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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


24. September 2014

Déjà-vues in der ZDF-Anstalt

 

Beim Ansehen der aktuellen Ausgabe der „Anstalt“ hatte ich Tränen in den Augen. Während sich unsere Qualitätsjournalisten auch in den öffentlich-rechtlichen Medien auf die Rolle des Volksempfängers beschränken, halten wenigstens die Kabarettisten die Front – das aber bis ins Detail brillant! Anscheinend haben die mein „Pressekorps“ aufgegriffen … ;)

Auch zu anderen in der Sendung angesprochenen Themen hatte ich ebenfalls geschrieben:

Bevor mir das Landgericht Hamburg wieder etwas aus einem verlinkten Video zurechnet, korrigiere ich hier ein Detail: Der Deutsche Presserat hat das unsägliche SPIEGEL-Cover nicht „gerügt“, sondern „missbilligt“. Im ersteren Fall einer (öffentlichen) Rüge hätten sie im eigenen Blatt darüber berichten müssen. Sicher ist es nur ein häßlicher Zufall, dass die Vorsitzende des Plenums Katharina Borchert ist – die Geschäftsführerin von SPIEGEL ONLINE.

22. September 2014

audiatur et altera pars

 

Heute vor genau einem Jahr um 18 Uhr endete mein bescheidenes Dreivierteljahr als Beinahe-Politiker in einer unfertigen Partei. Deren interne Lufthoheit war zunehmend von Personen gekapert worden, die ein eher subjektives Verständnis von Demokratie, Meinungsfreiheit und Mitgestaltung bewiesen. Was als Partei gegen Überwachungswahn und Urheberrechtsexzesse und für einen zeitgemäßen Umgang mit dem damals von deutschen Politikern völlig unverstandenem Internet begonnen hatte, präsentierte sich dank einiger weniger Personen an den entscheidenden Stellen als eine Art MLPD 2.0. Statt des Grundsatzes audiatur et altera pars und Transparenz war es insbesondere bei Berliner Piraten Methode, (vermeintliche) Parteigegner zu verteufeln, mundtot zu machen und via Twitter regelrechte Hexenjagden zu veranstalten. (Dass es dann nach dem Bremer-Parteitag nahezu totalitär wurde, hatte ich damals nicht für möglich gehalten.)

Den verblasenen Wahlkampf von 2013 konnte ich damals nur noch ertragen, weil mich einmal täglich Friedrich Küppersbusch mit bissigen Kommentaren im „Tagesschaum“ (ARD) entschädigte. Küppersbusch, der montags eine Kollumne in der taz schreibt, war Mitte der 1990er mit seiner ARD-Politshow „Privatfernsehen“ einer der führenden Medienkritiker. Auch Küppersbusch schließt sich der Kritik an der Einseitigkeit der Berichterstattung über die Ukraine an.

 

 

Gestern habe ich auf TELEPOLIS ein Resüme der viel zu geringen Berichterstattung über die entsprechende Kritik des ARD-Programmbeirats gezogen, der seine Aufgabe offenbar ernst nimmt.

Amtsgericht Bochum: CC-Lizenzeintreiber kriegte im Vergleich nur 16% – Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing läuft nicht

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Foto: Segelschiff am Zingster Strom, Hafen von Zingst, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

In den letzten Jahren häufen sich die Fälle, in denen gewisse „Fotografen“ das Internet mittels Wikipedia, Flickr, eigenen Websites usw. Google-trächtig mit Fotos fluten, die unter einer Crative Commons-Lizenz stehen, zz. CC BY 3.0. Entgegen einem häufig erweckten Eindruck sind solche Bilder aber nur dann frei, wenn Urheber und Lizenz genannt werden. Es hat den Anschein, dass es bestimmte Fotospammer darauf anlegen, fahrlässige Missverständnisse zu provozieren, um dann mit feisten Lizenzforderungen abzukassieren. Im Patentwesen wird dieses anrüchige Geschäftsmodell Patent-Trolling genannt.

Auch der Kläger, der Lizenzzahlungen für die Nutzung des obigen Lichtbilds eines Boots in Zingst einforderte, ist insoweit ein alter Bekannter. Seine Standard-Drohung, bei Nichtzahlung seiner unverschämten Forderungen einen „Fachanwalt für Urheberrecht“ zu beauftragen, ist bis heute offenbar ein Bluff geblieben. Im einzig mir bekannten und wegen zunächst falscher Gerichtsortswahl vermutlich ersten Prozess, den er gegen einen Nutzer anstrengte, vertrat sich der stolze Hobbyjurist lieber selbst.

