22. September 2014

Foto: Segelschiff am Zingster Strom, Hafen von Zingst, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0
In den letzten Jahren häufen sich die Fälle, in denen gewisse „Fotografen“ das Internet mittels Wikipedia, Flickr, eigenen Websites usw. Google-trächtig mit Fotos fluten, die unter einer Crative Commons-Lizenz stehen, zz. CC BY 3.0. Entgegen einem häufig erweckten Eindruck sind solche Bilder aber nur dann frei, wenn Urheber und Lizenz genannt werden. Es hat den Anschein, dass es bestimmte Fotospammer darauf anlegen, fahrlässige Missverständnisse zu provozieren, um dann mit feisten Lizenzforderungen abzukassieren. Im Patentwesen wird dieses anrüchige Geschäftsmodell Patent-Trolling genannt.
Auch der Kläger, der Lizenzzahlungen für die Nutzung des obigen Lichtbilds eines Boots in Zingst einforderte, ist insoweit ein alter Bekannter. Seine Standard-Drohung, bei Nichtzahlung seiner unverschämten Forderungen einen „Fachanwalt für Urheberrecht“ zu beauftragen, ist bis heute offenbar ein Bluff geblieben. Im einzig mir bekannten und wegen zunächst falscher Gerichtsortswahl vermutlich ersten Prozess, den er gegen einen Nutzer anstrengte, vertrat sich der stolze Hobbyjurist lieber selbst.
Der Kläger begehrte die Zahlung von 1.397,18 € zzgl. Zinsen für das nur wenige Wochen in geringer Größe und Auflösung genutzte Foto. Der Kläger bezeichnete sich in der Klageschrift selbstbewusst als „professioneller Fotograf“ und nahm für sich Geltung der „Honorarempfehlung der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM)“ in Anspruch. Dabei berechnete er gleich die Kosten für ein ganzes Jahr Nutzung, frei nach dem Motto: „Draußen nur Kännchen“.

Foto: Wikingerfest 2010, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0
Diese berühmten Empfehlungen der MFM werden allerdings allenfalls bei wirklich professionellen Fotografen anerkannt, die Kosten für Fotostudios, teure Ausrüstung, Models, Reisen, Nachbearbeitung usw. aufwenden, in die Künstlersozialkasse einbezahlen, bei der IHK als gewerbliche Fotografen gemeldet sind, usw.. Allerdings sind auch diese Empfehlungen kein anerkannter Tarif, sondern bloße Wunschvorstellungen der Lobby. Bei den großen Verlagen, die tatsächlich den Marktpreis gestalten, sind sie nicht durchsetzbar. Nicht einmal das als scharf geltende Landgericht Hamburg nimmt die Empfehlungen der MFM ernst, sondern kennt die Marktpreise.
Die angebliche Professionalität des Klägers stand jedoch in gewissem Widerspruch zu seiner steuererechtlichen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ein Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der IHK des angeblich gewerblich tätigen Fotografs suchte man vergeblich. Die vom Kläger verwendete Kamera, eine Canon EOS 50D (ca. 333,- € Wert) ist eher kein professionelles Gerät. Demgegenüber versehen professionelle Fotografen und Fotostocks entsprechende Bilder mit Urheberstempel bzw. Wasserzeichen. Es mehren sich aufgrund des Prozessverhaltens des Klägers auch in anderen Verfahren die Indizien, dass der Kläger damals nicht eine einzige Bildlizenz im Wege einer regulären Nachfrage verkauft hatte.
Nach § 97 UrhG kann die Höhe eines Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Man kann die Ansicht vertreten, dass diese Vergütung bei Fotos, die unter CC-Lizenzen kostenfrei genutzt werden dürfen, ziemlich genau bei 0,- € zu taxieren ist. Kein vernünftiger Mensch würde für etwas Geld ausgeben, was er umsonst bekommt, falls er die gewünschte Form einhält. Zwar mag es in der Profi-Werbebranche wertsteigernd sein, Fotos in Anzeigen ohne Urheberbenennung benutzen zu dürfen, doch auf einem solchen anspruchsvollen Markt war der Kläger mit seinen mäßig gelungenen Werken nicht wirklich tätig.
Der Marktpreis ist auch aus anderen Gründen zweifelhaft. So kann man vergleichbare Motive sehr günstig erstehen, etwa hier ein Foto des wohl gleichen Schiffes bei Fotolia.
Meines Erachtens verhält sich der Kläger als agent provocateur treuwidrig und muss sich mindestens Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen, da er durch Betreiben sogenannter „Honeypots“ bei der Entstehung des angeblichen Schadens schuldhaft selbst mitwirkte. Das hätte ich gerne einmal durchgefochten.
