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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


15. Juni 2011

RTL bleibt Unterschichten-TV

Es ist jetzt ein paar Jahre her, dass ich das letzte Mal beruflich RTL sehen musste, und erst jetzt ist es mir bewusst, wie sehr ich diese Abstinenz genossen habe. Da gibt es offenbar ein Krawall-Pseudojournalismus-für-Assis-TV-Format, in dem sich ein „Strafverteidiger Burkhard Benecken“ als Liebling Kreuzberg aufführt, natürlich auch im Privatrecht, der Mann kann ja alles.

Ich habe mir gerade zweimal eine borderlinige „Reportage“ ansehen müssen, die wirklich allen journalistischen Anstandsregeln Hohn sprach, und bei der von vorneherein offensichtlich feststand, zu welchen Bildern man die zuhause überfallene Frau, die man zur „Bösen“ erkoren hat, provozieren wollte. Mehr kann ich nicht schreiben, da sonst das eben konsumierte Mittagessen umsonst war …

UPDATE: Ach du Sch…. Die RTLis haben ja gar keine Hemmungen …

14. Juni 2011

War die Stolpe-Entscheidung eine Fehlentscheidung?

Manfred Stolpe wird durch ein neues Gutachten wieder mit dem Verdacht einer StaSi-Tätigkeit belastet. Die Märkische Oderzeitung berichtet mutig. Sie muss über Nerven aus Drahtseilen verfügen, denn seit der Stolpe-Entscheidung kann man bereits für das Erwecken des Eindrucks, Stolpe sei IM des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen, wegen übler Nachrede ein Verbot kassieren.

In der DDR war die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit grundsätzlich ja nichts rechtswidriges. Auch die evangelische Kirche der DDR, für die Stolpe als Konsistorialpräsident agierte, hatte sich mit dem Staat ganz gut arrangiert.

Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die mit Stolpe zu tun hatte, hat sich übrigens nie verbieten lassen, ihren Eindruck zu äußern, Herr Stolpe und Herr Gysi seien StaSi-Agenten, von denen sie sich verraten sehe. Mir hatte sie einmal gesagt, dass sie für die Ausübung ihrer Meinungsfreiheit notfalls erneut ins Gefängnis gehe.

Den Eindruck von Frau Bohley oder der Märkischen Orderzeitung mache ich mir natürlich nicht zu eigen, bestimmt sind das alles nur hässliche Gerüchte. Mal sehen, was das noch nicht veröffentlichte Gutachten so über Herrn Stolpe zu sagen hat. Das mache ich mir dann vielleicht zu eigen. Und vielleicht sogar sehr laut …

10. Juni 2011

Innere Pressefreiheit in den Redaktionen

Der frischgebackene JVBB-Journalisten-Preisträger Harald Schumann plaudert ein bisschen aus dem Nähkästchen seiner Zeit beim SPIEGEL. Interessant ist immer wieder die Personalie des Ex-SPIEGLERs Stefan Aust, der seine Karriere bei den ST. PAULI-NACHRICHTEN begann und später zum obersten Deuter der RAF avancierte.

Von den Behauptungen und Andeutungen des Interviewten distanziere ich mich ausdrücklich, denn ein gewisser Herr Buske hatte mir neulich einstweilen verboten, ein bestimmtes Youtube-Video einzubinden, weil ich mir angeblich die dortigen Inhalte zu eigen gemacht hätte, die angeblich Unwahrheiten enthielten. Dass der BGH sein Urteil zur Haftung von Äußerungen von Interviewpartnern genauso für Mumpitz hielt wie ich, störte den guten Mann nicht.

9. Juni 2011

US-Regierung gibt Akten inkl. Lügen des Vietnamkriegs frei

Die überlebenden Veteranen des Vietnamkriegs haben wie die deutschen Veteranen des Zweiten Weltkriegs nun das Privileg, nachlesen zu dürfen, wie sehr ihre Regierung sie verraten und verkauft hat. Nunmehr wurden nämlich die entsprechenden Akten nach 40 Jahren freigegeben. Der Vietnamkrieg forderte hinter der Front mehr US-Tote als die „gefallenen“ ca. 58.000 US-Krieger : Ca. 60.000 der traumatisierten GIs begingen nach Kriegsende Suizid.

Whistleblower Daniel Ellsberg hatte damals mit großem Mut seinen Beitrag geleistet, um die Pentagon Papers rauszuschmuggeln. Man darf gespannt sein, war wir in drei Jahrzehnten über den Irak-Krieg lesen werden.

