14. Juni 2014
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=l29quUqn77s
De mortui nisi nihil bene – über die Toten nur Gutes. Nach diesem Motto fielen dann auch – manchmal wenigstens mit verklausulierter Kritik – die Nachrufe auf Dr. Reinfried Pohl aus. Wirklichen Klartext leistete sich bislang noch keine Zeitung.
Opfer 1: Privatkunden
Pohl hatte für Versicherungsunternehmen Absatzorganisationen mitaufgebaut, zunächst die Bonnfinanz, dann seine Deutsche Vermögensberatungs AG. Die scheinbar als Berater der Kunden agierenden „Experten“, die nicht einmal einen Schulabschluss benötigten, standen tatsächlich im Lager der Finanzindustrie. Die „Beratungsergebnisse“ ließen sich über die Provision steuern, die der Drücker für Vertragsabschlüsse erhielt. Die Provisionsjäger, die in Schnellkursen zu „beratenden“ und „unabhängigen“ Abschlussvertretern „ausgebildet“ wurden, boten nicht nur Versicherung an, sondern auch sonstige Finanzdienstleistungen.
Diese „Allfinanz“, die Dr. Pohl als großartige Innovation empfand, bietet heute praktisch jede Bank. Ein Produkt, das man nicht bekam, war eine Rechtsschutzversicherung, die vor den vermittelten Produkten der DVAG schützte. Es ist Drückerkolonnen wie der DVAG zu verdanken, dass viele Deutsche eine Lebensversicherung für eine sinnvolle Alterssicherung zum Vermögensaufbau halten.
Zur Qualität der vertriebenen Produkte und der Beratungsleistung möchte ich mich aus berufsrechtlichen Gründen nicht äußern.
Opfer 2: Handelsvertreter
Die DVAG ist ein nach dem Pyramidensystem aufgebauter Strukturvertrieb, indem Menschen, die etwa in ihrem Berufsleben nicht erfolgreich waren oder sich anderweit nicht bewährt hatten, eine zweite Chance bekamen: Provisionsbasiertes Klinkenputzen – als Handelsvertreter, bei dem man die Nachteile des Angestellten mit denen des Selbständigen kombinierte. Viele Versicherungsberater können sich nicht einmal die eigene Krankenversicherung leisten.
Wer wirklich Geld verdienen will, muss nicht nur massenhaft Abschlüsse durchdrücken, sondern in der Pyramide aufsteigen und an seinen nachgeordneten Strukkis verdienen. Dabei wird ein großer Erfolgsdruck aufgebaut und mit „Motivationsseminaren“ flankiert. Pohl sprach immer von der „Familie“, und tatsächlich kümmerte sich die DVAG um ihre Leute inklusive Urlaubsgestaltung: So besitzt man Hotels, Ferienanlagen und Rechte an den AIDA-Schiffen, und hält damit das eigene Personal nicht nur bei Laune, sondern verdient auch an derem Urlaub noch mit.
Unserer Erfahrung nach sind DVAGler gegen Unternehmenskritik immun und glauben fest an ihre Organisation, bis sie plötzlich draußen sind. Da sie keine Arbeitnehmer sind, muss man sie nicht einmal kündigen. Bei den meisten Strukkis allerdings ist die Karriere schnell zu ende, etwa dann, wenn man den Familien- und Freundeskreis versichert hat und keine Kunden mehr findet. Dann ist plötzlich von der Wärme der Familie nichts mehr zu spüren, stattdessen lernt man die Kälte der Anwälte kennen. Plötzlich sind die Provisionskonten von heute auf morgen dicht.
Mein Kollege Kai Behrens, mit dem ich seinerzeit das Handelsvertreterblog aufbaute, hat Hunderte Ex-DVAGler vertreten, vom kleinen Strukki bis hin zur höchsten Struktur. Die Verzögerungstaktik und Prozesstricks haben Methode, weiß doch die DVAG, dass Aussteiger typischerweise pleite sind und sich keine kostpieligen Prozesse leisten können. Schon die Anfahrt nach Frankfurt, wo zentral zu prozessieren ist, überfordert viele.
Opfer 3: Die Politik
Pohl starb als steinreicher Mann, der mehr einstrich als die Manager etwa der Deutschen Bank, deren Produkte er ebenfalls vertrieb. Pohl selbst hat nie etwas hergestellt oder Risiken übernommen, sondern nur parasitär an Geschäften anderer verdient – nicht selten wohl den Löwenanteil.
