Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


13. August 2010

Landgericht Hamburg verweigert Ex-Kanzler Richtigstellung wegen angeblichen Käßmann-Beifahrens

Hamburg verboten

Die Hamburger Morgenpost hatte über den Fall eines sympathischen Hamburger Anwalts berichtet, dem das Landgericht Hamburg die Blog-Behauptung untersagt hatte, ein ehemaliger Bundeskanzler habe eine ehemalige Päpstin oder so ähnlich bei einer Trunkenheitsfahrt begleitet. Der Bericht über das Dementi des Ex-Kanzlers war diesem zu viel und er klagte. Der Ex-Kanzler, der die Hamburger Pressekammer schon früher wegen Haarspaltereien behelligte, wollte den Abdruck einer redaktionellen Richtigstellung erreichen.

Unstreitig war zwischen den Parteien, dass der Ex-Kanzler nicht bei der Fahrt anwesend gewesen sei. Den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung lehnte der für seine Weisheit bekannte Vorsitzende mit der Begründung ab, die Berichterstattung enthalte keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht. Rumms!

Anders als für den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung werden für den Unterlassungsanspruch solche Elemente allerdings nur im Ausnahmefall benötigt. Nicht bekannt ist, was aus dem Fall des Hamburger Anwalts wurde, dem einstweilig noch ein Berichtsverbot auferlegt wurde.

Sollte für die Hamburger Richter der Eindruck entstanden sein, der hiesige Blogbetreiber wolle sich die Behauptung über die Anwesenheit des Ex-Kanzlers im Pkw der heiligen Frau zu Eigen machen, so distanziert sich der Blogbetreiber rein vorsorglich. Er hat hierzu keine Meinung und teilt die des Hamburger Kollegen nur im Ausnahmefall.

UPDATE: Der Hamburger Kollege hat seine Behauptung inzwischen längst zurückgenommen. Also bleibt die spannende Frage nach Käßmanns geheimnisvollen Begleiter offen. Hatte Kachelmann eigentlich schon ein Alibi?

Schlagwörter:

Landgericht Hamburg erlaubt Dopingvorwürfe – nach vier Jahren!

Jan Ullrich ging nach vier Jahren einstweiligen Verfügens und Klagens nun auf der Bergetappe des Landgerichts Hamburg die Puste aus. Richter Buske wird dem Doping-Experten Prof. Franke nicht mehr weiter verbieten, die Wahrheit zu sagen.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Prof. Franke! Und Respekt für Ihr Stehvermögen.

UPDATE: Kurzüberblick bei Süddeutsche.de

7. August 2010

„Informationen aus dem Hinterland“ freigegeben

Der WDR hat den betagten Wallfraff-Film „Informationen aus dem Hinterland“ nun doch freigegeben. Na bitte, geht doch!

4. August 2010

KIK-Story heute in ARD

Heute, Mittwoch, 21.45 Uhr, zeigt die ARD die Doku: „Die Kik-Story – die miesen Methoden des Textildiscounters“.

Zum Rechtsstreit diesbezüglich wurde hier mehrfach berichtet. Auch SPIEGEL online berichtet heute.

2. August 2010

Geldentschädigung: LG Hamburg großzügig

Während Kachelmanns Advokat mit einem zweieinhalb Millionen schweren Säbel gegen Springer & Co. rasselt, backen die Kollegen gerade etwas kleinere Brötchen, die aber auch schon Geld sind. Während Gerichte bei Unterlassungsansprüchen nicht allzu lange fackeln, werden Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) nur im Ausnahmefall gewährt. Das ist natürlich insoweit eine Farce, weil es bei den regelmäßig teuren Pressesachen immer auch um Geld geht, wenn auch um das der Anwälte, welches allerdings die Parteien berappen müssen.

Aber bei Geldentschädigungen sind natürlich die Hamburger ganz vorne mit dabei, auch wenn die zum Teil aberwitzigen Summern in Karlsruhe häufig herunterkorrigiert werden. Geldentschädigung lassen sich vor allem dann durchsetzen, wenn es um Unterleibsthemen geht. Wird über die Intimsphäre berichtet, so kommt es auf den Wahrheitsgehalt eher weniger an, da hier ein Tabu verletzt wird.

