23. März 2015
Man kann geteilter Meinung sein, ob es guter Stil ist, aufdringlich eine Show zu stören, auch wenn man sich einer guten Sache verschreibt. In Berlin ist man bei der „Cinema for Peace“-Gala ja noch halbwegs souverän mit der Situation umgegangen.
Was aber gar nicht geht: Gegen die Presse vorzugehen, wenn diese nicht die PR-Coverstory transportieren will. Sehr peinlich …
-> Taz
22. März 2015
Leipzig – „Unter Druck! Medien und Politik“ von VV_LeipzigFernsehen
Dieses Wochenende fand in Leipzig die Konferenz von Netzwerk Recherche e.V. zum Presserecht statt. Dabei war ich Teilnehmer einer Podiumsdiskussion, in der es um die Nutzung von Inhalten aus sozialen Netzwerken ging. Aufhänger war natürlich das SPIEGEL-Cover „Stoppt Putin jetzt!“, bei dem die SPIEGEL-Zeitung die Bilder der Getöteten verwandte, um ihnen eine politische Aussage unterzujubeln und damit Hass in eine Richtung zu kanalisieren. Während die SPIEGEL-Leute kniffen, war BILD.de-Chef Jens Reichelt so sportlich, sich der Dikussion zu stellen und auch das SPIEGEL-Cover gleich mit zu verteidigen.
Ich bewerte dieses Cover nicht als Berichterstattung (im Beitrag ging es gar nicht um die Opfer), sondern als Kriegspropaganda. In jedem Krieg und erst recht im Bürgerkrieg kommt es zu ungeplanten Situationen, etwa Eigenmächtigkeiten von lokalen Kommandeuren, dem, was Zyniker als „friendly fire“ und „collateral damage“ bezeichnen oder schlichtweg Zufall, etwa ein Flugzeug aus Malaysia über ukrainischem Kriegsgebiet. Betrachtet man etwa die Kubakrise aus historischer Perspektive, war es pures Glück, dass am Schwarzen Donnerstag keines der aus Moskau und Washington unkontrollierbaren Ereignisse einen Nuklearkrieg auslöste. Ein solches Ereignis in einer Spannungslage willkürlich herauszugreifen und einer Partei die Schuld zu geben, ist kein Journalismus, sondern Agenda.
Reichelt hielt den Fall MH17 für aufgeklärt und verurteilte Putin dafür, die eine Seite mit einer BUK ausgerüstet zu haben. Daher dürfe man die Bilder der Opfer auch zeigen und ihm die Sache zurechnen. Da das eigentliche Thema nicht der Ukraine-Konflikt war, sondern Recherche in Social Media, habe ich nicht weiter dagegen gehalten, zumal ich dafür bin, sogar noch sehr viel mehr Opfer zu zeigen, damit Krieg nicht verharmlost wird. Insoweit sei jedoch nachgetragen:
Ich kann nicht die Waffenlieferung der einen Seite als Verbrechen geißeln, wenn ich der Waffenlieferungen der anderen Seite und ihrem Zündeln („Fuck the EU“) applaudiere. Ich kann auch nicht die Bilder der Opfer der einen Seite zeigen, wenn die Opfer der anderen Seite bestenfalls Zahlen bekommen. Hat BILD die Bilder der Gewerkschafter gezeigt, die in Odessa lebendig in einem Haus vom ukraninisch-nationalistischen Mob verbrannt wurden? Und wann zeigt der SPIEGEL auf dem Cover die Gesichter der über 4.000 Drohnenopfer, die nicht etwa ungeplant, sondern absichtlich von Herrn Obama (der jeden Abschussbefehl persönlich unterschreibt) liquidiert wurden?
Reichelt führte auch seine Kompetenz als Kriegsberichterstatter an. Unter uns: Beeindruckt mich als Leser von Phillip Knightleys brillantem Sachbuch „The First Casualty: The War Correspondent as Hero and Myth-Maker From the Crimea to Kosovo“ so gut wie gar nicht. Die Gründe, warum Kriege geführt werden, findet man selten an der Front, sondern eher im Wirtschaftsteil des Handelsblatts. Stattdessen machen sich einseitige Frontberichterstatter mitschuldig am größten Verbrechen überhaupt: Krieg.