Pohl hatte es auch politisch zu beachtlichem Einfluss gebracht und konservative Politiker favorisierte. Nicht nur etwa in Hessen am Firmensitz in Frankfurt oder im Pohlschen Marburg. Der erfolgreichste Versicherungsdrücker Pohl war vor ein paar Jahren quasi Chairman beim Nachtreffen von Bush senior und Helmuth Kohl, als man die deutsche Einheit mal wieder feierte.
Kohl und Pohl verdanken einanader viel – so viel, dass das halbe Kabinett Kohl bei Pohl mit Frühstücksdirekorenpöstchen bedacht wurde, während umgekehrt auf geheimnisvolle Weise die Bundesregierung zwingende Vorgaben aus Brüssel zur Verbesserung des Verbraucherschutzes einfach nicht umsetzte und schließlich durch erstaunliche Ausnahmen unterhöhlte. Bei den Wetten, wer wohl Kohls geheimnisvoller Spender war, gehörte Pohl zu den Favoriten.
Als 2009 Guido Westerwelle Vizekanzler wurde, machte ich öffentlich, dass er im Beirat der DVAG saß. Eine unbedachte Gratulation versuchte die DVAG erst zu vertuschen, dann korrigierte man die Peinlichkeit. Die DVAG-Gruppe gehörte zu den eifrigsten Spendern von Schwarz-Gelb. Aus irgendwelchen Gründen klemmte Pohl die FDP jedoch im Laufe der Koalition vom Geldhahn ab, denn die DVAG gibt sich vorzugsweise nicht mit Verlierern ab. Kohls abgestiegenen Verein 1. FCK finanzierte die DVAG gerade noch so.
Viele Storys über Pohl wurden im Laufe der Jahre an mich herangetragen. Verglichen mit Pohl erscheint mir Maschmeyer und die von ihm aufgezogene Strukkibude AWD gerade zu als seriös. Eine soziale Ächtung, wie sie Maschmeyer vor ein paar Jahren viel zu spät und viel zu schwach erfahren musste, blieb Pohl erspart, dazu waren seine Kontakte einfach zu gut. So ließ sich Pohl seine Biographie von Ex-FAZ-Herausgeber, HR-Talker und BILD-Kollumnisten Hugo Müller-Vogg salbadern und stellte etwa den vormaligen ZDF-Intendanten Dieter Stolte ein.
Erst vor wenigen Jahren traute sich die ARD, einen ausführlicheren Blick auf das Schicksal der DVAG-Handelsvertreter zu werfen. An der Doku „Wenn der Vermögensberater klingelt …“ haben der Kollege Behrens und im Hintergrund ich mitgewirkt. Spannend ist auch das Buch eines Whistleblowers, in dem die DVAG über 100 Äußerungen verbieten lassen wollte. Das ablehnende Urteil des OLG Frankfurt hatte in Karlsruhe Bestand.
Wie mächtig Pohl auch nach seinem Ableben ist, sieht man an den weichgespülten Nachrufen, in denen zahlreiche Autoren großes Mitleid für den „armen“ reichen Pohl spenden, der so am schlechten Ruf seines Unternehmens litt. Das zur SPIEGEL-Gruppe gehörende manager magazin zollte sogar „Respekt“. Pohls Begräbnis wird vermutlich eine Art Staatsakt werden. In BILD spendete Kohl den Nachruf auf seinen engen Freund. Zeitlebens wurde in der DVAG um den „Doktor“, wie man ihn dort ehrfürchtig nannte, ein befremdlicher bis obskurer Personenkult getrieben.
7. Juni 2014
Die Schauspielerin Corinna Drews brachte es 1986 zu einer gewissen Bekanntheit in „Kir Royal“, wo sie ausgerechnet ein Starlet spielte, das von einem Klatschreporter berühmt gemacht werden wollte. Dreimal posierte sie auf dem Titel des Anatomie-Fachmagazins „Playboy“, wo sie ihr Gesicht und andere Körperteile in die Kamera schwenkte (bei Interesse bitte selber googeln …). Erstmals hatte sie 1981 für das Fachblatt blank gezogen und darüber informiert, ihr Sport seien Männer.
