„Nein zum Krieg“ hatte ein Betriebsrat 2003 anlässlich des (wie jeder Krieg auf Lügen basierenden) Irak-Kriegs auf einem Plakat ausgehängt und 2007 zur Beteiligung an einem Volksentscheid in Hamburg aufgerufen.
Gut, es ist nicht die primäre Aufgabe eines Betriebsrats, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu formulieren, zumal sich ja auch nicht alle mit der Meinung des Betriebsrats notwendig identifizieren müssen. Wenn der Betriebsrat seine Grenzen überschreitet, gibt es durchaus Wege, das zu sanktionieren, ihn unter gewissen Voraussetzungen auflösen lassen.
Aber Äußerungsrecht gehört nicht dazu. Denn mangels Vermögen könnte man Unterlassungsverfügungen nicht sanktionieren, also nicht vollstrecken. Die entsprechende Klage, die es bis zum Bundesarbeitsgericht brachte, war daher zum Scheitern verurteilt. Außerdem sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr eines Antikriegsaufrufs, was für eine Unterlassungsverfügung erforderlich gewesen wäre. Warten wir doch mal ab, was sich im Iran tut.
Der Axel Springer-Verlag wehrt sich gegen Kachelmanns Diskretionswünsche hinsichtlich seiner Strafakte und konnte gestern am Landgericht Köln einen weiteren Erfolg verbuchen. Für Presserechtspraktiker interessant ist, dass Kollege Höcker offenbar nur einen beschränkten Antrag stellte. So berichtet Media:
Verlagssprecher Tobias Fröhlich: „Wichtig ist, dass das Berichterstattungsverbot nun vom Tisch ist. Dass das Gericht die eigene Verfügung bestätigen konnte – und das für einen geringen Zeitraum bis zur Anklageerhebung – , ist nur darauf zurückzuführen, dass Kachelmann schon zuvor auf die EV für die Zeit nach dem 19. Mai verzichtet hatte. Anderenfalls hätte das Landgericht die gesamte EV aufheben müssen. Der Verzicht ist daher nichts anderes als eine juristische Nebelkerze um die Niederlage Kachelmanns zu verhüllen. Das wird sich in der Berufungsverhandlung zeigen.“
Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) will gegen den Dosen-Lobbyverband BCME eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Büchsenspanner sollen nicht mehr unter Bezug auf eine Ökobilanz des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) behaupten dürfen, die Getränkedose liege auf Augenhöhe mit der Mehrwegflasche. Nun ja …
Die Amis lachen über den Schwachsinn Apfel ./. Ei:
“Nein eiPott Für Sie! German Court Backs Apple Copyright” (Mac Observer)
“No Comment: Apple Germany says nicht to eiPott” (TUAW)
“German Egg Holder Manufacturer Sued By Apple” (Cult of Mac)
“Remains of the Day: Nein means nein” (Yahoo! Tech)
Dass man in Hamburg Eier mit Äpfeln vergleicht und trotzdem keine Unterschiede erkennt, war mir schon früher mal aufgefallen. Da muss irgendwas im Trinkwasser sein, oder so.
Die Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie fasst Constanze Kurz, Pressesprecherin des Chaos Computer Clubs, anhand der Duisburger Gängelei in der FAZ zusammen:
Der Mitmachwille fällt bei Wikipedia von sechs Prozent aller Nutzer im Vorjahr auf drei Prozent im bisherigen Verlauf dieses Jahres ab.
Respekt: Seit Beginn der Relevanzkriterien-Krise haben die nicht einmal ein Jahr gebraucht, um den Goodwill zu halbieren! Die inzwischen auf Distanz gegangene Wikipedianerin „Elian“, auch bekannt als „die Mutter von det Janze“, bringt es auf den Punkt:
„Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und so lange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert.“
Zum Thema „Umgang mit Kritikern“ könnte ich etliches Forschungsmaterial beisteuern: Ich habe bisher bewusst darauf verzichtet, öffentlich zu machen, was der (übrigens fürstlich bezahlte) Geschäftsführer des Vereins „Wikimedia e.V.“, ein gewisser Pavel Richter, für unterirdische Aktionen gegen meine Person unternommen hat, denn ich bin mir nicht so sicher, ob diese peinlichen Kindereien ihn bei seiner seltsam verschrobenen Community sogar aufwerten könnten.
In a nutshell: Statt intellektuellen Lichtgestalten tummeln sich da unreife Jungens, denen der frühe Ruhm ordentlich zu Kopf gestiegen ist, die auf einem Berg an Spendengeldern sitzen und Probleme in neureicher Manie an den Anwalt delegieren. Wenn Journalisten erst Gerichte bemühen müssen, um derbe Verleumdungen abzustellen, dann haben wohl sämtliche Instanzen in einem Verein inklusive top of the notches-Anwalt kommunikativ versagt. Vielleicht aber ist es wirklich besser, diesen mäßig spannenden Haufen an Spendensammlern einfach zu ignorieren bzw. ihm beim Sterben zuzugucken wie es Fefe vorschlägt.
