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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. Mai 2014

Verspiegelte SPIEGEL-Affäre

 

Der Regisseur Roland Suso Richter ist dafür bekannt, Stoffe deutscher Gerichte dramaturgisch gekonnt, historisch aber mitunter sehr frei und bisweilen ärgerlich falsch zu verfilmen. Die gerade in der ARD gelaufene SPIEGEL-Affäre (hier ins Netz befreit) ist leider keine Ausnahme. Franziska Augstein hat dazu bereits das Wesentliche richtiggestellt.

Sehr schade ist, dass der Film nicht aus der Perspektive und Welt der 50er/60er Jahre erzählt wird. Denn in Wirklichkeit war die SPIEGEL-Affäre eine Art Flügelkampf im konservativen Lager. Die FDP, der Rudolf Augstein angehörte, war damals eher ein Sammelbecken für sehr national Gesinnte. Auch Augstein selbst war keineswegs die im Film dargestellt Lichtgestalt, wie man bei Otto Köhler nachlesen kann. Wie im Film kurz erwähnt wird, arbeiteten im SPIEGEL sogar höchst fragwürdige SS-Leute.

Im Film wird kurz ein vorgeblich punktueller Kontakt der SPIEGEL-Redaktion zum BND dargestellt, der wohl irgendwo in Pullach hause. Tatsächlich war der geschäftsführende Redakteur Hans Detlev Becker mit dem stellvertretenden BND-Chef, der in Hamburg residierte, eng befreundet und wurde sogar als dessen Nachfolger vorgeschlagen. Die damalige BND-Nähe des SPIEGEL dürfte auch einer der Gründe gewesen sein, dass Strauß eine Intrige von dessen Dienstherrn Adenauer witterte, um den ungeliebten Kronprinz aus Bayern als unfähigen Verteidigungsminister zu domestizieren.

Irreführend ist die im Film suggerierte Annahme, Strauß wär atomkriegsfreudiger als Adenauer gewesen. Von den meisten Historikern wird tapfer ausgeblendet, dass gerade Adenauer zur Atombombe ein äußerst naives Verhältnis pflegte und mit seinen Wünschen für deren Einsatz gegen die Sowjetunion Präsident John F. Kennedy mehrfach in Verlegenheit brachte.

Wie weggetreten die Mächtigen damals waren, sieht man am im Film erwähnten Prof. von der Heidte, der seinerzeit die Strafanzeige erstattet hatte. Von der Heidte hatte damals vorgeschlagen, die Bundeswehr in katholische und evangelische Divisionen aufzuteilen. Vermutlich ließ er sich hierzu vom Hohen Kommissar John McCloy inspirieren, der für das US-Militär die Rassentrennung forderte.

Beschähmend am Heldengemälde für Augstein ist schließlich, dass es der Drehbuchautor nicht für nötig befand, den eigentlichen Ghostwriter des berühmten „Bedingt abwehrbereit“-Artikels auch nur zu erwähnen. Jener Autor Heinz Höhne war es denn auch, der ein Jahrzehnt später eine Enthüllungsserie „Pullach intern“ über den BND brachte, welche die enge Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendienst und Nachrichtenmagazin beendete. Als Höhne, einer der profundesten Geheimdienstkenner, vor ein paar Jahren zu Grabe getragen wurde, ließ sich vom SPIEGEL dort niemand sehen.

5. Mai 2014

Edward Snowden ist Ehrenmitglied des Chaos Computer Clubs

 

Am Wochenende trafen sich die Aktiven der Chaos Computer Clubs zur zweijährlichen Hauptversammlung in Mannheim. Dort überbrachte Andy Müller-Maguhn einen Gruß von Edward Snowden, nämlich den ihm verliehenen SAM-Award. Diesen Whistleblower-Preis hatten ehemalige Geheimdienstler,  welche selbst die Courage gegen Staatskriminalität bewiesen hatten, Snowden im Oktober in Moskau überreicht. Die Hacker ernannten Snowden nunmehr zum Ehrenmitglied.

