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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Oktober 2012

Déjà-vu beim Tatort

Als ich die Vorschau zum kommenden „Tatort“ sah, hatte ich ein Déjà-vu. Dort geht es nämlich um einen ermordeten Enthüllungsjournalist, der kurz vor der Aufklärung der Barschel-Affäre steht und von einem Schriftsteller berichtet wird^, der damals in Genf verwickelt war.

Genau das habe ich nämlich heute getan.

10. Oktober 2012

Barschel-Foto usw.

„Ich habe jedes Verständnis für kritische Nachfragen.“

sagt Sebastian Knauer, jener STERN-Reporter, der vor 25 Jahren am 11.10. im Genfer Hotel Beau Rivage in ein fremdes Hotelzimmer eindrang. Warum Knauer überhaupt die Tür öffnete, obwohl ein „Bitte nicht stören“-Schild an der Klinke hing und auf sein Klopfen niemand herein bat, ist schon irgendwie seltsam. „Hausfriedensbruch“ ist auch in der Schweiz eine Straftat.

Drinnen fand er Aufzeichnungen des Herrn Barschel, die er mal eben ausspionierte und abfotografierte. Wie weit professionelle Journalisten gehen, ist bemerkenswert. Warum er auf die Idee kam und sich die Freiheit nahm, dann auch die Badezimmertüre zu öffnen und damit einen weiteren Privatbereich zu verletzen, ist seltsam, denn was hat ein politischer Journalist in einem fremden Badezimmer zu suchen?

Dass Knauer dann seinen sensationellen Fund fotografierte und der STERN dieses würdelose Foto abdruckte, hat man dann später beim Presserat kontrovers diskutiert. Definitiv allerdings war ab dem Fund der Leiche Interesse der Öffentlichkeit vorhanden, auch der Presserat sah dies so.

Für mich rätselhaft ist die Tatsache, dass die Notizen Barschels über Robert Roloff wie auf dem Präsentierteller im Hotelzimmer lagen und durch den STERN-Reporter sofort zum Bestandteil der Story wurden. Die Polizei hätte die Notizen vermutlich aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten. Selbst die Anhänger der schwer vorstellbaren Suizid-These gehen inzwischen davon aus, dass Barschel mindestens einen Sterbehelfer gehabt haben muss. Warum dieser zwar Spuren beseitigte, etwa das Whiskey-Fläschchen ausspülte oder eine Weinflasche verschwinden ließ, aber die „Visitenkarte“ von Roloff hinterließ, ist unverständlich.

Nunmehr kam insofern „Bewegung“ in den Fall, als dass ein Haar gefunden wurde, welches auf die DNA-Struktur des letzten Barschel-Gastes schließen ließe – wäre es nicht aus unerklärlichen Umständen dieses Jahr(!) aus dem Besitz der Staatsanwaltschaft Lübeck verschwunden. „Schlamperei“ erscheint bei einem so spektakulären Fall, bei dem es 1987 bereits genug Ermittlungspannen gegeben hatte, als nur schwer vorstellbar. Es darf bezweifelt werden, dass der nicht mehr existierende südafrikanische Geheimdienst oder die damals lebenden Iraner um Achmed Khomeini heute einen derart weit reichenden Arm in deutsche Behörden hätten. Damit kommen eigentlich nur noch Hintermänner in Deutschland oder dessen Partnerdienste in Betracht. Irgendwie unangenehm …

9. Oktober 2012

Der geheimnisvolle Brief des Uwe Barschel

In den letzten Jahren habe ich mich mehrfach mit dem Barschel-Fall befasst. U. a. traf ich diesen Sommer in Lübeck den leitenden Oberstaatsanwalt a. D. Heinrich Wille, der in den 1990er Jahren die spektakulären wie umstrittenen Ermittlungen durchsetzte und mir für einen auf seinem Buch basierenden Beitrag viele Fragen beantwortete.

