Ein Rechtsanwalt „Dr. Luithle“ sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil er sich in einer Romanfigur namens „Rechtsanwalt Dr. Luitle“ wiedererkennen wollte (eigentlich wollte er es ja nicht …).
Der Kollege klagte nicht zunächst auf Unterlassung, sondern gleich auf üppigen Schadensersatz, womit sich die Gerichte in vergleichbaren Fällen allerdings eher zurückhalten. Man könnte auch kaum mehr Romane schreiben, wenn man gehalten sei, bei jedem gewählten Namen zu recherchieren, ob irgendjemand anderes so ähnlich heißt.
Vorliegend scheint vor dem Landgericht Stuttgart nichts vorgebracht worden zu sein, dass auf eine absichtliche Anspielung schließen lässt:
(…) Dabei hat es auch berücksichtigt, dass es einem Autor und seinem Verlag angesichts der Kunstfreiheit nicht zugemutet werden kann, jede Nebenfigur in einem Roman auf zufällige Übereinstimmungen mit lebenden Personen zu überprüfen. Für eine absichtliche Übereinstimmung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. (…)
Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Baaa!
Auf solche Sachen kann man übrigens viel cooler reagieren: In einer Folge des in München spielenden Kir Royal war von einem Rechtsanwalt „Dr. von Martius“ die Rede. Da ich damals viel mit dem (inzwischen leider verstorbenen) Kollegen Dr. von Martius aus München zu tun hatte, sprach ich ihn mal darauf an. Das hätte er schon mehrfach gehört, meinte er, aber er hätte leider immer die Wiederholungen verpasst!
Schon seit längerem trage ich mich mit dem Gedanken, einen Gravenreuth-Award für die kreativste Leistung auf dem Gebiet der Ausnutzung des Prozessrechts im Medienrecht auszuloben, der jährlich am 22.Februar verliehen werden soll. Ich glaube, das hätte von Gravenreuth gefallen.
Bis vor zwei Wochen war mein Favorit für diese Auszeichnung ein sich dieses Jahr mir gegenüber sehr taktisch benehmender „Kollege“, dessen Arroganz mir jedoch derart maßlos erschien, dass von Gravenreuth mir direkt sympathisch in Erinnerung kam. Der hatte sich jedenfalls mir gegenüber stets höflich betragen.
Nunmehr hat sich ein neuer Favorit ins Rennen geworfen: Bei einer mündlichen Verhandlung, die mehr als vier Monate nach Erlass einer einstweiligen Verfügung stattfand, übergab der Kollege zu Verhandlungsbeginn einen Stapel mit 398 Seiten Papier – seinen aktuellen Schriftsatz. Da bei einstweiligen Verfügungen im Prinzip nur noch in der mündlichen Verhandlung reagiert werden kann, die Richter allerdings den Schriftsatz bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen, ist das natürlich eine Farce, denn kein Anwalt verfügt über derartige Schnelllesekünste.
Da meine Widerspruchsschriftsätze Monate zurücklagen, gibt es für diese unkollegiale Zumutung kaum eine plausible Erklärung außer der, mich zu schikanieren. Es überrascht nicht, dass der erhebliche Gehalt der Schriftsätze auch auf drei Seiten gepasst hätte und die Anlagen mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten könnten. Wer’s nötig hat …
Ist für mein Blog zwar off topic, aber die Strafrechtler wird es freuen: In Österreich scheint es eine sozialakzeptierte Tradition des Maibaum-Diebstahls zu geben. Die Maibaumscheiben-Hehlerei scheint ebenfalls geduldet zu sein. Wer weiß mehr?
Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit aller Polizisten, auch die in Berlin, anständige Leute sind und einen harten, nicht bedarfsgerecht bezahlten Job machen. Aber Szenen wie diese da oben, die gestern aufgenommen wurde, rechtfertigen die (von der Piratenpartei unterstützte) Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten. „Vermummungsverbot“ für beide Seiten – es wird zurückgefilmt!
Nicht weniger befremdlich ist der TAZ-Artikel, dem zufolge die Berliner Polizei noch immer agents provocateurs einsetzt. Es wird langsam Zeit, dass Parteien und die ihr unterstellte Verwaltung ihr Grundsatzprogramm am Grundgesetz orientieren.
Die Großwetterlage in NRW signalisiert eindeutig das Ende der dortigen schwarz-gelben Koalition. Zeit für die Wähler, sich nun Gedanken zu machen, wie man den indiskutablen Jugendmedien-Stasi-Vertrag verhindern will. Während sich die Parteien und/oder deren Jugendorganisationen bei der Netzbevölkerung mit warmen Worten anbiedern, lohnt sich ein Blick auf die Taten der Parteien.
