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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


10. Oktober 2012

Barschel-Foto usw.

„Ich habe jedes Verständnis für kritische Nachfragen.“

sagt Sebastian Knauer, jener STERN-Reporter, der vor 25 Jahren am 11.10. im Genfer Hotel Beau Rivage in ein fremdes Hotelzimmer eindrang. Warum Knauer überhaupt die Tür öffnete, obwohl ein „Bitte nicht stören“-Schild an der Klinke hing und auf sein Klopfen niemand herein bat, ist schon irgendwie seltsam. „Hausfriedensbruch“ ist auch in der Schweiz eine Straftat.

Drinnen fand er Aufzeichnungen des Herrn Barschel, die er mal eben ausspionierte und abfotografierte. Wie weit professionelle Journalisten gehen, ist bemerkenswert. Warum er auf die Idee kam und sich die Freiheit nahm, dann auch die Badezimmertüre zu öffnen und damit einen weiteren Privatbereich zu verletzen, ist seltsam, denn was hat ein politischer Journalist in einem fremden Badezimmer zu suchen?

Dass Knauer dann seinen sensationellen Fund fotografierte und der STERN dieses würdelose Foto abdruckte, hat man dann später beim Presserat kontrovers diskutiert. Definitiv allerdings war ab dem Fund der Leiche Interesse der Öffentlichkeit vorhanden, auch der Presserat sah dies so.

Für mich rätselhaft ist die Tatsache, dass die Notizen Barschels über Robert Roloff wie auf dem Präsentierteller im Hotelzimmer lagen und durch den STERN-Reporter sofort zum Bestandteil der Story wurden. Die Polizei hätte die Notizen vermutlich aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten. Selbst die Anhänger der schwer vorstellbaren Suizid-These gehen inzwischen davon aus, dass Barschel mindestens einen Sterbehelfer gehabt haben muss. Warum dieser zwar Spuren beseitigte, etwa das Whiskey-Fläschchen ausspülte oder eine Weinflasche verschwinden ließ, aber die „Visitenkarte“ von Roloff hinterließ, ist unverständlich.

Nunmehr kam insofern „Bewegung“ in den Fall, als dass ein Haar gefunden wurde, welches auf die DNA-Struktur des letzten Barschel-Gastes schließen ließe – wäre es nicht aus unerklärlichen Umständen dieses Jahr(!) aus dem Besitz der Staatsanwaltschaft Lübeck verschwunden. „Schlamperei“ erscheint bei einem so spektakulären Fall, bei dem es 1987 bereits genug Ermittlungspannen gegeben hatte, als nur schwer vorstellbar. Es darf bezweifelt werden, dass der nicht mehr existierende südafrikanische Geheimdienst oder die damals lebenden Iraner um Achmed Khomeini heute einen derart weit reichenden Arm in deutsche Behörden hätten. Damit kommen eigentlich nur noch Hintermänner in Deutschland oder dessen Partnerdienste in Betracht. Irgendwie unangenehm …

9. Oktober 2012

Der geheimnisvolle Brief des Uwe Barschel

In den letzten Jahren habe ich mich mehrfach mit dem Barschel-Fall befasst. U. a. traf ich diesen Sommer in Lübeck den leitenden Oberstaatsanwalt a. D. Heinrich Wille, der in den 1990er Jahren die spektakulären wie umstrittenen Ermittlungen durchsetzte und mir für einen auf seinem Buch basierenden Beitrag viele Fragen beantwortete.

Von den vielen Puzzle-Stücken dieses Rätsels hatte ich eines unkritisch verworfen und mich auf das einhellige Urteil der Journalisten verlassen: Den angeblich vom MfS gefälschten Brief, den Barschel scheinbar am Tag nach seinem Rücktritt an den „Parteifreund“ Stoltenberg schrieb und für sein Angebot einer Übernahme der alleinigen Schuld eine Existenzsicherung forderte. Hierzu stellte er ein kurzfristiges Ultimatum, das mit seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss hätte enden sollen. Einen Tag des Ablaufs wurde er unter denkbar mysteriösen Umständen aufgefunden.

