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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


16. Juli 2014

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (20) – Klehr verliert gegen das ZDF

 

Dr. Nikolaus Klehr und sein tapferer Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger haben am Hanseatischen Oberlandesgericht gegen das ZDF verloren. Klehr hatte 18.01.2011 am Landgericht Hamburg gegen das ZDF eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen eines angeblich rechtswidrigen Beitrags in WISO über die fragwürdige Praxis des selbsternannten Krebsbehandlers erwirkt. So wehrte sich Klehr gegen angeblich aufgestellte Behauptungen und die (gesichtsverpixelte) Aufnahmen aus seiner Praxis.

Das ZDF ließ sich nicht lumpen und wehrte sich zunächst erfolglos am Landgericht Hamburg. Weil es den Beitrag auch auf YouTube zu sehen gab, nahm Klehr auch Google (YouTube) und einen Blogger in Anspruch, der das Video über einen Link embedded hatte.

Nach über drei Jahren ertrotzter Unterlassungsverfügung hob im Mai 2014 das Oberlandesgericht Hamburg das Verbot gegen das ZDF auf. In der Zwischenzeit nämlich war der Bundesgerichtshof Ende 2012 mal wieder mit den Hamburgern hart ins Gericht gegangen und hatte den Hanseaten in einem anderen Fall, bei dem ebenfalls Klehr-Anwalt Dr. Krüger die Presse gegängelt hatte, mit sehr deutlichen Worten den ><((((*> gezeigt:

„Die von ihm vorgenommene Deutung der in den Akten des MfS verwendeten Begriffe ist weit hergeholt und mit dem natürlichen Sprachempfinden kaum in Einklang zu bringen. Darüber hinaus hat das Berufungsgericht die Anforderungen an die richterliche Überzeugung überspannt. Das Berufungsgericht hat auch zu Unrecht die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung verneint.“

BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 – VI ZR 314/10.

Das hat offensichtlich gesessen. Der Hamburger Pressesenat, dem inzwischen der mir so ans Herz gewachsene Richter Buske vorsitzt, bezog sich ausdrücklich auf dieses BGH-Urteil. Die Karlsruher Kritik an den Hanseaten hat eine lange Tradition.

Das OLG Hamburg befand nun, dass das ZDF inzwischen für seine Behauptung über eine in Deutschland rechtswidrige Arbeitsweise Klehrs genug Glaubhaftmachung aufgeboten hat. So hatte Klehr zunächst das ZDF der Lüge geziehen und mit eidesstattlichen Versicherungen seiner „Klehriker“ in Beweisnöte gebracht. Da aber die Version des ZDF von so vielen unabhängigen Zeugen plausibel gestützt wird, sieht auch der Senat „keine durchgreifenden Zweifel“ mehr:

„Unter Zugrundelegung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze für die Überzeugungsbildung, nach denen eine von allen Zweifeln freie Überzeugung nicht gefordert werden darf, sondern sich das Gericht mit einem für das praktische Leben  brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss (BGH, Urt. v. 11. 12. 2012, NJW 2013, S. 790 ff., 791), sind die von der Antragsgegnerin vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel daher auch unter Berücksichtigung der von dem Antragsteller vorgelegten Glaubhaftmachungs- und Beweismittel ausreichend, um ihren Vortrag als glaubhaft gemacht anzusehen.“

OLG Hamburg, Az.: 7 U 47/12, Urteil vom 06.05.2014, Rechtskraft nicht bekannt.

War das jetzt wirklich so schwer?

Auch die mit versteckter Kamera hergestellten Aufnahmen in der Azrtpraxis waren zulässig, weil diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der nunmehr als wohl doch nicht so falschen Behauptung stehen und der gute Herr Dr. Klehr durch deren Verbreitung demgegenüber nicht schwerwiegend in seinen Rechten verletzt wird, da die Praxisräume ohnehin einem größeren Personenkreis einsehbar sind und er nur in seiner Berufssphäre betroffen ist. Auch dazu hatte der BGH schon 2006 etwas gesagt, was längst herrschende Meinung ist – außerhalb des Landgerichts Hamburg, das immer wieder eine Nachhilfe aus Karlsruhe benötigt.

