Der inzwischen nicht mehr als Anwalt tätige Kollege Gysi macht sich derzeit wieder um die Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdient. So geht der Kollege gegen den NDR vor, weil dieser in seiner jüngsten Dokumentation den Eindruck erzeugt haben soll,
er habe in seiner Zeit als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet. Unmittelbar vor der Ausstrahlung hatte Gysi dem NDR per einstweiliger Verfügung untersagt, in einer Vorankündigung zu behaupten, ihm sei als Anwalt die Staatsräson oft wichtiger gewesen als das Schicksal seiner Mandanten.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht in der Bevölkerung kann man medienrechtlich nicht nur wegen Tatsachenbehaupten in Anspruch genommen werden, die man tatsächlich gesagt hat, sondern auch für solche, die durch Schlussfolgerungen des Publikums entstehen. Nach Karlsruhe benötigt es einen „zwingenden Eindruck“, der unabweisbar erweckt werde, in Hamburg hingegen reicht es aus, wenn man etwas in den Mund gelegt bekommt. Man muss dann absurderweise Behauptungen, die man ggf. nie gesagt oder auch nur gemeint hatte, aufgrund der Beweislastumkehr beweisen. Während man Fehlurteile in Karlsruhe über eine Abwägung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit korrigiert, ist in Hamburg die Meinungsfreiheit eher die des Richters. Meinungen über Sachverhalte sind in Hamburg Tatsachenbehauptungen.
Ich habe den Eindruck, die Geschichte des Herrn Gysi ließe sich nur sehr schwer erzählen, ohne, dass der Eindruck gewisser Interessenkonflikte des Kollegen Gysi entsteht. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass der vom NDR erzeugte Eindruck den Tatsachen entspricht. Immerhin erlagen dieses Eindrucks etliche in der Doku erwähnten Ex-Mandanten. Nicht in der Doku erwähnt ist Gysis Ex-Mandantin Bärbel Bohley, der Gysi den StaSi-Verdacht in Hamburg untersagen ließ. Frau Bohley hatte schon zu DDR-Zeiten in der Bürgerrechtsbewegung eine Frau als Spitzel verdächtigt, was sie nicht beweisen konnte und sich durch den Vorwurf in Misskredit brachte. Die verdächtigte Frau war tatsächlich eine eingeschleuste – sogar hauptamtliche – Mitarbeiterin der StaSi, Frau Bohley hatte richtig gelegen.
Wenn Herr Gysi den Gegenbeweis nicht führen kann, dann hat man zwar nicht das Recht, zu behaupten, Gysi habe dies und das definitiv getan. Aber man hat das Recht, das zu meinen, und dies auch als Meinungsäußerung kund zu tun. Mit diesem – möglicherweise falschen – Eindruck muss er leben. Daran werden auch 1000 Sprüche des Landgerichts Hamburg nichts ändern. Versaut allerdings wird durch Gysis Prozess-Exzess die Kultur der Meinungsfreiheit, die Gysis Kumpel Manfred Stolpe so erfolgreich attackierte. Von beiden fühlte sich Bohley seinerzeit verraten und hatte geseufzt: „Wir wollten Gerechtigkeit, und haben den Rechtsstaat bekommen!“ Frau Bohley hat sich übrigens an das Hamburger Verbot nicht eine Sekunde gehalten.
Apropos Manfred Stolpe: Seiner früheren Behörde, dem Bundesverkehrsministerium, habe ich letzte Woche per einstweiliger Verfügung für einen Mandanten eine bestimmte Behauptung untersagen lassen. Der Rechtsstaat funktioniert gelegentlich auch nach oben … ;)
Das neulich erschienene Buch „Staatsfeind WikiLeaks“ der beiden SPIEGEL Autoren Marcel Rosenbach und Holger Stark hat mich positiv überrascht. Es ist ungeheuer spannend geschrieben, die Autoren sind sehr gut informiert und kommentieren überwiegend überzeugend. Viele Informationen waren auch für mich neu.
Obwohl die Autoren in der Medienwelt gut verdrahtet sind, sparen sie nicht mit Kritik an der zunächst schwachen Rezeption der Medien, welche sich beim Hubschrauber-Video und dem Afghanistan-Leak umgangen fühlten. Erstaunlich ist die Info über Mitarbeiter des Bundespresseamtes(!) die WikiLeaks zunächst für die Wikipedia hielten. m( Absolutes Armutszeugnis für die futterneidische Journaille war insbesondere, dass der Hellfire-Angriff auf ein Haus, der in der unredigierten Fassung des Hubschrauber-Videos zu sehen ist, offenbar von den meisten „Qualitätsmedien“ übersehen wurde.