Der 1988 mit einer Echtheitsprüfung beauftragte forensische Sprachwissenschaftler Raimund Drommel glaubt auch heute nicht an eine Fälschung. Eine sprachpsychologisch überzeugende Inszenierung eines vierseitigen Briefes ohne Textproben aus privater Korrespondenz hält er für nahezu ausgeschlossen. Interessant ist, dass das nur als Fotokopie erhaltene Dokument kein Eingangsstempel ziert – einen solchen hätte ein Geheimdienst insbesondere auf einer Fotokopie ungleich leichter fälschen können, als die geschriebene Sprache einer anderen Person überzeugend zu simulieren. Drommels von der Politik unerwünschten Ergebnisse wurden in der kriminalistischen Fachpresse nicht infrage gestellt. Letztes Jahr verteidigte er seine Analyse in seinem Buch „Der Code des Bösen“.

Drommels Ausführungen inspirierten mich zu einer Recherche zum angeblich gefälschten Barschel-Brief.

PS: Anlässlich des 25. Todestages liest Drommel aus seinem Buch am 11.Oktober, 19.30 Uhr in der Buchhandlung Schiller, Festungstraße 21A  97631 Bad Königshofen.

6. Oktober 2012

Gasland / Promised Land

Vor ein paar Jahren erfuhr ich auf einem Piratenstammtisch zum ersten Mal von einer Technologie namens „Phracking“, mit der in den USA durch Einsatz von Chemie Erdgas förderbar gemacht und das Grundwasser und Atmosphäre verseucht wird. Politisch möglich gemacht hatte dies ein erfolgloser Erdöl-Unternehmer namens George W. Bush. Auch hier in NRW wollten die Konzerne bohren.

Damals wurde auch auf den preisgekrönten Dokumentarfilm „Gasland“ hingewiesen. Gerne hätte ich mich damals im Internet über den Film informiert, aber der Filmemacher fand es wichtiger, seinen Film konventionell zu verkaufen und betrachtete das Internet offenbar als Gefährdung seines Geschäftsmodells. Überzeugender agierte seinerzeit Michael Moore, der gegen die Verbreitung von „Fahrenheit 9/11“ im Internet bewusst nicht vorging, sondern im Gegenteil seine politische Message verbreitet wissen wollte. Ob „Gasland“ ein Verkaufsschlager wurde, weiß ich nicht. Dokumentationen sind normalerweise kein DVD-Geschäft, insoweit laufen eigentlich nur Guido Knopps Hitler-Videos und Special Interest wie Eisenbahnfilme (ja wirklich!). Wer bereit ist, Geld für eine Gasland-DVD auszugeben, ist vermutlich ohnehin schon davon überzeugt, dass Phracking kein Gewinn für die Umwelt ist.

Die Lösung für den Konflikt, dass ein Dokumentarfilmemacher ein legitimes Interesse an Kompensation seiner Produktionskosten sowie auch einem gewissen Gewinn hat (der muss ja auch von etwas leben) hätte im Verkauf von Sendelizenzen bestanden. Zumindest im hiesigen öffentlich-rechtlichen TV wäre dies sogar der Programmauftrag, denn das Thema ist politisch wichtig und liegt defintiv im Interesse der Öffentlichkeit.

Doch das Netz lässt sich durch „Luxus“ wie Urheberrecht nicht wirksam beeindrucken. Nachdem ich „Gasland“ ein wenig googlete, fand ich ein Streaming-Angebot über eine etwas windige Website namens movie2k.to. Dort rechtfertigen sich die Betreiber wie folgt:

Ist m2k legal?
Nach unserem Empfinden ist m2k legal und darüber hinaus dem Gemeinwohl förderlich. Wie bieten vielen Menschen – unseren Besuchern – eine Sammlung von Links zu Filmen und Serien, die sie sehen wollen. Die auf den Streaming-Hostern gelagerten Filmdateien sind unabhängig von uns verfügbar; unsere Leistung besteht lediglich darin, den filminteressierten Menschen die Suche nach dem, was sie sehen wollen, erheblich zu erleichtern. Auf m2k befinden sich allein die Verweise, also die Links zu den Filmen, nicht die Filme selbst.