Damit darf das ZDF den Beitrag wieder zeigen. Gewonnen hat aber vor allem das Team Dr. Klehr/Dr. Krüger, denn über drei Jahre lang konnte das ZDF Krebspatienten im Endstadium nicht vor Klehrs möglicherweise doch nicht so hilfreicher, dafür aber schweineteuren Behandlung warnen. Auch die Hamburger Pressekammer darf stolz auf sich sein. Die Prozesskosten bezahlt Klehr, der von todkranken Krebspatienten für seine Künste exorbitante Honorare nimmt, aus der Portokasse.

Vermutlich wird auch YouTube/Google in gleicher Sache obsiegen. Und vielleicht darf irgendwann dann auch der Blogger wieder das Klehr-Video verlinken. Hätte der finanziell nicht so gut wie das ZDF und Google aufgestellte Blogger aus Kostengründen die Notbremse gezogen und auf die Berufung verzichtet, so wäre das Verbot längst rechtskräftig. Seit über zwei Jahren wartet der Blogger auf den Termin zur Berufungsverhandlung. Der Prozess mit einer schlussendlich drohenden Kostenlast von 20.000,- € wurde durch die „Klehranlage“ finanziert. Weit über 1.000 Menschen haben den Hamburger Landrichtern gezeigt, was sie von dem weltfremdem Umgang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit halten.

Ach so: Der Blogger bin ich. Danke an euch Klehranleger! Venceremos! :)

11. Juli 2014

NSA: Die Medien gutieren Staatstheater

 

Die „Berichterstattung“ über die Reaktion der Bundesregierung auf den jüngsten Spionageskandal zeigt einmal mehr, wie unbrauchbar unsere eingetaktete politische Journaille arbeitet. Von mir aus könnte man die meisten Hauptstadtjournalisten gleich mitausweisen.

Da wird gejubelt, dass endlich mal – erstmals seit 70 Jahren Kolonialismus – ein CIA-Resident faktisch des Landes verwiesen wird. Angeblich sei man in Washington peinlich berührt. Es wird kritiklos berichtet, dass Deutschland die Zusammenarbeit mit der NSA erst einmal auf Eis lege.

B*******!

  • Ob der örtliche CIA-Aufseher bleibt oder ausgetauscht wird, spielt nicht die geringste Rolle. Das ist nichts weiter als psychologisches Symboltheater.
  • Solange im Dagger Complex über 1.000 SIGINT-Spione weiterhin ihre Arbeit verrichten und in Wiesbaden mit deutschen Steuergeldern(!) ein neues NSA-Abhörzentrum errichtet wird, ändert sich an der Überwachungspraxis genau gar nichts.
  • Angesichts der „Abhängigkeit“ deutscher Behörden vom Schatz der NSA und der im NATO-Statut verbrieften „Sicherheitsinteressen“ der in Deutschland stationierten US-Truppen ist eine Abkehr von einer Zusammenarbeit mit US-Diensten faktisch ausgeschlossen.
  • Die Behauptung eines Geheimdienstes, er würde dies und jenes nicht machen, ist ohne Überprüfbarkeit nichts wert.
  • Gestern wurden wieder von einer Drohne aus sechs Menschen getötet, vermutlich vom Operationszentrum in Ramstein Airbase aus. Das ist nach wie vor eine (nicht rechtlich, aber der Rechtspraxis nach faktisch) „exterritoriale“ Kolonie der USA. Die sechs Toten haben es allerdings nicht prominent in die Nachrichten geschafft.
  • In den USA interessiert sich für die deutschen Befindlichkeiten kein Mensch. Das US-TV berichtet über das Ausland nur, wenn dort irgendein Krieg ist.

Hinter den Kulissen geht die Arbeit weiter wie eh und je. Der CIA-Ami wird in seiner Community als Held empfangen werden, der patriotisch den Kopf hingehalten hat. Vielleicht bekommt er einen „Oliver North Orden“ oder so.

 

8. Juli 2014

William Binney über die NSA

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=lq_Df0VMtfg

 

Letzte Woche war ich bei der 4. Netzpolitischen Soirée der GRÜNEN in Berlin, wo es um den NSA-Untersuchungsausschuss ging. Angekündigt waren u.a. der Präsident des Inlandsgeheimdienstes, der sich unseren Fragen auf einem Podium stellen sollte. Allerdings mussten er sowie Konstantin von Notz wegen einer überraschenden Sitzung im Parlamanetarischen Kontrollgremium kurzfristig absagen – am Folgetag erfuhren wir, worum es wohl gegangen sein dürfte, nämlich den CIA-Maulwurf, der ebenfalls Interesse am NSA-Ausschuss hatte.

