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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


4. Februar 2014

GEMA will YouTube-Einbettungen abmelken

 

Auf YouTube hatte ich zufällig die mir bis dahin unbekannte a-capella-Gruppe Pentatonix entdeckt und das entsprechende Stück begeistert auch bei iTunes gekauft. Vielleicht gebe ich mir sogar im Mai das Konzert in Hamburg. Ohne YouTube wären wir vermutlich nie zusammen gekommen. Und auch unter meinen Bloglesern wird es sicherlich einigen nun ähnlich gehen.

Nun aber will eine der kulturfeindlichsten Organisationen auf dem Paneten Erde auch die Blogosphäre talibanisieren: Die GEMA will YouTube-Einbettungen „besteuern“ und damit Bloggen etc. verteuern. Die vorgeschobene Begründung ist die, dass man ja nicht sehen könne, ob der Websitebetreiber die Inhalte erkennbar als fremde oder als scheinbar eigene präsentiert. Ich für meinen Teil glaube, dass eine Zuordnung in 99,99 % aller Fälle jedem Betrachter mit IQ über Zimmertemperatur auf den ersten Blick klar sein muss und binnen Sekunden recherchiert werden kann.

Sollte diese GEMA-Talibanei tatsächlich kommen, würde man aus Tausenden Blogpostings Videos entfernen müssen. Damit würde der Teil der YouTube-Videos, der uns trotz des unendlichen YouTube-GEMA-Streits noch geblieben ist, noch weniger zirkulieren. Ob die Künstler, für deren Interessen ja die GEMA zu streiten vorgibt, von dem Verlust der Blogosphäre als Werbeträger wirklich so begeistert sein werden? Vermutlich ja, denn gegenüber der GEMA haben sich die Musiker bislang nie wirklich sonderlich intelligent verhalten.

Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln

Das aktuelle Sonnenaufgang-Bild, welches die Homepage des Landgerichts Köln ziert, sah gestern noch so aus.

Doch das war nur die Spitze des Eisbergs der Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln. Auch auf dieser zum Urheberrecht(!) informierenden Seite verraten die jecken Kölner lediglich, dass sie das dortige Bild von Pixelio(!!) gemopst haben, ohne dass sie auf Pixelio verlinken. (Hier ein Archivbild, falls sie es demnächst nachbessern.)

Sorgen müssen wir uns auch um den Nachwuchs am LG Köln machen, denn auch die Referendarsabteilung ist kriminell bebildert. Auch bei den Diensten griff man auf Pixelio zurück, ohne den Foto-Stock zu verlinken oder den Urheber im Bild zu würdigen.

Falls die Urheber sich bei mir melden, können wir gerne zusammen das Landgericht Köln abmahnen. Ach was, wir klagen gleich – und zwar am zuständigen Landgericht Köln, vermutlich bei der 14. Zivilkammer …

Landgericht Köln überspannt Anforderungen zur Urheberbenennung (Pixelio)

 

Letztes Jahr war eine Zunahme an Mandaten zu verzeichen, bei denen eitle Fotografen, die ihre Werke auf den ersten Blick „lizenzfrei“ auf entsprechenden Plattformen wie Wikipedia, Flickr usa. hochgeladen haben, wegen angeblich lizenzwidriger Nutzung Geld abmelken wollen. Warum etwa die Wikipedia-Community solche notorischen Urheberrechtstrollen nicht schon längst den Laufpass gegeben hat, auf ein wirklich freies Lizenzsystem umstellt oder endlich die Urheber auch in den Artikeln benennt, ist mir unverständlich.

Diese Leute, die das Internet mit ihren scheinbar kostenlosen Bildern fluten und Rechtsirrtümer inkauf nehmend bzw. selbst provozieren, verhalten sich meines Erachtens rechtsmißbräuchlich und damit rechtswidrig, und ich warte noch immer, bis sich endlich einmal einer dieser Trolle auch tatsächlich vor Gericht wagt, damit wir das mal im Urteil lesen können. Doch wie bei den p2p-Abmahnungen profitieren auch die Foto-Trolle von entsprechenden Graubereichen und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit.

Am 30.01.2014 nun produzierte die in Sachen Urheberrecht noch nicht durch allzu große Sachkenntnis aufgefallene 14. Kammer des Landgerichts Köln (RedTube) ein erstaunliches Urteil, das aus der Pixelio-Vereinbarung auf eine angebliche Pflicht zur Urheberbenennung auf Dateiebene folgert. Anscheinend soll man entsprechende Informationen im Bild selbst durch Software einfügen. Da stellen sich zwei Fragen: Wäre das denn wohl zulässig, wenn der Urheber keine Veränderungen an seinem Werk gestatet hat? Und wäre ein solches nicht eher die Aufgabe des eitlen Urhebers gewesen, der seine Werke von Anfang an im Bild signiert, wie dies Künstler seit Jahrhunderten tun?

Ich habe diesen weltfremde Arbeitsprobe des Landgerichts Köln diese Nacht mal ad hoc bei Telepolis kommentiert. Den Fall selbst referiert ausführlicher Thorsten Kleinz, ebenfalls bei Heise. Der Anwalt des Beklagten schildert seine Sicht ebenfalls. Siehe hierzu auch das Posting des Kollegen Stadler.

2. Februar 2014

Erneut Vorwürfe gegen Woody Allen

 

Gestern Abend nutzte ich noch eine der letzten Gelegenheiten, um mir im Kino den aktuellen Woody Allen-Film „Blue Jasmine“ anzusehen. Zu Recht ist der Streifen dreifach für den Oscar nominiert. Als ich vor einem Jahrzehnt mit dem Schreiben begann, war mein erstes großes Projekt eine eine spezielle Woody Allen-Biographie, für die ich das damalige Gesamtwerk des Filmemachers recherchierte, den ich wie keinen zweiten verehre.