2. Mai 2014

Atlantik-Brücke wird langsam Thema

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=TDymxbdM0P4

 

Vor zwei Wochen habe ich meine bei den Beteiligten unerwünschte Kurzrecherche über Grüne und Linke auf der Atlantikbrücke veröffentlicht. Die Atlantikbrücke ist DIE konservative Lobby in Deutschland, wird aber in den konventionellen Medien so gut wie nie thematisiert.

In der von Anfang bis Ende sehenswerten April-Folge der „Anstalt“, die ich in ihrer neuen Besetzung für DIE Offenbarung des deutschen Fernsehens halte, wurde das heikle Thema vom ZDF gebracht. Respekt! Auch bei Meedia wird das Thema kurz aufgegriffen. Es wäre verdienstvoll, wenn sich vor der Europawahl  auch konventionelle Redaktionen dieses Geflecht ansehen würden.

Rechtliche FAQ zu den aktuellen Vorstandsquerelen der Piratenpartei Deutschland

 

Mehrere Piraten haben mich aus unterschiedlichen Erwägungen gebeten, zu den Rechtsbehauptungen der sogenannten „kommissarischen Vertretung“ des Bundesvorstands der Piratenpartei sowie zu aktuellen Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts der Piratenpartei Stellung zu nehmen.

Die Juristen unter meinen Lesern müssen jetzt ganz tapfer zu sein.

Am 16.03.2014 wurde der Bundesvorstand der Piratenpartei infolge von Rücktritten handlungsunfähig nach § 9a Abs. 10 Piratensatzung. Die verbliebenen BuVos setzten sich selbst als kommissarische Vertretung ein, deren Aufgabe die Weiterführung der Geschäfte und das unverzügliche Einberufen eines außerordentlichen Bundesparteitags gewesen wäre. Bis heute ist das nicht geschehen.

Ist ein kommissarischer BuVo, der sich quasi selbst eingesetzt hat, vertretungsberechtigt?

Jein. Der Ernennung der restlichen BuVo-Mitglieder durch sich selbst zur kommissarischen Vertretung ist als Insichgeschäft unzulässig. Geschlossene Verträge durch diese Vertretungsanmaßung sind daher „schwebend unwirksam“. Der Bundesparteitag kann die Wirksamkeit durch Genehmigung herbeiführen. Verweigert er diese, kann z.B. ein Hallenbetreiber mit der Piratenpartei Deutschland keine wirksamen Verträge schließen. Auch Darlehens- und Anstellungsverträge wären dann endgültig unwirksam.

Haften die Bundesvorstände persönlich?

Nein, nicht gegenüber Dritten. Zwar wurde behauptet, man wolle nicht mehr öffentlich Rechenschaft ablegen, weil man eine Haftung zu befürchten hätte und keinen Einfluss auf irgendwelche Verfahren nehmen wolle. Anders als Vorstände in Vereinen und juristischen Personen sind Parteivorstände nach § 37 PartG von der Haftung gegenüber Dritten ausgenommen und haben daher insoweit Narrenfreiheit. Allerdings haften die Vorstände gegenüber der Partei, wenn sie nicht entlastet werden. Einen seriösen Grund, dem BPT entsprechende Informationen vorzuenthalten, gibt es nicht.

Soweit Wirth behauptet, er stehe dem BSG zur Verfügung, so hat das BSG meines Wissens bislang keine Fragen gestellt und die von Klägern ignoriert.

Ist die aktuelle kommissarische Vertretung vertretungsberechtigt?

Das kann man unterschiedlich beurteilen. Nach § 9a Abs. 11 Piratensatzung würde Vertretungsberechtigung voraussetzen, dass die kommissarische Vertretung ihren Pflichten nachkommen „kann“. Nicht geregelt ist jedoch, ob es für ein entsprechendes Unvermögen ausreicht, wenn sie es einfach nicht tut, obwohl sie es könnte. Ich tendiere dazu, Verweigerung mit Unvermögen gleichzustellen.

Entscheidungsträger, die in Urlaub fahren und zugesagte Antworten auf drängende, einfache Fragen über Wochen hinweg schuldig bleiben und eineinhalb Monate ihren Job nicht machen, kommen ihren Aufgaben objektiv nicht nach.