Kommentar zu kino.to-Razzien

Etliche der bloggenden Juristen haben sich gestern zu den europaweiten Razzien bei den Leuten hinter und im Dunstkreis von kino.to geäußert. Spannend ist die Frage, inwiefern der Abruf eines Streams eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt, was unterschiedlich bewertet wird und insbesondere nicht gerichtlich geklärt ist. Eine gewisse Einigkeit besteht, dass die Behörden wohl Besseres zu tun haben werden, als den Betrachtern von Streams strafrechtlich nachzugehen. Nicht einmal Filesharer und sonstige private „Raubkopierer“ haben heute strafrechtlich etwas zu befürchten, denn die Gefängnisse sind ja schon mit Schwarzfahrern voll.

Die Piratenpartei hat natürlich eine vom Fall losgelöste, politische Herangehensweise. Sie sieht das (grenzwertige) Portal kino.to als Konsequenz gesetzgeberischen Versagens. Das aus analogen Zeiten stammende Urheberrecht sei noch immer nicht an digitale Realitäten angepasst worden. In der Diskussion wies jemand darauf hin, dass im Prinzip auch Youtube in einer ähnlichen Marktlücke operiere. Statt mit Razzien bestraft wurde Youtube von Google gekauft, die Existenz von Videohostern wird durchgehend als Bereicherung des Internets empfunden, dient insbesondere der Content-Industrie als Marketing-Instrument.

Im Heise-Forum wies jemand darauf hin, dass das die bei den Razzien federführende Polizeistruktur INES ursprünglich auf Bekämpfung von Korruption spezialisiert gewesen sei und schloss daraus, dass es wohl keine Korruption mehr gäbe, wenn INES Zeit für so etwas habe. Das mag polemisch sein, aber irgendwo ist da auch was dran. Ich habe noch nicht gehört, dass Lobbyisten den Schwarzfahrern in den Berliner Gefängnissen Gesellschaft leisten. Ob unsere Gesellschaft an selbsternannten „Zweitverwerten“ und ihren Konsumenten mehr krankt als an Lobbyisten, wage ich zu bezweifeln.

Zur Struktur von kino.to siehe dieses Interview (via telemedicus).

8. Juni 2011

Elektrischer Reporter zieht Musikindustrie den Stecker!

Der Elektrische Reporter hat einen Blick in die „Zukunft“ der Musikindustrie geworfen … ;)

Abgespeist

Wie man Kritiker und Presse besser nicht abspeist ….

Mehr Abspeisung unter Abgespeist.de.

7. Juni 2011

Nachbar-TV

Schön, wenn man Nachbarn hat, die Anteil an einem nehmen. Damit sich ein Ehepaar nicht über mangelnde soziale Kontrolle beschweren konnte, installierten freundliche Nachbarn eine Videokamera, die Tag und Nacht filmte, sogar ins Schlafzimmer hinein. Angeblich ging es dem Filmenden um Überwachung seines Briefkastens (wie wir das ja alle machen). Am Amtsgericht Landsberg wusste man die Fürsorge jedoch nicht zu schätzen.

Recht am eigenen Bild von Straftätern

Der BGH hat dem Axel Springer Verlag bestätigt, dass dieser die ungepixelten Fotos von drei verurteilten Herren zeigen durfte, die ein Attentat auf einen irakischen Ministerpräsidenten planten, meldet SPIEGEL ONLINE. Dies hatte das OLG Stuttgart noch anders gesehen:

Es gehe nicht an, dass „Strafrichter nach eigenem Ermessen über die Art und Weise entscheiden, wie zulässige Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal auszusehen hat“.

Ungewöhnlich ist hier, dass Strafrichter das Verbot ausgesprochen hatten und sich über die Art und Weise der Verbreitung von Bildnissen für entscheidungsbefugt hielten.

UPDATE: Pressemitteilung des BGH.

Vor einiger Zeit hatte ich meedia aus anderem Anlass ein Interview zum Thema gegeben.

2. UPDATE: Verhandlungsbericht zur Zivilverhandlung 1. Instanz, in welcher der Klage stattgegeben wurde.

Faxen bei Gegendarstellung

Anträge auf Abdruck einer Gegendarstellung gehen in der Praxis häufig schief. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass selbst Berliner Anwälte prominenter Anspruchsteller immer wieder an Formalitäten scheitern. Ist es denn wirklich so schwer, einen Antrag auf Gegendarstellung vom Anspruchssteller persönlich unterzeichnet unverzüglich zuzusenden? Jüngst scheiterte eine Hamburger Fernsehmoderatorin und Buchautorin daran, dass ihr Antrag zwar vorab gefaxt wurde, das Original jedoch erst zwei Wochen später eintrudelte. Zu spät, meint das OLG Hamburg.