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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


26. März 2013

Rainer Stickelberger (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung

Irgendwer hat offenbar gefehlt, als wir das mit der Vorratsdatenspeicherung durchgenommen hatten. Dieser Mensch konnte nunmehr als „Rainer Stickelberger“ (SPD) identifiziert werden.

21. Juni 2012

Abwehr-Initiative(n) gegen Gängel-Abmahnungen

Derzeit arbeite ich an einem Konzept, wie man durch Vernetzung Blogger etc. vor den Auswüchsen weltfremder Rechtsprechung schützen kann.

Ein ähnliches Anliegen verfolgt Hardy Prothmann, der einen Verein gegen den Abmahnwahn gründen will. Prothmanns Heddesheim-Blog ist vor allem durch den juristischen Amoklauf des GRÜNEN-Politikers Ströbele in Erinnerung, dessen Ehefrau mit Fischfutter attackiert wurde. Prothmanns Idee ist so eine Art „ADAC“, bei der Mitgliedern Rechtsberatung vermittelt und ggf. finanziert wird und Gängel-Abmahner transparent gemacht werden.

Bei meinem Projekt geht es mehr darum, dass konkrete Urteile aus den unteren Instanzen, die von der meinungsfreiheits-freundlichen Linie von BGH und Bundesverfassungsgericht abweichen, durch Finanzierung des Rechtswegs korrigiert werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein wäre hierfür keine Voraussetzung, die Förderung würde allerdings erst im Prozessstadium Stadium ansetzen.

Sinnvoll wäre eine Kombination beider Anliegen. Den Projekten ist gemein, dass ein Gremium an Juristen und Publizisten benötigt wird, die über förderungswürdige Fälle entscheiden.

Was mein Projekt betrifft, werde ich kommende Woche die Entscheidungen über die Rechtsform treffen. Kritik, Anregungen und Partner sind willkommen!

18. Juni 2012

Konzeptvorschlag zur Stiftung Bloggerhilfe

Ich bin der Meinung, dass man die Kontrolle der Meinungsfreiheit nicht Lügnern überlassen sollte. Dieser Befund entspricht allerdings den gegenwärtigen Verhältnissen im Presserecht, wo Anwälte und Richter willkürlich Meinungsäußerungen in Tatsachenbehauptungen umdeuten und die Beweislastumkehr für solche in absurder Weise auf die Spitze treiben. Nicht nur das Äußern ungeliebter Meinungen ist inzwischen eine heroische Tat, sondern bereits das Verlinken von Videos, die irgendwelche Nebensächlichkeiten enthalten, die zu beweisen wären. Die Missstände sind u.a. Folge asymmetrischer „Kriegskassen“, mit denen Industrie, Politiker und Scharlatane ihre Kritiker juristisch mundtot zu machen pflegen. Es wird Zeit, die willkürliche Missachtung der Rechtsprechung aus Karlsruhe durch die Instanzgerichte zu beenden.

Mein Konzeptvorschlag für die Kriterien einer „Stiftung Bloggerhilfe“ (Arbeitstitel):

  1. Der Rechtshilfefonds soll den Rechtsweg gegen meinungsfreiheitsfeindliche Rechtsprechung aus den unteren Instanzen finanzieren.
    Grund: Urteile aus den Instanzgerichten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung aus Karlsruhe stehen, führen zu Rechtsunsicherheit und Selbstzensur. Meinungsfreiheit ist für Privatpersonen nicht finanzierbar, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt und nur selten von Prozesskostenhilfe unterstützt.
  2. Gefördert werden nur Fälle, in denen bereits ein Gericht befasst ist (einstweilige Verfügung, Klage).
    Grund: Der Großteil aller Abmahnungen ist ohnehin Bluff. Der Rechtshilfefonds soll keine anwaltliche Beratung ersetzen, sondern die Finanzierung von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsprechung ermöglichen.
  3. Seinen Anwalt wählt der Betroffene.
    Grund: Das ist nun einmal das gute Recht eines Beklagten.
  4. Über die Förderung eines Falles entscheidet ein Gremium an Experten (Anwälte etc.).
    Grund: Die Mittel sollen gezielt für wichtige Anliegen der Meinungsfreiheit im Internet eingesetzt werden, um ggf. Grundsatzurteile zu erstreiten. Aufgrund der Vielzahl an Fallgestaltungen und unbekannten Entwicklungen wäre eine enge Definition förderungswürdiger Fällen nicht sachgerecht.
  5. Das Experten-Gremium wird umfassend in die Rechtsverteidigung eingebunden. Alle kostenauslösenden Schritte werden mit dem Experten-Gremium abgestimmt.
    Grund: Es geht um Geld.