Heute nun wurde erneut eine Anschuldigung wegen Missbrauchs seiner Adoptivkinder öffentlich. Während es früher Allens Ex-Freundin Mia Farrow war, die in einem Rosenkrieg entsprechende Vorwürfe erhob, welche Allens Beziehung zur volljährigen Adoptivtochter seiner Ex-Freundin und heutigen Ehefrau in ein gewisses Licht rückte, melden sich nun eine damals minderjährige Adoptivtochter und sie unterstützend deren Bruder zu Wort. Das kann nicht ganz so einfach ignoriert werden.

Der späte Gang an die Öffentlichkeit wäre für Missbrauchsopfer durchaus typisch. Ich vertrete gelegentlich Missbrauchsopfer, die sich erst im Erwachsenenalter trauten, ihre Peiniger zu benennen. In Deutschland ist das öffentlich allerdings medienrechtlich hochriskant, denn es kommt häufig nicht einmal darauf an, ob die Vorwürfe beweisbar sind: Sind die Straftaten etwa verjährt, haben die einstigen Täter einen Rechtsanspruch auf Resozialisierung. Für die Betroffenen ist diese Situation denkbar ungerecht.

Letztes Jahr reagierte der Bundestag endlich auf die Initiative etwa von „Netzwerk B“ und verlängerte die Verjährungsfristen für Missbrauch von drei auf dreißig Jahre. Vor vier Jahren sprach sich jemand sogar für die totale Aufhebung der Verjährung in solchen Fällen aus – der Mann ist heute Bundesjustizminister. Die geänderten Gesetze haben auch Auswirkung auf presserechtliche Unterlassungsansprüche, die früher nur sehr schwer abzuwehren waren.

Auch, wenn es mir zu glauben sehr schwer fällt, ein brillantes wie symapthisches Genie wie Woody Allen habe eine so dunkle Seite, so ist das nicht ausgeschlossen. Jahrzehntelang kamen etwa hierzulande Tausende auch gut beleumundete Priester und Pädagogen mit ihrer Masche durch, den Opfern hingegen wurde nicht geglaubt. Ein Mainzer Juraprofessor, gegen den in den 1990er Jahren ermittelt wurde, wählte den Freitod. Umgekehrt kann man sich allerdings gegen einen unwahren Vorwurf von Missbrauch allenfalls juristisch, in der Öffentlichkeit jedoch nicht wirklich wirksam verteidigen – irgendwas wird immer hängen bleiben.

In dem Film gestern Abend ging es übrigens auch um die schwierige Frage, ob man Fehltritte von Freunden wirklich wissen will bzw. kolportieren sollte, oder ob der ggf. unsouveräne Umgang mit verletzenden Informationen die Dinge ggf. noch schlimmer macht. „Blue Jasmine“ jedenfalls hatte kein Happy End.

Update: Details zur Beziehung zu Mia Farrow wurden korrigiert. Allen war nie mit Mia Farrow verheiratet und auch nicht der Stiefvater seiner heutigen Frau. Die „neueren“ Anschuldigungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

1. Februar 2014

Aktionskünstler darf nicht mit Spielzeugwaffe protestieren

 

Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze  aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.

Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1,  1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.

Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.

Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.

 

 

28. Januar 2014

Land unter Kontrolle

 

Die Doku „Land unter Kontrolle“ gestern auf 3sat wirkte auf mich so ein bisschen wie die Verfilmung meiner TELEPOLIS-Beiträge vom letzten Jahr. Ein Wiedersehen mit guten Freunden. ;-)

Angry Lobo-Bird

 

Internet-Erklärer Sascha Lobo hat seine Internet-kaputt-Depression nun überwunden und greift jetzt die Überwachungsesoterik an.

Außerdem hier ein interessantes Interview über Überwachung.

 

Bildnachweis: Angry Bird: Rovio, Sascha Lobo: CC 2.0 by Matthias Bauer

26. Januar 2014

Snowden bei Jauch

Der von mir sehr geschätzte Enthüllungsjournalist Hubert Seipel hatte die Ehre, Edward Snowden vor die Kamera zu bekommen. Das Interview wird heute in Teilen bei Günther Jauch und danach in voller Länge zu sehen sein.

Bei Jauch wird der Chefreporter von BILD die Rolle des Advocatus Diaboli übernehmen und versuchen, Snowden am Zeug zu flicken. Der sollte sich besser warm anziehen, denn das Internet hat seine gefährlichste Waffe in die Show geschickt: Marina Weisband. Der ebenfalls in der Runde sitzende Kollege Ströbele sollte sich besser zwischen beide setzen … ;)

Ebenfalls in der Runde wird der unsägliche John Kornblum herumpöbeln, der Snowden unterstellt hatte, er hätte sein Material mit den Chinesen und Russen geteilt. Tatsächlich aber waren die mitgeführten Notebooks offenbar leer. Als sich Kornblum 1999 den Orden wider den tierischen Ernst verleihen ließ, spottete er über die Regelungswut der deutschenund europäischen Gesetze und zog dann einen Revolver hervor – das sei sein Gesetz. Dieser „Freund“ regele alles und ohne Debatte. Er fand das komisch.

 

24. Januar 2014

Mosley ./. Google: Bildersuche gesperrt

 

Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.

Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.

Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der  am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.

22. Januar 2014

Staat ./. „Frag-den-Staat“ #Zensurheberrecht

Den Medienberichten zur aktuellen Posse um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eigenmächtigem Veröffentlichen eines Gutachtens habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Der Staat wäre gut beraten, es nicht auf eine Kraftprobe vor Gericht ankommen zu lassen. Das Schreiben des Kollegen Dr. Angsgar Koreng spricht für sich.