WikiLeaks lässt derzeit mit einigen Medienpartnern Informationen vorab zukommen, bevor diese allgemein veröffentlicht werden, damit zu diesem Zeitpunkt bereits fertig recherchierte Artikel bereit stehen. Nun ist THE NATION offenbar ein Missgeschick passiert wie einst dem SPIEGEL, der beim großen Leak damals schon in der Schweiz verkauft wurde und seinen Weg sofort ins Internet fand.Nun hat man offensichtlich versehentlich zu früh auf den „Publizieren-Button“ gedrückt. Das Löschen nutzte jedoch nichts mehr, das Ding ist nun in der Welt – also nicht DIE WELT von WikiLeaks-Partner Axel Springer, sondern u.a. in der SÜDDEUTSCHEN Welt.
Der Beitrag von The Nation behandelt die Geschäfte des US-Jeansherstellers Levis, der zu Dumpingpreisen in Haiti fertigen lässt und hierzu Einfluss auf Mindestlöhne genommen hat. Der lag bislang 29 mal niedriger als in den USA.
Wir hatten ja vor einiger Zeit den Trainer einer Frauschaft im Raum Dortmund, der in eine Duschgelflasche eine Kamera eingebaut hatte. Das war von der Tarnung her ja wenigstens durchdacht. Doch jetzt ist bei Hannover ein Fußballtrainer damit aufgefallen, der eine Kamera in einem Schuhkarton versteckt hatte, der da einfach auf einem Tisch stand.
Was für eine Pfeife … Schuhkarton! Jeder Mann mit einem Minimum an Lebenserfahrung muss doch wissen, dass sich Frauen nun einmal für wenig Dinge mehr als für Schuhe interessieren …
Nachdem Kachelmann offenbar seinem Medienanwalt Ralf Höcker nun wieder etwas Luft lässt, widmet er sich in Köln zwischenzeitlich appetitlicheren Themen … ;)
Patriotische Journalisten und Historiker wie Aust, Knopp usw. erzählen uns immer wieder das Märchen vom Wirtschaftswunder, das mit deutschem Fleiß und deutscher Disziplin zu erklären sei. Für „Wunder“ gibt es allerdings meistens eine ganz natürliche Erklärung.
Es ist schon lange ein offenes Geheimnis, dass das Wirtschaftswunder über das verschollene Nazi-Gold und andere Auslagerungen finanziert wurde, die man vor Kriegsende ins Ausland verbrachte, um sie vor dem Zugriff der Siegermächte zu schützen. Nachdem die Alliierten nicht abzogen, wurde das Vermögen über Umwege wie Südamerika durch Dreiecksgeschäfte etc. repatriiert.
Von der legendären Geheimsitzung des Wirtschaftsclubs im Straßburger Maison Rouge 1944, wo man diese Reichsgeldwäsche beschlossen hatte, ist nun in den Geheimdienstarchiven die Mitschrift eines Doppelagenten aufgetaucht, welche französische Filmemacher für die gerade auf ARTE gelaufene Dokumentation verwendet haben. Sie konzentrieren sich jedoch auf die Parteienfinanzierung und Rüstungsschmiergeldzahlung, die natürlich die CDU und FDP begünstigte. Bemerkenswert ist, das solche Dokumentationen über deutsche Nachkriegsgeschichte am ehesten von ausländischen Medien produziert werden.
Eine Pointe haben die französischen Dokumentarfilmer jedoch verschenkt: Der Mann, der sich das System ausgedacht und die Sitzung geleitet haben soll, war kein geringerer als der spätere Wirtschaftsminister und dann Bundeskanzler Ludwig Erhard gewesen. Erhard war also tatsächlich der „Vater des Wirtschaftswunders“ gewesen, wenn auch in einem anderen Sinne. Zwar genoss er als Wirtschaftsminister sein geschaffenes Wirtschaftswunder, doch als er Kanzler wurde, waren die Kassen offenbar aufgebraucht. Das „Wirtschaftswunder“ verschwand genauso geheimnisvoll, wie es gekommen war …
Whistleblower sind nach gegenwärtiger Rechtslage als Verlierer vorprogrammiert.
Guido Strack, selbst leidgeprüfter Whistleblower in Sachen EU, hatte vor einiger Zeit die Initiative ergriffen und das Whistleblower-Netzwerk gegründet. Um den gesellschaftlichen Nutzen des Whistleblowings nicht durch Gesetze zu blockieren, hat er ein Whistleblowerschutzgsetz entworfen, an dem ich zumindest Kommafehler korrigieren durfte … ;) In anderen Ländern gibt es bereits vergleichbare Whistleblower-Gesetze.
Der Kollege Torsten van Geest aus Essen befürchtet anlässlich der Frauenfußball-WM einen möglicherweise nuklearen Terroranschlag, der als False Flag-Angriff zu erwarten sei. Seine Erwartung wird durch ein konspirologisches Youtube-Video genährt, welches Hollywood-Filme numerologisch auswertet.