Ich kann das SPIEGEL-Buch absolut empfehlen, allerdings erscheint am Freitag ein weiteres Buch zum Thema, über das ich heute noch nichts verraten möchte.
Nachdem im Netz auf geheimnisvolle Weise die Akten des Strafermittlungsverfahrens gegen Julian Assange inklusive Foto eines angeblich von ihm benutzten Präservativs aufgetaucht sind – zufällig einen Tag nach der Nominierung von WikiLeaks für den Friedensnobelpreis – wird der Fall langsam interessant.
Die Akten können eigentlich nur durch die Behörden oder die beteiligten Anwälte in Verkehr gebracht worden sein. Die beiden Frauen werden von einem Rechtsanwalt namens Claes Gustaf Borgström vertreten. Der Mann ist nicht irgendwer: Er ist nicht nur ein Politiker der schwedischen Sozis, sondern teilt sich die Kanzlei mit Thomas Lennart Bodström – einem ehemaligen schwedischen Justizminister.
Solche intimen Beziehungen zu Regierung und Justizapparat dürften denn auch äußerst zweckmäßig sein, wenn man ein bereits zweimal eingestelltes Verfahren wieder zum Laufen bringen will. Ob seinen Mandantinnen wirklich so viel daran liegt, ihr Sexualleben in der Öffentlichkeit weltweit auszubreiten? Dass sie sich etwa mit einem Herrn eingelassen haben, der Fragen der Körperpflege geringschätzt?
Oder ob das Ganze nicht etwa doch politische Hintergrund hat? Frau Ardin war ja einmal bekanntlich nach Kuba gereist, um dort – als sei sie von den USA bestellt – über Menschenrechte zu schreiben. Da mag Kuba, das sich durchgehend im Visier der US-Geheimdienste befand, so seine Probleme haben. Doch wenn man sich die medizinische und soziale Versorgung in Kuba vor Augen führt, würde manch ein US-Amerikaner, der nicht in den Geldadel geboren wurde, im Tausch seine Menschenrechte wohl relativieren wollen … Frau Ardin hätte in der Gegenwart überzeugendere Themen für Unmenschlichkeit finden können.
Was mich ja am meisten fasziniert, ist die Sammelleidenschaft beider Frauen für benutzte Präservative. Sammeln eigentlich alle Schwedinnen die Lümmeltüten, etwa als Trophäen? Oder werden die wiederverwendet? Oder handelt es sich gar um zwei besonders perfide Fälle von Samenraub?
Das globalisierend versteuernde Unternehmen mit schwedischem Image, das Möbelkäufer in Bastler zu verwandeln pflegt, reagiert sehr sensibel, wenn man sich für seine Geschäfte interessiert. Nachdem der Herausgeber des Düsseldorfer Branchendienstverlages ‚markt intern‘ sogar eine Strafanzeige erstattete, war Schluss mit lustig. Die Ikeaner beantragten eine einstweilige Verfügung, mit der verboten werden sollte:
„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“ … „Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte Ikea-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“
Die medienrechtliche Schlacht um Kachelmanns angeblichen parallelen Heiratsversprechungen wird aus arithmetischer Sicht langsam interessant. So hatte der medienrechtliche beratene Kachelmann verlauten lassen:
„Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“
„Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“
Nun drängt sich angesichts der eidgenössischen Präzision des Schweizers die Rückfrage auf, wie es sich denn mit 3 bis 5 Frauen mit einem gleichzeitigen Eheversprechen verhält.
Wesentlicherer Knackpunkt war offenbar die Frage, ob das angeblich versprochene gemeinsame Auswandern und Gründen einer Familie mit einem Eheversprechen gleichzusetzen sei, was streng juristisch nicht der Fall ist. Die Sicht der Feministin, auf die relevante Bedeutung der angeblichen Versprechungen abzustellen, ist in der Sache überzeugend, denn offenbar wäre keine der Frauen mit einem Konkubinat eines Rainer Langhans einverstanden gewesen, und die formale Eheschließung hat gesellschaftlich nun einmal an Bedeutung verloren.
Medienrechtlich jedoch können Umgangssprache und Verkürzung ein teurer Spaß werden. Zu warnen ist ausdrücklich vor dem Missverständnis, es gäbe hierzulande so etwas wie Meinungsfreiheit, wenn man es mit betuchten Leuten zu tun hat. Seit der Stolpe-Entscheidung ist öffentliches Äußern grob fahrlässig.
Medienprofi Schwarzer verwandelte die Niederlage publizistisch geschickt in eine Pseudoentschuldigung.