Die Programmänderung hatte jedoch den Vorteil, dass Whistleblower William Binney nun die ungeteilte Aufmerksamkeit erfuhr. Binney ist nichts weniger als einer der Architekten der heutigen NSA. Er gilt als einer der besten Codeknacker der Welt und hatte 6.000 NSA-Techniker unter sich. Binney schätzt den aktuellen SIGINT-Etat auf etwa 100 Milliarden – und hält die NSA zur Terrorbekämpfung nahezu für sinnlos, allerdings für totalitär. Es dürfte schwierig sein, einen solch hochkarätigen Zeugen als „antiamerikanisch“ oder als „Verschwörungstheoretiker“ abzutun.

Unmittelbar vor der Veranstaltung sagte Binney im NSA-Ausschuss aus, wo es die Christdemokratien fertig brachten, den erhofften Stream aus dem NSA-Ausschuss zu zensieren. Umso mehr Aufmerksamkeit möge daher dem obigen Video zuteil werden. ;)

30. Juni 2014

NSA löst POEBEL auf

 

Wie die NSA gestern bekannt gab, wird die Einheit zur Beobachtung der Social Media der Berliner Piratenpartei (Pirate Observation Entity for Berlin Extremists feat. Lauer – POEBEL) nunmehr aufgelöst. Die Auswertungsabteilung in Fort Meade war die kostspieligste ihrer Art: Eine automatisierte SocInt-Analyse etwa der Twitter-Konversation von Berliner Piraten war nicht möglich, da diese keiner Logik folgt und nicht einmal Organigramme möglich waren, wer mit wem wirklich redet. So mussten rund um die Uhr deutsche Muttersprachler die Tweets und DMs von Berliner Piraten lesen, wobei das psychologisch betreute Team streng darauf achtete, pro Person eine maximale Tagesdosis von 30 Minuten nicht zu überschreiten. Trotz zweithöchster Besoldungsstufe hatte die NSA größte Schwierigkeiten, freiwilliges Personal zur Lektüre von Berliner Tweets zu finden, so dass sie am Schluss hierzu Häftlinge zwangsverpflichtete.

POEBEL und die hierdurch ermöglichten Zersetzungsmaßnahmen gelten als mit die größten Erfolge der US-Geheimdienste der letzten Jahre. So konnte man erfolgreich eine Bürgerrechtspartei durch provozierte Selbstbeschäftigung daran hindern, gegen den Überwachungsstaat Stimmung zu machen. Im für die NSA kritischen Snowden-Jahr, in das ausgerechnet die Bundestagswahl fiel, hatte die diskreditierte Piratenpartei keine Stimme mehr von irgendwie messbarem Gewicht. Die seit 2012 unter eine Dauerführungskrise leidende Partei war von Berliner Piraten auf der Verwaltungsebene kontrolliert und vor allem in den Medien repräsentiert worden, obwohl die Handelnden gar nicht repräsentativ waren.

Wie sich am Wochenende zeigte, fielen von Berlin protegierte Kandidaten, so sie denn nicht freiwillig zurückzogen, gnadenlos durch. Spontankandidat Christopher Lauer scheiterte an einer Formalität, die er vor zwei Jahren selbst etabliert hatte: So hatte er eine Urkunde mit erforderlichen Unterstützerunterschriften nachträglich manipuliert, im Video ab Minute 39.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre hatte sich beträchtliche Anzahl an Piraten in den anderen Bundesländern nicht entmutigen lassen und binnen Monaten eine alternative Versammlungsleitung aufgebaut. Undemokratischen Methoden begegnete man souverän mit demokratischem Verhalten. Machtverlust schmerzt, in einer Demokratie ist Wechsel jedoch der Normalfall.

In gewisse Verlegenheit geraten nun die Hauptstadt- und Twitter-Journalisten, die im Bundestagswahljahr fast durchgehend auf Berliner Filterbubbles und journalistische Echochambers hereinfielen. Eine bundesweit agierende Partei wurde bemerkenswert selektiv wahrgenommen und in einer Weise dargestellt, bei der man sich für seine Mitgliedschaft bisweilen sehr schämen musste. Wie sich jedoch an den Manipulationsversuchen im Vorfeld des Bundesparteitags zeigte, wo man es mit Zensur, Nichtakkreditierung unerwünschter Piratenpresse und trickreichem Ausschluss von Mitgliederrechten versuchte, waren viele der an Machtpositionen gerutschten Personen keine Piraten, sondern verblendete Ideologen. Allerdings keine echten Linken, denn Linke achten Arbeit und beweisen Solidarität, die auch aus Geben besteht.