Den Entwurf zum Jugendmedienschutz-Stasi-Vertrag tragen mit (außer natürlich der CDU)
SPD (Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
FDP (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein)
Die Linke (Brandenburg, Berlin)
BÜNDNIS 90/DIE GRUENEN (Bremen, Hamburg)
Wer den Entwurf nicht Realität lassen werden möchte, hat nur eine Alternative, die den Staatsvertrag (bundesweit!) verhindern könnte – und die gegenwärtig bei 3 % gesehen wird:
Im August hatte ich bei Telepolis über das Verfahren von Gaby Weber gegen den BND berichtet, der mit allerhand Ausreden der Journalistin Zugriff auf eine betagte, aber wohl brisante Akte verweigern wollte. Wie Geheimdienste halt so sind. Es geht um die Nachkriegsrolle von Adolf Eichmann, die sich wohl etwas anders gestaltete, als man es uns so erzählt. Im September dann gab das Bundeskanzleramt sogar eine Sperrerklärung ab.
Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sperrerklärung der Kanzlerin und ihrer Spione für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss kann bei Lexis Nexis nachgelesen werden. Nunmehr berichtet auch die konventionelle Presse über die Sache, etwa SPIEGEL online.
Als Zaungast hatte ich den Prozess mitverfolgt und sage nur: Herzlichen Glückwunsch und gut, dass es hartnäckige Journalisten wie Gaby Weber gibt, die ihren Job ernst nehmen. Vergangene Woche starb Paul Schäfer, in dessen Colonia Dignidad sich Gaby Weber seinerzeit undercover eingeschlichen hatte. Ich bin gespannt, welche Geheimnisse sie aus der Akte fördert.
Für die Leser der „WELT“ mag die Existenz der Piratenpartei durchaus Neuigkeitswert haben, so dass man diesen Internetausdruckern wohl erklären muss, was das ist. Leider findet sich dann auch so ein Mumpitz:
Das Wahlprogramm der Piratenpartei ist schmal. Themen wie Arbeit, Umwelt oder Familie kommen nicht darin vor.
Und wer schon so einen Stuss ins Blaue dahinschreibt, der muss dann natürlich das alte Klischee wieder bemühen.
„Die Piratenpartei ist eine Ein-Themen-Partei“
Nö.
Übrigens: Beim Anteil an intellektuellen Wählern ist die Piratenpartei schon heute führend und hat ein schnelleres Wachstum als seinerzeit die GRÜNEN. Letztere wurden seinerzeit auch als Fantasten hingestellt.
Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist Geldvergeudung und unnötig. Die Widerspruchsverhandlungen sind Schnellverfahren. Als Beweis genügen eidesstattliche Versicherungen und bei non liquet (Gleichstand) obsiegt der Antragsteller. Die Richter legen sich umsonst fest und es wird schwieriger im Hauptsachverfahren zu obsiegen. Unnötige Nerven- und Zeitverschwendung.
Siehe das Schulbeispiel in der Sache 324 O 117/10 vom 26.04.2010.
Mit Spendengeldern sollte man vorsichtiger umgehen. Eile ist nicht geboten. Alles rechtlich vorab prüfen, Beweise sichern, Zeugen finden und dann Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens stellen.
Auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht über OLG, BGH wird leichter, schneller und billiger. Im Verfügungsverfahren gibt es keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzusprechen, es sei denn, die Veröffentlichung ist eilig und absolut nötig. In diesem streitgegenständlichen Fall ist diese Eile allerdings nicht geboten.
Gruß
Rolf
Mit seiner Einschätzung liegt Pragmatiker Schälike nicht ganz unrichtig. Einstweilige Verfügungen heben die Hamburger Zivilkammern 24 und 25 nur in rechtlich evidenten Fällen auf, bei Wertungsfehlern allenfalls unter beträchtlichem öffentlichen Druck (würde ich aber nicht überschätzen).
Die Strategie, bei einer einstweiligen Verfügung die Faust in der Tasche zu ballen und lieber gleich zur Klage in der Hauptsache aufzufordern, bietet beachtliche Vorteile und erspart die prozessualen Tücken des Eilverfahrens. Die Kanzlei, welche die hier vorliegende einstweilige Verfügung durchgesetzt hat, ist in diesem Geschäft erfahren.
Bis es zu einer Widerspruchsverhandlung kommt, können etliche Monate ins Land gehen. Die Handhabung des Widerspruchsverfahrens ist in Hamburg eine Farce. Wenn die einstweilige Verfügung bestätigt wird, lassen sich die Hamburger Richter bis zu fünfeinhalb Monaten Zeit, bis sie die Begründung schicken, gegen die man dann „im Eilverfahren“ vor das Hanseatische Oberlandesgericht ziehen kann. Da kann man genauso gut sofort zur Hauptsacheklage auffordern, der Zeitgewinn eines Widerspruchs fällt unter den Tisch und wiegt die Nachteile des Eilverfahrens nicht auf.
Im Gegenteil verdoppeln sich bei Widerspruch im Eilverfahren die finanziellen Forderungen der Gegenseite und Gerichtskosten, auch der eigene Anwalt möchte seine Gebühren – zzgl. der Reisekosten zum Sievekingplatz. Ökonomisch denkende Parteien (ohne Rechtsschutzversicherung oder ähnliches) sollten es sich daher gut überlegen, ob sie sich den Risiken des Verfügungsverfahrens aussetzen möchten und nicht lieber gleich Nägel mit Köpfen machen.
UPDATE: Der Kommentar wurde inzwischen freigeschaltet.