Von den vielen Puzzle-Stücken dieses Rätsels hatte ich eines unkritisch verworfen und mich auf das einhellige Urteil der Journalisten verlassen: Den angeblich vom MfS gefälschten Brief, den Barschel scheinbar am Tag nach seinem Rücktritt an den „Parteifreund“ Stoltenberg schrieb und für sein Angebot einer Übernahme der alleinigen Schuld eine Existenzsicherung forderte. Hierzu stellte er ein kurzfristiges Ultimatum, das mit seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss hätte enden sollen. Einen Tag des Ablaufs wurde er unter denkbar mysteriösen Umständen aufgefunden.

Der 1988 mit einer Echtheitsprüfung beauftragte forensische Sprachwissenschaftler Raimund Drommel glaubt auch heute nicht an eine Fälschung. Eine sprachpsychologisch überzeugende Inszenierung eines vierseitigen Briefes ohne Textproben aus privater Korrespondenz hält er für nahezu ausgeschlossen. Interessant ist, dass das nur als Fotokopie erhaltene Dokument kein Eingangsstempel ziert – einen solchen hätte ein Geheimdienst insbesondere auf einer Fotokopie ungleich leichter fälschen können, als die geschriebene Sprache einer anderen Person überzeugend zu simulieren. Drommels von der Politik unerwünschten Ergebnisse wurden in der kriminalistischen Fachpresse nicht infrage gestellt. Letztes Jahr verteidigte er seine Analyse in seinem Buch „Der Code des Bösen“.

Drommels Ausführungen inspirierten mich zu einer Recherche zum angeblich gefälschten Barschel-Brief.

PS: Anlässlich des 25. Todestages liest Drommel aus seinem Buch am 11.Oktober, 19.30 Uhr in der Buchhandlung Schiller, Festungstraße 21A  97631 Bad Königshofen.

22. August 2012

Im Euroweb bleiben nunmehr unter 10% der Euros kleben

Die Firma Euroweb Internet GmbH flutet seit Jahren die Düsseldorfer Gerichte mit über eineinhalbtausend Klagen wegen geplatzter „Internet-System-Verträge“. Es geht praktisch immer um selbständige Gewerbetreibende, die nach telefonischer Ankündigung von einem Klinkenputzer von Euroweb aufgesucht werden, dort einen Vertrag unterschreiben und kurz danach den Vertrag anfechten, kündigen usw. Übereinstimmend sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. Gegen einmalige Zahlung von z.B. 170,- € sei ihnen eine ansonsten kostenfreie Webpräsenz versprochen worden, im Vertrag selbst jedoch stehe, sie hätten sich zu einer monatlichen Zahlung dieses Betrags auf z.B. vier Jahre verpflichtet.


(Von den Behauptungen der Interviewpartner im Video distanziere ich mich. Diese Leute lügen vielleicht und tun Euroweb furchtbares Unrecht. Grüße an dieser Stelle an die Vorsitzende Richterin Frau Käfer nach Hamburg.)

Für das Vorliegen eines Anfechtungsgrunds wie z.B. eine arglistige Täuschung ist der Kunde beweisbelastet, sodass bei Aussage gegen Aussage von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen wird. Dem Kollegen Thorsten Wachs ist es kürzlich am Landgericht Düsseldorf gelungen, einen ehemaligen Abschlussvertreter der Euroweb zum Auspacken zu bewegen. Der Zeuge bestätigte in seinem Fall den von hunderten Beklagten behaupteten Sachverhalt und präsentierte außerdem einen Leitfaden, wie sich die Werber von Euroweb zu verhalten hätten. In dem Urteil führten die Richter aus, es erfülle bereits den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, wenn der Kunde durch ein teureres Alternativangebot beeinflusst und damit ein unzutreffender Vergleichsmaßstab suggeriert werde. (Trotz Nachfragen hat mir Euroweb noch nie bewiesen, dass tatsächlich andere Verträge als „Referenzkunden“ geschlossen wurden.) Im bezogenen Fall fiel Euroweb daher komplett auf die Schnauze. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Beharrlichkeit des Kollegen Wachs ist es auch zu verdanken, dass der BGH in zwei Entscheidungen feststellte, dass der verwirrend kombinierte Vertrag von Euroweb als Werkvertrag aufzufassen ist, was sich auf Kündigungsrechte sowie die Rückabwicklung auswirkt. In einem von mir vertretenen Fall hatte Euroweb zunächst behauptet, nahezu alle Leistungen (Design, Hosting, Service usw.) in-house zu erledigen, so dass durch die Kündigung meiner Mandantin keine Kosten erspart hätte. Mein Einwand, sie kaufe bei Drittfirmen, sei „absoluter Unsinn.“ Nachdem der BGH jedoch den Fahrplan für die Rückabwicklung geändert hatte, trug Euroweb nunmehr genau diesen „absoluten Unsinn“ vor.