Das Amtsgericht Bochum sah es zwar etwas anders, mochte dem Kläger jedoch gerade einmal 16% seiner stolzen Forderung zubilligen. Da wegen der geringen Beschwer eine Berufung gegen ein Urteil nicht möglich gewesen wäre, ließ sich der Beklagte auf den Vergleich ein. Da der Kläger allerdings 80% der Prozesskosten zu tragen hatte, konnte der Beklagte mit seiner Ausgleichsforderung aufrechnen. Unterm Strich musste der Kläger wegen seines höheren Prozesskostenanteils sogar draufzahlen.
Letztlich musste der forsche Lizenzeintreiber also den Heimweg wie ein begossener Pudel antreten, zumal es an diesem Tag in Bochum regnete. Auch zum Fotografieren des Amtsgerichtsgebäudes eignete sich diese Beleuchtung nicht.

Foto: Regenwetter, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0
19. September 2014
In einem so wohl historischen Vorgang hat der ARD-Programmbeirat den Duktus der Berichterstattung in der ARD u.a. als „fragmentarisch“, „tendenziös“, „mangelhaft“ und „einseitig“ kritisiert.
Die neun Mitglieder des Programmbeirats empfehlen der ARD „eine gründlichere Recherche durch die politischen Redaktionen“. Angesichts der Fortdauer der Krise sei es wünschenswert, auch noch „im Rückblick Recherche und Information“ zu verstärken. Das Ziel sollte es sein, mehr Dokumentationen und Hintergrundberichte zu produzieren, um die Entwicklungen in der Ukraine „nachvollziehbar zu machen“.
Und:
Insgesamt musste der Programmbeirat nach einer umfangreichen inhaltlichen Analyse in zehn Punkten eine unzureichende Arbeit der ARD feststellen. Differenzierende Berichte über die Verhandlungen der EU über das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine hätten gefehlt. Die „politischen und strategischen Absichten der NATO“ bei der Osterweiterung seien kaum thematisiert worden. Die Legitimation des „sogenannten Maidanrats“ und die „Rolle der radikal nationalistischen Kräfte, insbesondere Swoboda“ hätten ebenso wenig eine Rolle gespielt wie deren Aktivitäten beim Scheitern „der Vereinbarung zur Beilegung der Krise in der Ukraine vom 21. Februar“.
Die DDR ARD-Würdenträger sind über die Watsch’n offenbar sehr unglücklich. Wie es aussieht, bringen auch die eigenen Internet-Foren die ARD in Verlegenheit. Spannend wird es sein, ob das ehemalige Nachrichtenmagezin DER SPIEGEL die Kritik des ARD-Programmbeirats an den ARD-Journalisten(?) genauso tapfer ignorieren wird wie die am eigenen Haus. DER SPIEGEL muss derzeit ertragen, dass das von mir empfohlene Buch meiner TELEPOLIS-Kollegen Mathias Bröckers und Paul Schreyer inzwischen die Top 10 der SPIEGEL-Bestsellerliste für Paperbacks erreicht hat.
Mich würde auch einmal interessieren, wie lange sich die pseudokritische Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. ihren blinden Fleck leistet. Der jüngste Beitrag im dortigen Blog redet lieber dem neuen Kalten Krieg das Wort.
Das Internet hat offenbar seinen Job gemacht. Hätte sich die heutige Kriegsministerin mit ihren Plänen eines zensierten Internets durchgesetzt, würden wir heute vermutlich in einem anderen Land leben. Auch, wenn ich mich mit meinem Engagement für die Piratenpartei mit etwa einem hochnotpeinlichen Landesverband Berlin häufig ein Stück weit lächerlich gemacht habe, so war und ist mir unser Kampf für ein unzensiertes Netz jede Sekunde wert.
14. September 2014
Die Wahlergebnisse aus Thüringen und Brandenburg sind aus Sicht eines Medienkritikers in zweierlei Hinsicht spannend:
1. Die historisch niedrige Wahlbeteiligung legt nahe, dass die unisono zur Wahl aufrufenden Medien nur noch einen überschaubaren Impact haben.
2. Rund 40% bzw. 30% der abgegebenen Stimmen entfielen auf Parteien, die von Medien und Teilen der Gesellschaft weitgehend geschnitten werden – und jeweils auf ihre Art die deutsche Politik im Ukraine-Konflikt kritisieren.
