihrem Berlinbesuch wurde die Hackerin jedoch selbst Opfer der Maschinen: Die Lufthansa verschlampte ihr Gepäck, was die Amerikanerin zu Tiraden auf Twitter veranlasste. Vermutlich zog auch das Gepäck andere Rechtsordnungen als die hiesige vor …

Schwenn haut auf die Kacke

Starverteidiger Schwenn pöbelt gegen die Staatsanwaltschaft:

„Die beiden Herren mir gegenüber sind um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann“, fasste der Strafverteidiger mit einiger Chuzpe zusammen.

berichtet DIE WELT.

Das Gericht beurteilte den Temperamentsausbruch des Hanseaten als von der Wahrnehmung berechtigter Interessen getragen.

Doch der Mann schießt auch gegen die Medien:

Die beiden Magazine, so der grundsätzliche Vorwurf der Verteidigung, sollen Zeuginnen dafür bezahlt haben, dass diese ihre Aussagen „nachschärften“ und Jörg Kachelmann vor Gericht belasten. Daher handele es sich nicht um die Frage der Pressefreiheit, sondern um strafbare Manipulation eines Verfahrens.

Offenbar will Schwenn demnächst auch Beweise einbringen, nach denen das Haus Burda und namentlich sein Verleger Hubert Burda angeblich schon länger gegen Jörg Kachelmann agieren. Das ließ der Anwalt bei der Vernehmung von MDR-Fernsehdirektor Wolfgang Vietze anklingen.

BILD: geklaut beim Titanic-Magazin

13. Dezember 2010

Assanges Anwalt im Interview

David Frost, der seinerzeit das berühmte Interview mit Richard Nixon machte, hatte den Kollegen Mark Stephens in seiner Talkshow „Frost over the World“ zu Gast. Stephens vertritt Julian Assange, der in London aufgrund eines schwedischen Haftbefehls ohne schlüssige Vorwürfe festgehalten wird.

8. Dezember 2010

Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz

Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:

2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit

Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.

Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08  v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07  v. 03.02.10  den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.

Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest

– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,

– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,

– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,

– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,

– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,

– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.

Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.

Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.

Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.

Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.

Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30  zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.

Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.

Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!

6. Dezember 2010

Zeugeneinvernahme via Printmedien?

Der eigentlich mit Alice Schwarzer bereits mehr als genug bestrafte Jörg Kachelmann muss nun eine Schweizer Zeugin fürchten – die allerdings als Schweizerin nicht effektiv zur Aussage verpflichtet werden kann, und offenbar auch keinen Bock hat, im Focus der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten ihres Unterleibs befragt zu werden. Im FOCUS hingegen ist ihre Aussage mehr oder weniger schon nachzulesen. Das ruft natürlich des Kachelmanns Anwälte auf den Plan:

Schwenn sagte der SZ, er halte es für „verantwortungslos“, über die angeblichen Aussagen einer Zeugin zu berichten, wenn man wisse, dass diese nicht vor Gericht erscheinen werde. Kachelmanns Anwalt in Medienangelegenheiten, Ralf Höcker, erklärte, die Verteidigung sei schon vor längerer Zeit mit der angeblichen Zeugin konfrontiert worden. Falls diese tatsächlich in dem von Focus berichteten Sinn aussagen sollte, „wird das problemlos zu widerlegen sein“.

Und nun: Das Wetter.

25. November 2010

Pressearbeit eines Strafverteidigers

Zum Thema Pressekommunikation eines Strafverteidigers halte ich es mit dem Kollegen Thilo Pfordte: Null.

Verteidigerkommentare in der Presse nutzen dem Mandanten genau nichts, können ihm aber schaden. Vor der Presse wie vor den Behörden gilt: Wer früher singt, sitzt länger.

Der öffentliche Arbeitsplatz eines Strafverteidigers ist der Gerichtssaal. Ende. Wer ins Fernsehen usw. will, soll sich halt beim „RTL-Supertalent“ bewerben. Strafverteidiger sind keine Pressesprecher, PR-Berater oder ähnliches, außerdem unterliegen sie einer beruflichen Schweigepflicht. Bewusste Prozessführung über die Medien nutzt nur, wenn man diesbezüglich ein Konzept hat – man sollte aber wissen, dass die meisten Strafrichter allergisch auf solche Mätzchen reagieren.

Dem ausführlichen Kommentar des Kollegen Vetter zu einem aktuellen Mordfall ist ansonsten nichts hinzuzufügen.