Nachdem die Wirkmacht des Landesverbands Berlin am Wochenende auf Normalmaß zurückgefahren wurde, erhofft sich die NSA keinerlei verwertbare Erkenntnisse mehr, die eine tagesaktuelles Monitoring der Berliner Filterbubble rechtfertigen. Diese wird fortan bei der NSA nur noch wie Angry Birds-SocInt auf Vorrat gespeichert, interessiert aber niemanden mehr.

27. Juni 2014

KOMPASSGATE – Thorsten Wirth pullt eine Streisand

 

Wer hätte das gedacht? Piraten-Ex-Vorsitzender Thorsten Wirth und seine Getreuen machen jetzt die Streisand.

Nun wäre es ja durchaus nachvollziehbar, wenn Wirth sein unfassbar peinliches Interview mit dem Weser-Kurier wieder einfangen wollte. Das bislang einzige Politiker-Interview in dieser Liga wurde 2010 zwischen einer Geisterbeschwörerin und Uwe Barschel geführt. Doch Wirth ärgert sich nicht über seinen Missgriff, sondern will dem im Piratenumfeld erscheinenden KOMPASS am Zeug flicken.

Der KOMPASS nämlich hatte zum kommenden Bundesparteitag eine Sonderausgabe gebracht, in der er das Wahlsystem erklärt und die bis dahin bekannten Kandidaten vorstellt. Der Umstand, dass die Unwählbaren mit „Wahlempfehlung des progressiven Flügels“ gekennzeichnet sind, liegt in der Natur der Sache und ist zudem eine Frage der subjektiven Perspektive bzw. Hirnmasse. Die Darstellung ist fair und ausgewogen, presserechtlich jedenfalls nicht zu beanstanden.

Doch die Freiheit von Informationen, Meinung und Presse missfiel dem Piraten(?) Wirth offenbar, und da er sich kein Unrechtsanwalt leisten wollte, der dann zum Landgericht Hamburg tapert, musste der Partei-Justiziar seine Künste beweisen. Der verlangte zunächst vom KOMPASS eine „Gegendarstellung“, und zwar online und sogar in der aktuellen(!) gedruckten Ausgabe. Der KOMPASS gewährte eine solche in der online-Fassung, und zwar hauptsächlich deshalb, damit auch jeder weiß, mit welchen „Piraten“ man es zu tun hat. Was von dem Gebaren des Justiziars zu halten ist, habe ich hier seziert.

Doch die Online-Gegendarstellung reichte den Wirthsleuten nicht, auch die Print-Ausgabe sollte mit der „Gegendarstellung“ versehen werden. Natürlich hat der KOMPASS, vertreten durch Kompa, eine abgeforderte Erklärung höflich abgelehnt und wird nichts in seine aktuelle Ausgabe einfügen.

Während der Halbzeitpause des gestrigen Spiels zwischen Deutschland und den USA nun schickte der tapfere und wohl etwas erregte Justiziar gleich dreimal ein Fax, in dem „die Piratenpartei Deutschland“ auf ihr Hausrecht auf dem kommenden Bundesparteitag in Halle an der Saale am 28. und 29. Juni hinweist und dem Herausgeber das „Verteilen von Druckerzeugnissen“ untersagt.

Ich habe Zweifel, ob der Justiziar tatsächlich in Vertretungsmacht der Piratenpartei handelt, denn Zensur ist eigentlich etwas, bei dem wir dagegen waren. Die Ausgabe des KOMPASS ist sachlich nicht zu beanstanden. Der Justiziar hat mir weder einen Beschluss eines gegenwärtigen Entscheidungsträgers vorgelegt noch glaube ich, dass die am BPT für das Hausrecht zuständige Versammlungsleitung mit dieser Zensur einverstanden sein wird. Entgegen anderen Verfahren hat mir der Justiziar auch keine Vollmachtsurkunde vorgelegt, weshalb ich auf diesem Wege das Anliegen nach § 174 Satz 1 BGB zurückweise.