Die „kommissarische Vertretung“ war am 10.04.2014 nicht in der Lage, Joachim Paul, einer Kassenprüferin und anderen Piraten die einfache Frage zu beantworten, aus welchen Beweggründen Datum und Ort des aBPT/BPT in Halle gewählt wurden, obwohl es deutlich überzeugendere Angebote zu früheren Terminen und und geeignerteren Orten gab. Obwohl die dort anwesenden Vorstände an dieser Entscheidung zweifellos mitgewirkt haben, verweigerten diese eine Auskunft unter Hinweis auf den Geschäftsbereich „Nicky“ und versprachen eine schriftliche Antwort. Auf die wartet die Partei seit über drei Wochen noch immer.

Auch der dringlichste Satzungsauftrag, „unverzüglich“ einen aBPT einzuberufen, ist seit eineinhalb Monaten nicht umgesetzt worden. Am 24.04.2014 kündigte die „kommissarische Vertretung“ sogar jegliche Transparenz auf. Mit „Können“ hat das sicherlich nichts mehr zu tun.

Das BSG hatte doch mit der Entscheidung vom 06.04.2014 festgestellt, dass der aktuelle kommissarische BuVo rechtmäßig amtiert, oder?

Nein. Verweise auf diese Entscheidung sind unbrauchbar. In diesem Verfahren wurde etwas völlig anderes beantragt und geprüft. Der „kommissarische BuVo“ bzw. dessen vier Mitglieder wollten festgestellt wissen, dass sie eigenmächtig ein weiteres „Vorstandsmitglied“ ins Amt hieven durften, obwohl in der Satzung für jeden Depp nachlesbar steht, dass Vorstände einzig die Mitgliederversammlung wählen kann.

Außerdem beantragten sie, diese Person und sich selbst als „Notvorstand“ nach § 29 BGB einzusetzen, was ihrer Meinung nach ihre Rechte erweitert hätte. Dieser Antrag war komplett untauglich, da nur das zuständige Amtsgericht einen Notvorstand bestellen könnte. Außerdem wären alle möglichen Personen antragsberechtigt, sich einen Ansprechpartner bestellen zu lassen, aber ganz sicher nicht die hoffenden Notvorstände in spe selber. Komplette Quatschklage.

Zutreffend stellte sogar das BSG fest, dass die Satzung aufgrund ihrer Vertretungsregeln keinen Raum für § 29 BGB bietet, und wies diesen seltsamen Putschversuch ab. Eine substantiierte Aussage, dass der gegenwärtige Zustand rechtmäßig wäre, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen, wobei seither fast ein Monat ins Land gegangen ist, ohne dass ein aBPT einberufen worden wäre. Bislang wurde lediglich einer angekündigt.

Wer ist denn dann vertretungsberechtigt?

Nach § 9a Abs. 11 Piratensatzung ist bei Unvermögen der kommissarischen Vertretung der dienstälteste Landesvorstand vertretungsberechtigt (und verpflichtet). Die Satzung schweigt allerdings darüber, wer in welcher Weise festzustellen hat, wann ein Fall von § 9a Abs. 11 Satzung vorliegt. Das BSG weigert sich in mehreren Fällen wie bei der Frage der rechtswidrigen Selbsternennung, das Problem auch nur zu thematisieren. Die Bremer melden bislang keine Ansprüche an.

Darf ein aBPT mit einem BPT verbunden werden?

Nein. § 9b Abs. 3 Piratensatzung schließt das eindeutig aus. Das als Begründung für einen BPT vorgebrachte Wahlerfordernis von Prüfern ist wegen Bindung an die Amtszeit des Vorstands Bestandteil der Vorstandswahl und damit kein überzeugenderer Grund, aus einem aBPT einen BPT zu machen.

Wie kann der satzungsgemäße Zustand wieder hergestellt werden?

