Wie bereits im Blog berichtet, wird die ARD kommenden Mittwoch den ersten Spielfilm zum Thema Scientology zeigen, in dem das Kind auch beim Namen genannt wird. Die Scientologen reagierten pampig und maulten, der SWR hätte den Laden zuvor konsultieren sollen. Konsultiert hatte der SWR stattdessen die Hamburger Sektenbeauftragte Ursula Caberta, einer Dauerkundin der Hamburger Pressekammer. Verklagen will man nicht den SWR, wohl aber Cabertas Arbeitgeber Stadt Hamburg.
Die von einem ehemaligen Marinegeheimdienstler und drittklassigen Science Fiction-Autor gegründete Sekte fährt statt Verbieten des unter Geheimhaltung produzierten Films und der bislang üblichen Anpöbelei von Kritikern nun eine andere PR-Strategie: Man will einen eigenen Film im Netz zeigen. Außerdem kündigte man eine Übersicht über Fehler im ARD-Film an.
Die Erlanger Wissenschaftlerin Sabine Schiffer, die einen Strafbefehl über 6.000,- Euro dafür erhielt, weil sie in einem Interview den irrtümlichen Schuss eines Polizisten auf die falsche Person mehr oder weniger als rassistisch motiviert bezeichnete, ist vom Amtsgericht Erlangen freigesprochen worden. Ich hatte über den Fall hier berichtet.
Die Tatsache, dass jemand die Pressefreiheit ernst nimmt, ist für einen Geheimdienst so ziemlich das Beunruhigendste, was es gibt. Auch Bürgerrechtsbewegungen waren von den Schlapphüten stets als Bedrohung gesehen worden, die es zu unterwandern galt.
Nun fürchtet die US-Regierung offenbar ein Video von einem Massaker an Zivilisten, das WikiLeaks wohl seit Januar hat und am 5. April online stellen möchte. Die Schattenmänner haben einige WikiLeaks-Treffen observiert, WikiLeaks-Gesicht Julian Assange bis nach Norwegen beschattet und einen WikiLeaker sogar verhört. Das Video scheint den amerikanischen Friedensfürsten so große Sorgen zu bereiten, dass sie anscheinend bereit sind, ihre Verfassung zu besudeln. Dem Vernehmen nach können US-Behörden WikiLeaks nicht mehr aufrufen. Dieses Verhalten ist bedenklich nahe an chinesischen Verhältnissen. Die über Twitter verbreiteten Nachrichten hat Gulli übersichtlich zusammengefasst.
Die Frage, was man mit Sperrinfrastrukturen machen würde, wenn man sie „wegen Kinderpornographie“ erst einmal errichtet habe, dürfte sich hiermit beantwortet haben.
Trotz eines zwei Jahre andauernden Rechtsstreits, ob der Name eines früheren StaSi-Mitarbeiters genannt werden darf, erschien der Spion nicht zum Prozesstermin. Der Äußernde war abgemahnt worden, verweigerte jedoch eine Unterlassungserklärung und hatte schließlich negative Feststellungsklage erhoben.
In dem Fall hatte der beklagte Spitzel Kirchenkreise in der DDR ausgespäht. Letzten Herbst hatte ich das Privileg, die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley zu interviewen, die anfangs mit Unterstützung der DDR-Kirche Opposition betrieb und von IMs ausspioniert wurde. Später fühlte sie sich jedoch von vielen Kirchenleuten verraten – unter anderem von einem Herrn Stolpe und einem Herrn Gysi, die beide immer ganz fuchsig werden, wenn man ihn mit der StaSi in Verbindung bringt. Sicherlich sind das nur böswillige Gerüchte, von denen sich jeder anständige Anwalt mit Empörung distanziert!
Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.
Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.
Die 8.Kammer des Landgerichts Hamburg hat den Rapper Bushido in 12 Fällen des Plagiats geziehen. Der gute Mann muss nun wohl seine entsprechenden Tonträger vom Markt nehmen und schreddern.
Das dürfte auch die Filesharer interessieren, die häufig wegen Bushido-Titeln abgemahnt werden … ;-)
UPDATE: Die Dreistigkeit, einerseits selbst fleißig zu klauen, andererseits aber die Häscher auf die Filesharer loszulassen, thematisiert auch die BILD-Zeitung („Bushido verklagt Rentner“).
Aufgrund meiner Kontakte zu Zauberern, Mentalisten und Artverwandtem habe ich immer wieder skurrile Fälle aus diesem Bereich auf dem Tisch:
Ein Bauchredner, dem man den Mund verbieten wollte, ein Osterhasendarsteller, der sich mit einem Flohzirkusdirektor in die Haare kriegte, ein Show-Mentalist, den RTL zum betrügerischen Hellseher stilisierte, einen Marionettenspieler, den man vertraglich an die kurze Leine nehmen wollte, ein Quickchanger, der einen Freizeitpark abmahnen ließ, ein Großillusionist, dem ein sich „Das Phantom“ nennender Mitbewerber die Fotos klaute, ich habe sogar einen Mandanten, der sich für Uri Geller hält …
Nun aber hat ein Show-Hypnotiseur (den ich nicht vertrete) so richtig Mist gebaut : Bei einer Casting-Show, in welcher der „Superbayer“ gesucht wurde, hypnotisierte er einen Zuschauer, der aus seiner Trance nicht mehr erwachen wollte. Die Veranstaltung musste abgebrochen werden.
Der eigentlich durchaus nicht witzige Vorfall erinnert an eine ähnliche Szene in Woody Allens liebevoller Komödie „Broadway Danny Rose“ (im Video ab 7.30), in welcher er einen Künstleragenten mit drittklassigen Entertainern spielt. Themen wie Hypnose und Zauberkunst hat Woody Allen in ca. 20 seiner Filme und einem seiner Theaterstücke thematisiert. Nicht von ungefähr, denn als Teenager setzte er alles daran, um Berufszauberer zu werden und verfolgt das Genre noch heute.
Letzten Sonntag bereicherten die diskussionsfreudigen Wikipedanten den Cyberspace mit einer aufschlussreichen Diskussion darüber, ob man auf der Einstiegsseite der Wikipedia mit dem Bild einer [böseböseböse] konfrontiert werden dürfe. Sogar der amerikanische Wikipedia-Halbgott Jimbo Wales schaltete sich in die zunehmend obskure Debatte ein. Hier meine soeben auf Telepolis erschienene Glosse.