Der plumpe Zensurversuch geht allerdings wie stets etwa auch bei der TITANIC ins Leere: Die Auflage des KOMPASS ist bereits ganz überwiegend verteilt. Vor der Halle kann Wirth das Verteilen nicht untersagen. Da ein solches Verbot nur das Verteilen durch den Herausgeber verbietet, darf jeder Pirat erhobenen Hauptes mit seinem KOMPASS in die Halle einmarschieren – oder auch mit einem Stapel, falls andere Papier-affine Piraten lesen wollen, was Wirth ihnen zensieren will.

Ob es die Wirthsleute schaffen, rechtzeitig zum BPT Internetsperren zu installieren, um ein digitales Einsickern des KOMPASS zu verhindern, wird man sehen. Wer nun denkt, dass Piraten-Babo Thorsten Wirth nicht mehr tiefer sinken könnte: Das nächste Gate wird noch im Laufe dieses Tages bekannt gegeben. Stay tuned! Um das Warten zu überbrücken, hier ein Rahmenprogramm:

UPDATE: Für den BPT14.2 wurde eine Hausordnung vorbereitet, die allgemein das Auslegen und Verteilen von Druckerzeugnissen verbietet. Kann man machen. Aber gegenüber einem bestimmten Herausgeber willkürlich im Vorfeld ein konkretes Verbot auszusprechen, ist Zensur.

 

26. Juni 2014

Wie man keine Gegendarstellung durchsetzt – Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

 

Das Durchsetzen einer Gegendarstellung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgabenstellungen im Presserecht. In der Praxis geht es meistens schief, weil es viele Tücken und Unwägbarkeiten gibt. Manche Juristen scheitern allerdings schon an der simplen Lektüre des Gesetzes. So etwa der Justiziar der Piratenpartei Deutschland, der sich an der Sonderausgabe des KOMPASS zum außerordentlichen Bundesparteitag am kommenden Wochenende störte. Damit es das nächste Mal etwas besser klappt, hier die Manöverkritik zur

Aufforderung zum Abdruck einer Gegendarstellung (pdf).

Anders als Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche usw. ist der Anspruch auf Gegendarstellung ein Anspruch eigener Art. Da Medien über große Wirkmacht verfügen, wird bei aufgestellten Behauptungen über Tatsachen den Betroffenen mit dem Gegendarstellungsanspruch eine Waffe in die Hand gegeben, um sich in gleicher Reichweite Gehör zu verschaffen. So müssen Medien eine vom Betroffenen formulierte Gegendarstellung abdrucken.

Für Druckwerke, die in NRW erscheinen, gilt das dortige Landespressegesetz NRW. Insoweit noch zutreffend, stützte sich der forsche Piraten-Justiziar auf § 11 Landespressegesetz NRW. Alles weitere allerdings mochte dem Justiziar jedoch nicht gelingen.

1. Unterzeichung durch Berechtigten

Wie in § 11 Abs. 2 Satz 4 nachzulesen ist, muss die Gegendarstellung von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Unterzeichnet hat sie jedoch Justiziar Bokor. Der ist aber gar nicht betroffen. Ebensowenig werden Parteien oder kommissarische Vertretungen gesetzlich von einem Justiziar vertreten. Damit ist das Gegendarstellungsverlangen bereits gegenstandslos.

2. Zugang in Schriftform

Eine Gegendarstellung kann frühestens ab Zugang der Urschrift verlangt werden. Der Brief des Justiziars vom 24.06.14 wurde aber erst am 25.06.14 abgestempelt und ging natürlich erst am 26.06.14 zu. Daher war die gesetzte Frist zum 25.06.14, 15.00 Uhr, untauglich. Eine Vorabübersendung per E-Mail ist gegenstandslos.

3. aufgestellte Tatsachenbehauptung

Das Gegendarstellungsrecht gilt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 nur im Bezug auf aufgestellte Tatsachenbehauptungen. Der Justiziar hat leider nicht so genau mitgeteilt, welche Tatsachenbehauptungen er genau beanstandet.

So unterstellt er dem KOMPASS offenbar, dieser hätte behauptet, die Entlastung des Vorstands sei eine „reine Formsache“. Zwar lautete die Überschrift „Formalia“ und und da steht etwas von „formellem Akt“, aber die genannte Behauptung ist eine subjektive Interpretation des Justiziars. Der schreibt übrigens selbst etwas von „förmlichem Verzicht“. (Hat da jemand die Förmchen geklaut …?)