Soweit mein grober Vorschlag. Erste Kollegen haben bereits Interesse an der Mitwirkung signalisiert. Wer wäre noch bereit, ehrenamtlich in einem Expertengremium mitzuwirken?

22. Mai 2012

Die Pflichtexemplarentscheidung und die Zauberbücher

Jeder Jurastudent kennt die berühmte Pflichtexemplar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1981 (oder sollte es …). Ein Buchverleger von limitierten Kleinstauflagen für Kunstliebhaber hatte gegen eine Verpflichtung geklagt, jeweils ein Exemplar kostenfrei an eine staatliche Bibliothek abliefern zu müssen. Das BVerfG hatte den Fall zum Anlass genommen, um der Welt zu erklären, was denn eigentlich Eigentum in Wirklichkeit sei und was es mit der Sozialpflichtigkeit desselben wohl auf sich habe. In heutigen Zeiten, in denen über Urheberrecht und „geistiges Eigentum“ gestritten wird, ein denkbar aktuelles Thema. Öffentliche Leihbibliotheken, mit denen jedermann kostenlos an urheberischen Leistungen partizipieren kann, könnte man ja durchaus als Vorläufer des Filesharings sehen … ;)

Doch kaum jemand kennt den damaligen Beschwerdeführer, der den Fall seinerzeit mit einem befreundeten Juristen eher so aus sportlichem Ehrgeiz durchzog. Der Mann, Volker Huber, ist ein Kunsthändler aus Offenbach, der u.a. bekannte bildende Künstler wie Paul Wunderlich, Bruno Bruni und Horst Antes exklusiv vertritt. Außerdem ist er international einer der bedeutendsten Sammler von Exponaten zur Geschichte der der Zauberkunst. In seinem Besitz befindet sich etwa das älteste Ölgemälde, auf dem Zauberkunst dargestellt ist (ca. 1460), was deshalb spektakulär ist, weil es Motive enthält, die Hieronymus Boschs geheimnisvollem Werk „Der Gaukler“ später auftauchten. Etliche Originalrequisiten von Zauberern vergangener Jahrhunderte, aber vor allem auch viele Zauberbücher, fanden in Hubers Privatmuseum einen würdigen und von großem Sachverstand geprägten Ehrenplatz.

Jener Beschwerdeführer der Pflichtexemplar-Entscheidung ist keinesfalls ein Zeitgenosse, der den kostenfreien Genuss von Büchern missgönnt. Im Gegenteil! Mein Kontakt mit Huber begann damit, dass ich in der Post unverhofft ausgerechnet ein Buch fand, das er mir spontan zum Geschenk machte. Er honorierte damit eine Biographie über einen historischen Zauberer, die ich aus reinem Interesse für eine Fachzeitschrift recherchiert hatte und nur mit wenigen insoweit interessierten Lesern rechnete. Das geschenkte Buch war eine Neuerscheinung zum Thema, die meine Literatursammlung vervollständigen sollte. Im Laufe der Zeit lieh Huber mir etliche Bücher zu unserem spleenigen Thema.

Den Regeln der Evolution folgend erschien vor einigen Tagen nun erstmals ein Buch, zu dem auch wir Beiträge beisteuerten. Anlass war die 100 Jahr-Feier des Magischen Zirkels, der seinerzeit in Hamburg gegründet wurde. Die Hardcover-Ausgabe ist auf genau 100 Exemplare beschränkt. Meine Ausgabe ist kein Pflichtexemplar, sondern das Autorenhonorar.