33 Jahre später war dem gereiften Nackedei die Aktion irgendwie peinlich, was deshalb verwunderlich ist, weil sie das peinlichste machte, was man tun kann: In eine RTL-Containercampwasweißichprollshow zu gehen. Sauer wurde Frau Drews, als eine für BILDberichterstattung bekannte Boulevardzeitung dieses Ereignis mit einem historischen Playboyfoto von 1981 illustrierte. Sie zog vor das Landgericht München, wo sie anders als aus der Show nicht bei der ersten Gelegenheit rausflog, und begehrte Unterlassung. Und Geld hätte sie dafür natürlich auch gerne.
Grundsätzlich ist eine nach § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligungserklärung in das Verbreiten und Zur-Schau-Stellen eines Portraitfotos unwiderruflich. Ob man beim Foto bekleidet war oder nicht, spielt normalerweise keine Rolle. Anders als etwa im Urheberrecht gibt es kein „Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung“. Andernfalls wäre jedes Foto, auf dem jemand erkennbar ist, mit unkalkulierbaren Rechtsunsicherheiten belastet. Der Playboy hatte damit grundsätzlich das zeitlich unbegrenzte Recht zur Auswertung erworben, soweit nichts anderes vereinbart war. Möglicherweise war der Verlag sogar zur Weiterlizenzierung berechtigt.
Gerichte legen den Umfang von Einwilligungserklärungen nach § 22 KunstUrhG allerdings einschränkend aus. Wer etwa gefilmt wird, muss eine ungefähre Vorstellung haben, wofür die Aufnahmen verwendet werden. Zur klassischen Frage, welche Rechte einem Nacktmodell zustehen, das inzwischen zur Tugend gefunden hat und nur noch züchtig bekleidet durch den Blätterwald rauschen will, gibt es nur wenig bekannte Entscheidungen, weil in solchen Fällen meist Vergleiche geschlossen werden.
Das Landgericht München nun entschied der Süddeutschen Zeitung zufolge, die zu Beginn der 1980er Jahre erklärte Einwilligung Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotostrecke Anfang der Achtzigerjahre gelte nicht auch für eine Bildveröffentlichung 2014. Zumal keinerlei Zusammenhang zwischen der seinerzeitigen Veröffentlichung und dem umstrittenen Bericht bestehe. Die bloße Assoziation, Dschungelcamper entblößten sich regelmäßig im wörtlichen oder übertragenen Sinne, ließen sie nicht gelten. Ebenso wenig käme es darauf an, dass die Zeitung eine Lizenz beim Playboy erworben hätte.
Unverkennbar schwingt bei dieser Sicht die Caroline-Entscheidung mit, die bei unfreiwilliger Bildberichterstattung stets einen konkreten Anlassbezug fordert. Die Münchner Richter gingen offenbar so weit, dass man es nach 33 Jahren nicht mehr hinnehmen müsse, mit einer Jugendsünde konfrontiert zu werden. Dem zufolge hätte die Zeitung selbst dann keine lizenzierten Bilder verwenden dürfen, wenn sie inhaltlich über das Fotoshooting von 1981 berichtet hätte. Konsequenterweise dürfte nun nicht einmal der Playboy die Aufnahmen von Frau Drews aus dem Archiv wieder ins Blatt holen. Wenn das Urteil Schule macht, wird die Zweitverwertung älterer Nacktaufnahmen ein medienrechtliches Risiko.
Nun möchte Frau Drews in einer weiteren Klage auch noch Geld für die Reaktualisierung sehen. Das halte ich für optimistisch, aber nicht für ausgeschlossen.
Der Zeitungsverlag könnte allerdings versuchen, im Gegenteil sogar selbst von Frau Drews Geld zu verlangen, nämlich Schadensersatz. Denn etwa auch ein launischer Künstler, der sein Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung geltend macht, muss für seine Eigenwilligkeit den Inhaber eines Nutzungsrechts „angemessen entschädigen“, § 42 Abs. 3 UrhG . Allerdings hat das Landgericht München offenbar die Einwilligung als von vorneherein beschränkte ausgelegt. Bei dieser Konstruktion aber wäre nicht einmal ein Widerruf nötig, wobei unter uns Pfarrerstöchtern wohl eher anzunehmen ist, dass Frau Drews der Gedanke nachträglich kam.
Ich wäre nicht überrascht, wenn der Verlag diese Sache durch die Instanzen treibt. Möglicherweise handelt es sich bei dem Fotoshooting durchaus um ein zeitgeschichtliches Ereignis, denn die B.Z. spricht immerhin vom „schönsten Busen der 80er“. Den mir bekannten Fotos nach zu urteilen könnte das hinkommen. Ich hoffe jedenfalls auf weitere aussagekräftige Abbildungen in den juristischen Fachzeitschriften. ;)
Eines allerdings ist sicher: Ab Montag wird jeder professionelle Aktfotograf seinen Models eine deutlich ausführlichere Einwilligungserklärung abfordern.