Zudem stört sich der Justiziar daran, dass der KOMPASS die Bestellung der Frau Laura Sophie Dornheim als „überraschend“ bezeichnet. Die Einordnung eines Ereignisses als „überraschend“ ist keine reine Tatsachenbehauptung. Da die Auswahl von Frau Dornheim im dargestellten Kontext durchaus nicht zu erwarten war, darf man diese getrost als überraschend bewerten. Werturteile sind aber keine gegendarstellungsfähigen Tatsachen.

Damit war das Mittel der Gegendarstellung gänzlich untauglich.

4. berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung

§ 11 Abs. 2 Satz 1 a) sieht als Ausschlusskriterium das Fehlen eines berechtigten Interesse an der Veröffentlichung vor. Da keine gegendarstellungsfähigen Tatsachen aufgestellt wurden, erübrigt sich dieser Punkt.

5. angemessener Umfang der Gegendarstellung

§ 11 Abs. 2 Satz 1 b) soll geschwätzige Gegendarstellungen vermeiden. Eine positive Fiktion findet sich in Satz 2:

Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen.

Bei gleichem Satz beanspruchte der erste Punkt das zehnfache, der zweite Punkt das fünffache. Damit befindet sich das Begehren im Risikobereich und müsste gut begründet sein. Die eingereichte Besinnungsaufsatz genügt dieser Anforderung nicht, auch der zweite Text verfehlt das Thema.

6. Beschränkung auf tatsächliche Angaben

§ 11 Abs. 2 Satz 3 schreibt vor, dass sich die Gegendarstellung auf tatsächliche Angaben beschränken muss. Das ist dem Justiziar offensichtlich nicht gelungen. Schon gar nicht mit dem Gendersternchen.

7. Abdruck in nächster Ausgabe

§ 11 Abs. 3 sagt:

Die Gegendarstellung muß in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer (…) abgedruckt werden.

Für das Verlangen des Justiziars, der bereits gedruckten Ausgabe eine Gegendarstellung beizufügen, bietet § 11 Landespressegesetz keine Grundlage.

Wie gesagt, diese Fehler wären bei simpler Lektüre des Gesetzes selbst für einen Nichtjuristen ohne weiteres vermeidbar gewesen. Die weiteren Unzulänglichkeiten, etwa die behauptete Vertretungsmacht für einen „Vorstand“, den es seit dem 16.03.2014 gar nicht mehr gibt, möchte ich nicht vertiefen. Ebenso wenig die Mitwirkung des Herrn Alexander Zinser auf der Vollmachtsurkunde, denn Herr Zinser war zu keinem Zeitpunkt Mitglied des Vorstands. Auf welcher Rechtsgrundlage Herr Zinser nachträglich zum Mitglied der kommissarischen Vertretung bestellt wurde, erschließt sich mir auch nicht so recht.

Der KOMPASS hat übrigens die Gegendarstellung online eingearbeitet, und zwar zu dem Zweck, damit sich jeder ein Urteil über die Mentalität der Beteiligten und die Kompetenz des Justiziars bilden kann. Selbstverständlich wurden die gewünschten Erklärungen nicht abgegeben und auf Nachfrage ausdrücklich ausgeschlossen.

Dem Justiziar ist bei der Anwendung anderer Gesetze mehr Glück zu wünschen.

Klinsmann und das Presserecht

Heute titelt die BILD-Zeitung mit Jürgen Klinsmann, einem langjährigen Prozessgegner des Axel Springer Verlags. Und diesmal ist man in der komfortablen Lage, auf einen gemeinsamen „Gegner“ zu verweisen, denn Klinsmann trainiert bekanntlich die US-Mannschaft im heutigen Spiel gegen die deutsche Elf.

Die BILD-Zeitung maßt sich seit Jahrzehnten an, mitzubestimmen, wer Kanzler oder Bundestrainer wird usw.. Wer was werden will, der muss mit BILD tanzen. Wollte Klinsmann aber nie. Von Anfang an schirmte er sein Privatleben ab, so wie es jedem zusteht. Im Gegensatz zu Lothar Mathäus, der BILD zuverlässig mit Boulevard-Käse versorgte. 1996 musste Mathäus gehen, offenbar auch auf Betreiben von Klinsmann.