Auch 25 Jahre nach dem Mauerfall wird die Linkspartei in vielen konventionellen Medien benachteiligt. Insbesondere im Westen hat sie vereinzelt noch Parias-Status. Bodo Ramelow, der nun als Ministerpräsident gehandelt wird, wurde bis vor Kurzem sogar vom Verfassungsschutz überwacht, was durchaus eine stigmatisierende Wirkung haben kann.
Auch der AfD sind nunmehr jeweils zweistellige Wahlergebnisse zuteil geworden, obwohl sich die Rechtspopulisten bei Medienvertretern nicht gerade in Beliebtheit sonnen.
Die Wahlergebnisse in Sachsen, Thüringen und Brandenburg bedeuten daher auch ein Stück weit Machtverlust der etablierten Medien. Die Leute informieren sich heute generationsübergreifend zunehmend im Internet, wenn sie Tages- & Talkshows nicht mehr glauben und sich von der einseitigen Darstellung von Sachverhalten hinter die Fichte geführt fühlen. Alternative Informationsangebote wie Ria Novosti haben sich längst etabliert und verbreiten sich über Social Media, auch wenn konventionelle Medien sie gerne totschweigen.
Der Bedeutungsverlust ist hausgmacht: Das größte Kapital der Medien sind Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit – im aktuellen Ukraine-Konflikt war davon bislang bei den deutschen Edelfedern leider wenig zu spüren. Das von mir neulich vorgestellte Buch des Medienkritikers Mathias Bröckers zum Ukraine-Konflikt hatte es in der ersten Woche auf Platz 15 der Spiegel-Bestsellerliste geschafft und beindruckt auch bei Amazon im Ranking. Politischen Journalisten kann ich die Lektüre gar nicht dringend genug empfehlen.
13. September 2014
Ich habe nun die diese Woche angelaufene Le Carré-Verfilmung „A Most Wanted Man“ gesehen. Es handelt es sich allerdings definitiv nicht um Popcorn-Kino, sondern um einen politischen Streifen für ein Publikum mit der erforderlichen Basic Brainpower. Auch von der prominenten Besetzung sollte man keinen Glamour erwarten, sondern einen düsteren Thriller mit nur homöopathisch dosierter Action in der grauen Welt der Geheimdienste.
Was den Film so beklemmend macht, ist dessen Authentizität. Zwar glaube ich nicht, dass ein Verfassungsschutzamt selbst Entführungen durchführt. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz dürfen nur beobachten und haben keinerlei hoheitliche Befugnisse wie etwa die Polizei. Allerdings hatten wir letztes Jahr von einem seltsamen deutsch-amerikanischen „Projekt 6“ in Neuss gehört, von der wir noch immer nicht so genau wissen, was da vor sich ging. Dort waren nicht etwa nur NSA-Schlapphüte, sondern immerhin Elitesoldaten stationiert.
Die Praxis der USA, in Deutschland Personen zu entführen, ist allerdings Realität und wird von der Bundesregierung gedeckt. So griff sich die CIA 1991 in Berlin Jeffrey Carney, der in der DDR die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte, sowie 2001 den deutschen Staatsbürger Murnat Kurnaz, der vier Jahre ohne Anklage in Guantánamo als angeblich terrorverdächtig schmorte. Wenn unsere Regierung derartiges toleriert, mitvertuscht und ihre Geheimdienste mit solchen Diensten kooperieren lässt, spielt es eigentlich keinen Rolle, wer genau die Drecksarbeit erledigt.
Le Carré, der als britischer Schattenmann in Hamburg lebte, benannte die Stadt Hamburg als den dritten Hauptdarsteller seines Romans. Dem Film gelingt es, die düstersten Ecken der Stadt abzulichten. Gegen Ende des Films, das am Brahms-Kontor unterhalb des Sieveking-Platzes spielt, ist sogar kurz das Landgericht Hamburg zu erkennen. Viele Geheimdienst-Thriller aus dem richtigen Leben enden dort, weil auch Geheimagenten Persönlichkeitsrechte haben.
9. September 2014
Der Deutsche Presserat hat dem ehemaligen Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL sowie der Springerpresse eine Missbilligung ausgesprochen. Auf der Website des Presserats heißt es:
Der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats hat sich in seiner heutigen Sitzung mit 30 Beschwerden zur Berichterstattung über den Absturz des Fluges MH 17 beschäftigt. Das Gremium stellte klar, dass identifizierende Abbildungen von Opfern in der Regel nicht mit dem Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 vereinbar sind. „Die Argumentation einiger Medien, den Opfern ein Gesicht zu geben, ist nachvollziehbar, dennoch: Nur weil jemand zufällig Opfer eines schrecklichen Ereignisses wird, darf er nicht automatisch mit Foto in der Presse gezeigt werden“, sagte Ursula Ernst, Vorsitzende des Ausschusses.