Der Kläger begehrte die Zahlung von 1.397,18 € zzgl. Zinsen für das nur wenige Wochen in geringer Größe und Auflösung genutzte Foto. Der Kläger bezeichnete sich in der Klageschrift selbstbewusst als „professioneller Fotograf“ und nahm für sich Geltung der „Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM)“ in Anspruch. Dabei berechnete er gleich die Kosten für ein ganzes Jahr Nutzung, frei nach dem Motto: „Draußen nur Kännchen“.

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Foto: Wikingerfest 2010, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

Diese berühmten Empfehlungen der MFM werden allerdings allenfalls bei wirklich professionellen Fotografen anerkannt, die Kosten für Fotostudios, teure Ausrüstung, Models, Reisen, Nachbearbeitung usw. aufwenden, in die Künstlersozialkasse einbezahlen, bei der IHK als gewerbliche Fotografen gemeldet sind, usw.. Allerdings sind auch diese Empfehlungen kein anerkannter Tarif, sondern bloße Wunschvorstellungen der Lobby. Bei den großen Verlagen, die tatsächlich den Marktpreis gestalten, sind sie nicht durchsetzbar. Nicht einmal das als scharf geltende Landgericht Hamburg nimmt die Empfehlungen der MFM ernst, sondern kennt die Marktpreise.

Die angebliche Professionalität des Klägers stand jedoch in gewissem Widerspruch zu seiner steuererechtlichen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ein Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der IHK des angeblich gewerblich tätigen Fotografs suchte man vergeblich. Die vom Kläger verwendete Kamera, eine Canon EOS 50D (ca. 333,- € Wert) ist eher kein professionelles Gerät. Demgegenüber versehen professionelle Fotografen und Fotostocks entsprechende Bilder mit Urheberstempel bzw. Wasserzeichen. Es mehren sich aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers auch in anderen Verfahren die Indizien, dass der Kläger damals nicht eine einzige Bildlizenz im Wege einer regulären Nachfrage verkauft hatte.

Nach § 97 UrhG kann die Höhe eines Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Man kann die Ansicht vertreten, dass diese Vergütung bei Fotos, die unter CC-Lizenzen kostenfrei genutzt werden dürfen, ziemlich genau bei 0,- € zu taxieren ist. Kein vernünftiger Mensch würde für etwas Geld ausgeben, was er umsonst bekommt, falls er die gewünschte Form einhält. Zwar mag es in der Profi-Werbebranche wertsteigernd sein, Fotos in Anzeigen ohne Urheberbenennung benutzen zu dürfen, doch auf einem solchen anspruchsvollen Markt war der Kläger mit seinen mäßig gelungenen Werken nicht wirklich tätig.

Der Marktpreis ist auch aus anderen Gründen zweifelhaft. So kann man vergleichbare Motive sehr günstig erstehen, etwa hier ein Foto des wohl gleichen Schiffes bei Fotolia.

Meines Erachtens verhält sich der Kläger als agent provocateur treuwidrig und muss sich mindestens Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen, da er durch Betreiben sogenannter „Honeypots“ bei der Entstehung des angeblichen Schadens schuldhaft selbst mitwirkte. Das hätte ich gerne einmal durchgefochten.

Das Amtsgericht Bochum sah es zwar etwas anders, mochte dem Kläger jedoch gerade einmal 16% seiner stolzen Forderung zubilligen. Da wegen der geringen Beschwer eine Berufung gegen ein Urteil nicht möglich gewesen wäre, ließ sich der Beklagte auf den Vergleich ein. Da der Kläger allerdings 80% der Prozesskosten zu tragen hatte, konnte der Beklagte mit seiner Ausgleichsforderung aufrechnen. Unterm Strich musste der Kläger wegen seines höheren Prozesskostenanteils sogar draufzahlen.

Letztlich musste der forsche Lizenzeintreiber also den Heimweg wie ein begossener Pudel antreten, zumal es an diesem Tag in Bochum regnete. Auch zum Fotografieren des Amtsgerichtsgebäudes eignete sich diese Beleuchtung nicht.

