Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.
Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.
Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.
UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P
Vor einigen Jahren brachte ein Anonymus unter dem Pseudonym „Till Freyberg“ den Schlüsselroman „Die Abzocker“ heraus, in welchem er offenbar autobiographisch seine Erfahrung als Drücker in einem Allfinanzvertrieb verarbeitete. Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte ich mein sarkastisches Pamphlet „Eine Beraterkarriere“, zu dem mich Informanten aus einem Finanzvertrieb inspiriert hatten. Nun erschien ein weiterer Schlüsselroman aus der finsteren Welt der Finanzstrukkibuden, das erneut von einem Anonymus verfasst wurde.
„Maximilian von Ah“ schildert den Aufstieg eines Finanzberaters, der einem Tycoon auf den Leim geht und Kritik wagt. Der Mann wird nach allen Regeln der Kunst fertig gemacht, auch ein Neustart in einem konkurrierenden Unternehmen wird durch Dienstleister fürs Grobe wie Detektive und gewisse Anwälte sabotiert und abserviert. Anders als die vorgenannten Werke spielt Ah’s Geschichte jedoch ein, zwei Stockwerk höher: Der Protagonist war mit der Leitung der Schweizer Dependance beauftragtund rollte einen größeren Ball. Der Schweizer Finanzjongleur, der am Schluss jedoch reichlich Finanzprobleme hat, erleidet zudem den Schicksalsschlag, dass seine Frau an einer Geisteskrankheit erkrankt und im Wahn die Kinder gefährdet. Eine Auswahl ausführlicherer Rezensionen findet man hier.
An dem Detailreichtum und der Sachkenntnis erkennt man schnell, dass man es weniger mit Fiktion zu tun hat, als vielmehr mit einer anonymisierten wie verfremdeten Autobiographie. Bei einem Bösewicht namens „Carl Meyer“ sowie anderen Hinweisen etwa in seinem Blog (den ich mit Rücksicht auf meine Freunde beim Landgericht Hamburg nicht verlinke) muss man auch nicht lange raten, wen der Autor da wohl aufs Korn genommen haben mag. Mich erinnerten die geschilderten Intrigen frappierend an Begebenheiten, die mir die beiden Whistleblower erzählt hatten, welche einen anderen Finanzvertrieb vor ein paar Jahren in Bedrängnis brachten. Die Methoden der Drecksarbeit sind die gleichen. Der Fischer-Verlag begibt sich auf eine juristische Gratwanderung, aber vielleicht hat der Betreffende ja inzwischen gelernt, wie das mit Frau Streisand so läuft …
Wer wissen will, mit welchen Ränkespielen gekränkte Finanzfalschspielerwelt an Abtrünnigen Exempel statuieren, für den bietet das Buch eine Fülle von Anekdoten. Für einen Romanleser jedoch ist die Detailverliebtheit auf die Dauer eher anstrengend. Zweifellos ist das Buch eher eine persönliche Aufarbeitung als ein fiktiver Kriminalroman mit Unterhaltungsambitionen. Aber für Kenner ist nichts spannender als die Wirklichkeit.
Einen Schwachpunkt möchte ich jedoch nicht verschweigen: Der Autor hält seine Künste, die Finanzberatung und den Aufbau von Strukturvertrieben, bei denen 80% der geworbenen Strukkis scheitern, anscheinend ernsthaft für eine sinnvolle Tätigkeit. Offenbar hat er zu seiner Branche an sich ein erstaunlich unkritisches Verhältnis. Finanzvertriebe benötigt die Menschheit jedoch nach meiner Auffassung so dringend wie die Nacktputzagentur.
Wie DER SPIEGEL meldet, möchte der Finanzmensch, der Google das Googlen verbieten wollte (und beim Landgericht Hamburg auch konnte) gegen das Berufungsurteil Revision einlegen. Besonders stört er sich an dem Textbaustein, das Urteil habe keine „grundsätzliche Bedeutung“, wobei ich jedoch ganz schwer hoffen will, dass dem so ist.