(…) Man darf nicht vergessen, dass unsere Besucher für das Ansehen-dürfen dieser Filme in gewisser Hinsicht bereits bezahlt haben, nämlich durch die Entrichtung der GEZ-Gebühr, die zu zahlen jeder Haushalt mit Rundfunkgeräten, zu denen Computer und Notebooks in der Regel gezählt werden, verpflichtet ist.

Letzteres wird wohl für die Gasland-Macher nicht zutreffen, da Gasland ja meines Wissens nicht in Deutschland gezeigt wurde (stattdessen wollen wir ja anscheinend Hitler-Dokus). Aber wenn wir Computer-Nutzer schon mit Zwangs-PayTV belegt werden, dann wäre es doch ganz nett, wenn wir auch über Programm und Verteilung der GEZ-Gebühren (bzw. demnächst der Haushaltsabgabe) mitbestimmen dürften. Und da würde ich Gasland einen stattlichen Anteil gönnen.

Übrigens hat inzwischen nun auch Hollywood das Thema aufgegriffen. „Promised Land“ schafft es demnächst ins Kino und wird vermutlich die konventionelle Verwertungskaskade durchlaufen (DVD-Verleih, Kauf-DVD, TV). Wer etwas wichtiges zu sagen hat, sollte also besser gleich Fiktion produzieren …

2. Oktober 2012

Rechtsschutz für Internetstreitigkeiten

Die ARAG bietet für 9,90 € einen Rechtsschutz in Sachen Internet – inklusive „Rufretter-Service“. War es bisher für Privatpersonen unerschwinglich, den im Internet beschmutzten eigenen Ruf oder sich selbst gegen Cybermobbing zu verteidigen, tritt nun die ARAG mit einer neuen Angebot auf den Plan. Auch umgekehrt will die ARAG Bloggern und Forennutzern helfen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit adäquat zu nutzen, was zum finanziellen Risiko werden kann.

Derzeit können sich nur vermögende Personen Rechtsstreite im Bereich des Persönlichkeitsrechts leisten, oder aber solche, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. In den konventionellen Rechtsschutzversicherungen wird das Internetrecht überwiegend ausgeklammert. Sollten also künftig derartige Verfahren für Otto Normalverbraucher erschwinglich werden, dürfen sich die Gerichte auf „rechtsschutzversicherte Kläger“ gefasst machen, sprich: einen explosionsartigen Anstieg entsprechender Fälle. Mir soll es recht sein … ;-)

Für politische Fälle und anderes, das nicht dem privaten Bereich unterfällt, will die Versicherung jedoch nicht einspringen. Der dieses Jahr gegründete Verein „Speakers‘ Corner“, der entsprechende Prozesse gegen Feinde der Meinungsfreiheit finanzieren soll, wird also auch künftig noch gebraucht werden.

1. Oktober 2012

Mosley ./. Google am Landgericht Hamburg

Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.

Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender „Therapeut“ extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.

Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens „Esowatch“ verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

29. September 2012

Unverhoffter Werbepartner – Kölscher Kölsch-Humor

Auf meinem Tisch landete neulich ein ungewöhnlicher Fall. Ein Kinder-Entertainer wurde in einer E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass die Gaffel-Brauerei auf seine Website verlinke. Dies tue sie bei der Altersabfrage „Nein, ich bin jünger als 18 Jahre“. Der E-Mail-Absender wollte wissen, was der Künstler davon halte und ob er dies nicht als „Verhöhnung des Jugendschutzes“ sehe. Der Künstler war von der unverhofften Werbung überrascht. Welches Problem der E-Mail-Absender genau damit hat, wurde uns nicht klar. Ich habe dem Mandant geraten, den Leuten von der Brauerei zum Dank mal ein Bier auszugeben.

