Wie hier mehrfach berichtet, hatte ein Unternehmer einen Weg gefunden, wie man den LIDL-Konzern mit konkurrenzfähig preiswerten Brötchen beliefert: Sparen an Produktionsmitteln und Humankapital.
Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff hatte in einer Undercover-Reportage mit zum Teil versteckter Kamera gedreht und war Zeuge unfassbarer Vorgänge geworden. Aus Kostengründen seien keine gebotenen Reparaturen oder neue Bleche angeschafft worden. Wallraff und ein ebenfalls verklagter Arbeitskollege hatten u.a. geschildert, es sei immer wieder zu Verbrennungen gekommen. Es hätte nicht ausreichend intakte Handschuhe gegeben, mit denen etwa im Fall eines häufig auftretenden Defekts des Laufbandes die Backbleche hätten vom Band genommen werden können. Das Strafverfahren in Bad Kreuznach verzögerte sich aus diversen Gründen über Jahre hinweg, was Wallraff für eine Strategie der Verteidigung hält. Zwischenzeitlich meldete die Firma Insolvenz an.
Im Oktober 2011 wiederholte Wallraff einige Äußerung über verbrannte Mitarbeiter bei „Hart, aber fair“ (ab 44. Minute), formulierte jedoch über „alle“ Kollegen. Zudem zitierte er diese mit dem Begriff „Sklavenarbeit“ und äußerte, der Unternehmer versuche, sich seiner Gerichtsbarkeit bzw. seiner Verurteilung durch Befangenheitsanträge zu entziehen.
Der Unternehmer, der Wallraff zufolge seine Erklärungen von Teneriffa aus abgibt, heuerte den Kachelmann-Anwalt Prof. Dr. Ralf Höcker an, der die undankbare Aufgabe hatte, gegen die Ikone des Enthüllungsjournalismus, dessen Arbeitskollegen und den SWR einstweilige Verfügungen zu beantragen und Klage zu erheben. Wallraff zu verklagen gehört aber nun einmal zu den Dingen, die man einfach nicht tut, – insbesondere dann, wenn man etwas unter dem Deckel halten will. Der Streisand-Effekt scheint sich noch immer nicht hinreichend genug herumgesprochen zu haben. Schon allein deshalb war dieser Prozess von pädagogisch hohem Wert – und Wallraff hatte seine Bühne: (more…)
Gestern hatte ich ein bisschen zotig über die aktuelle Aktion der Kollegen berichtet, welche die Urheberrechte von Anbietern des fachmännisch ausgeleuchteten Naturfilms verteidigen. Dabei ging es um vergleichsweise aktuelle Titt Titel.
Der historisch interessierte Kollege Marco Dörre weist in seinem medienrechtlichen Blog von Zeit zu Zeit auf die Freigabe von Kulturgütern hin, die aufgrund der sich wandelnden Ansichten über Werte und Pädagogik sowie der Vielfalt an informationellen Einflüssen nicht mehr als jugendgefährdend eingestuft werden. Nunmehr wurde auch das Kunstwerk „Die mit dem roten Halsband“ auch jungen Menschen zugänglich gemacht. Vor ein paar Jahren hatte diese Filmkunst Musiker zu dem obigen gefaketen Werbespot inspiriert, dessen Audio etliche Leute für authentisch hielten. ;)
Das Rubrum in gerichtlichen Dokumenten unterliegt der Konvention, dass der Kläger, Antragsteller usw. an erster Stelle genannt wird, dann der Gegner.Für anwaltliche Rubren gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Manche Anwälte übernehmen pragmatisch die gerichtliche Reihenfolge, im Prinzip interessiert das auch niemanden.
Bei den wohl meisten Anwälten ist es allerdings üblich, dass man im Rubrum die eigene Partei zuerst nennt, also auch dann, wenn man den Angegriffenen usw. vertritt. Und man kann durchaus seine Schlüsse über die Qualität eines Anwalts ziehen, der solche Konventionen offensichtlich nicht einmal kennt.