Also: Der unglaublich solide Kläger, gegen den wegen Immobiliengeschäften etc. während des Verfahrens mindestens 15 Zivilverfahren liefen und ein gegen den Kläger eingeleitetes Strafverfahren wegen Betruges in 13 Fällen gegen Zahlung einer Geldauflage von 300.000 EURO eingestellt wurde, will von Google nicht mit den Suchbegriffen „Schrottimmobilien“ und „Betrug“ gefunden werden. Nun ja, …
In dem Urteil 3 U 67/11 des Hanseatischen Oberlandesgerichts steht wörtlich:
„So würde über den Umweg der Inanspruchnahme des Suchmaschinenbetreibers eine „Zensur“ von Informationen stattfinden, die im Interesse eines freien Meinungsaustauschs, der durch den Einsatz der Suchmaschinen als Verzeichnis der im Netz stehenden Beiträge gewährleistet wird, nicht hinzunehmen ist.“
Schöner hätte ich das auch nicht sagen können. Für die Revision sehe ich schwarz, denn die Leute vom VI. Senat des BGH, die voraussichtlich zuständig sein werden, halten vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfahrungsgemäß eher viel. Und wenn schon das OLG Hamburg ein Einsehen hat …
Am 02.09. werden wir sehen, ob auch der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer in einem ähnlichen Verfahren das richtungsweisende Urteil vom Sievekingplatz 2 anerkennt oder als „Einzelfallentscheidung“ bewertet. In Hamburg weiß man nie …
Der FC Bayern hat ein Problem mit einer Meinungsäußerung von Ultra-Fans, die die den von Schalke gewechselten Torwart Manuel Neuer nicht akzeptieren. Grund soll dessen Bekenntnis zu den Schalker Ultras und sonstige starke Identifikation sein. Der vaterlandslose Geselle hat es auch auch nicht besser verdient.
Nun will der Verein das Präsentieren eines unangemeldeten Spruchbandes mit Strafen und Stadionverbot ahnden. Das können die Bayern natürlich kraft Hausrecht. Frau Streisand indes wird sich nicht aussperren lassen.
Einen Sieg für die Meinungsfreiheit konnte aktuell ein Basketballportal einfahren, das die Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisiert hatte, was diese erfolglos verbieten lassen wollte. Das Internetportal durfte die Frage aufwerfen, ob die Zeitung als werbender Medienpartner und Sponsor der Ballers aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände verschwiegen habe, weil nach Meinung des Landgerichts Osnabrück entsprechende Verflechtungen erwiesen seien.
UPDATE: Der Kollege Stadler erinnert zu recht an die Einschränkungen des Hausrechts, bei dessen Ausübung die Grundrechte grundsätzlich zu beachten sind, wie der BGH für Fußballstadien entschied. Aber wenn schon, dann sollten wir in diesem Zusammenhang das halbwegs aktuelle BGH-Urteil zur Demonstrationsfreiheit am Frankfurter Flughafen erwähnen.
Zu meinen Twitter-Followern gesellte sich eine ihrem Avatar nach schnuckelige Blondine, die für einen Link http://www.dein-presseausweis.de/ wirbt. Dort wird ein „Presseausweis“ angeboten, der total legal sei und allerhand Vorteile böte. Die Website verspricht auch, dass man nicht prüft, ob der Besteller denn tatsächlich Journalist sei, der Ausweis würde aber genau das jedem bescheinigen – für nur 39,95 inkl. Versandkosten.