Während der EM 1996 in England griff die BILD-Zeitung einen Besuch der Nationalelf in einer Hotelsauna auf, wo die Deutschen im Adamskostüm aufliefen – auf der Insel hält man nämlich in der Sauna Bekleidung für zweckmäßig. Durch ein Foto entstand der Eindruck, als wäre Klinsmann entsprechend freizügig durch das Hotel marschiert. Klinsmann erstritt für diesen Jux von BILD 25.000,- €, die er spendete.

Als Gerüchte über Klinsmanns Privatleben auftauchten, griff diese während der WM 1998 etwa Harald Schmidt auf, der aus vermeintlicher Sicht von Mathäus das „geheime WM-Tagebuch“ servierte und ihm satirisch „Zitate“ wie „Warmduscher“ und „Schwabenschwuchtel“ in den Mund legte. Das fand der DFB nicht witzig und erstritt von Schmidt eine Unterlassungserklärung.

Anders als seine Vorgänger lieferte Klinsmann auch keine Mannschaftsaufstellung im Voraus an BILD, alle Journalisten bekamen die Infos gleichzeitig. „Grinsi-Klinsi“ blieb auch in den Folgejahren unfreiwilliger Dauergast bei BILD, wie das BILDblog dokumentiert. Selbst Auswandern in die USA nutze nichts.

2009 fand Klinsmann einen neuen Gegner: die TAZ, die ihn satirisch an Kreuz schlug. Das Landgericht München meinte allerdings, dass auch einem gläubigen Christen so etwas zuzumuten sei, ebenso das Oberlandesgericht.

Egal. Wichtig is auf`m Platz!

Vor dem Berliner Piratengericht und auf See ist man in Lauers Hand

 

Da sich der Staat – und damit letztlich auch die zivile Justiz – aus verfassungsrechtlichen Gründen aus den inneren Angelegenheiten von politischen Parteien so weit wie möglich heraushalten will, sieht das Parteiengesetz die Einrichtung parteiinterner Schiedsgerichte vor. Diese sollen unbefangen urteilen und die Satzung vollziehen. Sie haben somit die Aufgabe, ohne Ansehung der Person nach juristisch-sachlichen Maßstäben zu handeln und ggf. die Rechte einzelner Mitglieder vor der Willkür von Funktionsträgern zu schützen, denen ihr Amt zu Kopf gestiegen ist.

Unterschiedliche Meinungen und politischer Streit hingegen sind innerhalb einer Partei ausdrücklich erwünscht und sollen nicht juristisch ausgetragen werden. Parteigerichte sollen keine Machtinstrumente sein, sondern vor Psychopathen schützen, die sich häufig an die Spitze von Hierarchien setzen, wie die Geschichte leider lehrt.

Im Landesverband der Berliner Piraten ticken die Uhren anders. So wurde ein Pirat vom Landesvorstand per Eilbeschluss (ohne vorherige Anhörung, versteht sich) von der Ausübung seiner Mitgliedsrechte ausgeschlossen. Der Pirat will allerdings am Wochenende beim Bundesparteitag für den Vorstand kandidieren. Das Landesschiedsgericht Berlin weigerte sich zunächst, den Fall zu verhandeln: Denn wer von seinen Rechten ausgeschlossen sei, der könne ja auch nicht die Parteigerichtsbarkeit in Anspruch nehmen …

Nachdem das LSG gezwungen wurde, die Sache doch zu entscheiden, wies es den Aufhebungsantrag zurück, mit einer nicht weniger interessanten „Begründung“:

„Der innerparteiliche Schaden (…), sollte er tatsächlich gewählt werden, wäre aufgrund seines bisherigen Verhaltens groß.“

Damit gibt das Berliner Parteigericht unverblümt zu, dass es politische Entscheidung trifft und sogar die Piraten aus den anderen Bundesländern bevormunden möchte. Piraten – das waren doch mal die mit der Basisdemokratie, oder?

Das Verhalten, das die Berliner ihrem Mitglied vorwerfen, besteht nicht etwa darin, dass er während der Ukraine-Krise Brandfackeln auf die russische Botschaft wirft, sich bei „Bomber Harris“ für das Töten von 20.000 Zivilisten bedankt oder seine Parteikollegen als Nazis diffamiert – die Berliner Piraten werfen ihm vor, dass er genau das kritisiert hat.