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Foto: Regenwetter, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

3. September 2014

Angela Merkels neuer Geheimdienst

 

Vor einem Jahr hatte ich die Ehre, in den Niederlanden auf eine Gruppe amerikanischer Ex-Geheimdienstler zu treffen. Es handelt sich hierbei nicht um irgendwelche romantisierenden Schlapphüte, die in fremden Ländern rumspionieren, sondern um hochrangige Analysten und hochqualifizierte Experten. Am bekanntesten etwa sind William Binney, seinerzeit technischer Direktor der NSA oder CIA-Analyst Ray McGovern, der in den 1980ern täglich Vizepräsident Bush und höchste Militärs briefte. Personen mit Rückgrad aus der CIA, dem State Department, dem FBI, der Army und des National Intelligence Council hatten bereits vor 12 Jahren fassungslos zugesehen, wie die USA mit gefälschten Beweisen in den Irakkrieg gelotst wurden. Sie ziehen noch heute den Hut vor damaligen deutschen Bundesregierung, die sich dem Waffengang verweigerte. Sie alle hatten nach und nach ihre Dienste verlassen und wurden zu Whistleblowern.

Nun aber haben die denkbar kompetenten Geheimdienstverteranen einen offenen Brief an Kanzlerin Merkel geschrieben, in dem sie ihr dringend nahe legen, die von Washington aufgetischten Verschwörungstheorien über Russland eher kritisch zu würdigen. TELEPOLIS hat heute eine deutsche Version veröffentlicht. Was sie schreiben, ist überzeugend.

Dieser private Geheimdienst dürfte der preiswerteste und qualifizierteste sein, der jemals einen deutschen Bundeskanzler beraten hat. Da die CDU jedoch den „Konservativen“ in Washington und da speziell den sehr konservativen verpflichtet ist, dürfte der gute Rat auf taube Ohren stoßen.

Warum diese Stimmen der Geheimdienstveteranen in der konventionellen Presse kein Gehör finden, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Was Geheimdienstopa Ray McGovern (* 1939), der Washington seit den Kennedy-Tagen kennt, im obigen Video über die Medien zu sagen hat, kann ich leider nur unterschreiben. McGovern hat die Hoffnung, dass alternative Medien und etwa das Internet politischen Impact haben. Vor drei Jahren wurde McGovern verhaftet, weil er bei einer Rede von Hillary Clinton der Lügnerin den Rücken zudrehte. Letztes Jahr besuchten er mit seinen Mitstreitern Edward Snowden in Moskau.

25. August 2014

Sind Leitmedien alternativlos?

 

Wenn heute sogar die BILD-Zeitung (!) auf der Titelseite fragt, was man dem Fernsehen glauben darf, dann ist es schon weit gekommen.

Zur Glaubwürdigkeit der Medien in Kriegszeiten diskutieren in der aktuellen Folge des Podcasts „Alternativlos“ die beiden Nerds Frank Rieger und Felix von Leitner, wobei sie ihre Erfahrungen aus dem Kalten Krieg in Deutschland Ost und West rekapitulieren. Spannend ist der Einfluss von alternativen Medien wie Al Jazeera und Ria Novosti/RuTube, sowie von Social Media, was dem Standing der etablierten Medien zu schaffen macht.

Spätestens im Ukraine-Konflikt dürften etliche Anbieter von „unabhängiger“ atlantischer Propaganda ihr wichtigstes Kapital nicht nur bei Intelektuellen, sondern auch beim „Mensch auf der Straße“ verspielt haben. Das SPIEGEL-Cover „Stoppt Putin jetzt!“ dürfte kaum ein Beitrag sein, um die Auflage wieder über die 800.000 zu heben (falls die wirklich stimmt …).

Vor allem in Krisenzeiten gilt: Die verlässlichsten politischen Botschaften bekommt man von den Satirikern.

21. August 2014

Plusminus (ARD): „Abmahnanwälte nicht zu stoppen“. Wirklich?

 

Einen unfreiwillig komischen Beitrag leistete sich das gebührenfinanzierte ARD-Wirtschaftsmagazin plusminus. Unter dem grob irreführenden Titel „Abmahnanwälte nicht zu stoppen“ lieferte der öffentlich-rechtliche Sender zu melodramatischer Musik Propaganda vom Feinsten.

Beginnen wir beim Titel: Abmahnanwälte sind sehr wohl zu stoppen. Bei den von mir vertretenen Mandaten gab es genau einen Fall, bei dem sich der Abmahner überhaupt vor Gericht traute – und diesen Schritt vermutlich bereut hat. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Ansprüche an den Nachweis von rechtswidrigem Filesharing deutlich erhöht. Etliche Gerichte machen die grotesk hoch bemessenen Schadensersatzforderungen nicht mehr mit.