Apropos Gericht: Alvar Freude, der von einer bekannten Wikipedianerin wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten stolz vor den Kadi gezerrt wurde, konnte sich gerade diesen unverschämten Ansinnens ebenfalls erwehren. Ehrensache, hat man natürlich am für seine Strenge bekannten Landgericht Hamburg anhängig gemacht. Während ich mit den Medienkammern der Hamburger so meine Schwierigkeiten habe, sind die Urheberrechtskammern dort eigentlich ganz geerdet, zumindest meiner Erfahrung nach.
Tja, der Verein der „Freunde des Freien Wissens“ hat ein Problem, das er nur schwerlich wird vertuschen können. Diese und andere Fragen zur Wikipedia werden demnächst bei dieser Veranstaltung näher beleuchtet.
Gegen den Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands hat das OLG Köln eine interessante Entscheidung erlassen. Ein bekannter Medienanwalt aus Berlin hatte in eigener Sache gegen einen bekannten Gerichtsblogger aus Hamburg geklagt – in Köln. Der fliegende Gerichtsstand macht´s möglich.
Das verursachte nicht nur dem Blogger sinnlose Fahrtkosten, auch der klagende Anwalt, der sich trotz eigener Sachkunde vornehm von einem Kanzleikollegen vertreten ließ, zahlte für dessen und die eigene Anreise zum Beweistermin von Berlin nach Köln über 1.800,- Euro. Enthalten waren Flüge in der Business Class sowie stolze 211,- Euro Taxigebühren für die Flughafentransfers.
Grund für das persönliche Erscheinen war allerdings auch die Doppelfunktion der Anwälte als Zeugen in eigener Sache: die tapferen Anwälte wollten einen bestimmten Inhalt im Internet gesehen haben, waren aber nicht clever genug, den Quelltext zu sichern. In ihrer Eigenschaft als Zeugen lehnten sie generös Ansprüche auf Zeugenentschädigung ab – die sie ja auch hätten vorleisten müssen. Das langwierige Verfahren wurde schließlich vom Medienanwalt letztinstanzlich gewonnen, und die Berliner Anwälte, die sich in Köln gegenseitig vertraten, baten für Reisekosten zum Kölschen Abstecher zur Kasse.
Nun sind der obsiegenden Partei grundsätzlich nur die Kosten für einen Anwalt vor Ort zu erstatten, nicht aber Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt, denn andernfalls könnte man so dem Gegner künstlich die Prozesse verteuern. Doch das Landgericht Köln, das sich damals im Sommer 2008 nun erstmals des Glanzes des Promianwalts erfreuen durfte, setzte die beantragten Kosten gegen den Blogger wie beantragt fest.
Das Landgericht war damals dem Medienanwalt in dessen Argumentation gefolgt, er hätte sich bislang immer von seinem Kanzleikollegen vertreten lassen. Zur alternativen Einarbeitung eines Kölner Anwalts hätte er mindestens zweimal nach Köln fliegen müssen. Offenbar hatten sich Konferenzlösungen wie Skype noch nicht zum Medienanwalt herumgesprochen, der in diesem legendären Termin sogar bestritt, zu wissen, was eine Computermaus sei.
Schon gar nicht störte sich das Landgericht Köln an der willkürlichen Wahl des Gerichtsorts Köln, auch wenn der Medienanwalt auch zu Hause in Berlin hätte klagen können – wie in zahlreichen Fällen gleichen Rubrums. Auch das OLG hatte keine prinzipiellen Einwände gegen die Anwendung des fliegenden Gerichtsstands.
Da der Kläger sich jedoch als Koryphäe für Medienrecht versteht, wäre er jedoch wohl auch sachkundig genug gewesen, einen Prozessvertreter aus Köln mit vertretbarem Aufwand zu instruieren. Auch in Köln gibt es fähige Medienanwälte. Ein „eingängiges Mandantengespräch auf persönlicher Basis“ sah das OLG Köln nicht als erforderlich an.
Nun bleibt der Kollege auf seinen über 1.800,- Euro Fahrtkosten sitzen.
Just for the records: Ich hatte den Blogger in dem Beweisaufnahmetermin von 2008 als kurzfristig zugezogener weiterer Anwalt mitvertreten, war jedoch an dem weiteren Gang des Verfahrens nicht beteiligt. Das haben zwei Kollegen vor Ort gemacht.
Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch „näher“ gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.
Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln automatisch ein von Dritten zu wahrendes Geheimnis zu sein. Das entsprechende Urteil, in dem man sich dann auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht behalf, wurde natürlich nie rechtskräftig.
Nun gut, lieber Oberbürgermeister! Sein Sie bitte nicht böse, wenn das Ding bei WikiLeaks auftaucht! Manche werden das Internet hat nie begreifen …