Der Kollege van Geest will nunmehr die Bundeskanzlerin sowie den Innenminister im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Aufbau einer von den konventionellen Geheimdiensten getrennten geheimen Einheit verpflichten sowie weiterer Maßnahmen, um uns dieses Ereignis zu ersparen. Sein immerhin 405 Seiten starker Antrag leidet allerdings an handwerklichen Schwächen, sodass wir uns besser vom Frauenfußball fernhalten sollten. Für letzteres gibt bessere Gründe … ;)
Die USA hatten immer Sympathie für Amnesty International gezeigt, die in Kampagnen politische Gefangene durch Briefeschreiben und Solidaritätsbekundungen befreien wollten.
Nun gibt es politische Gefangene im eigenen Land, insbesondere einen. Es ist an der Zeit, der US-Regierung sehr deutlich zu sagen, was man von diesen Zuständen hält.
Doch anscheinend gibt es für wackere Anwälte, die in mündlichen Verfügungsverhandlungen mit Schriftsätzen der Gegenseite überfallen werden, nun in Hamburg einen neuen Trick, um Zeit zu gewinnen: Man kann sich eine Schriftsatzfrist gewähren lassen. Ja, Sie haben richtig gelesen. „Schriftsatzfrist im Verfügungsverfahren“. Diese unerwartete Wohltat erfährt man aber offenbar nur in der ZK 12, die ausgerechnet für Wettbewerbssachen zuständig ist – also dem Rechtsgebiet, wo eigentlich der Wind am rauesten weht.
Falls aber irgendwelche Hartz 4er in der ZK 25 wegen angeblichen Andeutungen angeblicher Tatsachenbehauptungen, die angeblich unwahr seien, dann wird ihnen der gesamte Dreck prozessrechtlicher Hürden und Härten des Verfügungsverfahrens zugemutet. Selbst dann, wenn der Antragsteller vier Monate Zeit hatte, darf er in der mündlichen Verhandlung mit einem Waschkorb an Schriftsätzen den Gegner überfallen, ohne dass man in Hamburg derartige Manöver als unredlich empfindet – außer der ZK 12.
Doch es gibt Genugtuung auf der Langstrecke: Derartige Methoden sprechen häufig für eine Querulanz des Antragstellers, der sich ein entsprechend schlechtes „Karma“ einfängt. Bei solchen Leuten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie über die eigenen Beine stolpern.
Auch Star-Journalist David Schraven, der inzwischen bei der WAZ den Leyendecker gibt, will wieder einen Scoop gelandet haben. Innenminister Ralf Jäger verstrickte sich in gewisse – sagen wir einmal – „Widersprüche“, die Schraven in DER WESTEN aufzeigte.
Der Enthüllungsjournalist scheint den Eiertanz, der Journalisten wie Bloggern bei Berichterstattung dieser Art zugemutet wird, nicht ganz ohne Blessuren gemeistert zu haben. Selbst für Kenner der fatalen Stolpe-Entscheidung ist die Logik, die der Jäger-Anwalt praktiziert, erstaunlich:
„Jägers Anwalt sagt, Treffen sind keine Kontakte.“
fasst Schraven zusammen. Jäger war gefragt worden, ob es außerhalb von Parteiveranstaltungen Treffen gegeben hatte, also „private Treffen“, was er verneinte. Später räumte er ein, es habe zwei Treffen in der Kanzlei gegeben. Das soll keine Korrektur gewesen sein. Der Fall bleibt spannend.
Weiteres Detail: Bei seiner Einlassung ließ Minister Jäger durchblicken, kostenfrei eine telefonische Erstberatung wegen Telefonoerens am Steuer erschl… erhalten zu haben. Auch das war kein Kontakt. Abgerechnet gehört die Erstberatung trotzdem … :-P
Das Landgericht Mannheim hat nach dem heutigen Freispruch eine lesenswerte Pressemitteilung herausgegeben. In ungewöhnlich ausführlicher Form geht das Landgericht auf die zweifelhafte Rolle der Medien in diesem Verfahren ein.
Der Kollege Udo Vetter, ein Fachanwalt für Strafrecht, hat einen ebenfalls lesenswerten Kommentar veröffentlicht. Den Vorwurf an das Gericht, dass es sich nicht in die Karten sehen lassen wollte, teile ich angesichts der zum Teil fragwürdigen wie provokanten Art der Verteidigung nicht. Angesichts des Medieninteresses dürften die Richter kaum eine andere Wahl gehabt haben, um nicht der Kumpanei geziehen zu werden.
Einen positiven Verdienst hatte das Verfahren. Wir wissen nun endlich, was wir von Alice Schwarzer zu halten haben, die ein eigenartiges Verständnis von Rechtsstaat und Gerichtsbarkeit bewies – in der BILD-Zeitung.