Zu Beginn behaupten die plusminusser, Filesharing sei für die Musikindustrie wie Diebstahl einer Sache im Laden. Die Lizenzforderungen werden aber nicht für den mit Diebstahl wirtschaftlich halbwegs vergleichbaren Download gefordert, sondern für den gleichzeitigen Upload, also die Weitergabe. Anders als beim Diebstahl verbleibt beim Up-/Download aber die Ware im Geschäft – genauso, wie beim Abspielen eines Musikstücks im Radio. Während das Aufzeichnen von im Radio laufender Musik oder von im TV ausgestrahlten Filmen legal ist, meinen die Content-Industriellen, dass das beim online-Tauschen anders wäre. Juristisch ist das der Fall. Wirtschaftlich allerdings ist die Verbreitung über Filesharing genauso eine Werbung für die Produkte wie der Konsum von Radio und Fernsehen. Den Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens im Musik und Filmbereich hat die Industrie bis heute nicht erbracht. Im Gegenteil geht es der Film- und Musikindustrie heute besser als zu Zeiten vor Filesharing. Wer „Planet der Affen“ online gut fand, der sieht sich die Fortsetzung im Kino an. Bei E-Books usw. mag das anders sein, doch im Abmahnbusiness geht es vorrangig um Musik und Filme.

„Doch wer sich im Internet bewegt, der tut dies nicht unbeobachtet“

Sollte er aber. Es gibt etliche Möglichkeiten, die IP-Adresse zu anonymisieren, etwa VPN-Tunnel oder TOR. Es gibt 1000 seriöse Gründe, um seine Identität im Internet zu verbergen und Privatsphäre zu sichern. Wer sich heute noch beim Filesharing erwischen lässt, begeht einen Kunstfehler.

„Aus Versehen kann das nicht passieren, weil ich bewusst ein Programm auf meinem Rechner installieren muss (…)“

Hä? Filesharing ist grundsätzlich eine seriöse Technologie – genauso, wie man Dateien per E-Mail oder FTP verbreiten kann. Manche Dateien sind urheberrechtlich geschützt, manche eben nicht. Es kann auch durchaus sein, dass eine falsch deklarierte Datei doch geschütztes Material enthält. Zur Verbreitung größerer Dateien ist Filesharing nun einmal technisch sinnvoll.

So richtig klebrig wird das Propaganda-Filmchen aber am Schluss, wo der geläuterte Filesharer wie ein im Bootcamp geläutertes Ghetto-Kid oder ein Reborn Christ brav „begriffen“ hat:

„Tauschbörsen lohnen sich nicht. Nachdem er das zweite Mal erwischt wurde, will er nun endlich die Finger davon lassen.“

Nein, will er nicht. In Wirklichkeit hat er jetzt eine Stinkwut auf die Contentindustrie und auf die Anwälte und zahlt den Verwertern aus Prinzip nichts mehr. Stattdessen hat er nach seinem pädagogischen Erlebnis inzwischen seine Kumpels gefragt, wie man sich einen VPN-Tunnel bauen kann und fileshart jetzt erst recht. Plusminus hat davon wohl noch nie gehört.

Mich würden ja mal die Beweggründe für diesen albernen Propaganda-Beitrag interessieren, der mangels aktuellen Informationen keinen Nachrichtenwert hat. Filesharing war vor über drei Jahren ein Medienthema – auch bei plusminus. 2011 brachte plusminus die gleiche Thematik – damals noch mit dem Spin Verbraucherschutz. Inzwischen muss in der Redaktion irgendetwas Schreckliches passiert sein. Wenn plusminus Mangel an IT-Themen hat, einfach mal bei heise.de lesen, was gerade aktuell ist. Kostet nichts und wird auch nicht abgemahnt.

18. August 2014

Funktioniert der Medienpluralismus im Ukraine-Konflikt?

 

Ich mache mir gerade große Sorgen um unsere Medienlandschaft. Nach der Erfahrung mit der Propaganda des Dritten Reiches leisten wir uns einen teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der staatsfern ein breites Spektrum an politischen Perspektiven garantieren soll. Die Freiheit der Presse wird nur durch Vielfalt von Meinungen und Medien verwirklicht.

Dennoch liefert uns die politische Presse nur einen bemerkenswert selektiven Ausschnitt aus der Realität, der meistens der atlantischen Sichtweise entspricht. Zwar hat vermutlich kein Journalist einen Propagandabefehl, aber wer vom von den Leitwölfen vorgegebenen Narrativ abweicht, läuft Gefahr, anzuecken oder als Verschwörungstheoretiker gebranntmarkt zu werden. Das ist nicht gut für Karriere oder soziale Position. Die wenigsten Journalisten verdienen ernsthaft Geld; wer eine Familie ernähren kann, der überlegt es sich zweimal, was er so schreibt – und was nicht.