Ironie am Rande: Frau Drews ist inzwischen Textilunternehmerin. Da senden Nacktfotos eher die falsche Botschaft … ;)
Via Strafakte.

admin •

20:43 •
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Hier die Bearbeitung der heute-Show! ;)
5. Juni 2014
Im Januar 2010 hatte ich von einem freundlichen Italiener berichtet, der mich in Berlin spontan einkleiden wollte. Er brauchte allerdings damals zufällig ein bisschen Bargeld, weil er beim Spiel alles verloren hätte, nämlich für Benzin, um zum Gardasee zu kommen.
Letztes Jahr hatte sich ein Leser gemeldet und mitgeteilt, dass es der gute Mann in der Zwischenzeit bis nach München geschafft hätte.
Nunmehr höre ich von einem Leser, dass unser Freund sich wohl verfahren hat und statt am Gardasee in Frankfurt gestrandet ist:
Dem feinen Herren ist am heutigen Tage wieder ein ähnliches Missgeschick passiert, nach der Präsentation der handgefertigten Anzüge aus einer mir unbekannten aber wohl allen anderen bekannten italienischen Manufaktur ist er in Frankfurt auf üble russische Damen hereingefallen (sein O-Ton), die ihn in der Nacht um all sein Hab und Gut gebracht haben.
Nach meinem freundlichen Hinweis, wie er die Autobahn finden könnte, habe ich leider nur einen Anzug angeboten bekommen und der war a) eine Nummer zu klein und b) nicht mein Geschmack.
Bei 3.000,- Wert habe ich zwar gleich das Geschenk abgelehnt, aber als er mir von seinen Geldsorgen erzählt hat, habe Ich Ihm freundlich mitgeteillt, dass ich nun gar kein Interesse mehr habe. Schade nun werde ich nie herausfinden was ich hätte bezahlen sollen. Mein schlechtes Gewissen ist nun unermesslich, wenn ich hier lesen muss, dass ihm dies nun schon minimum drei mal in Deutschland passiert ist und immer in einer anderen Großstadt.
Beim nächsten Mal mache ich direkt ein Foto von ihm und ich hoffe, das alle anderen, die er anspricht, ebenso unhöflich sind.
Man hat es halt nicht leicht … Ich drücke ihm die Daumen! ;)
Hey Edward,
jetzt ist es ein Jahr her, dass du die ganzen IT-Paranoiker in Propheten verwandelt hast. Wir leben jetzt in deiner Welt – also bewußt halt. Was hat es gebracht?
Unser deutscher attorny general hat die NSA erst mit der NASA verwechselt, inzwischen ist er schon bei „SNA“. Und jetzt prüft er ernsthaft, ob ein Handy der Kanzlerin abgehört wurde – was nun einmal der selbstverständliche Job eines jeden ausgeschlafenen Auslandsgeheimdienstes ist. Das Massenabhören durch eine fremde ausländische Macht, die uns in einen Krieg nach dem anderen mitschleift, scheint hingegen hier niemanden zu stören.
Auch nicht, dass die NSA über jeden mächtigen Menschen in Deutschland Kompromat im Schrank hat, falls der nicht spurt. Auch nicht, dass diese Daten dazu verwendet werden, um mit Drohnen im Wild-West-Stil auf Menschenjagd zu gehen – kontrolliert von deutschem Boden.
Interessiert niemanden. Aber wenn die Kanzlerin zu blöd ist, ein Cryptohandy zu verwenden, und nicht einmal einen Kilometer entfernt von der mit Abhörtechnik vollgestopften US-Botschaft fröhlich kommuniziert, dann bewegt das natürlich die Massen.
Apropos Wild West: In den USA erschießen sich jährlich 30.000 Amis gegenseitig, also 10 x mehr, als in den letzten 30 Jahren Amis durch Terror ums Leben gekommen sind. In den USA werden jährlich mehr Frauen durch ihre Männer getötet als US-Soldaten in Kriegshandlungen. Vermutlich wären es noch mehr, wenn in den USA nicht 0,76% der Bevölkerung im Knast sitzen würden. In gewisser Weise kannst du dich also als Quasi-Gefangener wie zu Hause fühlen … Seit dem Zweiten Weltkrieg sind die USA ständig in irgendwelche kriegerischen Akionen verwickelt. Also wenn es ein Land gibt, das man vielleicht mal überwachen sollte, … Äh, also, ich will nichts gesagt haben!