Erstaunlicherweise lässt der Ausweis nicht erkennen, wer ihn ausgestellt hat, was für eine Urkunde nun einmal konstituierend ist. Damit ist dieser „Ausweis“ so echt wie die Detektiv-Ausweise von YPS. Konventionelle Presseausweise werden von diversen Verbänden ausgestellt, und man muss wenigstens ein bisschen heucheln, dass man Journalist sei. Auch die etablierten Presseausweise begründen übrigens keine originären Rechte. Es bleibt jedem Veranstalter etc. selbst überlassen, ob er jemanden als Journalist anerkennt, oder eben nicht. Der Presseausweis ist nicht mehr als ein Indiz, wobei Aussteller wie der DJV, BDZV, ver.di usw. natürlich eine gewisse Autorität ausstrahlen – mehr nicht.
Der Websitebetreiber – offenbar männlich und nicht die süße Blondine – sieht übrigens schon Twittern als journalistische Tätigkeit an. Na denn …
Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.
Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.
Erstaunlich ist, dass
die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.
Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.
Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.
Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.
Zur Zeit kämpfe ich Seite an Seite mit den Google-Anwälten gegen einen gewissen Dr. Nikolaus Klehr, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, weil eine anonyme Website Unerfreuliches über ihn berichtet und Google entsprechende Kurztexte („Snippets“) der geheimnisvollen Seite wiedergibt. Dr. Nikolaus Klehr hat nicht nur meinen Mandanten verklagt, den er für den Betreiber der Website hält (Streitwert: 160.000,- Euro), sondern auch Google. Ähnliches hatte er in der Vergangenheit schon einmal erfolglos versucht (OLG Hamburg 7 U 111/09, aus Sicherheitsgründen hier nicht verklinkt).
Nun haben die Google-Anwälte stolz wie die Spanier der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg das nunmehr auch berichtete Urteil des OLG Hamburg 3 U 67/11 vom 26.05.2011 vorgelegt. Hatte die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg vor fünf Jahren noch Google in der Haftung gesehen, so hat sich nunmehr eine Hausnummer weiter am Sievekingplatz 2 die Auffassung durchgesetzt, dass es einer Suchmaschine schlicht und ergreifend nicht zugemutet werden kann, die Ergebnisse redaktionell zu prüfen. Nun muss es der Vorsitzende mannhaft hinnehmen, dass einmal mehr eines seiner weltfremden Urteile den Weg alles irdischen gegangen ist. Vielleicht haben die Hamburger ja inzwischen ihren Internetführerschein gemacht … Weiterer Kommentar beim Kollegen Stadler.
In dem aktuellen Verfahren sollen meinem Mandanten und Google ca. zwei Dutzend Äußerungen und eine Fotomontage verboten werden. Für den Fall, dass die Zivilkammer 24 mal wieder eine ihrer esoterischen Haftungen konstruieren sollte, musste sicherheitshalber jede Äußerung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und entsprechender Beweis aufgeboten werden. Da weder mein Mandant, noch Google Urheber der Äußerungen ist, musste jede der beiden beklagten Parteien sämtliche behaupteten Sachverhalte selbst recherchieren, was überwiegend eine detektivische bzw. journalistische Tätigkeit ist. Die Schriftsätze sind jeweils so dick wie Telefonbücher.
Der zeitliche Aufwand, der zur Abwehr von solchen Klagen erforderlich ist, liegt jenseits von Gut und Böse. Betuchte Kläger können an-s-tändige Hamburger Kanzleien mit an-s-tändigen Stundensätzen beauftragen, wobei auf Klägerseite hier etliches zusammen kommen dürfte. Für private Blogger ist ein solcher Rechtsstreit eine unverhältnismäßige zeitliche wie finanzielle Belastung. Einer Suchmaschine mutet man diesen Aufwand nach dem neuen Urteil nunmehr nicht mehr zu, einem Privatmann, welcher der Urheberschaft anonymer Äußerungen bezichtigt wird, hingegen schon.
Erstaunlich an den Klehr-Verfahren ist, dass Dr. Nikolaus Klehr lauter Äußerungen verboten haben will, deren Wahrheitsgehalt nicht wirklich zweifelhaft ist. Allein die schiere Menge an angegriffenen Äußerungen jedoch birgt Risiken für Fehler und Angriffsfläche für Prozesstricks. Derartig absurde Zumutungen für Beklagte gibt es an genau einem Platz auf der Welt: dem Sievekingplatz 1.