Bei der Rückabwicklung von Eurowebverträgen ist allerdings Stand der Kunst, dass mit einem Anspruch aus § 649 S. 3 BGB in Höhe von 5% der (angeblich) vereinbarten Summe gerechnet werden muss. Und um an wenigstens diesen zu gelangen, geht Euroweb einen langen Rechtsweg. In dem von mir betreuten aktuellen Fall machten sie es zunächst am örtlich zuständigen Amtsgericht der Mandantin im Urkundenprozess anhängig, was natürlich unschlüssig war, dann ging es zum Amtsgericht Düsseldorf, wo es im Mai 2011 zur ersten Verhandlung kam, mit deren Verlauf Euroweb wohl nicht recht glücklich war. Überraschend besann sich Euroweb im Herbst, dass man mehr als 5.000,- € fordere, was eine neue Zuständigkeit, nämlich die des Landgerichts begründete. Das Landgericht Düsseldorf terminierte im November 2011 auf August 2012.

Während die vom Kollegen Wachs erstrittenen Urteile bei einem Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf laut einem aktuellen Hinweisbeschluss auf Wohlwollen stoßen, so beurteilt ein anderer Senat in Düsseldorf die Sach- und Rechtslage eher im Sinne von Euroweb. Daher haben die Eurowebkunden eine Art Glücksspiel, zu welchem Berufungssenat sie kommen. Selbst, wenn Euroweb im Ergebnis „nur“ mindestens 5% bekommt, werden die Prozesskosten und der Aufwand hierfür unwirtschaftlich. Daher haben wir im vorliegenden Fall einen Vergleich geschlossen. Es ist mir allerdings gelungen, Euroweb unter 10% der ursprünglich geforderten Summe zu drücken. Soweit mir bekannt ist, hat sich Euroweb noch nie so niedrig verglichen. Wenigstens etwas.

Dennoch ist der Ausgang der Sache unbefriedigend. Unterstellt, die Hunderte Euroweb-Kunden und der ehemalige Abschlussvertreter sagen die Wahrheit, dann wäre es unter der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich, solche tatsächlich so nicht geschlossenen Verträge durch Anfechtung oder Widerruf zu vernichten, wie es Verbrauchern zugebilligt wird. Denn Gewerbetreibende und Kaufleute gelten nun einmal nicht als Verbraucher. Anwälte können privat Verbraucher sein, während es Handwerkern und Händlern bei der Berufsausübung zugemutet wird, vertragsrechtliche Fallen zu erkennen. Vielleicht wäre es ja mal Zeit, dass der Gesetzgeber hier im Bereich der Klinkenputzer einen neuen Widerrufstatbestand schafft.