Ein mir schon mehrfach aufgefallener Kollege hielt mir neulich vor Verhandlungsbeginn altklug einen Vortrag, man wisse auf meiner Seite wohl nicht, ob man den Kläger oder den Beklagten vertrete, weil unsere Partei zuerst genannt sei. Schade, dass die Richter noch nicht da waren, um dieses Eigentor zu bezeugen. Sie hatten dann aber auch so Spaß am Kollegen …
Ein bekannter Berliner Medienanwalt, der Showstars, Spitzensportler und ehemalige Bundeskanzler zu vertreten pflegt, störte sich an einer illustrierten Liste von damals 102 Entscheidungen, die zugunsten eines Gerichtsbloggers ausgegangen waren, sowie an einer Presseerklärung. Die Berliner Pressekammer wies die Klage ab, sodass sich die Anzahl der „schönen Entscheidungen“ nunmehr auf 113 erhöhte:
(…) Der Beklagte bezweifelt die Prozessfähigkeit des Klägers. Dieser habe in den Jahren 2008 von dem Beklagten ca. 51.000,00 EUR erstreiten können, zugleich aber hätten der Kläger und „seine Mitstreiter im System XXX & Co.“ in den gegen den Beklagten gerichteten Verfahren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von ca. 105.000,00 EUR zahlen müssen. Daraus ergebe sich, dass bei dem Kläger der seltene Fall der „querulatorischen Prozesssucht“ vorliege.
(…)
1. Das Vorliegen der Prozessfähigkeit und der weiteren Prozessvoraussetzungen prüft das Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen, § 56 Abs. 1 ZPO. Dies bedeutet indessen nicht, dass das Gericht von sich aus die zur Beurteilung der Prozessfähigkeit erforderlichen Tatsachen zu ermitteln und aufzuklären hat. Vielmehr setzt die Pflicht zur Überprüfung der Prozessfähigkeit erst dann ein, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ihr Fehlen vorliegen (BGH NJW 2004, 2523, 2524). Solche Anhaltspunkte sind hier nicht vorhanden. Sie sind insbesondere nicht schon darin zu erblicken, dass der Kläger eine Vielzahl von Verfahren gegen den Beklagten angestrengt hat, von denen er nur einen Teil gewonnen hat. Es ist jedermann unbenommen, gerichtliche Verfahren unabhängig von ihren Erfolgsaussichten anhängig zu machen. So steht es auch dem Kläger frei, seines Erachtens unzulässige Äußerungen des Beklagten anzugreifen, zumal sich aus dem Verlauf der bisher zwischen dem Kläger und dem Beklagten geführten Rechtsstreitigkeiten nichts für die Erfolgsaussichten des hiesigen Verfahrens ableiten lässt.
(…)
An dieser [Begründetheit der Klage] fehlt es allerdings insgesamt. Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gegen den Beklagten aus einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, §§ 823, 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, weder hinsichtlich der Unterseite „102 schöne Entscheidungen“ (unten 1.) noch hinsichtlich der „Presseerklärung“ (unten 2.) zu.
(…)
Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung“ auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die 6er Kläger gegen den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie „Zensoren“, „fragwürdige und umstrittene Gestalten“ und „Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine Schlappe“ Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.
Gestern hörte ich vom Vorsitzenden Richter der Stuttgarter Pressekammer eine Einsicht, die ich exakt in gleicher Weise vom Vorsitzenden der Münchner Pressekammer ein Jahr zuvor vernahm:
Es ist wahrscheinlich besser, wenn man professionell seinen Job macht und darauf verzichtet, im Internet nach sich zu googeln.
So isses. Man muss in diesem Job nun mal seinen Weg gehen und einiges (nicht alles) aushalten, wenn man als Richter oder Anwalt mit eigenartigen Menschen und Sachverhalten befasst ist. Hätten wir Harmonie gesucht, dann hätten wir Theologie oder so studiert. Ham wa aber nich!
Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.
Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.
Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)
Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen.
Herrn Dr. Nikolaus Klehr erzürnten Websites, die man bei Google-Suchen findet, weshalb er jemanden sowie Google verklagt. Nun ja, wenn man heute nach „Dr. Nikolaus Klehr“ googelt, findet man in der Top Ten nunmehr neue Seiten, die Herrn Dr. Nikolaus Klehr vermutlich nicht gefallen werden. Das haben Sie aber gut hingekriegt, Herr Doktor!
Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.
Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.