Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) will gegen den Dosen-Lobbyverband BCME eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Büchsenspanner sollen nicht mehr unter Bezug auf eine Ökobilanz des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) behaupten dürfen, die Getränkedose liege auf Augenhöhe mit der Mehrwegflasche. Nun ja …
UPDATE: Welche Augenhöhe eine Dose haben kann, sieht man im fogenden Blog-Post! ;-)
Dosenlobby muss Sprüche in die Tonne kloppen » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] Getränkedosen müssen seit gestern nun den Rand halten! Der Unterlassungsanspruch ist nun […]
#1 Pingback vom 01. September 2010 um 15:25