Hier ein paar aktuelle Vergleichsfälle:

„Sedlmayr“

So hatte die Axel Springer AG gegenüber den wegen Mord an Sedlmayr verurteilten Herren, die keinen schlechten Ruf bekommen wollten, seinerzeit Feigheit vor dem Feind gezeigt und im Gegensatz zu anderen Medien Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Andere Medienhäuser mit mehr Rückgrat hatten sich die Zensur der Archive nicht bieten lassen und schließlich Recht bekommen. Da sich die Springers an die Unterlassungserklärungen offenbar nicht hielt, wurden Vertragsstrafen fällig. Das Landgericht Hamburg warf den beiden Herren 36.000,- Euro hinterher, mit denen sie ihren seelischen Schmerz nun lindern können.

Den SPRINGERs hätte wohl eine auflösende Vertragsklausel geholfen, welche die Gültigkeit des Unterlassungsvertrags an den Ausgang entsprechend anhängiger Parallelfälle gekoppelt hätte.

Thaiboy-Freier-Foto

Ein schon etwas reiferer Pädagoge, der in Pattaya bei der Knabenliebe erwischt wurde, klagte auf 120.000,- Euro Schadensersatz gegen Springer. Eine Boulevardzeitung hatte ein deftiges Foto der drei Nackerten veröffentlicht und sich unter Berufung auf einen Polizist über das niedrige Alter der Gespielen echauffiert. Letzteres blieb im Prozess unklar. Der Kläger bekam letztlich 30.000,- Euro zugesprochen.

Vom Ullstein-Verlag gab es in dieser Sache 40.000,- Euro. Ob die beiden jugendlichen Nakedeis an dem Geschäft wohl auch beteiligt werden?

Pseudo-Thaigirl-Freier

Weniger Glück hatte ein Herr, der von Unbekannten in Pattaya verprügelt wurde. Die BILD-Zeitung hatte Foto und Ort zum Anlass für eine neckische Reizwortgeschichte genommen und eine über eine boxende Thai-Hure „berichtet“. Von den beantragten 50.000,- Euro sah der Kläger nur 10.000,- Euro, wobei bei einem Streitwert von 80.000,- Euro für den Kläger nicht allzu viel übrig bleiben dürfte.

Hier die Comedy gestern Abend bei Anne Will.

31. Juli 2010

Kachelmann will zwei Millionen von BILD

Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hierbei verdiente Geld wird man horten müssen, wenn Wetterman mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld über zwei Millionen Euro durchdringt. Ob das Thematisieren von Kachelmanns Intimsphäre durch den Tatvorwurf einer angeblichen Vergewaltigung gedeckt ist, und ob Franz-Josef Wagners grenzwertiges Gerülpse über den Usus von Besteck in Betten noch der Meinungsfreiheit unterliegt, wird eine spannende Frage sein.

Während auf der Welle der Empörung der Kollege Dr. S. gegen die Medien wettert, ist des Wettermans tatsächlicher Anwalt Prof. Ralf Höcker eher zurückhaltend. Der Mann ist absoluter Profi und außerdem Autor eines Buches über populäre Rechtsirrtümer.

UPDATE: Das Ganze wird Thema bei Anne Will.

22. Juli 2010

Sachsensumpf: 21 Verfahren gegen Journalisten

Zwei Journalisten, Thomas Datt und Arndt Ginzel, hatten etwas getan, was selten geworden ist: sie haben recherchiert. Und sie hatten den Schneid, sich mit Mächtigen anzulegen. Weil eine ehemalige Zwangsprostituierte auf einem Bild einen Juristen als Freier erkannt haben wollte und sie dies an den SPIEGEL weitergegeben hatten, stehen sie jetzt vor dem Kadi wegen übler Nachrede – nicht etwa vor einer Pressekammer, nein, es musste gleich eine Strafkammer sein.

Niemeyer ist nie presserechtlich gegen den Spiegel-Artikel vorgegangen. Wenn etwas hängen bleibt, dann liegt das auch daran, dass man bis heute im Online-Archiv des Spiegels den Artikel über Freier Ingo nachlesen kann. Niemeyer begründet das mit finanziellen Erwägungen: „Ich habe einen guten Presseanwalt kontaktiert. Der verlangte 50.000 Euro. Das Geld habe ich nicht.“ Stattdessen schlug er am schwächsten Glied zurück: beim Autor und den Rechercheuren.