Auch mein Beitrag, der nun zwischen zwei Buchdeckeln verewigt ist, hatte mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun. Es handelte sich um den in den 50er Jahren prominenten Großillusionisten Kalanag (Helmut Schreiber), der vor seiner Karriere als Profimagier im dritten Reich zwielichtiger Chef der Bavaria Film gewesen war und Anfang der 60er wieder ins Filmgeschäft zurückkehren wollte. So produzierte Schreiber für das Adenauer-Fernsehen in Vorwegnahme des Privatfernsehens Unterhaltungsfilmchen, die zwischen Kaufanreizen der Wirtschaft (vulgo: Werbeblöcken) laufen und damit Adenauers konservative Propaganda finanzieren sollten. Das Bundesverfassungsgericht ersparte der Nation mit seinem 1. Rundfunkurteil diesen kulturellen Rückschritt, heraus kam jedoch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das bis einschließlich der Ära Stolte ein konservatives Gegengewicht zu den als „links“ verteufelten Sendern der ARD setzte. Das ZDF benötigte Kalanags Dienste nicht, sodass durch das Bundesverfassungsgericht indirekt die Filmkarriere Schreibers beendet wurde. Ein versuchtes Comeback als Bühnenzauberer gelang dem kontroversen Künstler nicht mehr.

Zu Kalanags bemerkenswertesten Leistungen zählt seine Variation der schwebenden Jungfrau. Eine Silhouette eines seiner Werbefotos ziert unser Buch.

6. April 2012

BVerfG soll Tanz-Flahsmobs in Hessen erlauben

Die hessischen Piraten haben gestern das Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot von Tanz-Flashmobs am Karfreitag angerufen. Hier im beschaulichen Münster geht derweil das Ordnungsamt auf Patroullie, um die talibanen Verhältnisse sicherzustellen.

Die Macht der Kirche hat in Münster eine gewisse Tradition. Am Turm der Lambertikirche etwa hängen drei Käfige, in welche 1536 die Leichen dreier hingerichteter Wiedertäufer zur Schau gestellt wurden, damit jedermann beim öffentlichen Verwesen Reality-TV-mäßig zusehen konnte. Die letzten Knochen sollen noch im 19. Jahrhundert herunter gefallen sein. Zwischendurch haben die Religiösen übrigens den 30jährigen Krieg veranstaltet.

Ich habe heute beschlossen, wieder mit Tanzen anzufangen. Suche nette Tanzpartnerin im Raum Münster für Salsa oder Tango!

 

 

Bild: Rüdiger Wölk, Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 US-amerikanisch (nicht portiert)

1. März 2012

Wilde Kerle: BVerfG hebt mal wieder Hamburg auf …

Die Kindlein eines bekannten Schauspielers, die selbst in einem Film mitwirkten und im TV präsent waren, ließen es 2008 krachen.

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2008, der in Bayern sogenannten „Freinacht“, waren die Kläger mit ca. acht weiteren Freunden in der Innenstadt von München unterwegs. Die Gruppe wurde dabei beobachtet, wie sie Fahrräder traktierte, Blumen aus einem Blumenbeet herausriss sowie den Telefonhörer in einer Telefonzelle abriss. Herr O. soll für den abgerissenen Telefonhörer verantwortlich sein, Herr O. für das Herausreißen einiger Tulpen aus einem Beet. Herr O. wurde von der Polizei aufgegriffen und auf die Wache mitgenommen, wohin ihn sein Bruder O. begleitete. Beide wurden nach Feststellung der Personalien entlassen. Gegen keinen von beiden wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber online, etliche Medien griffen die Posse auf, so auch die Sächsische Zeitung. Familienvater Buske zeigte Verständnis für das Persönlichkeitsrecht der beiden jungen Racker und verbot:

  • Polizei schnappt O.-Söhne,
  • er und sein Bruder haben Fahrräder traktiert, Blumenbeete zerstört und eine Telefonzelle auseinandergenommen.
  • im Zusammenhang mit dem Kläger über die Tatsache einer Sachbeschädigung in der Nacht zum 1. Mai 2008 in der Innenstadt von München zu berichten
  • er hat den Hörer aus der Telefonzelle gerissen.
  • im Zusammenhang mit dem Kläger über die Tatsache einer Sachbeschädigung in der Nacht zum 1. Mai 2008 in der Innenstadt von München zu berichten.

Die Pressekammer meinte,

das Gewicht des Informationsinteresses verringere sich dadurch, dass Gegenstand der Berichterstattung durchaus keine spektakulären Straftaten gewesen seien, die im Gegensatz zu Kapitalverbrechen nicht als solche von überwiegendem Allgemeininteresse seien. Die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters stelle für diesen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Betroffenen in der Öffentlichkeit führe (BVerfGE 35, 202). In diesem Zusammenhang gewinne besondere Bedeutung, dass die Kläger zum Zeitpunkt des Vorfalls und der Veröffentlichung erst 18 bzw. 16 Jahre alt gewesen seien, also junge Menschen bzw. Jugendliche, deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei, und die ihren sozialen und beruflichen Platz in der Gesellschaft noch nicht gefunden hätten. Ihr öffentliches Auftreten als Nachwuchskünstler schränke ihren Anonymitätsschutz gegen die beanstandete Berichterstattung aus einem von ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterscheidenden persönlichen Lebensbereich nicht ein.

