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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (9)

Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.

Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen –  das Handwerk zu legen.

5. November 2011

111 schöne Entscheidungen

Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.

3. November 2011

Seltsame PR-Partnerschaft des Handelsblatts

Gestern brachte ZAPP (NDR) einen Beitrag über die seltsame Partnerschaft des Handelsblatts mit Unternehmen, die PR in Schulen lancieren. Darunter befand sich auch die Deutsche Vermögensberatungs AG (DVAG), die das von mir protegierte Handelsvertreter-Blog.de nicht so recht zu lieben versteht. Mein Kollege Herr Kai Behrens, der etliche Aussteiger gegenüber der DVAG vertritt, hat im Filmbeitrag einen Kurzauftritt.

Beim Interview-Termin war ich dabei, um juristische Anfgriffsflächen zu vermeiden. Die DVAG ist nämlich seeeeehr empfindlich. Weil das Thema des Beitrags weniger die DVAG als die PR-Partnerschaft war, wurde nur ein Bruchteil gesendet. Dafür gab es gestern im ZDF eine ausführliche Doku über die Tricks im Versicherungsgeschäft. Dort nannte man vorsichtshalber nicht den Namen der DVAG, sondern spricht lieber von einer Vertriebsgesellschaft.

Zum Thema hatte ich vor Jahren einmal eine Website finanzparasiten.de gebastelt, die mir meinen ersten Termin in der Hamburger Pressekammer einbrachte – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …

21. Oktober 2011

Piratenflagge darf wieder im Fenster hängen

Wie hier berichtet, war einer Mieterin von einem TV-bekannten Juristen verboten worden, eine Piratenflagge ins Fenster zu hängen. Das Landgericht Chemnitz kaperte das Urteil, ließ die erstinstanzlichen Richter Kiel holen und den spießigen Kläger über die Planke springen.

Gratulation an die Berufungsführerin, die übrigens mein Blog liest. ;)

19. September 2011

Kölner Landgerichtspräsident will Jurabloggerin zügeln lassen

Die Kollegin Heidrun Jakobs aus Wiesbaden ist nicht dafür bekannt, sich von irgendjemandem auf dieser Welt einschüchtern zu lassen. „Keine Angst vor großen Hunden!“ lautet das Motto der versierten Bankenrechtlerin, wenn sie diverse Geldinstitute und Finanzdienstleister das Beten lehrt, etwa große Banken ständig zur Überarbeitung ihrer AGB zwingt. Vor ein paar Jahren brachte ich sie beim Start des Handelsvertreter-Blogs zum Bloggen, inzwischen hat sich die resolute Frau auch als Bloggerin selbständig gemacht.

Zu den Lesern ihres Blogs gehört anscheinend auch der Präsident des Landgerichts Köln, der sich an einem Beitrag über einen kölschen Richterspruch störte. Der gute Mann machte jedoch den Fehler, sich mit der Kollegin anzulegen, indem er sie bei der Anwaltskammer anschwärzte. Die Kollegin lässt sich derartige Tiefschläge nicht bieten und trägt den Konflikt in aller Öffentlichkeit aus.

Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).

Lesenswert hierzu auch BVerfG, 1 BvR 2650/05 vom 10.3.2009.

 

13. September 2011

Liebe Kollegen, ihr wollt also die Vorratsdatenspeicherung?

Liebe Damen und Herren Rechtsanwälte, falls ihr es irgendwie kritikwürdig findet, dass sich der Staat für die Kontakte eurer Mandanten mit euch interessiert und das Anwaltsgeheimnis mit „Big Brother“-Technologie unterläuft, dann wäre es an der Zeit, Flagge zu zeigen. Die aktuelle Online-Petition diesbezüglich läuft allerdings nur noch bis heute, 24 Uhr.

Ich finde es erstaunlich, dass nicht alle 150.000 zugelassenen Rechtsanwälte, die nun einmal von dieser Schnüffelei betroffen sind, längst gezeichnet haben, welche die erforderlichen 50.000 Stimmen dreimal geschafft hätten. Auch, wenn es wohl eher knapp damit werden wird, heute noch die fehlenden ca. 19.000 Stimmen zu erzielen, ihr könnt wenigstens ein Zeichen setzen.

Es geht nicht nur um eure Mandanten, die ihr möglicherweise gar nicht leiden könnt, sondern auch um euren Gang zum Psychologen oder Arzt, denen ihr von euren Mandanten vorjammern möchtet. Möchtet ihr wirklich, dass der Staat darüber Buch führt? -> Mitzeichnen!

UPDATE: Reingelegt! Ihr habt noch heute den ganzen Mittwoch Zeit. Also tut was!

2. September 2011

Foul im Strafraum

Im Urheber- und Patentrecht kommt es immer wieder zu Fällen von Doppelschöpfungen, welche naturgemäß die Parteien in den Verdacht gegenseitigen Plagiierens bringen. Ein aktuelles Beispiel ist mein Kommentar zum Lehmann ./. Wiese-Urteil vom 28.08.2011, dem dieses heute erschienene Blogpost eines Kollegen nicht unähnlich ist.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung scheidet jedoch dann aus, wenn die Übereinstimmungen dergestalt sind, dass gewisse Wertungen und Formulierungen naheliegend sind und sich aus der Natur des Themas ergeben, sich geradezu aufdrängen. Insbesondere dann, wenn die konkrete Formgebung eine andere ist, also keine sogenannte „sklavische Kopie“ vorliegt, kann es durchaus sein, das zwei sachverständige Köpfe zur selben, nämliche zutreffenden Bewertung gekommen sind. Man wird dem Kollegen zugestehen müssen, dass sein Kommentar ja nicht alle Feinheiten aufweist, insbesondere das schöne Video fehlt.

Auch möglich, dass der Kollege von meiner Arbeit so begeistert ist, dass er sich dem Original nur mit großem Respekt nähert und sich keine Änderungen anmaßt … ;) In diesem Sinne: Herzlich willkommen in der Piratenpartei, gemeinsam schaffen wir in Berlin die 5%-Hürde!

19. August 2011

Mündliche Verhandlung im Blindflug

Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.

Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.

Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).

Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.

Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

18. August 2011

Atlantiklux lässt Anwaltsboutique Krawallanwalt zensieren

Derzeit ist eine sympathische Versicherung namens Atlantiklux schlecht auf den Kollegen Melchior zu sprechen, der in seinem höchst erfolgreichen Blog Unerfreuliches über diese Assekuranz zu berichten weiß. Die Versicherer versicherten sich bei Kollegen unter der Firmierung“Anwaltsboutique“, dass man dem Blawger Einhalt gebieten könne und bitten den Kollegen Melchior nun vor den Kadi. Der hat offenbar an der „Anwaltsboutique“ genau so einen großen Spaß wie ich am Anwalt eines gewissen Sven T.

5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.