Das aktuelle BSG scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass niemand – weder einfache Piraten noch Organe wie Landesvorstände – Anspruch auf Vornahme gebotener Handlungen oder wenigstens Feststellung der Rechtmäßigkeit der kommissarischen Vertretung oder deren Handeln hat. Insbesondere im Eilverfahren sind dem BSG lästige Fragen unerwünscht. So ist das halt in einer basisdemokratischen Mitmachpartei, die sich Transparenz auf die Fahnen schreibt …

Sinnvoll wäre es, wenn der dienstälteste LaVo, offenbar Bremen, seine Rechte einfordern würde. Aber die Bremer sind aktuell nicht bereit, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Das BSG wäre allerdings im Rahmen von anhängig gewordenen Verfahren, die gegen „den BuVo“ geführt werden, objektiv verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von dessen Vertretung und Rechtsstellung zu überprüfen. Dabei müsste das BSG „inzidenter“ feststellen, wer tatsächlich auf der Brücke des Piratenschiffs stehen darf. Solche Fragen ignorieren die BSG-Richter aber tapfer und verschweigen in ihren Urteilen (auf welche Wirth vertröstet) entsprechendes Vorbringen.

Könnte es sein, dass das BSG befangen ist?

Aber nein! Gut, es sieht schon etwas komisch aus, wenn zwei Richter mit einem Vorstand und dem BuVo-Justiziar privat zusammen sind, aber deshalb sind die bestimmt doch nicht befangen! Und wenn BSG-Richter dem kommissarischen BuVo öffentlich die Solidarität aussprechen oder mir nach meiner geäußerten BuVo-Kritik öffentlich ein ausgefülltes Austrittsformular übersenden, dann meinen die das bestimmt nur gut! Und nur, weil die meisten BSG-Richter dem Landesverband Berlin oder den JuPis angehören, schließt das nicht per se aus, dass man mit Demokratie und Mitgliederrechten etwas anfangen könnte. Das sind bestimmt alles sehr gewissenhafte Leute, denen nichts ferner läge, als ein zur Neutralität verpflichtetes juristisches Gremium politisch zu instrumentalisieren oder Verzögerungstaktik zu unterstützen.

Betreibt das BSG Rechtsbeugung?

Nein. Parteischiedsgerichte nach §§ 10, 14 PartG sind keine Schiedsgerichte im Sinne von ZPO und StGB. Die Parteirichter haben wie Vorstände Narrenfreiheit. Der korrekte Begriff lautet vielmehr „Rechtsverweigerung“.

Man sollte die Richter aber nicht zu hart beurteilen. Bei den letzten BSG-Wahlen haben sich keine praktizierenden Juristen beworben, sondern eben nur diese acht sicherlich wohlmeinenden Piraten, die ehrenamtlich arbeiten. Da 80% der Verfahren am BSG unter Querulanz und Trollerei fallen, sind die BSG-Richter auf Abweisung eingetaktet. Wenn dann plötzlich doch mal jemand mit wichtigen Anliegen und guten Argumenten ankommt, führt das zu Irritation und Überforderung.

Wie könnte man das BSG verpflichten, seinen Job zu machen?

Gar nicht. Die BSG-Richter genießen Narrenfreiheit und sind höchstens ihrem Ruf verpflichtet. Die Frage müsste lauten: Hat die Piratenpartei aktuell ein Bundesschiedsgericht? Die Laienrichter am BSG haben großen Spaß am pseudojuristischen Gebrauch von Rechtsbegriffen. Sie saugen sich neue Verfahrensregeln aus den Fingern, um unerwünschte Antragsteller zu behindern und verweisen altklug auf irgendwelche Fehlentscheidungen, in denen die eigentlichen Fragen gar nicht entschieden wurden. Argumentatives Unvermögen lässt sich ganz gut mit Arroganz kompensieren, wenn man am längeren Hebel sitzt. Über das unbekümmerte Selbstewußtsein mancher BSG-Richter kann man eigentlich nur noch staunen.

Kann man denn gar nichts tun?

Man könnte vor die ordentliche Gerichte ziehen und notfalls über § 29 BGB für eine Einberufung eines aBPT sorgen. Solange aber in § 9a Abs. 11 Piratensatzung „können“ nicht justiziabel definiert ist, wäre auch bei einem ordentlichen Gericht ein Prozess riskant. Dort aber würden Richter wenigstens professionell entscheiden, Verfahrensrechte respektieren und ihre Entscheidungsgründe transparent machen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist die Gewährung von Verfahrensgerechtigkeit fast genauso wichtig wie die Entscheidung selber. Das ist eine Frage der Kultur.