So erhielt BILD ONLINE eine Missbilligung für die Berichterstattung „Ruhet in Frieden!“, erschienen am 23.07.2014. Darin wurden Opfer gezeigt, deren Fotos mit zahlreichen Details aus ihrem Privatleben angereichert wurden. Ein öffentliches Interesse am Abdruck dieser Bilder bestand nicht. Ebenfalls sanktioniert wurden Veröffentlichungen im STERN („Angriff auf uns“) und auf BUNTE Online („Diese Familie wurde ausgelöscht“). Auch hier waren identifizierende Fotos von Opfern bzw. einer Opferfamilie ohne Genehmigung erschienen. Mit Blick auf die weniger detaillierte Darstellung wurde hier jeweils ein Hinweis erteilt.
Eine Missbilligung erhielt zudem DER SPIEGEL für die Veröffentlichung der Titelseite „Stoppt Putin jetzt!“, erschienen am 27.07.2014. Aus Sicht des Ausschusses wurden die Opferfotos auf der Titelseite für eine politische Aussage instrumentalisiert. Damit wurde auch hier der Opferschutz verletzt. 18 Leser hatten sich über die Veröffentlichung beschwert.
In weiteren Beschwerden ging es um die Abbildung von Leichenteilen im Trümmerfeld. Diese Fotos sind nicht unangemessen sensationell, urteilte der Ausschuss. Ursula Ernst: „Die Fotos dokumentieren eindringlich die schreckliche Dimension und die Folgen des Ereignisses. Sie sind noch akzeptabel, da kein Opfer erkennbar ist und die abgebildeten Situationen nicht unangemessen in der Darstellung hervorgehoben werden.“
Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
Zur rechtlichen Bewertung auch im Hinblick auf den Pressekodex hatte ich in der Legal Tribune Online geschrieben. Der Presserat hat sich mit der „Missbilligung“ für eine harmlose Sanktion entschieden. Hätte der Presserat eine ausdrückliche Rüge ausgesprochen, hätte SPIEGEL-BILD das im Blatt veröffentlichen müssen.
Was anderes als Propaganda war wohl zu erwarten, als sich DER SPIEGEL einen BILD-Mann in die Chefredaktion holte? Früher hätte man so etwas wenigstens bemäntelt.
Ich bin schon sehr gespannt auf die morgen anlaufende Verfilmung von John le Carrés A Most Wanted Man. Der heute 83-jährige Autor war in den 50er- und 60er-Jahren selbst als britischer Agent in Bonn und Hamburg für die Jagd auf Staatsfeinde zuständig. Carré, der fließend deutsch spricht, hat auf seine frühere Branche einen sehr kritischen Blick und fand nach der Hysterie um den 11. September auch außerhalb seiner Werke deutliche Worte zum am Abbau von Rechtsstaatlichkeit.
In seinem etwas umfangreich geratenen Roman „Absolute Freunde“ (2003, überforderte offenbar die Wikipedianer) schilderte Le Carré die fiktiven Biographien zweier in Ost- und Westdeutschland agierenden britischen Schattenmännder und rechnet am Schluss mit den US-Diensten ab, über die er sich schon im „Schneider von Panama“ (1996) auf bissige Art lustig gemacht hatte.
Nunmehr wurde „A Most Wanted Man“ (2008, deutsch: „Marionetten“) in prominenter Besetzung verfilmt, der wie „Absolute Friends“ wieder in Deutschland spielt. Die Handlung dreht sich um die bis heute seltsamen Aktionen der Geheimdienste um die Hamburger Terrorzelle, das zynische Spiel der Dienste mit Menschen sowie um eine Anwältin, die zwischen die Fronten gerät. Zur Recherche hat sich Le Carré auch zweimal mit Murat Kurnaz getroffen, den die CIA mal eben nach Guantanámo verschleppte, wo ihn der deutsche Staat über Jahre schmoren ließ.