10. August 2012

Die Fans von Xavier Naidoo müssen nicht in gewerblichem Ausmaß Filesharen

Der Barde Xavier Naidoo kann sich zwar offenbar mit der von den Piraten geforderten Freigabe von Joints identifizieren, nicht allerdings mit der von Filesharing, denn schließlich muss man ja auch für Joints was bezahlen, und wenn man bekifft Auto fährt und sich dabei erwischen lässt. Und wo kämen wir hin, wenn Naidoo für sein Einkommen ständig Konzerte geben, also arbeiten müsste? Einmal Aufnahme gemacht, Gratis-PR im öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk abgreifen, und nie wieder arbeiten! Arbeiten tun dann Anwälte, damit Xavier auch alle Stücke vom Kuchen abbekommt. Die Kirschen aus Nachbars Garten schmecken halt doch am besten!

Wie heute bekannt gegeben wurde, hat der BGH mit Beschluss vom 19.04.2012 (I ZB 80/11) entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich bei der Rechtsverletzung um eine solche im gewerblichen Ausmaß handelt.

Danke, Xavier!

1. August 2012

DNA-Analyse kein Anlass für neue Ermittlungen im Fall Barschel

Anlässlich der aktuellen DNA-Analyse von Haaren, die seinerzeit am Tatort von Uwe Barschels Ableben sichergestellt wurden, habe ich mich gestern erneut mit L’OStA a.D. Wille unterhalten, der in den 90er Jahren die Ermittlungen leitete. Vor zwei Wochen hatte ich sein Buch analysiert und kommentiert. Das Gespräch entspricht im Wesentlichen diesem aktuellen FOCUS-Interview. Erwartungsgemäß sieht die StA Lübeck keinen Anlass, aufgrund der DNA-Spur die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Gestern hatte ich auf TELEPOLIS kurz kommentiert. Es wäre nicht überraschend, wenn die Haare vom spanischen Zimmermädchen stammen.

Die Barschel-Berichterstattung insgesamt ist ein Lehrstück in Sachen Journalismus. Irritierend finde ich, dass selbst Qualitätsmedien uns noch heute einen Suizid verkaufen wollen, was beim besten Willen nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen ist.

25. Juli 2012

ZDF-Doku über die Deutsche Vermögensberatungs AG

Vor ein paar Jahren führte ich einen erbitterten Kleinkrieg gegen Teile der deutschen Finanzindustrie. Zum Thema Finanzvertriebe hatte ich die Website finanzparasiten.de gebaut, die mir 2006 meine erste persönliche Einladung zur Hamburger Zivilkammer 24 einbrachte. Mit meinem Münsteraner Kollegen Kai Behrens zog ich damals das Handelsvertreter-Blog auf, welches insbesondere das Schicksal der Menschen in Finanzstrukturvertrieben beleuchtet, in die man als mündige Person hinein gelangt, mit allerhand Psychologie in ein Monster verwandelt wird und die man dann häufig überschuldet verlässt.

Kai Behrens ist der Angstgegner der DVAG, dem größten Anbieter in diesem Bereich. Während letztes Jahr viel auf den AWD gekloppt wurde, scheint uns die DVAG der mächtigere und widerwärtigere Mitbewerber zu sein, eine Doku über die DVAG war mehr als überfällig. Facetten gibt es genug. Letzte Woche war es soweit, das ZDF brachte eine Sendung, die wegen der DVAG-Anwälte bis zum Tag ihrer Ausstrahlung nicht angekündigt wurde. Kai Behrens hatte einen Gastauftritt.

Ebenfalls in dem Beitrag erschien Herr Müssig, den ich vor ein paar Jahren bei einem Prozess in Frankfurt kennen gelernt hatte. Ich vertrat damals seinen Kompagnon, mit dem er etliche Vermögensberater angeworben, „verwertet“ und wieder an die Luft gesetzt hatte. Dann waren Müssig und seinem Partner von einer Ebene höher exakt das gleiche passiert. Die DVAG macht einen auf Familie, organisiert den Vertrieblern sogar den Urlaub, aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich ein zynischeres Unternehmen schwerlich vorstellen.