 

(Der Autor betreut Vereine und Verbände anwaltlich und gehörte dem Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland zwischen April 2012 und November 2013 an.)

1. Mai 2014

BGH: Kein postmortaler Anspruch auf Geldentschädigung aus Persönlichkeitsrecht für Peter Alexander

 

Peter Alexander wehrte sich gegen Boulevardberichterstattung über seine Trauer wegen des Tods seiner Tochter und forderte eine Geldentschädigung von mindestens 30.000,- €. Die Klage ging bei Gericht per Fax einen Tag vor Alexanders eigenem Tod ein und wurde der Beklagten aber erst einige Wochen später zugestellt. Der Sohn führte die Klage weiter.

Die Vererblichkeit von Ansprüchen aus dem Persönlichkeitsrecht ist wegen dessen höchstpersönlichen Charakters umstritten. Klassiker in diesem Bereich ist die Entscheidung „Der blaue Engel“, die Marlene Dietrichs sehr klagefreudigen Erben erstritten hatten. Besonders fragwürdig ist das Anliegen jedenfalls dann, wenn Geldentschädigung (vulgo: „Schmerzensgeld“) verlangt wird.

Der presserechtliche Anspruch auf Geldentschädigung ist so im Gesetz eigentlich nicht vorgesehen. Ausnahmesweise wird er aber dann zuerkannt, wenn sich ein Betroffener gegen eine wehr schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung wehrt und es mit einem Unterlassungsanspruch, dessen Prozesskosten die Verlage aus der Portokasse zahlen, nicht getan ist. Daher soll den Verlagen finanziell weh getan werden, um taktischen Rechtsbruch unwirtschaftlich zu machen.

Diese sogenannte „Genugtuungsfunktion“ gewährt der Bundesgerichtshof nur lebenden Personen. Hätte allerdings Alexander den Prozess zu Lebzeiten erfolgreich zuende geführt, dann hätte der Sohn 30.000,- € geerbt.

Vorliegend war der Prozess zwar „anhängig“ (also bei Gericht), aber noch nicht „rechtshängig“ (also dem Beklagten zugestellt). Insoweit erhoffte sich der Kläger eine analoge Anwendung des § 167 ZPO. Der BGH stellte aber klar, dass es darauf gar nicht ankäme. Die Genugtuungsfunktion gelte nur für Lebende.

Zynisch könnte man jetzt schlussfolgern, dass Verlage bei Personen mit geringer Lebenserwartung schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen hinsichtlich des Geldentschädigungsanspruchs riskieren können.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12.

30. April 2014

Neue Doku von Mo Asumang

2007 überraschte mich die Moderatorin Mo Asumang mit einer Doku über Rassismus in Deutschland („Roots Germania“). Was mit einer persönlichen, scheinbar naiven Reise zu Germanenschwärmern beginnt, entwickelt sich zu einer der beindruckendsten und emotionalsten Reportagen, die ich je gesehen habe. Ihr entwaffnendes Interview mit NPD-Anwalt und Funktionär Jürgen Rieger, den sie sich um Kopf und Kragen reden lässt, lässt tief blicken.

Zu Recht wurde Asumang damals für den Grimme-Preis nominiert. Leider wurde die vollständige Doku inzwischen bei Youtube entfernt, was ich beim besten Willen nicht verstehe und mehr als schade finde.

Für ihre aktuelle Doku „Die Arier“ trat Asumang die Reise zu den Abgründen rassistischer Glaubenskonszepte erneut an und flog diesmal auch in den Iran und in die USA, wo sie „Ariern“ und anderen zuhörte. Besonders tragisch ist die Erkenntnis, dass ausgerechnet die Deutschen mit „Ariern“ nicht allzu viel zu tun haben … Asumang bewies sogar die Courage, sich in den Südstaaten mit einem Ku Klux Klan-Funktionär zu treffen. Man weiß bei vielen ihrer Gesprächspartner nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Die sehenswerte Doku hatte gestern auf ARTE Premiere und ist derzeit online.