26. September 2012

Hellseher

Normalerweise verrate ich ja keine Tricks von Hellsehern, wir Scharlatane halten zusammen! Aber dieses Video hat es definitiv in sich. Was das mit Medienrecht zu tun hat? Nun ja, bis zum Schluss angucken! ;-)

Buch

Buch ist ein Kulturgut.

Buch ist nach wie vor das zentrale Medium, um Gedanken zu transportieren, die den Rahmen etwa eines Blogposts sprengen. Niemand liest am Rechner lange Texte.

Ein Buch herauszubringen kostet Geld, wobei die eigentlichen Druckkosten übrigens nur einen Bruchteil ausmachen, auch eBooks verschlingen Produktionskosten. Wer ein Buch veröffentlichen will, benötigt außer im Falle von Reichtum einen Verleger (jemanden, der die Kosten „vorlegt“). Der ganz überwiegende Teil der angebotenen Manuskripte wird von den Verlagen abgelehnt. Insbesondere der Sachbuchmarkt ist alles andere als lukrativ und bietet nur geringe Honorarspannen. Professionelle Sachbuchautoren, die allein von ihren schriftstellerischen Künsten vernünftig leben möchten, müssen im Jahr ca. 6 Werke auf den Markt werfen. Sachbücher schreiben faktisch die meisten Leute aus Leidenschaft.

Eine Autorin, die seit Jahren im Internet mit großer Resonanz bloggt und twittert, und schlicht und ergreifend über ein beispielloses kommunikatives Talent verfügt, wurde von einer Literaturagentur vorgeschlagen, ihre Vorstellungen über eine andere Politik in einem Buch niederzuschreiben. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass das Werk brillant werden wird, und dass ich sowie viele andere die gedruckte Ausgabe lesen und in den Schrank stellen möchten. Es ist es völlig legitim, dass die Autorin für ihre Arbeit – und es ist Arbeit – ein Honorar nimmt, wie alle Autoren, Journalisten und gefragten Künstler.

Da es sich bei der Autorin um eine bekannte Piratin handelt, stellt sich natürlich die Frage nach dem Umgang mit dem Urheberrecht. Für die Autorin war von Anfang an undenkbar, sich mit den Forderungen der Piratenpartei in Widerspruch zu setzen. Also wurde bei der Suche nach einem Verlag verlangt, dass dieser nicht gegen digitale Kopien vorgeht, auch nicht durch DRM. Die Piraten verlangen nicht etwa Abschaffung des Urheberrechts oder Entrechtung der Urheber, sondern einen souveränen Umgang mit der Digitalkopie. Die Sängerin Adele etwa bricht derzeit alle Verkaufsrekorde, obwohl ihr Album im Internet legal gestreamt und vermutlich massig gefileshared wird. Die Filmindustrie boomt und gibt inzwischen über 200 Millionen Euro Produktionskosten für einen Blockbuster aus, obwohl die Lobbyisten uns seit 10 Jahren erzählen, dass „Raubkopierer“ den Filmemachern das Wasser abgraben. Das Internet ist nicht Schuld an Marktversagen mancher Urheber. Im Gegenteil geht es heute laut Künstlersozialkasse Urhebern besser als vor einem Jahrzehnt. Auch das Internetrecht-Buch von Prof. Hoeren, das von Anfang an im Internet publiziert und regelmäßig aktualisiert wurde, verkaufte sich in einer Print-Ausgabe.