Mich hat damals fasziniert, wie naiv Menschen sein können. Bei meinen Gesprächen mit aktiven DVAGlern musste ich erkennen, dass diese so im Glauben an ihre Firma gefangen waren, dass sie dem Image ihrer Firma eine höhere Überzeugungskraft beimaßen als uns Anti-DVAG-Anwälten, die meterweise Prozessakten mit Verfahren gegen die Ex-DVAGler haben und etliche Winkelzüge kennen.

Gerne würde ich den Beitrag des ZDV verlinken, er ist auch auf Youtube zu finden. Aber damit habe ich ja schlechte Erfahrungen gemacht … Daher nur den Link als solchen:

>>>http://zoom.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/befc0476-9f54-36cb-bcb9-43012ec8ac62/20021100?noDispatch=1<<<

PS: In den letzten Jahren hatte ich leider nicht die Zeit, die Seite zu pflegen. Vieles müsste aktualisiert werden, auch müssten die ganzen Videos eingebaut werden. Hätte jemand Lust?

24. Juli 2012

Klehranlage: Berufung begründet

In Sachen Klehr ./. Kompa haben wir gestern die Berufungsbegründung eingereicht.

Bekanntlich habe ich mit der Vertretung den Kollegen Rechtsanwalt Stadler beauftragt, weil ich zu der Sache naturgemäß keine Distanz habe und es in Sachen Haftung im Internet kaum eine bessere Wahl gibt. Klehrs Anwalt wird eine harte Nuss zu knacken haben, und es wird spannend zu beobachten, welche Figur der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts machen wird.

4. Juni 2012

Aktion Klehranlage – 1228 Leuten gefällt das

FAQ

Wie viele Leute haben sich beteiligt?

In den ersten drei Tagen konnte ich 1138 Eingänge verzeichnen. Heute morgen wurden bis jetzt 90 weitere Eingänge gutgeschrieben.

Ist dieser Herr Dr. Nikolaus Klehr wirklich ein so schlimmer Finger?

Dieser Artikel vom Januar berichtet über einen Strafprozess gegen Klehr in Salzburg. Da Klehr entgegen seiner Gewohnheit diesen Beitrag nicht angegriffen hat, darf man wohl Authentizität unterstellen. Er räumt also selbst Beweisschwierigkeiten für den Erfolg seiner Methode ein, dennoch wird mir von vollen Wartezimmern mit Menschen berichtet, deren Hoffnung Klehr versilbert. Wer die Wirksamkeit bezweifelt, fängt sich juristischen Ärger ein.

Warum lässt du dich von einem anderen Anwalt vertreten?

Ein guter Anwalt vertritt sich grundsätzlich nie selbst in eigenen Angelegenheiten, weil die professionelle Distanz zum Fall fehlt. Außerdem ist Thomas Stadler der meines Erachtens kompetenteste Kollege in Sachen Linkhaftung. Für die Freiheit des Internets ist mir das Beste gerade gut genug.

Kann man nichts gegen die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg tun?

Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 97 GG und der Gewaltenteilung in Art. 92 GG muss man im Medienrecht das Landgericht Hamburg als Eingangsinstanz ertragen, solange der willkürlich fliegende Gerichtsstand anerkannt wird. Während in letzter Zeit viele Gerichte die willkürliche Anwendung von § 32 ZPO ablehnen und mit den Stimmen der Fachliteratur einen Sachbezug zum Klageort fordern, ignoriert die Hamburger Pressekammer die einhellige Kritik. Weil die örtliche Zuständigkeit in den unteren Instanzen verbindlich geklärt wird, kann der BGH nicht korrigierend eingreifen. Man müsste daher wohl schon § 32 ZPO ändern und einen Sachbezug fordern, damit die Hamburger endlich unter sich bleiben können.

Wie viel Geld hast du zusammen und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Bislang sind ca. 37.000,- € eingegangen. Ich arbeite demnächst eine Übersicht über die bisherigen und die noch zu erwartenden Kosten in Sachen Klehr aus.