Das Projekt WikiLeaks scheiterte unter anderem daran, dass täglich ca. 30 Einsendungen kamen, die Betreiber jedoch in erster Linie Informatiker waren, und zwar offensichtlich nur sehr wenige. Daher bildete sich ein enormer Rückstau, der das Projekt bei der Überprüfung der Echtheit blockierte und zu redaktionellen Entscheidungen wie Priorisierung zwang.
Das neue Projekt OpenLeaks spezialisiert sich nur auf den Prozess der Eingabe von Informationen. Der Informant soll geschützt werden, die Information soll von Spuren beseitigt werden, damit sie möglichst nicht zurückverfolgt werden kann. Anders als „Deep Throat“ bei der Watergate-Affäre müssen sich geheime Informanten nicht mehr nachts in Tiefgaragen treffen. Nach einer aufwändigen Phase der Programmierung durch ehemalige Leute WikiLeaks beginnt heute nun die Testphase.
OpenLeaks wird selbst nichts leaken, sondern nach Wunsch des jeweiligen Einsenders die Information an bestimmte Redaktionen, Gewerkschaften, NGOs usw. zuleiten. Dort können jeweils kompetente Leute die Informationen auf Authentizität prüfen.
Etwa einmal im Jahr entsteigen die Wikipedia-Krieger ihrer digitalen Matrix und materialisieren sich in der realen Welt, um sich bei der Hauptversammlung des Vereins „Wikimedia Deutschland e.V.“ in Berlin gegenseitig zu zerfleischen.
Während es die Wiki-Mächtigen im Vorfeld der MV gegenüber kritischen Anträgen mit Förmlichkeiten und angeblichem Datenschutz sehr genau nahmen, ließ man es umgekehrt eher lax angehen. So kam es nicht nur bei der Versendung von Wahlunterlagen zu eigenartigen Pannen, sondern auch bei der Wahl selber: Der mit 17 bezahlten Angestellten ausgestattete Verein, der in neureicher Manie etliche seiner Schritte seit Jahren mit einer großen Berliner Anwaltskanzlei eng abstimmt, war nicht in der Lage, eine brauchbare Briefwahl durchzuführen.
Wahlen unterliegen aus gutem Grund strengen Formvorschriften: Durch die Formstrenge soll die Autorität einer authentischen Wahl garantiert werden. Zudem kommen Manipulationen bei Wahlen häufiger vor, als man in zivilisierten Gefilden annehmen sollte. Daher gibt es Wahlrechtsgrundsätze. Im Zweifel ist eine formwidrige Stimme als ungültig anzusehen.
Die Wahlordnung von Wikimedia sieht zwei antagonistische Wahlformen vor: offene und geheime Abstimmungen. Da die Wahl offensichtlich nicht offen war, sollte sie logischerweise geheim sein. Aus dem Wahlgeheimnis folgt, dass dieses auch kein Wähler eigenmächtig unterlaufen darf, damit kein psychischer Druck entsteht, sich zur Wahl bekennen zu müssen.
sowohl der Wahlbrief (äußerer, postalischer Umschlag)
als auch der Stimmzettelumschlag (innerer Umschlag mit Stimmzettel)
von den entsprechenden Wahlvorständen geöffnet werden – und von niemandem sonst.
Die Authentizität (Unmittelbarkeitsgrundsatz) einer Briefwahl ist nur dann gewährleistet, wenn ersichtlich der Umschlag des Wählers mit dem Stimmzettel seinen Weg in die Wahlurne findet. Das Wahlgeheimnis ist nur dann gewährleistet, wenn die Wahl hierdurch anonymisiert wird. Daraus folgt, dass der Wahlbrief, der den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag enthält, nur vom Wahlvorstand geöffnet werden darf. Briefwahlen sind übrigens auch durch das Postgeheimnis geschützt.
Bei der Schicksalswahl der Wiki-Warriors, in der es um u.a. ein Misstrauensvotum sowie das Generieren von lukrativen Pöstchen (hauptamtlicher Vorstand mit bis zu 5 Jahren Amtsdauer!) ging, wurden die Wahlumschläge seltsamerweise vor der Hauptversammlung durch die Geschäftsstelle geöffnet.
Mir wurden die Briefwahlunterlagen von Pavel Richter übergeben. Ich habe die verschlossene Stimmzettel erhalten, und ein Ordner mit den geprüften Wahlscheine.
Damit ist es der Mitgliederversammlung unmöglich geworden, zu beurteilen, ob der beigefügte Stimmzettelumschlag tatsächlich vom Absender stammte.
Sofern der Stimmzettelumschlag nicht zugeklebt war, wäre eine Kenntnisnahme möglich und daher das Wahlgeheimnis verletzt worden.
