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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Mai 2014

Kommentare zum verbotenen Wahlspot von Mainz und zu den verbotenen Bildern von Koblenz

Heute habe ich auf TELEPOLIS zwei medienrechtlich interessante Fälle kommentiert.

 

 

Zum einen verweigert das ZDF auch die Ausstrahlung einer zensierten Fassung des PARTEI-Werbespots.

Zum andern hat das OLG Koblenz einen Löschungsanspruch für erotische und intime Fotos des Ex-Partners ausgeurteilt, den es so bislang noch nicht gab.

Ehemaliger technischer NSA-Direktor zur Situation von Snowden

Wer sich ein realistisches Bild zur Mentalität der US-Geheimdienste machen möchte, sollte unbedingt dieses aktuelle Interview mit William Binney in der taz lesen.

Money Quote:

„Ich würde keiner einzigen Botschaft trauen.“

„Sie würden wahrscheinlich versuchen, ihn zu entführen. Das haben sie immer wieder gemacht – egal in welchem Land.“

„Ich bin mir nicht sicher, ob sie das stört. Unsere Arroganz ist derzeit so unglaublich groß. Wir töten wahllos Menschen mit Drohnen.“

„Wie soll man einem notorischen Lügner vertrauen?“

„Ihnen gehört das Netz.“

„Mit unserem [von Binney Anfang der 1990er Jahre vorgeschlagenen] System wäre Snowden sofort aufgeflogen. Im Moment, in dem er die erste Datei heruntergeladen hat.“

Binney war technischer Direktor der NSA, gilt als einer der besten Codeknacker der Welt und wurde Whistleblower aus Empörung darüber, dass der Geheimdienst die gegen die Sowjetunion entwickelten Instrumente gegen die eigenen Leute einsetzte. Hier ein aktuelles Portrait des ZDF.

Meine morgentliche Maximal-Dosis an US-amerikanischem Kulturkreis wurde heute durch die Nachricht erreicht, dass Facebook einen Acoount wegen diesem Foto hier suspendiert hat.

Ob das mit TTIP wohl wirklich eine so gute Idee ist …?

18. Mai 2014

TTIP und Überwachung haben in Hamburg offenbar wenig Freunde

 

Einen ihrer wohl peinlichsten Wahlkampfauftritte hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag in Hamburg. 3/4 des überschaubar großen Publikums waren offensichtlich keine Merkel-Fans, sondern forderten den Stop von TTIP. Toten Fisch ließ man sich vor der Hamburger Fischauktionshalle nicht andrehen.

Auch die Hamburger Anwälte waren als Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ präsent und hatten außerdem einen Flieger gechartert, der per Spruchband zu einem Stopp der Totalüberwachung aufrief und unübersehbar über Merkel seine Runden drehte (Minute 7 im Video). (Drohnen darf man ja bei Merkel nicht mehr fliegen lassen. ;)) Bei Hamburger Juristen fliegen also nicht nur Gerichtsstände …

Die Kollegen demonstrierten übrigens in Robe, einem von mir ungeliebten Kleidungsstück. Letzten Freitag wurde in Schleswig-Holstein der Robenzwang abgeschafft.

Anschließend gab es in Hamburg eine Freiheit-statt-Angst-Demo. Die Veranstaltung gegen Überwachung wurde sogar mit Hubschraubereinsatz überwacht …

16. Mai 2014

Kramm ./. Eißfeldt: 5.000,- € pro Buchstabe

 

Pöbel-Musikant Jan Phillip Eißfeldt, Kampfname „Jan Delay“, zahlt an seinen Kollegen Heinz Georg Kramm, bekannt als „Heino“, eine Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) iHv 20.000,- € nebst Anwaltskosten, meldet BILD. Herr Eißfeld hatte sich die Meinungsfreiheit genommen, Herrn Kramm mal eben als „Nazi“ zu bezeichnen. Derartiges ist jedoch von der Meinungsfreiheit nur dann gedeckt, wenn es stichhaltige Anhaltspunkte für eine entsprechende Gesinnung etc. gibt.

Wer leichtfertig seine Mitmenschen mit dieser für einen Deutschen wohl härtesten Beleidigung stigmatisiert, liefert in erster Linie Aufschluss über sein eigenes primitives Gemüt und seine Unfähigkeit zu sachlicher geistiger Auseinandersetzung. Nach gegenwärtigem Forschungsstand wurde bislang noch nicht einmal irgendein einziger intelligenter Nazivergleich bekannt.

Derartige Beleidigungen wertet die Rechtsprechung als besonders schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die nicht lediglich durch eine künftige Unterlassung aus der Welt geschafft werden. Daher wird in besonderen Fällen der Verletzer zur Kompensation des Schadens in Form einer Geldentschädigung an den Verletzten verurteilt, die einen erzieherischen Wert hat. Herr Kramm hat angekündigt, den Betrag an Behinderte zu spenden.