Tja, sehen wir es positiv: Die russische Küche ist der US-amerikanischen deutlich überlegen. Von der deutschen Regierung hast du genau gar nichts zu erwarten. Halt durch!
4. Juni 2014
Vor ein paar Jahren hatte ich mit einem Kollegen aus Münster einige unerfreuliche Begegnungen. Jener Strafverteidiger wurde seiner Mandantschaft immer ähnlicher und ließ seine Umwelt gerne spüren, für was für einen tollen Hecht sich der Kollege und wie wenig er von seinen Mitmenschen hielt. Einmal zeigte ich ihm sehr deutlich seine Grenzen.
Inzwischen nun hat der Kollege ganz andere Möglichkeiten, neue Strafmandate zu akquirieren: Gegenwärtig sitzt er selbst in U-Haft. So hatte der Kollege Fahrtkosten für Gerichtstermine in Münster berechnet, für die er aus einem angeblichen Büro in Hamburg angereist sein will. Die Polizei schnappte ihn an der Autobahnausfahrt Bielefeld.
Ob sich die Knackis allerdings von einem Strafverteidiger begeistern lassen, der selber sitzt, wird man sehen. ;)
2. Juni 2014

Bereits zu Angela Merkels Wahlkampfrede in Hamburg hatten die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ ein vom Boden aus unzensierbares Spruchband über den Hamburger Hafen fliegen lassen, um die Bundeskanzlerin daran zu erinnern, wem sie ihre diesntliche Loyalität schuldet.
Am 6. Juni, dem Jahrestag der Snowden-Enthüllungen, wollen die Kollegen diesmal in Berlin einen Flieger kreisen lassen. Die Dauer des Bannerflugs ist natürlich eine finanzielle Angelegenheit. Wer den Flug um jeweils eine Minute sponsern/verlängern will, ist mit 6,- € dabei.
29. Mai 2014
Vor ein paar Jahren wurde mir zugetragen, was Geheimdienste so alles mit Handys anstellen könnten. Das klang damals alles ein bisschen nach Verschwörungstheorie. Experten bestätigten mir aber, dass sie keine Zweifel daran hätten, dass damals etliche Markenhandys serienmäßig mit einer heimlich eingebauten Backdoor ausgestattet waren. Es soll sogar möglich sein, dass man mit Eingabe einer bestimmten Telefonnummer innerhalb einer Funkzelle von jedem Handy aus entsprechende Handys abhören könnte, ebenso über das Mikrofon in der Umgebung geführte Gespräche. Da ich das nicht nachprüfen konnte, habe ich nicht darüber geschrieben.
NBC-Journalist Brian Williams befragte nun Edward Snowden, inwiefern etwa der russische Geheimdienst in sein iPhone eindringen könnte, etwa während des Besuchs der Winter-Olympiade in Sotschi. Snowden bestätigte, dass der Zugang zum angreifenden Telefonnetz ausreiche, um im selben Moment das Gerät zu „ownen“, also zu hacken und zu kontrollieren. Gut aufgestellte Geheimdienste wie die von Russland, China oder eben der USA könnten die Geräte sogar selbst anschalten. Ist ein Gerät erst einmal unter Kontrolle, kann der Angreifer selbstverständlich besuchte Websites nachvollziehen, Passwörter auslesen, Terminkalender ansehen …
Während früher die Geheimdienste das Problem hatten, ihre Wanzen über längere Zeiträume mit Strom zu versorgen, sind wir so hilfsbereit und laden unsere Smartphones regelmäßig auf. Und wir bezahlen auch noch selber für unsere mobile Überwachungswanze, die uns bis in die Schlafzimmer überwacht.
Ich kenne etliche Internetaktivisten, die aus Prinzip keine Handys benutzen. Das Minimum aber ist ein Aufklerber über der neuigierigen Kamera. In etlichen Ministerien müssen Handys am Eingang abgegeben werden. Selbst das Entfernen von Akkus wird nicht als ausreichend betrachtet.