Du hast jetzt fast doppelt so viel, wie du für Berufung und Revision brauchst. Was machst du mit den Überschüssen?

Ich werde zunächst denjenigen, die mir spontan mehr als 20 Euro überwiesen haben, eine Reduktion anbieten. Es waren erstaunlich viele dreistellige Eingänge, es bedeutet den Leuten offenbar sehr viel. Viele Klehranleger schrieben spontan in den Überweisungszweck, dass die Einlage in jedem Fall bestehen und ggf. später in einen Rechtshilfefonds für vergleichbare Fälle gehen soll. Dies erklärten insbesondere die drei Klehranleger, die vierstellige Beträge überwiesen haben. Bitte heute noch keine Rückzahlwünsche mailen, da ich im Moment noch nicht weiß, wie ich das bei über 1200 Klehranlegern buchführungstechnisch bewältigen kann und diese Woche terminlich sehr dicht ist, so dass ich Mails kaum bearbeiten kann!

Wie wird der Rechtshilfefonds aussehen und warum braucht man ihn?

Ich prüfe gerade, welche Rechtsform die sinnvollste ist. Vermutlich wird es eine Stiftung. Ich muss auf alle Fälle das Geld bald von meinem Konto räumen, sonst verdient die Steuer mit. Paul Sethe sagte einmal, dass Meinungsfreiheit das Recht von 200 reichen Leuten sei. Ich finde, dass über Missstände auch dann berichtet werden sollte, wenn sich die Gegenseite gewisse Hamburger Anwälte und das angeschlossene Gericht leisten kann. Ansonsten müsste man dazu raten, was die Leute von esowatch von Anfang an gemacht haben: Man betreibt eine Website anonym im Ausland. Aber im einem Land, in dem Meinungsfreiheit Verfassungsrang eingeräumt wird, kann und darf die Flucht in den Untergrund nicht der Normalfall werden. Eine Zensur findet in Form der Selbstzensur sehr wohl statt.

31. Mai 2012

Esowatch zeigt das Klehr-Video

Der WISO-Detektiv, dessen Klehr-Video vor einem Jahr vom sympathischen Krebsbehandler Herrn Dr. Nikolaus Klehr einstweilen dem ZDF und mir verboten wurde, ist heute wieder im Netz aufgetaucht. Auch Youtube hatte das Video entfernen müssen und war von Klehr ebenfalls in die Hamburger Pressekammer gebeten worden, weil Youtube die Rechtsauffassung der Hamburger nicht akzeptiert. Die Rebellen der kontroversen Website esowatch, von denen ich mich voller Entrüstung distanzieren muss, verbreiten das Video nun auf ihrer Website. Ich werde es aus naheliegenden Gründen nicht verlinken …

Man kann auf dem Video durchaus erkennen, dass einige Aufnahmen wohl mit verdeckter Kamera gemacht wurden. Es ist jedoch nichts wesentliches zu sehen, alle Gesichter sind unkenntlich gemacht. Warum § 201a StGB hier greifen sollte, ist vermutlich nur in Hamburg nachvollziehbar, denn ersichtlich wird kein „höchstpersönlicher Lebensbereich“ des Herrn Dr. Klehr verletzt.

Was der Klehr-Anwalt aus den Sätzen über das Charité-Papier an Persönlichkeitsrechtsverletzungen herleiten will, ist schwer nachvollziehbar. Für einen außenstehenden Blogger schon gar nicht.

Ausdrücklich wird nicht einmal behauptet, Herr Dr. Klehr gebe etwas an seine Patienten aus seiner Münchner Praxis.

Gegen den eigentlichen Vorwurf, nämlich die Zweifel an den Heilkünsten des Herrn Dr. Klehr und das Ausnehmen todkranker Krebspatienten, scheint der gute Mann ja gar nicht vorzugehen. Offensichtlich hatte der Klehr-Anwalt also den Auftrag, irgendwas zu finden, womit man Kritiker gängeln kann. Der Kollege darf stolz auf sich sein.