Herr Delay profitiert übrigens finanziell von Herrn Kramm, weil dieser mit GEMA-Lizenzierung dessen „Liebeslied“ intoniert, was offenbar nicht auf Gegenliebe stieß.

14. Mai 2014

Informelle Ansprache einer Journalistin

In einem aktuellen ZAPP-Beitrag geht es um eine Journalistin, die aufgrund einer Telefonüberwachung eines Islamisten die Aufmerksamkeit von Ermittlungsbehörden erfuhr und als Zeugin gewonnen werden sollte. Der NDR spricht von „Eingriff in die Pressefreiheit“.

Betrachten wir einmal getrennt die Telefonüberwachung, die versuchte Gewinnung als Zeugin sowie die Frage der Verwertbarkeit als Beweismittel vor Gericht.

Telefonüberwachung

Der Telefonverkehr eines bekannten Islam-Konvertiten, der Straftaten und Anstiftung zu solchen im In- und Ausland verdächtigt wird, wurde überwacht. Im Gegensatz zur anlasslosen Massenüberwachung haben wir es hier mit einer Person zu tun, die aufgrund von Brandstiftung und religiös motivierter Gewaltbereitschaft eine Gefahr darstellt. Die Anstiftung zu Gewalttaten im Ausland dürfte erfahrungsgemäß durch Telekommunikation geschehen. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Polizei da ein Auge und ein Ohr auf diese Person hat und die Möglichkeiten des § 101a StPO nutzt. Die Polizei ist zur Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet.

Wenn die Journalistin nicht völlig weltfremd ist, wird sie daher mit einer Telefonüberwachung einer solchen Person wohl auch rechnen müssen. Und selbstverständlich werden Anrufe bei überwachten Personen auch in den Akten protokolliert. Laut NDR soll bereits das ein „offenkundiger Verstoß gegen die Pressefreiheit“ sein. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des § 101a StPO, bei der sich auch Journalisten gegen Abhören wehrten und den Schutz entsprechender Kommunikation wie Rechtsanwälte forderten, blieb allerdings 2011 erfolglos. Ein Gesetz, das bereits das Anfertigen von Akten aussetzt, nur weil ein Anrufer ein journalistisches Interesse hat, gibt es erst recht nicht, denn man muss ja erst einmal bewerten, ob es überhaupt Kommunikation zur Wahrnehmung journalistischer Interessen ist. (Eine andere Frage ist, ob das dann vor Gericht als Beweismaterial verwertbar wäre, siehe unten.)

Wenn also professionelle Journalisten gewisse Personen am Telefon befragen, sollten sie sich im klaren sein, dass sie ggf. die Befragung für Behörden leisten. Auch der Islamist wird vermutlich nicht so naiv sein, am Telefon gewisse Dinge zu sagen. Dafür, dass man die Journalistin gezielt überwacht hätte, liegen keine Anhaltspunkte vor.

Ansprache der Journalistin als Zeugin

Die Ermittler nutzten ihre Kenntnis vom Kontakt mit der Zielperson, um die Journalistin als mögliche Zeugin anzusprechen und luden diese vor. Auch das ist eher trivial. Journalisten gehören allerdings zu den in § 53 StPO privilegierten Berufsgeheimnisträgern und dürfen daher bei Bezug zu redaktionellen Tätigkeit die Zeugenaussage verweigern. Anders als bei den anderen berufsbezogenen Zeugnisverweigerungsrechten gibt es für Journalisten allerdings gewisse Einschränkungen, vgl. § 53 Abs. 1 am Ende StPO sowie Abs. 2, Satz 2f.

Ob aber ein Journalist von seinem Zeugnisverweigerungsrecht auch Gebrauch machen möchte, können die Ermittler nicht im Voraus wissen. Also werden sie wohl fragen müssen, ob er aussagebereit ist, was regelmäßig in Form einer Zeugenvorladung geschieht.

Verwertbarkeit vor Gericht

Allerdings berichtet die Journalistin, dass sie vor der Zeugenvorladung von den Behörden auch „informell angesprochen“ worden sei. Was man ihr genau angetragen hat, etwa eine Bitte um Aushorchen, berichtet sie leider nicht. Die Ansprache von Journalisten durch Sicherheitsbehörden ist verfassungsrechtlich heikel, und da wäre es für die Beamten schon sinnvoll gewesen, von Anfang an die Form zu wahren. Gewisse Aussagen dürfen nämlich erst nach einer ordnungsgemäßen Zeugenbelehrung verwertet werden.