Dieses Video mit dem wesentlichen Ausschnitt zum Kachelmann-Panel bei Netzwerk Recherche kann ich jedem Strafverteidiger empfehlen. Ab Minute 25 berichtet Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Einrichtung des Rechtsmediziners Prof. Püschel, der in Hamburg eine Anlaufstelle für Opfer sexueller Gewalt leitet. Dorthin können sich Opfer begeben, um unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige die medizinischen Beweise zu sichern und Beratung zu erhalten.
Einen großen Teil seiner Fälle ordnet Püschel tatsächlichen Vergewaltigungen zu, bei einem anderen Teil kann er sich keine eindeutige Meinung bilden, aber bei 27 % der Fälle gelangt Püschel zu dem Schluss, dass entsprechende Spuren simuliert wurden. In einem Vier-Augen-Gespräch pflegen die vermeintlichen Opfer dies sogar häufig einzugestehen und die Einrichtung zu verlassen, als sei nichts gewesen.
Wer um diese bemerkenswert hohen Fälle weiß, der bewertet die Glaubhaftigkeit von Verdächtigen, welche die Tat abstreitet, durchaus etwas anders, als Frau Schwarzer das sieht.
Der Medienjournalist Stefan Niggemeier sieht Frau Rückert eher kritisch und verweist auf einen Beitrag des Kollegen Udo Vetter. Auch andere hatten einen anrüchigen Kontakt zwischen Rückert und Schwenn ausgemacht, die mal gemeinsam ein Buch geschrieben hatten. Anders als viele Kommentatoren war ich bei dem gesamten, hier im Video nur teilweise wiedergegeben Panel anwesend, wo Frau Rückert bekannt gab, dass sie von Schwenn überhaupt nichts bekommen hatte – sie hätte die Akte ja bereits von Birkenstock bekommen (was der bestreitet). Ich halte Frau Rückert für eine professionelle Gerichtsjournalistin (erheblich besser als Gisela Friedrichsen).
Ja, sie hat sich nicht nur auf die Beobachterrolle beschränkt hat, sondern Haltung gezeigt und sich eingemischt. Damit verstieß sie gegen ein unter anderem von den Netzwerk Recherche-Leuten gepriesenes Dogma, dass sich ein guter Journalist nicht mit einer Sache gemein macht, auch nicht mit einer guten. Aber mal Hand aufs Herz: Glaubt denn irgendjemand, dass es neutralen Journalismus gibt? Seit Heisenberg wissen wir, dass die Beobachtung das Objekt beeinflusst, eine Wechselwirkung unvermeidbar ist.
Ich kenne exzellente Journalisten, die durchaus ein Anliegen transportieren und andernfalls auch kaum das Vertrauen von Informanten gewonnen hätten – Recherche macht man nicht aus Leidenschaft um ihrer selbst Willen, sondern weil man ein Motiv hat. Demgegenüber beobachte ich jedoch etliche Schreiber, die PR transportieren. Warum hätte Frau Rückert Kachelmann, den sie beim falschen Anwalt wähnte, ins offene Messer rennen lassen sollen? Selbstverständlich tauschen sich recherchierende Journalisten mit Anwälten aus. Ich jedenfalls habe dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.
(Ich halte allerdings den Kollegen Birkenstock durchaus für einen exzellenten Strafverteidiger, der offenbar die richtige Strategie gefahren hat und habe umgekehrt derzeit wenig Anlass, mich mit der gewiss professionellen Kanzlei Schwenn&Krüger zu identifizieren, die auch einen gewissen Herr Dr. Nikolaus Klehr vertritt. Ich kann und will mir aus der Distanz kein Urteil über Schwenns Künste erlauben; beeindruckt haben mich die Mätzchen fachlich jedenfalls nicht.)