Mit Peter Scholl-Latour haben wir einen unbequemen wie kompetenten Mahner verloren, dessen Stimme im Ukraine-Konflikt leider fehlen wird. Ein paar Leute bewahren sich einen kritischen Geist. So kritisiert etwa Promi-Philosoph Richard David Precht eine „Mobilmachung in den deutschen Medien“ – in einer österreichischen Publikation. Auch der Kollege Peter Vonnahme, vormals Richter am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, ist von dem Umgang der Medien mit dem Absturz von MH 17 befremdet.

Der Journalist Mathias Bröckers, der seinerzeit in der taz die selbstironische Seite „Die Wahrheit“ einrichtete, hat in den letzten Jahren viele Kollegen in Recherche ausgebildet, also der Kunst, Propaganda von Fakten zu trennen. Da seine Bücher häufig eine vom Narrativ abweichende Interpretation politischer Ereignisse bieten, gab es vor Jahren diverse Versuche, ihn mundtot zu machen, gegen die er sich in Extremfällen presserechtlich erfolgreich wehrte. Sein aktuelles Buch „Wir sind die Guten – Ansichten eines Putinverstehers oder wie uns die Medien manipulieren“, das mit Redaktionsschluss Ende Juli noch jüngste Entwiklungen berücksichtigen konnte, zeigt eine erstaulich einseitige Berichterstattung unserer Qualitätsmedien auf.

Besonders spannend an Bröckers Buch finde ich das Auseinanderdriften vom in den professionellen Medien gepflegten Narrativ und den Informationen, die sich über Socal Media verbreiten. Bereits das Einstiegskapitel, online bei TELEPOLIS, hat es in sich. Ich konnte das Buch vorab lesen und habe vieles über die Hintergründe des Konflikts erfahren, was man in unseren Qualitätsmedien nicht oder nur selten serviert bekommt. Wussten Sie, dass Frau Timoschenkos Karriere als professionelle Raubkopiererin begann?

3. August 2014

Why We Fight

 

Zu den bemerkenswertesten Dokumentationen über Kriegspropaganda gehört „Why We Fight“ (2005) von Eugene Jarecke. Die unter anderem mit dem Grimme-Preis ausgezeichnete Doku beginnt mit einem US-Amerikaner, der Rache für seinen bei 9/11 getöteten Sohn forderte und erreichte, dass man diesem eine Bombe auf den Irak widmete. Als ihm gewahr wurde, dass der Irak nichts mit 9/11 zu tun hatte, schämte er sich unendlich.

Während sich große US-Zeitungen bei ihren Lesern für ihre Kritiklosigkeit gegenüber Kriegstreibern entschuldigten, schwiegen deutsche Blätter in Schönheit zum eigenen Versagen.

Der Film scheint mir aktueller denn je zu sein.

1. August 2014

Asyl für Snowden läuft heute aus

 

Unsere Nachkommen werden uns danach beurteilen, ob wir Menschen mit Zivilcourage unsere Solidarität erweisen.

29. Juli 2014

Lieber Börsenverein des Deutschen Buchhandels!

Lieber Börsenverein des Deutschen Buchhandels!

Ihr verleiht einmal jährlich mit großem Tamtam euren mit 25.000,- € dotierten Friedenspreis an „Persönlichkeiten, die in hervorragendem Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst zur Verwirklichung des Friedensgedankens beigetragen haben.“

Wie wäre es denn, wenn ihr euch einmal darum kümmern würdet, dass das meiner Meinung nach wichtigste Buch zu diesem Thema endlich einmal in einer deutschen Version erscheint und massenhaft unter die Leute kommt? Der australisch-britische Journalist Phillip Knightley hat in „The First Casualty“ zusammen getragen, mit welchen schamlosen Lügen Kriege „legitimiert“, verharmlost und schöngefärbt werden, und welche Rolle Journalisten und Kriegsreporter dabei spielen. Die Summe an Medienmanipulationen, mit denen unsere Politiker durchkamen, ist beeindruckend.

Ein Déjà vue gibt es beim Untertitel: „Von der Krim bis zum Irak“.

Knightleys Buch sollte Pflichtlektüre im Geschichtsunterricht werden, jedenfalls aber auf der Journalistenschule. Dass sich bis heute noch kein deutscher Buchverlag dieses Werks angenommen hat, ist ein Armutszeugnis. (Kann es wirklich sein, dass die deutschsprachige Wikipedia keinen Beitrag zu Knightley hat …?)

Lesenswert zum Thema Kriegslügen ist auch dieser aktuelle Beitrag auf Telepolis.

„The First Casualty: The War Correspondent as Hero, Propagandist and Myth-Maker“ (1975/2003)