Der kriegsgestählte Reichelt geriet in dem Talk vor allem durch den Kollegen Dr. Schertz unter Beschuss, der das Geschäftsmodell des Boulevardsjournalismus nicht gutiert. Reichelt muss man den Respekt zollen, dass er sich dem Treffen der eher für Qualitätsmedien arbeitenden Journalisten gestellt hat und nicht als Sieger vom Platz gehen konnte, während die SPIEGEL-Leute noch an ihrem neuesten Cover herumschraubten, das ich lieber nicht kommentiere.
Außerdem hatte ich noch auf einem Panel Gelegenheit, gegen den fliegenden Gerichtsstand zu wettern. Der ist inzwischen bei Verbreitung im Internet von der Rechtsprechung im Persönlichkeitsrecht weitgehend zurückgefahren worden, nicht allerdings im Printbereich, wo nach wie vor bayrische Fälle in Hamburg verhandelt werden. Auch im Urheberrecht wird er außer in den Fällen des § 97a UrhG noch geflogen.
Die Konferenz war auch ansonsten sehr spannend und hochkarätig besetzt. Mich beeindruckten vor allem die beiden Journalisten, die den Sachsensupf trockenlegten und dabei unter skandalösen Umständen strafrechtlich angeklagt und publizistisch angegangen wurden. Die beiden sind schließlich freigesprochen worden, wurden aber für den Ärger, denen ihnen die Gerichte und Staatsanwaltschaften machten, nie entschädigt.
Außerdem gab es eine abendliche Sonderführung durch die wirklich hervorragende Ausstellung „Unter Druck. Medien und Politik“. Im Museum kann man u.a. die berühmte Mailbox-Nachricht von Wulff beim BILD-Chef abhören, die einen von den Medien getriebenen Menschen das höchste Staatsamt kostete.

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19. März 2015
Dieses Wochenende findet eine Fachkonferenz zum Presse- und Medienrecht in Leipzig statt. Ich habe das Gefühl, dass es einen zusätzlichen Programmpunkt geben wird … ;)

admin •

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16. März 2015
Die Resistenz, die Vizekanzler Sigmar „Siggi Pop“ Gabriel gegen die Argumente gegen Vorratsdatenspeicherung an den Tag legt, ist schon bemerkenswert. Der Kollege Stadler verweist zutreffend auf die Mythen u.a. über den bislang nicht nachgewiesenen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.
Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherungen hingegen sind evidenzbasiert. „Wo ein Tro ist, da sammeln sich die Schweine“, hatten immerhin die Verfassungsrichter kommentiert, als sie die von ihnen zu Recht verbotene Vorratsdatenspeicherung verhandelten. Wer auf die Rechtschaffenheit unserer Behörden vertraut, möge sich kurz in Erinnerung führen, dass der heutige Außenminister Steinmeier einst dem BND erlaubte, die massenhaft aufgefangenen Daten an die NSA weiterzuleiten – die Wirtschaftspionage auch gegen Deutschland betreibt.
Wie die Geschichte zeigt, haben auch Geheimdienstler immer wieder zur verbotenen Frucht gegriffen und Informationen an ihre Parteispezis durchgestochen. Die Daten werden verwendet werden, wenn jemand einen Nutzen daraus ziehen kann. Allein die Verkehrsdaten der Geheimdienstaufseher machen sie erpressbar:
- Einer hatte Stress mit seiner Frau und soll handgreiflich geworden sein. Das wäre etwa bei einem denkbaren Anruf im Frauenhaus für Dritte erkennbar.
- Einer lud sich Bilder von kleinen Jungs herunter und hinterließ dabei Spuren.