Sofern durch eine Telefonüberwachung das Zeugnisverweigerungsrecht eines Journalisten unterlaufen wird, wäre auch das grundsätzlich nicht verwertbar. Die triviale Bitte um ein Interview enthält allerdings ohnehin nichts, was irgendwie relevant wäre, so dass sich die Frage in einem Prozess nicht stellen wird.

13. Mai 2014

Tödliche Daten

 

In Diskussionen mit Sicherheitspolitikern etwa zur Vorratsdatenspeicherung höre ich immer wieder, dass ja keine Inhalte gespeichert würden, sondern nur, wer mit wem wann Kontakt hätte. Das ist in Zeiten von Big Data natürlich ziemlicher Unsinn, denn man kann auf Inhalte leicht schließen und dann bei Bedarf Inhalte abhören.

Diese Metadaten wirken aber auch direkt tödlich. So räumte General Michael Heyden, Ex-Direktor der NSA und der CIA, freimütig ein, dass man aufgrund von Metadaten Droneneinsätze zur gezielten Tötung „Verdächtiger“ befiehlt. Dabei kam es zu tödlichen Namensverwechslungen. Außerdem ziehen bereits gebrauchte SIM-Karten die Aufmerksamkeit von Hellfire-Raketen an.

Abgesehen davon ist Töten auf Verdacht einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig.

Nicht zivilisiert sind offenbar der Generalbundesanwalt und die aktuelle Bundesregierung. Die nämlich findet nichts dabei, dass diese Tötungen von Ramstein aus kontrolliert werden, also von deutschem Staatsgebiet. Die deutschen Geheimdienste haben offenbar auch kein Problem damit, sich durch Weitergabe von Metadaten an die Wild-West-Kollegen selbst die Hände blutig zu machen.

Einige Leute, darunter auch der CCC und die Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, haben etwas gegen diese Beteiligung an Shoot-to-kill und gegen Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen. Kommenden Samstag demonstriert das Hamburger Bündnis gegen Überwachung vor dem Hamburger Rathaus. Die Bundeskanzlerin hat ihr Kommen ebenfalls angekündigt (wenn auch mit anderem Motiv). Wir sehen uns, oder?

Der Mann, der die beendete Pfändung seines Grundstücks aus dem Jahre 1998 vergessen machen wollte

 

Ein stolzer Spanier hat nun am EuGH erfolgreich bewirkt, dass jedermann im Urteil nachlesen kann, dass sein Grundstück 1998 mit einer Pfändung belastet war und versteigert werden sollte.

Google allerdings darf nunmehr keine Suchergebnisse von Seiten auswerfen, die legal von der Pfändung von 1998 berichten, etwa Zeitungsarchive. Denn das ist dem Manne peinlich. Nunmehr muss Google gegenüber Europäern auf Anfrage prüfen, ob Ergebnisse konform mit der EU-Datenschutzrichtlinie sind.

Damit hat die 16 Jahre währende „Anarchie“ des Google-Algorithmus nun weitere Einschnitte erfahren. Die Betreiber der Suchmaschine müssen letztlich zurückhaltender mit Informationen umgehen, als andere Informationsanbieter und ein „Recht auf Vergessen“ berücksichtigen. Während mir aus meiner Praxis etliche Fälle bekannt ist, in denen Personen ein sehr berechtigtes Interesse an der Löschung von Suchergebnissen auf denkbar sensible Daten haben, tendiert die vorliegende Sache eher gegen Querulanz und ermutigt wohl etliche Kläger. Das Landgericht Hamburg wird vermutlich bald einen Anbau bekommen …

Foto: Anwesen von Barbra Streisand, das sich gegen das Google-Auto wehrte, oder so ähnlich.

Copyright (C) 2002 Kenneth & Gabrielle Adelman, California Coastal Records Project, www.californiacoastline.org

12. Mai 2014

SPIEGEL-Presse ganz unten

 

1985 kritisierte Günter Wallraff in seinem Buch „Ganz unten“ die Arbeits- und Hygienebedingungen bei McDonald’s, die er als „Türke Ali“ recherchierte. Es dürfte in den 1980er Jahren niemanden gegeben haben, der dem Image des Fast-Food-Anbieters mehr und nachhaltiger zugesetzt hat als eben Günter Wallraff. Seine Recherchen haben ein Bewußtsein für diese Arbeitswelt geschaffen und vermutlich einiges gebessert.

Und jetzt wirbt gerade eine Postille, die seit einem Jahrzehnt bei vielen nur noch das „ehemalige Nachrichtenmagazin“ heißt, sogar in Radiospots mit der Verschwörungstheorie, Suggestivfrage, knallhartem Qualitätsjournalismus, ob Wallraffs „dubiose“ Geldzahlungen von McDonald’s in einem Zusammenhang mit einer Reportage über einen offensichtlich unzuverlässigen Lizenznehmer von Burger King stehe.