Der Verlag Klett-Cotta und die Autorin gewannen einander. Mit dem ursprünglichen Schulbuchverlag Klett-Cotta hatte ich einen schlechten Start, weil dieser den mir verhassten „Ludus Latinus“ verlegte. Allerdings war der Sohn des Verlegers eines Tages auf ein ungewöhnliches englisches Jugendbuch gestoßen und überzeugte seinen Vater, das verlegerische Risiko mit einem für den deutschen Markt neuen Genre einzugehen. Der Erfolg von „Der Hobbit“ und dann „Der Herr der Ringe“ belohnten Klett-Cotta für den unternehmerischen Mut. Und ich habe keinen Zweifel, dass sich die Investition in das aktuelle Werk der Autorin für den Verlag mehr als rechnen wird.

Und nun kommen irgendwelche Zeitgenossen daher, die der Autorin altklug vorwerfen, sie hätte irgendwelche Ideale verraten und befände sich in der Glaubwürdigkeitsfalle, weil sie gefälligst neue Finanzierungsmodelle (z.B. Crowdfunding) hätte ausprobieren sollen. Für eine Partei, die sich die Freiheit auf die Fahnen schreibt und ihre Politiker nicht bezahlt, ist dieser ideologische Anspruch schon irgendwie bemerkenswert. Vielleicht ist noch nicht aufgefallen, dass sich diese neuen Geschäftsmodelle noch im embryonalen Zustand befinden und einen hohen organisatorischen Aufwand verlangen. Die Autorin selbst ist Bafög-verschuldet und kann kaum Kredit erhalten. Wenn ein Verleger anbietet, das Risiko und die Arbeit drumherum zu schultern und schon organisatorisch die Autorin zu entlasten – warum sollte sie das Angebot nicht annehmen und damit ihre ehrenamtliche politische Arbeit finanzieren? Den Verzicht auf Verfolgung von Digitalkopien als „kleines Zugeständnis“ abzutun, ist unfair. Denn mehr als einen souveränen Umgang mit der Digitalkopie fordert die Piratenpartei insoweit doch gar nicht.

24. September 2012

Zum Fremdschämen: Deutscher Juristentag

Diverse Organisationen maßen sich an, für Juristen zu sprechen. Etwa die Anwaltskammern, die knapp 160.000 Anwälte vertreten. Oder der Deutsche Anwaltverein, der sich 68.000 Mitglieder rühmt und seine Tagungen allen Ernstes mit einem christlichen Gebet zu beginnen pflegt. Die Richter und Staatsanwälte sind im Deutschen Richterbund (15.000 konservative Mitglieder) und in der Neuen Richtervereinigung (550 aufgeweckte Mitglieder) organisiert. Außerdem existieren noch Special Interest-Vereine wie der EDV-Gerichtstag e.V. oder der „Rechtsstandort Hamburg e.V.“ (ja, den gibt es wirklich!).

Diese Verbände machen sich zum Teil wertvolle Gedanken, sie verstehen sich aber auch als Lobby-Organisationen für Juristen – aber fungieren gelegentlich auch selbst als Lobby-Assets.

Da gibt es z.B. die traditionsreiche, aber mit 7.000 eher winzige Vereinigung „Deutscher Juristentag e.V.“, die es gerade einmal alle zwei Jahre schafft, eine Tagung durchzuziehen und offenbar der Lobby-Arbeit interessierter Kreise aufgesessen ist, die sie fleißig weiter trägt. Beim jüngsten „Deutschen Juristentag“ in München hat eine Arbeitsgruppe von ca. 30 angeblichen IT-Juristen die folgenden Vorschläge erarbeitet, die ganz überwiegend angenommen wurden (Hervorhebungen durch mich): (more…)

22. September 2012

Mondverschwörung

Diesen Trailer habe ich mir ca. 50 x angesehen. Der Film von Thomas Frickel wird am Sonntag, 23. September 2012, 21.45 Uhr, erstmals im TV ausgestrahlt. Auf keinen Fall verpassen! Den Film und die DVD mit Extras wie einem verbrieften Mondgrundstück habe ich heute auf TELEPOLIS besprochen.

Regisseur Frickel ist übrigens Vorsitzender der AG DOK, die nachhaltig die Produktionsbedingungen für Dokumentarfilme in der deutschen TV-Landschaft kritisiert.