- Einer kaufte regelmäßig die Droge Crystal Meth, was durch Telekommunikation oder Abgleich von Bewegungsprofilen der Handys sichtbar wird.
Und das sind immerhin „Geheimdienstspezialisten“, denen eigentlich Grundkenntnisse in konspirativem Verhalten zuzutrauen gewesen wären. Wie nachlässig selbst oberste Sicherheitsbehörden mit dienstlichen Informationen hantieren, habe ich neulich durch den Missbrauch des Lageberichts Innere Sicherheit nachgewiesen, bei dem das Bundesinnenministerium zulasten der Piraten in den Wahlkampf eingriff.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Büchse der Pandora, die zum Missbrauch einlädt. Jeder hat etwas zu verbergen oder ist seinen Angehörigen und Freunden zur Diskretion verpflichtet. Demgegenüber verliert eine totalüberwachte Gesellschaft an Lebensqualität.
Zur Erinnerung: Die Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst auch von den NRW-Grünen mitgetragen. Nicht an den Worten, sondern an den Tagen werde ich messen, wer meine Wählerstimme bekommt. Janusköpfige Parteien wie die SPD (Maaß/Gabriel) und die Grünen haben keine Chance.
15. März 2015
Der klagefreudige Fotofreund Dirk Vorderstraße und sein tüchtiger Rechtsanwalt Herr Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum ließen sich nicht davon abhalten, die Serie an mit Anlauf erzielten juristischen Niederlagen fortzusetzen. Nun scheiterte in zweiter Instanz auch der dritte Verfügungsantrag. Mir soll es recht sein … ;)
Diesmal ging es wieder um die beliebte Website foto-abzocker-dirk-vorderstrasse.de, gegen deren Domain sich der tapfere Fotofreund bereits bislang erfolglos gewehrt hatte. Vor einigen Monaten hatten dDOS-Angriffe auf diese Seite sowie ein Vorderstraße-Posting meines Blogs eingesetzt. Die Angriffe intensivierten sich immer dann, wenn Herr Dirk Vorderstraße juristische Rückschläge einstecken musste. Da Herr Vorderstraße eine Verantwortlichkeit hierfür abstreitet, glauben wir natürlich an einen großen Zufall.
Noch zufälliger ist, dass einer dieser Angriffe auf einmal früher aufhörte und sich Herr Vorderstraße kurz darauf darüber beklagte, dass seine eigene Website unter Beschuss geraten sei. So sei von foto-abzocker-dirk-vorderstrasse.de aus ein Redirect auf die Website von Herrn Vorderstraße geschaltet worden, so dass der dDOS-Angriff-Angriff auf ihn unmgeleitet würde. Da nämlich verging ihm das Lachen.
Lächerlich wiederum fand man in Berlin den Verfügungsantrag gegen den angeblichen Redirect. Da halfen auch schöne Erklär-Bär-Schaubilder in Schriftsätzen nichts. Wenigstens hatte der Kollege inzwischen gleich den richtigen Gerichtsstand gewählt. Genutzt hat es mal wieder nichts. Wir warten dann mal die Klage ab, die vermutlich auch eher in die Sackgasse als in eine Vorderstraße führen wird.
13. März 2015
Inzwischen hat die hessische Justiz den Abweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt 6 W 4/15 vom 28.01.2015 in Sachen Vorderstraße ./. Kompa veröffentlicht. Vergeblich hatte der Fotofreund Dirk Vorderstraße versucht, dieses Posting verbieten zu lassen.
Der Antrag war allerdings nicht nur wegen zwischenzeitlich eingetretener Erledigung unbegründet, sondern auch aus anderen Gründen. So empfiehlt sich der Kollege Herr Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, & Rosenbaum als Gerichtsstandsflieger und hatte auch den Verfügungsantrag an einem völlig unbeteiligten Gericht verfolgt, da beide Parteien ihren ordentlichen Gerichtsstand im OLG-Bezirk Hamm haben. Die Gerichtsstandswahl war schon deshalb erstaunlich, weil das Landgericht Köln ihn in zwei Hinweisbeschlüssen hatte wissen lassen, dass es kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fotografen und einem Rechtsanwalt erkennen konnte. Damit entfällt der fliegende Gerichtsstand nach § 14 UWG.