Noch spannender ist das Argument, mit dem der Berliner Landesvorstand seine Maßnahme begründet: So könne man es nicht hinnehmen, dass die Berichterstattung über diesen Pirat den Eindruck erwecke, die Berliner Piraten könnten ihre politischen Konflikte nicht wie erwachsene Menschen austragen. Da liegt es doch unter erwachsenen Menschen nahe, das Mitglied von seinen Rechten auszuschließen … m(

Also, bei aller Liebe, aber der Berliner Piratenvorsitzende Christopher Lauer wirkt auf mich ungefähr so erwachsen wie Daniel Küblböck. Bei etlichen Berliner Peinlichpiraten stellt sich sogar die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit. Für eine Partei, die sich einst der Meinungs- und Pressefreiheit verschrieb und sogar die Mitgliedschaft in anderen Parteien zulässt, ist es mit den ideologisch eingetakteten Berliner Piraten ganz schön weit gekommen.

Nach dem Willen der Berliner soll dem Pirat beim kommenen Bundesparteitag nicht nur seine Wahlchance genommen werden, er soll auch nicht wählen dürfen. Schließlich kann die Berliner Trolleria an diesem Wochenende jede Stimme gebrauchen.

25. Juni 2014

Luxemburger Bombenleger-Prozess geplatzt

 

Da ich am Wochenende ohnehin in der Gegend war, machte ich am Montag erneut einen Abstecher nach Luxemburg, um Impressionen des Bommeleeër-Prozesses aufzunehmen. Leider stand ich vor verschlossenen Türen, weil die da ihren Nationalfeiertag begingen. Da wurde mir klar, warum der Kollege Dr. Vogel meinte, der Dienstag wäre spannender … ;)

 

 

Heute nun ist das Verfahren am 176. Prozesstag geplatzt. Nunmehr nehmen sechs zum Teil hochrangige Gendarmen auf der Anklagebank platz, weil das Gericht mit dem Aussageverhalten der Staatsdiener nicht zufrieden war. Die „Gästeliste“ des „Jahrhundertprozesses“ war beeindruckend: Nicht nur Polizeichefs, Geheimdienstchefs und Ex-Staatschef Juncker, sondern sogar die Prinzen und deren Kindermädchen mussten in den Zeugenstand. Ein solches Verfahren würde ich mir auch für Deutschland wünschen.

23. Juni 2014

Weiße Mäuse in geheimer Mission

weissemaeuse

Vor einem Jahr hatte ich zur Freude des Heise-Forums das GCHQ wegen möglicher Verletzung meiner Urheberrechte abgemahnt. Corpus Delicti war mein Frühwerk „Weiße Mäuse“ aus dem Orwelljahr 1984.

Eine Urheberrechtsverletzung wäre nach deutschem Recht allerdings nur dann justiziabel, wäre eine solche auf deutschem Staatsgebiet erfolgt. Das könnte dann der Fall gewesen sein, wenn das GCHQ etwa direkt das von Sylt ins Meer abgehende Kabel angezapft hätte. Allerdings spricht inzwischen viel dafür, dass die Briten gar nicht auf deutschem Gebiet tätig werden mussten, weil dort die deutschen Dienste kooperieren. Deutsche Dienst müssen sich wegen § 45 UrhG nicht um Urheberrecht scheren. Zudem kann das GCHQ mit seinen Anlagen in Menwith Hill auch von der Insel aus einen großen Teil deutscher Telekommunikation erfassen. Damit nicht genug, teilt die NSA ihre in Deutschland abgeschnorchelten Daten mit den Briten, die Mitglied im Five-Eyes-Club sind.

Die natürlich auch satirisch intendierte Abmahnung des GCHQ brachte mir unerwartet große Aufmerksamkeit ein. So berichteten bundesweit etliche Medien, hier in Münster gab es einen Titelseite, Sat.1 schickte sogar ein Kamerateam! Meine seriösen Beiträge hingegen, die ich etwa als damaliger Wahlkämpfer der Piratenpartei zu NSA und GCHQ u.a. in Form von Pressemitteilungen anbot, interessierten leider genau niemanden. Die ganze Tragik der Aufmerksamkeitsökonomie im NSA-Skandal zeigt sich an der erst beim abgehörten Handy der Kanzlerin einsetzende Empörung, obwohl das Telefon eines mächtigen Staatschefs in der Geheimdienstwelt ein denkbar nachvollziehbares Abhörziel darstellt.

Und so tut Taktikerin Ursula von der Leyen gut daran, ihre Beschwerden gegenüber den USA auf das Merkel-Handy zu beschränken, was den Sandal effizienter beerdigt, als es ein Pofalla je könnte.