(Das Argument der Schwere oder Leichtigkeit eines Vorwurfs streitet allerdings nicht nur für ein Recht auf Anonymität, sondern relativiert in gleichem Maße den Eingriff bzw. steigert das öffentliche Berichtsinteresse. Darüber wurde in der Hamburger Pressekammer erst vorletzte Woche wieder eifrig diskutiert.)

Das Bundesverfassungsgericht kam – wie bei Beschwerden gegen Hamburger Presseurteile fast immer – zu anderen Ergebnissen und sprach von „Verkennung des durch die Meinungsfreiheit gewährten Schutzes“: (more…)

1. Februar 2012

60 Jahre Verfassungsschutz

Mir ist gerade aufgefallen, dass ich noch nicht auf den Verfassungsschutz geschimpft habe. Und dass man im Internet wenig historisches zu dieser erstaunlichen Einrichtung findet. Alles muss man selber machen …

30. Januar 2012

BVerfG zu AnyDVD

Die Content-Industrie hatte gegen die BGH-Entscheidung zu AnyDVD Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Wurde nix.

8. Januar 2012

Sparbrötchen ./. SWR – Wallraff haut nicht nur auf die Kacke, sondern auch auf Anwälte

Was bisher geschah:

Sparbrötchen ./. Wallraff

Sparbrötchen ./. Sklave

Seinen stärksten Auftritt hatte Wallraff an diesem Kölner Verhandlungstag in seiner Rolle als Zeuge – das macht er ja seit 40 Jahren, wenn auch normalerweise verdeckt.

Der SWR war mit seinem Justiziar Dr. Härtel sowie seinem Stammanwalt Prof. Dr. Burkhardt vertreten, die keinen Zweifel an ihrem Obsiegen erkennen ließen.

Dem SWR sollte unter anderem die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen untersagt werden, die Wallraff wohl mit versteckter Kamera gefertigt hatte. Diese waren zur Illustration eines Berichts über den Strafprozess wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung gegen den Back-Unternehmer in Bad Kreuznach eingesetzt worden.

Zweifelhaft war zunächst die Aktivlegitimation einer der Kläger, nämlich eine GmbH & Co. KG in Liquidation. Diese hatte am fraglichen Grundstück kein Eigentum mehr, so dass für sie ein Verstoß gegen das Hausrecht insoweit künftig eigentlich gar nicht mehr möglich war.

Das Gericht tendierte dazu, dass ein Hausrecht wohl wegen eines die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Missstandes, der durch die verdeckten Aufnahmen aufgedeckt werden könnte, gerechtfertigt war. Hier dürfte eine gewisse Wallraff-Entscheidung eine Rolle gespielt haben …

Fraglich war weiterhin, ob die abgebildeten Szenen geeignet waren, um über den Strafvorwurf zu berichten, da die konkret verwendeten 10 Sekunden nicht in den Tatvorwurf eingeflossen waren. Doch auch insoweit tendierte das Gericht zur Annahme eines ausreichenden Bezugs in einen Gesamtzusammenhang und verwies auf die Genmilch-Entscheidung des BVerfG.

Nächster Punkt war ein angeblich erzeugter Eindruck, die Verzögerung des Strafverfahrens von etwa zwei Jahren beruhe (alleine) auf dem Verhalten des Angeklagten. Das Gericht hatte bereits Zweifel, ob dieser Eindruck überhaupt erzeugt wurde – und wenn ja, ob dieser denn von der Hand zu weisen wäre. Der Verteidiger hatte innerhalb zwölf Monaten sechs Befangenheitsgesuche gestellt. Kläger-Anwalt Höcker wies den Verdacht des Taktierens als absurd zurück. Der Verteidiger hätte definitiv Anlass gehabt und würde nicht leichtfertig Befangenheitsgesuche stellen, derartiges hätte der überhaupt noch nie tun müssen. Der Richter sei durch den Anruf des prominenten Wallraff für diesen eingenommen worden. Die weiteren Verzögerungen durch Vertagungsanträge seien neben dem Urlaub des Verteidigers vor allem dessen krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit nachvollziehbar begründet gewesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Anwalt mit einem Gefälligkeitsattest simulieren würde. (Nicht gestellt wurde die Frage, warum bei einem angeblich lächerlichen Tatvorwurf kein anderer Verteidiger bemüht wurde.)