29. April 2014

Team Wallraff!

 

Letztes Jahr wollte Günter Wallraff nach einem wie immer unterhaltsamen Gerichtstermin noch irgendwo einkehren. Als wir bei einem Fast Food-Anbieter vorbeikamen, meinte ich sarkastisch, da solle er doch mal eine Undercover-Recherche machen. Darauf antwortete Wallraff lässig: „Hab ich schon.“ Er schenkte mir sein Buch „Aus der schöne neuen Welt“ und machte mich auf ein Kapitel über den Arbeitsrechtsanwalt Naujoks aufmerksam. Aus Gründen von Standesrecht werde ich mir Kommentare zu diesem Kollegen verkneifen.

Am Montag nun lief bei RTL die von Wallraff betreute Recherche bei einem anderen Fast Food-Anbieter, die es mal wieder in sich hat. Und auch dort ist der Kollege Naujoks zu sehen. Damit Wallraff den ihm persönlich bekannten Anwalt undercover begegnen konnte, griff er diesmal besonders tief in die Trickkiste der Maskerade. Ich kenne nur wenige Journalisten, die auch nur annähernd so krass drauf sind wie Günter Wallraff.

Ich bin gespannt, ob RTL erfolgreich wegen der versteckten Kamera angegangen wird. Die Rechtsabteilung der RTLis ist nicht dafür bekannt, kampflos klein bei zugeben.

Wenn jetzt wieder die Spiegelleute versuchen, Wallraff am Zeug zu flicken, wirkt das schon irgendwie sehr bemüht. Eine Recherche beim Burgerbrater hätte auch das führende Magazin für investigativen Journalismus längst machen können. Haben sie aber nicht. Da fehlen vermutlich die Cochones.

28. April 2014

Von der Mitmachpartei zur Eigenmachtpartei

 

In der Piratenpartei wird regional eine unterschiedliche Parteienkultur gepflegt. Etwa in den Landesverbänden Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachen, Saarland, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein, die mit Abstand die meisten Piraten stellen, hat sich eine solide, demokratische Parteienkultur entwickelt. Dort hegt man hohe Ansprüche an Transparenz, legt gesteigerten Wert auf das Einhalten demokratischer Verfahren und pflegt eine offensive Fehlerkultur.

Beim Landesverband Berlin hingegen liefen die Dinge schon immer anders. Der legendär raue und unmenschliche Umgangston wird nirgends auch nur halb so primitiv und konsequent praktiziert wie bei den Berliner Piraten. Wer vom bemerkenswert ideologischen Berliner Kurs abweicht, wird quasi in Selbstjustiz per Shitstorm angegriffen, mundtot gemacht und ohne erkennbare Hemmung in die Nähe von Nationalsozialismus gerückt. Politik funktioniert dort auf allen Ebenen nach einem gnadenlosen Freund-Feind-Schema. Selbst Anschwärzungen bei Arbeitgebern und ähnliche Intrigen scheinen in Berlin akzeptierte Methode zu sein. Transparenz äußert sich allenfalls in der Weise, dass man Vetternwirtschaft nicht einmal mehr bemäntelt.

Versprach man einst Partizipation, Transparenz und Basisdemokratie, ist das Klima nunmehr auch auf Bundesebene von Klüngelei, Eigenmacht und Selbstjustiz geprägt. Da die Berliner beim Bremer Bundesparteitag einen demokratischen Wahlsieg von Stefan Körner befürchteten, unterstützten sie Julia Schramms Frankfurter Vertrauten Thorsten Wirth, der sich in seinem Landesverband Hessen allerdings nicht bewährt hatte. Im „Fahnengate“ und „Bombergate“ versagte Wirth dann auch auf ganzer Linie und redete stattdessen den Berlinern nach deren dumpfer Schnauze. Etliche Aktive traten daraufhin aus oder in #Orgastreik, die oben genannten Landesverbände bekundeten ihren Unmut in deutlichen Stellungnahmen. Nachdem drei Bundesvorstände schließlich am 16.03. zurücktraten, wurde der BuVo satzungsgemäß handlungsunfähig.