Philip Seymour Hoffman verkörpert in seiner letzten Rolle einen deutschen Terrorfahnder, Robin Wright (bekannt als karrierebewusste Ehefrau des sinistren US-Politikers Frank Underwood in „House of Cards“) spielt eine CIA-Agentin und auch deutsche Leinwandstars sind mit von der Partie, etwa Daniel Brühl, der im WikiLeaks-Film Daniel Domscheit-Berg interpretierte. Die deutsche Strafverteidigerin verkörpert Rachel McAdams, die u.a. in Woody Allens „Midnight in Paris“ zu sehen war. Die Musik steuert Ex-U-Bootfahrer Herbert Gröhnemeyer bei, der auch im Film mitspielt. Wenn der Film hält, was der Trailer verspricht, dürfte das endlich mal wieder ein starker Kino-Abend werden.
3. September 2014
Vor einem Jahr hatte ich die Ehre, in den Niederlanden auf eine Gruppe amerikanischer Ex-Geheimdienstler zu treffen. Es handelt sich hierbei nicht um irgendwelche romantisierenden Schlapphüte, die in fremden Ländern rumspionieren, sondern um hochrangige Analysten und hochqualifizierte Experten. Am bekanntesten etwa sind William Binney, seinerzeit technischer Direktor der NSA oder CIA-Analyst Ray McGovern, der in den 1980ern täglich Vizepräsident Bush und höchste Militärs briefte. Personen mit Rückgrad aus der CIA, dem State Department, dem FBI, der Army und des National Intelligence Council hatten bereits vor 12 Jahren fassungslos zugesehen, wie die USA mit gefälschten Beweisen in den Irakkrieg gelotst wurden. Sie ziehen noch heute den Hut vor damaligen deutschen Bundesregierung, die sich dem Waffengang verweigerte. Sie alle hatten nach und nach ihre Dienste verlassen und wurden zu Whistleblowern.
Nun aber haben die denkbar kompetenten Geheimdienstverteranen einen offenen Brief an Kanzlerin Merkel geschrieben, in dem sie ihr dringend nahe legen, die von Washington aufgetischten Verschwörungstheorien über Russland eher kritisch zu würdigen. TELEPOLIS hat heute eine deutsche Version veröffentlicht. Was sie schreiben, ist überzeugend.
Dieser private Geheimdienst dürfte der preiswerteste und qualifizierteste sein, der jemals einen deutschen Bundeskanzler beraten hat. Da die CDU jedoch den „Konservativen“ in Washington und da speziell den sehr konservativen verpflichtet ist, dürfte der gute Rat auf taube Ohren stoßen.
Warum diese Stimmen der Geheimdienstveteranen in der konventionellen Presse kein Gehör finden, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Was Geheimdienstopa Ray McGovern (* 1939), der Washington seit den Kennedy-Tagen kennt, im obigen Video über die Medien zu sagen hat, kann ich leider nur unterschreiben. McGovern hat die Hoffnung, dass alternative Medien und etwa das Internet politischen Impact haben. Vor drei Jahren wurde McGovern verhaftet, weil er bei einer Rede von Hillary Clinton der Lügnerin den Rücken zudrehte. Letztes Jahr besuchten er mit seinen Mitstreitern Edward Snowden in Moskau.

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25. August 2014
Wenn heute sogar die BILD-Zeitung (!) auf der Titelseite fragt, was man dem Fernsehen glauben darf, dann ist es schon weit gekommen.
Zur Glaubwürdigkeit der Medien in Kriegszeiten diskutieren in der aktuellen Folge des Podcasts „Alternativlos“ die beiden Nerds Frank Rieger und Felix von Leitner, wobei sie ihre Erfahrungen aus dem Kalten Krieg in Deutschland Ost und West rekapitulieren. Spannend ist der Einfluss von alternativen Medien wie Al Jazeera und Ria Novosti/RuTube, sowie von Social Media, was dem Standing der etablierten Medien zu schaffen macht.
Spätestens im Ukraine-Konflikt dürften etliche Anbieter von „unabhängiger“ atlantischer Propaganda ihr wichtigstes Kapital nicht nur bei Intelektuellen, sondern auch beim „Mensch auf der Straße“ verspielt haben. Das SPIEGEL-Cover „Stoppt Putin jetzt!“ dürfte kaum ein Beitrag sein, um die Auflage wieder über die 800.000 zu heben (falls die wirklich stimmt …).
Vor allem in Krisenzeiten gilt: Die verlässlichsten politischen Botschaften bekommt man von den Satirikern.

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24. August 2014
Am 30. August ruft ein breites Bündnis wieder zur Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin auf.
22. August 2014
Die Humanistische Union stellt unter dem Titel „Unschuldig überwacht“ eine Reihe an Videos ins Netz, in denen Menschen von ihrer Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst berichten. So hat etwa der Schleswig-Holsteiner Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert interessante Erfahrungen gemacht.