Wie schön die Zukunft mit Internetsperren werden wird, demonstriert gerade Thailand, wo man dem Volk politische Geheimnisse nicht zumuten will. Nachdem der Duisburger OB Sauerland inzwischen ja die inländischen Sperren hochgefahren hat, weil unliebsame Dokumente im Netz kursieren, dürfte klar sein, was hierzulande Politiker machen würden, wenn sie könnten: Die Internetsperren nutzen, die man über das Vehikel KiPo den Wählern untergejubelt hat.
Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch „näher“ gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.
Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln automatisch ein von Dritten zu wahrendes Geheimnis zu sein. Das entsprechende Urteil, in dem man sich dann auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht behalf, wurde natürlich nie rechtskräftig.
Nun gut, lieber Oberbürgermeister! Sein Sie bitte nicht böse, wenn das Ding bei WikiLeaks auftaucht! Manche werden das Internet hat nie begreifen …
Die Kollegen Damm&Partner weisen auf eine aktuelle Entscheidung des Berliner Kammergerichts zu Massenabmahnern hin, die mit Prozessfinanzierern arbeiten. Das Gericht sah § 8 Abs. 4 UWG als gegeben an, dem zu folge die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs unzulässig ist, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
Entgegen der Meldungen der letzten Tage, welche den Internetsperrern in die Hände spielte, scheint es sich wohl um ein Sommerloch-Thema gehandelt zu haben.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat wegen „Fehlinterpretationen“ einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die Bemühungen der Netzanbieter zum Löschen kinderpornographischer Seiten häufig im Sande verliefen und die Branche einschlägige Erfahrungen vertuscht habe.
Diese Woche bat die Initiative „Pro Netzneutralität“ um Unterschriften für eine entsprechende Petition, wobei sich kompetente und von mir sehr geschätzte Erstunterzeichner wie Markus Beckedahl oder Chris Köntopp für die Sache verbürgten. Angesichts der politischen Großwetterlage kann es eigentlich nicht das falsche Signal sein, den Kontrolettis etwas entgegenzusetzen und der Politik Dampf zu machen. Wie inzwischen schon 7.000 andere Leute auch habe ich das mitgetragen.
Allerdings hätte es mich stutzig machen müssen, dass bei den 20 Erstunterzeichnern nicht der CCC vertreten war, die wohl geachtetste Organisation, die sich Gedanken über die Beziehungen zwischen Menschen und Maschinen macht. Heute hat der Sicherheitsexperte Felix von Leitner gebloggt, warum er mit der Initiative und den Trägern derselben so seine Probleme hat. Ich hätte mir das vielleicht nochmal überlegen sollen.
Habe mir gerade den beeindruckend gemachten Film „8. Wonderland“ angesehen.
Ich hatte jede Menge Déjàs Vues, denn ich habe in den letzten Jahren viele kontroverse Blogger vertreten, die die Welt zu einem besseren Ort machen wollen. Ebenso wie die Leute in dem Film machen das manche Blogger aus guten Gründen anonym.
Regisseur und Autor Jean Mach war bei der Vorführung anwesend. Er erzählte, dass er das Drehbuch vor drei Jahren geschrieben hatte – also zu einer Zeit, als Facebook und WikiLeaks praktisch noch in den Kinderschuhen steckten.
Dem Film möchte ich nicht vorgreifen, denn wenn man sich irgendetwas intelligentes – und witziges! – im Kino antun möchte, dann unbedingt das. Schade, dass der Film nur in Programmkinos läuft, denn der in rasantem Tempo dargebotene Streifen braucht keinen Vergleich zu scheuen.
Eine knappe Mehrheit ist dafür. Wenig später fallen Schüsse, und der spanische Präsident ist tot. Ein Beschluss, der die virtuelle Gemeinschaft spaltet. Und die alten Institutionen erschüttert.
ist offensichtlich Müll.
Da lobe ich mir doch ein Medium namens TELEPOLIS. ;-)
Die Hamburger Morgenpost hatte über den Fall eines sympathischen Hamburger Anwalts berichtet, dem das Landgericht Hamburg die Blog-Behauptung untersagt hatte, ein ehemaliger Bundeskanzler habe eine ehemalige Päpstin oder so ähnlich bei einer Trunkenheitsfahrt begleitet. Der Bericht über das Dementi des Ex-Kanzlers war diesem zu viel und er klagte. Der Ex-Kanzler, der die Hamburger Pressekammer schon früher wegen Haarspaltereien behelligte, wollte den Abdruck einer redaktionellen Richtigstellung erreichen.
Unstreitig war zwischen den Parteien, dass der Ex-Kanzler nicht bei der Fahrt anwesend gewesen sei. Den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung lehnte der für seine Weisheit bekannte Vorsitzende mit der Begründung ab, die Berichterstattung enthalte keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht. Rumms!
Anders als für den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung werden für den Unterlassungsanspruch solche Elemente allerdings nur im Ausnahmefall benötigt. Nicht bekannt ist, was aus dem Fall des Hamburger Anwalts wurde, dem einstweilig noch ein Berichtsverbot auferlegt wurde.
Sollte für die Hamburger Richter der Eindruck entstanden sein, der hiesige Blogbetreiber wolle sich die Behauptung über die Anwesenheit des Ex-Kanzlers im Pkw der heiligen Frau zu Eigen machen, so distanziert sich der Blogbetreiber rein vorsorglich. Er hat hierzu keine Meinung und teilt die des Hamburger Kollegen nur im Ausnahmefall.
UPDATE: Der Hamburger Kollege hat seine Behauptung inzwischen längst zurückgenommen. Also bleibt die spannende Frage nach Käßmanns geheimnisvollen Begleiter offen. Hatte Kachelmann eigentlich schon ein Alibi?
Jan Ullrich ging nach vier Jahren einstweiligen Verfügens und Klagens nun auf der Bergetappe des Landgerichts Hamburg die Puste aus. Richter Buske wird dem Doping-Experten Prof. Franke nicht mehr weiter verbieten, die Wahrheit zu sagen.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Prof. Franke! Und Respekt für Ihr Stehvermögen.