Aktuellstes Problem der Partei ist, dass diese auf Bundesebene derzeit noch immer nicht wieder satzungsgemäß vertreten wird. Statt eine kommissarische Vertretung zu ernennen, die unverzüglich einen außerordentlichen Parteitag hätte einberufen müssen, hat Wirth unter Missachtung des Verbots des Selbstkontrahierens mal eben sich selbst und die restlichen Bundesvorstände zum „kommissarischen BuVo“ ernannt. Von ihren Getreuen lassen sich die eigentlich entmachteten Ex-Vorstände „unser BuVo“ nennen. Bis zum heutigen Tag verschleppt „unser BuVo“ das unverzüglich gebotene Einberufen eines außerordentlichen Parteitags, ein solcher ist bislang lediglich für Ende Juni (!) angekündigt.

Es dürfte wohl auch der Fall des § 9a Abs. 11 der Satzung vorliegen. Wie sich inzwischen herausstellt, war „unser BuVo“ schon wegen der Urlaubsplanung der Beteiligten absehbar nicht in der Lage, seiner Aufgabe nachzukommen. Angebotene Hilfe wie etwa unterschriftsreife Verträge über BPT-geeignete Hallen usw. schlug Wirth großzügig aus. Nachdem „unser BuVo“ in einer hochnotpeinlichen „unser BuVo“-Sitzung Antworten angekündigt hatte, verbarrikadiert er sich zwei Wochen später arrogant im Hinterzimmer – die Antworten blieb er bislang schuldig. Kritiker des „unser BuVo“-Mimimi werden von Berliner Piraten scharf angegriffen – „Korpsgeist“ würde man diesen Treueschwur anderswo nennen.

Auch die von Berlin protegierte EU-Spitzenkandidatin Julia Reda glänzt mit Eigenmacht. Reda und ihre Berliner Ideologen waren beim BPT in Bochum mit ihrem Programmantrag eigentlich gescheitert. Doch demokratische Entscheidungen hinderten die vormalige JuPi-Vorsitzende natürlich nicht daran, in einem uninspirierten Wahlspot statt TTIP-Kritik genau diese Forderungen zu bringen, inklusive dem albernen Weltraumfahrstuhl nebst Weltraumfahrstuhlmusik. Wenn man Kritik an den aufgestellten Kandidaten übt, verweisen diese auf ihre demokratische Legitimation. Die galt den Berlinern allerdings einen Dreck für die demokratisch abgestimmte NRW-Liste zur jüngsten Bundestagswahl, weil die NRW-Kandidaten nicht durchgehend den ideologisch verbohrten Vorstellungen entsprachen. Ehrensache, dass die Berliner ihre Kollegen aus NRW und anderen Bundesländern bei ihren Berliner Presse-Spezis anschwärzten.

Eigenmächtig und damit definitiv nicht demokratisch handelten auch jene Berliner Piraten, die beim BPT in Bochum der Veranstaltung durch penetrantes Aufhängen von Antifa- und Anarchofahnen ihren Stempel aufnötigten („Fahnengate“).

Besonders faszinierend finde ich, wenn die Berliner Piraten altklug von Minderheitenrechten und am liebsten vom Feminismus predigen. Bei den letzten Berliner Vorstandswahlen wurde ein rein männlicher Landesvorstand gewählt, während etwa bei uns unbelehrbaren „Machos“ in NRW Frauen im Landesvorstand ganz selbstverständlich zahlreich vertreten sind. Minderheiten haben bei den Berlinern nur dann etwas zu melden, wenn sie ideologisch passen. Die linientreue Mentalität im Landesverband Berlin spiegelte sich auch in dessen sogenannten Landesschiedsgericht wieder, wo rechtsstaatliche Grundsätze keine allzu große Wertschätzung erfahren, während man dort hingegen Urteile gendert …

Als ich 2012 vor genau zwei Jahren in das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei eintrat, sah ich mich damals alsbald zur Ansage veranlasst, dass ich meine Aufgabe als neutraler Richter ernst nähme, das auch von meinen Kollegen erwartete und für Klüngelei nicht zur Verfügung stünde. Statt sachlicher Auseinandersetzung reagierten Berliner BSG-Richter mit albernen persönlichen Angriffen. Nachdem wir uns dann berappelt hatten, war am BSG während meiner im letzten November ausgelaufenen Amtszeit kein nennenswerter Klüngelversuch mehr zu erkennen.