Berichterstattung über den Verdacht von Straftaten ist bei prominenten Tatverdächtigen eine riskante Sache. Findige Promi-Anwälte drehen, wenden und „verstolpen“ die Worte, um geltend zu machen, ein Bericht erwecke einen falschen oder unvollständigen Eindruck. Von Journalisten wird bisweilen Hellsichtigkeit oder ein Rechercheaufwand gefordert, der jenseits von Gut und Böse ist.
Grundsätzlich ist es ja völlig in Ordnung, wenn Journalisten zur Sorgfalt diszipliniert werden, statt willkürlich Rufmord zu betreiben. Was die Advokaten aus dieser an sich respektablen Rechtsprechung gemacht haben, ist allerdings mehr als fragwürdig. Man riskiert z.B. bereits eine Menge Geld, wenn man über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Medienanwälte betuchter Klientel feuern häufig ein ganzes Bündel an unverschämten Anträgen dieser Art in der Hoffnung auf Zufallstreffer ab.
Der IV. Senat des Bundesgerichtshofes, der den zensurfreudigen Gerichten gerne die Leviten liest, hat nun im Bereich der Verdachtsberichterstattung ein Signal gegen diesen Trend gesetzt: Ein Barde hatte sich erfolgreich gegen einen aus einer Strafanzeige resultierenden Verdachtbericht gewehrt, der fortan zu unterlassen war. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Doch das reichte dem Barden nicht: Er begehrte Geldentschädigung vom Verlag und wollte im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs auch einen Bericht über die Verfahrenseinstellung durchsetzen. Bis rauf zum BGH leisteten die Gerichte dem Ansinnen keine Folge:
(…) Das Berufungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in dem beanstandeten Artikel nur mitgeteilt wird, gegen den Kläger sei eine Anzeige erstattet, nicht aber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet worden. Zudem wurde in dem Bericht darauf hingewiesen, dass eine frühere Anzeige gegen den Kläger ohne Erfolg geblieben ist. Im Hinblick darauf ist – insbesondere auch nicht bei Zugrundelegung der vom Kläger angeführten Äußerungen im Schrifttum – offensichtlich kein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegeben. Dem Bericht ist nicht mehr als die Erstattung einer Strafanzeige und die Meinung der Anzeigenden zu entnehmen, ohne dass eine Prognose über den weiteren Verlauf aufgestellt wurde. (…)
Damit war eine korrigierende Folgeberichterstattung nicht angezeigt. Hätte das Blatt selbst Verdächtigungen aufgestellt oder sich den Verdacht zu eigen gemacht (bzw. den Eindruck des Zu-Eigen-Machens nach Hamburger Art erweckt), wäre es natürlich anders gelaufen.
Der Anspruch auf Geldentschädigung, der ohnehin nur alle Jubeljahre gewährt wird, war jedenfalls nicht qualifiziert geltend gemacht worden:
(…) Den vom Kläger als übergangen gerügten Vortrag zu den schweren Folgen der Veröffentlichung hat dieser nur pauschal dargelegt, ohne dem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen. (…)
Heute hatte ich in Hamburg die Gelegenheit, Süddeutsche-Boss Heribert Prantl die Hand zu schütteln für seine Arbeit bei der meines Erachtens besten deutschen Tageszeitung (die allerdings auch gewisse Schwächen hat). Wie in vergangenen Jahren auch hatte man dem begabten Redner die Laudatio für die Verleihung der „Verschlossenen Auster“ übertragen, welche dieses Jahr an die Lobbyisten der Atomenergieindustrie ging. Hier sein brillanter und mit Verve vorgetragener Text.
Fairerweise muss man sagen, dass sich der PR-Mann Dr. Guido Knott, der den Preis sportlich mit weiteren Vertretern von insgesamt vier Energiekonzernen entgegen nahm, ebenfalls als Kommunikationsprofi erwies. Auch PR-Profi Kocks zollte beiden lautstark Respekt.
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