Der dritte Punkt betraf Aufnahmen, in denen Wallraff nach einem Unfall in der Großbäckerei eine Wunde präsentierte, aus der eine Flüssigkeit lief. Hier gab die Klägerseite die Verschwörungstheorie aus, es könne sich hierbei um eine gestellte Aufnahme handeln. Wallraff sei bekannt dafür, dass er sich tarne und mit Maskenbildnern arbeite. Es sei seltsam, dass die Flüssigkeit aus Wallraffs Wunde nicht von dessen Hemd aufgesogen worden sei. Auf der Aufnahme sei ein verdächtiges Kabel zu sehen.

Wäre dieses Kabel in Wirklichkeit ein Schlauch gewesen, der mit mit einer aus dem Schminkkasten stammenden Wundenattrappe verbunden gewesen wäre, so wäre dieser wohl kaum auf eine gesendete Aufnahme gelangt. Offensichtlich gehörte er zur im Ärmel versteckten Aufnahmetechnik. Trotz der lächerlichen Vorwürfe wurde Wallraff zur Beweisaufnahme gerufen.

Der Zeuge Wallraff hatte bereits von dem seltsamen Vorwurf erfahren, kam geladen in den Saal, fuhr den ihm persönlich bekannten Anwalt Höcker energisch an und bezeichnete den Vorwurf als „Scheiße“. Selbst bei der Vernehmung zur Person nahm der temperamentvolle Journalist immer wieder der Vorsitzenden das Heft aus der Hand und zog eine Show ab. Wallraff schilderte fünf aus Verbrennungen an Blechen resultierende Wunden, präsentierte Fotos seiner Mensuren und entkleidete am Richtertisch seinen Arm.

Zur Augenscheinnahme am Richtertisch gesellten sich die Anwälte, so dass Wallraff es nicht lassen konnte, unter erneuter Bekundung seiner Entrüstung ob der Ungeheuerlichkeit einer ihm unterstellten Inszenierung dem Klägeranwalt Höcker einen Klaps zu verpassen und von ihm eine Entschuldigung zu fordern. „Wallraff hat mich geschlagen! Sie sind meine Zeugen!“ wandte sich nun auch Höcker zu den Journalisten. Wallraff verteidigte sich ebenfalls zum Publikum gedreht, er habe ihn nur gestreichelt und grummelte despektierlich über Anwälte. Die Leute hatten ihren Spaß.

Nachdem wieder der erforderliche Sicherheitsabstand hergestellt worden war, versuchte Höcker weiterhin, die These einer Inszenierung durch Detailfragen zu untermauern und den Zeugen in Widersprüche zu verstricken, wobei Wallraff mehrfach ausflippte. Der Zeuge berichtete unwidersprochen, dass es trotz der häufigen Verletzungen keinen Verbandskasten gegeben habe. Bei einem Unfall sei Blut auf die Brötchen getropft, die dann in den Handel gelangt seien. In der Zeit hätte es in Berlin dann wohl blutige Brötchen gegeben. (Beim Genuss von Berlinern muss das Rote also nicht immer Marmelade sein …) Die ekligsten hätte er noch gar nicht erzählt. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er hätte „den Teufel getan“, das zu melden oder Brötchen vom Band wegzuschmeissen, denn das wäre als Ungeschicklichkeit ausgelegt worden und seine Tätigkeit wäre dann beendet gewesen.

Während der Zeugenbefragung kam man immer wieder vom Beweisthema ab, sodass Wallraff den neugierigen Klägeranwälten vorschlug, doch einfach sein Buch zu lesen, er scheine gerne ein Exemplar.

Die Parteien stellten die Anträge, über die am 20.01.2012 entschieden werden wird.

Nach Schluss der mündlichen Verhandlung reichte der Kölner Anwalt Höcker dem Kölner Journalisten Wallraff die Hand. Pack schläjscht süsch, Pack verdräjscht süsch! Läwe un Läwe losse! Et kütt, wie et kütt.

UPDATE: TAZ

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

28. Dezember 2011

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.