Beim BPT13.2 in Bremen wurde das BSG überwiegend mit Personen aus dem Landesverband Berlin und den bekanntlich Berlin-orientierten JuPis besetzt. Entsprechend linientreu fielen denn auch die jüngsten BSG-Entscheidungen aus, für die man sich einfach nur noch schämen möchte.

Hoffentlich läuft es in meiner anderen Partei Die PARTEI besser …

 

 

UPDATE:

Es kommentiert die laut BSG über jeden Verdacht von Klüngelei, Parteilichkeit und Unsachlichkeit erhabene vormalige Vorsitzende des LSG Berlin und aktuelle BSG-Richterin Daniela Berger, die bestimmt auch nie pöbeln würde:

Vielleicht sollte der @KompaLaw sich ’ne neue Basis wählen? #lastTweets

24. April 2014

WikiLeaks spendiert Präsident Carter eine Bibliothek

US-Präsidenten lassen die Akten und Krimskrams aus ihrer aktiven Zeit in Präsidenten-Librarys aufbewahren. Für solche schicken Einrichtungen müssen schon mal die Lobbyisten was springen lassen. Bush senior etwa erfreute sich für seine Bücherei der Spenden des vormaligen saudischen Botschafters Prinz Bandar, der bis neulich den saudischen Geheimdienst leitete.

Präsident Carter bekommt hingegen eine online-Bibliothek, spendiert von WikiLeaks. Heute leakte Assange 367,174 diplomatische Cables von 1977, jenes Jahr nach den großen CIA-Untersuchungen, als beim US-Auslandsgeheimdienst etliche Köpfe rollten. Das dürfte eine spannende Lektüre werden …

Außenminister war bis 1977 Strippenzieher Henry Kissinger, nachdem bekanntlich gerade eine von der Bundeswehr finanzierte Professur benannt werden soll. Vielleicht finden sich in den Cabels noch Argumente, die Kissinger endlich dahin bringen, wo er hingehört: Zum Kriegsverbrechertribunal in Den Haag.

22. April 2014

Rechtliche Auswirkungen der EU-Wahl werfen ihre Schatten voraus

In Deutschland unterliegt das Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant einem fundamentalen Schutz. Das Abhören entsprechender Gespräche durch Strafverfolgungsbehörden – offline wie online – ist unzulässig, eine Verwertung entsprechender Erkenntnisse ausgeschlossen.

Der Päsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges wies allerdings anlässlich der in knapp einem Monat anstehenden Europawahlen darauf hin, dass unsere verehrten Sicherheitspolitiker da deutlich schmerzfreier sind. So war tatsächlich der Versuch gemacht worden, das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch Europa auszuhebeln. So wollte man sogar den für Abhörmaßnahmen erforderlcihen Richtervorbehalt umgehen, etwa in der Weise, das Länder ohne einen solchen Richtervorbehalt bei eigenen Ermittlungsverfahren die deutschen Behörden zur Schnüffelei anweisen sollten. Dieser infame Angriff auf den Rechtsstaat konnte durch Besonnenheit der Entscheidungsträger abgewendet werden (BRAK Mitteilungen, S. 53).

Wer bei seiner Entscheidung zur EU-Wahl noch Hilfestellung benötigt, dem empfehle ich einen aktuellen Text von Süddeutsche-Chef Heribert Prantl über die Schiedsgerichte des geplannten TTIP-Abkommens. Demgegenüber spircht sich Friedrich Merz, Häuptling der von mir kürzlich beleuchteten Atlantik-Brücke, für eben diese privaten Schiedsgerichte aus.

Bzgl. TTIP weist die FAZ  aktuell auf negative Effekte etwa im Hinblick auf das Versicherungswesen hin.