(…)

Insgesamt hat die sächsische Justiz 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet, die zur Korruptionsaffäre recherchiert haben. Die meisten sind inzwischen eingestellt. Das Urteil gegen Datt und Ginzel wird voraussichtlich Ende Juli fallen. „Die Strafe ist mir nicht so wichtig“, so Jürgen Niemeyer. „Mir geht es um die Wahrheit.“ Die Angeklagten sagen, darum gehe es ihnen auch.

ZEIT vom 16.07.2010 (= Ausgabe 07/2010 des JOURNALIST)

(via telemedicus)

13. Juli 2010

Bei Boris Becker auf der Hochzeit – oder auch nicht

Ein Druckerzeugnis für Frauen, die sich am Glück der Schönen und Reichen erfreuen wollen, hatte 2009 über die jüngste Hochzeit von Boris Becker berichtet und angemerkt, es seien auch Oliver und Simone Kahn dabei gewesen.

„Zuletzt haben sich Oliver und Simone Kahn bei der Hochzeit bei Boris Becker in der Öffentlichkeit gezeigt.“

Wenn jemand schreiben will, ich sei bei der Hochzeit von Boris Becker dabei gewesen, darf er es gerne tun. Es gibt schlimmeres – zum Beispiel bei der WM die Bälle nicht zu halten … Sogar der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer meinte:

Es ist nicht Ansehen mindernd, bei Boris Becker auf der Hochzeit zu sein.

Doch bei Kahns scheint das irgendwie peinlich zu sein, vielleicht waren sie auch gar nicht da, oder nicht beide, oder wie auch immer. Vielleicht ging es auch um die Frage, ob die beiden sich später woanders gezeigt haben, weshalb die Behauptung dann unzutreffend wäre.

Wie groß denn die Wiederholungsgefahr sein könnte, dass der Herr Becker wieder heiratet und die Kahns einlädt, sei einmal dahingestellt, die News von 2009 sind heute keine mehr.

Erstaunlicherweise stand in der Abmahnung nicht, ob der Kahn und seine Simone jetzt nun auf der Hochzeit waren oder halt nicht. Der Vorsitzende drohte sogar, Boris Becker und ca. 100 Hochzeitsgäste zu laden, damit Herr Schälike aus erster Hand erfahren kann, ob Herr oder Frau Kahn bei Herrn Becker von der Torte genascht haben. Solch spannenden Information haben übrigens einen Streitwert von 10.000,- Euro. Läppisch …

Hier meine Homage an Boris Becker aus den 90er Jahren! ;-)

4. Juli 2010

Bilder vom US-Strand verboten

Im Mutterland der Pressefreiheit herrschen talibane Verhältnisse. Fotografen begehen Straftaten, wenn sie dem Strand zu nahe kommen.

Die Russen greifen stattdessen aus der anderen Richtung an: Mit einem U-Boot wurden von BP Aufnahmen gemacht, denen zufolge laut den russischen Auswertern die Lage noch ungleich schlimmer ist, als man es uns derzeit vormacht.

Via fefe und fefe.

3. Juli 2010

Pressekammer reingelegt: Jan Ullrich hatte doch gedopt

Und wieder füllt sich das Archiv mit einer Lüge, der die Pressekammer zeitweise Glanz verlieh. Der Doping-Experte Prof. Werner Franke, der gelegentlich in der Hamburger Pressekammer seine Ehre zu verteidigen suchte, hat eine Sorge weniger.

Das Hamburger Abendblatt berichtet:

Franke hatte dem Tour-de-France-Sieger von 1997 in einem TV-Interview vorgeworfen, Ullrich habe dem spanischen Arzt Eufemiano Fuentes mindestens 35 000 Euro für den Kauf von Dopingmitteln gezahlt. Ullrich hatte das bestritten und ließ Franke die Behauptung, er habe Fuentes Geld für Doping überwiesen, per Einstweiliger Verfügung untersagen.

Nach etlichen Jahren darf der Professor seine zutreffende Meinung bald wieder sagen.