Apropos: Liebe NSA, der aktuelle Akku meines Samsung macht es nicht mehr lange. Es wäre doch nur fair von euch, wenn ihr euch an den Kosten für einen neuen beteiligt. ;)
28. Mai 2014
Das ZDF zeigte gestern den ersten Teil einer eingängigen Doku über den NSA-Skandal. Nachdem Generalbundesanwalt Runge – taktisch geschickt nach der EU-Wahl -nun bekannt gegeben hat, dass er nicht einmal Ermittlungen anstellen werde, fällt es selbst gestandenen Juristen schwer, die Contenance zu bewahren. Der Kollege Udo Vetter, den sonst wirklich nichts, aus der Ruhe bringt, benutzt sogar Kraftausdrücke. Ich selbst habe mich auf Telepolis in die Satire geflüchtet und sarkastisch eine Legalisierung des Rechtsbruchs angekündigt, die leider näher an der Realität ist, als einem lieb sein kann.
Letztes Jahr hatten Udo Vetter und ich in Berlin über die mögliche Kontrolle von Geheimdiensten in einem parlamentarischen Untersuchungsausausschuss gesprochen, den es nun inzwischen gibt. Gerne hätte wir dabei kompromisslos mitgewirkt. Der Kollege Prof. Härting greift heute am Bundesverwaltungsgericht die Mitteilungsfreudigkeit des BND an – ein spannender Test, ob die politischen Blockaden durch rechtsstaatliche Verfahren gebrochen werden können.
Inzwischen hat das ZDF berichtet, dass die enge Kooperation des BND mit der NSA seit 1974 besteht und beruft sich hierzu auf Informationen aus dem Nachlass von Ex-BND-Vizepräsident Dieter Blötz. Als das Material von Blötz vor Jahren aufgetaucht war, hatten die angefragten Journalisten abgewinkt. So diente es schließlich dem BND-Forscher Erich Schmidt-Eenboom als Fundgrube für seine Bücher, die ihm seinerseits die Überwachung durch den neugierigen Dienst einbrachte. Heute sendet das ZDF um 22.45 Uhr die Fortsetzung.

admin •

17:12 •
Allgemein,
Beweise,
Die lieben Kollegen,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur,
Zeugen •
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22. Mai 2014
Manchmal frage ich mich schon, was einige Leute so für Vorstellungen vom Medienrecht haben. So machte anscheinend ein Kollege einer Klägerin Hoffnung, sie könne von einer Boulevardzeitung eine Geldentschädigung verlangen, weil sie im Bikini auf ein Foto gerutscht war.
Während ein Unterlassungsanspruch mangels legitimen Berichtsinteresse der Öffentlichkeit am Dekolleté der Klägerin aussichtsreich war, hätte man sich die Klage auf Geldentschädigung und erst recht die Berufung sparen können. Den Geldentschädigungsanspruch (vulgo „Schmerzensgeld“) gibt es nur dann, wenn eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, die anders nicht kompensiert werden kann. „Schwere“ Persönlichkeitsrechtsverletung? Bikini-Foto am öffentlichen Strand? Hallo?
Von „schwerer“ Persönlichkeitsrechtsverletung spricht man bei Bezug zu Sexualität, Indiskretionen und krassen Lügen usw.. Geld gibt es nur ganz ausnahmsweise. Sicher aber nicht bei situationsadäquater Bekleidung am Ballermann.
Nächster Versuch: Weil in dem Beitrag über einen ausgeraubten Fußballer berichtet wurde, der in „pikanter Frauenbegleitung“ gewesen sei, argumentierte die „bloßgestellte“ Klägerin, Teile der Leserschaft könnten die Veröffentlichung auch zum Anlass für Spekulationen darüber nehmen, ob es sich bei der Klägerin um eben diese handele. Hm … Sogenannte „Andeutungen“ kann man zwar nicht nur mit Text, sondern auch mit Bildern machen, die unzutreffende Schlussfolgerungen suggerieren. Eine solche scheint vorliegend so zwingend aber nicht gewesen zu sein. Da sich die Klägerin nicht auf den realistischen Unterlassungsanspruch beschränkte, hat sie sich nun unnötige Prozesskosten produziert.
Noch rätselhafter als den untauglichen Geldanspruch finde ich allerdings, dass in dem Urteil die Farbe des Bikinis genannt wurde. Eine Relevanz dieses Details wäre mir bislang nicht aufgefallen. Mich hätten in dem Zusammenhang andere Dinge mehr interessiert … ;)
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13
UPDATE (24.04.2015): Der BGH hat die Entscheidung bestätigt.