Ob eine Manipulation oder Kenntnisnahme tatsächlich erfolgte, ist irrelevant, denn der Formfehler schließt eine nachprüfbare Authentizität der Wahl sowie das zu garantierende Wahlgeheimnis aus.
Sofern die Behauptung zutreffen sollte, man habe es in den Vorjahren genauso gemacht, dann macht es das nicht besser.
Doch haben wir noch einige schöne Einzelfälle:
Martin Zeise, der wieWiseWoman auszählte als ein Versammlungsleiter fungierte, schreibt:
Da gab es einerseits einen vor Ort vorhandenen Briefumschlag, der drei Stimmumschläge enthielt und (weil äußerlich nicht als Briefwahl erkennbar) bereits geöffnet war.
Das hört sich aber verdammt nach drei ungültigen Stimmen an …
Weiterhin gab es fünf Briefe, die keinen Wahlschein enthielten..
Na sowas …?! Es wäre interessant, zu erfahren, ob das Umschläge von den 66 Kritikern waren, welche die außerordentliche MV erzwungen hatten.
Bei zwei Briefen war durch die Angabe eines Absenders eine solche Zuordnung möglich (die eingelegten Stimmumschläge waren verschlossen)
Damit waren die Stimmzettel nicht mehr anonymisiert, da diese nach dem Urnengang dem Absender zugeordnet werden konnten. Sie wurden trotzdem als gültig bewertet.
Für den Misstrauensantrag fanden nur 58 als gültig bewertete Stimmen ihren Weg in die Wahlurne. Erstaunlich, denn immerhin hatten sich vorher 66 Mitglieder namentlich dazu bekannt, indem sie die außerordentliche Hauptversammlung erzwangen. Die seltsamen Vorfälle werden im offiziellen Wikimediablog in einer Rhetorik marginalisiert, die erstaunlich an die gute, alte DDR erinnert. Besonders gut gefällt mir die Stelle:
Der Rechtsanwalt war die ganze Zeit anwesend, es war ja eine offene Auszählung. Er wurde vor allem gebraucht, als nachgerechnet werden musste, ob der zweite Antrag – die von Sebastian Moleski eingebrachte Satzungsänderung – nun erfolgreich war oder nicht, weil ganz genau in der Wahlordnung nachgeschaut werden musste, wie Enthaltungen zu zählen sind.
Die Abstimmung leidet an einem schwerwiegenden Formfehler. Irrelevant ist die Frage, ob über die Möglichkeit der Manipulation hinaus ein entsprechender Verdacht besteht. Führt man sich die Tendenz des Wikimedia-Vorstands vor Augen, hinter dem Rücken der Vereinsöffentlichkeit zu konspirieren und bezahlte Vorstandspöstchen zu backen, so wäre es manchem wohl lieber, wenn die Wahlbriefe künftig von einem Notar verwaltet würden.
(Der Autor ist Mitglied im Schiedsgericht eines großen deutschen Vereins.)
Niemand auf der Welt verfügt über mehr Erfahrung mit Zensur als die Katholische Kirche. Besonders in der Dösese Regensburg scheint man sich mehr um lästernde Worte als um lüsternde Prediger zu sorgen.
Nun hat das Landgericht Hamburg dem SPIEGEL erstinstanzlich verboten, von angeblichen „Schweigeverträgen“ zu schreiben: So ist dem Nachrichtenmagazin verboten,
die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass nicht fest steht, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen.
Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine “Schweigevereinbarung” unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung wird durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt.
Ich war vorletztes Jahr Zaungast beim Prozess der investigativen Journalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Eichmann-Akten. Die Schlapphüte wehrten sich nach allen Regeln der Kunst, gaben irreparable Nachteile für Deutschland bei Aktenfreigabe usw. zum Besten. Nachdem sie den langwierigen Prozess gegen Widerstände aus BND und Bundeskanzleramt gewonnen hatte, legte der BND dem Bundesarchiv ein Dokument über eine „Notvernichtungshandlung“ vor. Ein interessantes Wort für Zensur.
Im Bundestag gab es zu Eichmann diese Woche eine spontane aktuelle Stunde.
Obwohl Gysi an der gestern gesendeten Doku noch kurzfristig hatte schnippeln lassen, ist der Indizienring erdrückend. Die Anzahl an Ex-Mandanten, die ihn für einen Verräter hielten und halten, lässt sich schwer ignorieren. Gysis Standard-Einlassung, er sei abgehört worden oder man habe in seiner Kanzlei spioniert, ist schwer nachvollziehbar. Wenn Gysi Zeit für Unterhaltungssendungen hat, wieso nicht für ein Interview für eine NDR-Doku?