Die Vorstellung, Wallraff ließe sich zur Anschwärzung der Konkurrenz kaufen, ist so absurd, dass man sich wirklich fragen muss, ob man bei der SPIEGEL-Presse nicht einmal mehr plausible Schmutzkampagnen hinbekommt. Sehr peinlich.

8. Mai 2014

Bombe platzt im Bombenlegerprozess

 

Am 163. Verhandlungstag des Luxemburger Bombenleger-Prozesses über die geheimnisvolle Bombenserie zwischen 1984 und 1986 wurde gestern der vormalige Direktor des Luxemburger Gheimdienstes SREL, Marco Mille, vernommen. Mille hatte aufgrund des Buchs von Dr. Daniele Ganser über Stay Behind „NATO-Geheimarmeen in Europa“ (vulgo „Gladio“) nach einer möglichen Verbindung des vom SREL koordinierten Luxemburger Stay-Behind-Netzwerks „Le Plan“ zu den Anschlägen gesucht. Die allerdings waren in erster Linie für das Nachrichtenwesen und Ausschleusungen ausgebildet, nicht aber für Kampfeinsätze.

Nachdem Mille aus Gründen des Staatsschutzes vergeblich den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatte, legte er schließlich seine These offen. Mille vermutet, dass hinter den Bombenlegern ein gut organisierte Gruppe stehe, die unter Protektion des Nationalhelden und Armeeministers Emile Krieps gestanden habe. Tatsächlich würde ein solches Unternehmen denkbar gut zu Krieps Biographie passen: Krieps hatte im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazis den Widerstand aufgebaut, in Großbritannien eine Ausbildung zum Geheimagent absolviert und war offenbar 1946 in einen drohenden Militärputsch gegen die Luxemburger Regierung verwickelt.

Nach einer Karriere beim Militär wechselte Krieps 1968 in die Politik und fungierte zwischen 1974 und 1984 als Verteidigungsminister. Wie das Luxemburger Wort berichtet, soll Krieps später versucht haben, die politische Kontrolle über den Sicherheitsapparat mit allen Mitteln zu festigen. Mille vermutet, dass Krieps eine paramilitärische Struktur aufbaute, die er selbst dem 1960 gegründeten zivilen Geheimdienst SREL verheimlichte, um im Falle eine eines Angriffs wie schon gegen die Nazis einen Partisanenkrieg führen zu können.

Auffällig ist, das die offensichtlich mit Insiderwissen durchgeführte Attentatsserie 1984 begann, nachdem Krieps infolge einer Wahlniederlage keine politische Kontrolle mehr auf den Sicherheitsapparat ausüben konnte. Gleichzeitig hatte auch der offenbar von ihm protegierte Elitepolizist Ben Geiben, der eine Antiterroreinheit im Stil der GSG9 aufgebaut hatte, überraschend seinen Hut genommen. Geiben gilt vielen als die ausfühende Hand der Anschläge. Durch diese wurde die Politik gezwungen, in den Sicherheitsapparat zu investieren, was Krieps zweifellos gefallen haben dürfte. Alles in allem bislang nur eine Verschwörungstehorie, allerdings aus der Feder eines Profis.

Der Prozess, der Luxemburg umkrempelt, ist das Spätwerk des Strafverteidigers Dr. Gaston Vogel, der schon seit langem in Luxemburg mit der Monarchie, der Kirche, dem Staat und vor allem aber den USA abrechnet.

7. Mai 2014

Hobby-Lobby für das Internet ist nicht so toll

 

Sascha Lobo beklagt in seinem traditionellen re:publica-Rant die geringe Präsenz und Unterstützung für Netzaktivismus. Während hierzulande etliche Naturschützer finanziell und personell beeindruckend ausgestattet seien, arbeiteten für das Internet praktisch nur zwei Lobbyisten hauptberuflich.

Angesichts der Alltagsbedeutung des Interntes ist das schon eine sehr krasse Bilanz. Netzpolitik e.V., Digiges e.V. und Digital Courage e.V. bekommen nur in sehr geringem Umfang Spenden. Am ehesten wäre wohl der Chaos Computer Club schlagkräftig, wobei aber auch dieser auf Ehrenamt aufgebaut ist und auch andere Aufgaben hat.

Falls mal jemand auf die Schnapsidee kommen sollte, eine Internetpartei zu gründen, täte er meiner Meinung nach gut daran, statt auf Selbstausbeutung besser auf professionelle Strukturen zu setzen. Dass das möglich ist, zeigt der Wikipedia-Fanverein Wikimedia, der sich vor Spenden kaum retten kann.