Ein solches Prozessverhalten aber spricht gegen die Dringlichkeit eines Anliegens, die man nun einmal bei Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz benötigt. Dazu hatte ich am 25.01.2015 vorgetragen:
Eine Inanspruchnahme der Gerichte war nicht geboten, da der Antragsteller sein vorgebliches Rechtsschutzziel ungleich schneller und leichter im Wege einer Abmahnung hätte erreichen können, was er vorsätzlich unterließ. Derjenige Mitbewerber, dem es nur oder in erster Linie auf die Abstellung eines tatsächlichen oder vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes ankommt, wird bestrebt sein, dies schnell und unter Vermeidung überflüssiger Kosten zu erreichen, vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 28.11.2013 – 31 O 130/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. September 2013 – 2 AR 28/13.
Selbst bei Annahme einer Hinweispflicht zur fehlenden Zuständigkeit wäre der Antrag wegen vom Antragsteller verzögerter Sachbehandlung unzulässig. So entfällt die nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit, weil die mutwillige Wahl des unzuständigen Gerichts den Zeitraum für eine ihm günstige Entscheidung sinnlos verlängert. So hat der Antragsteller wider besseren Wissens nicht nur das unzuständige Gericht gewählt, sondern gebotene Ausführungen zur Zuständigkeit und Hilfsanträge bewusst unterlassen und provoziert auf diese Weise Schriftverkehr und ggf. langwierige Verweisungsentscheidungen sowie erneute Einarbeitung mindestens eines weiteren Gerichts. Dann aber kann es ihm so eilig nicht sein. Das unschlüssige Prozessverhalten ist im Effekt einem dringlichkeitsschädlichen Antrag zur Terminsverlegung oder Verlängerung einer Begründungsfrist gleichzusetzen, vgl. OLG Hamm NJWE WettbR 1996,164; Enders/Börstinghaus, Einstweiliger Rechtsschutz, 2. Aufl. 2010, Rdnr 95.
Gegen ein Rechtsschutzbedürfnis spricht auch die Tatsache, dass der Antragsteller in dieser sofortigen Beschwerde vom 29.12.2014 und bis heute die wesentliche Tatsache unterschlägt, dass das Kammergericht die sofortige Beschwerde gegen den Abweisungsbeschluss des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 19.12.2014 zurückgewiesen hatte, was der Antragsgegner glaubhaft macht durch Vorlage des Beschlusses Kammergericht Berlin, 5 W 356/14, vom 19.12.2014.
Herr Vorderstraße hat durch seinen Anwalt Herrn Arno Lampmann erklären lassen, dass er im Bezug auf den Sachverhalt des Abweisungsbeschlusses keine Hauptsacheklage erheben wird.
Herr Vorderstraße und sein Anwalt Herr Arno Lampmann versuchen gegenwärtig, das Landgericht Münster von einem Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien zu überzeugen.

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12. März 2015
Auf diesem Video erklärt der Kollege Richter die gegenwärtige Rechtslage zum Rundfunkbeitrag. Die Süddeutsche hat eine Kurzfassung zum Streitstand.
Im Kern geht es um die Kuriosität, dass für den Rundfunk ein an die Existenz von Haushalten geknüpfter Beitrag erhoben wird. Dieser wird auch dann fällig, wenn keine Rundfunkempfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind, die Beweohner der deutschen Sprach nicht einmal mächtig sind oder aus religiösen Gründen dem Funkwellengenuss entsagen. Damit ist der Rundfunkbeitrag einer Steuer ähnlicher als einer Abgabe, die normalerweise sachbezogen und für eine Gegenleistung erhoben wird.
Das fanden ein paar Leute doof und haben Feststellungsklagen gegen den WDR eingereicht. Nachdem diese jeweils an den Verwaltungsgerichten Arnsberg und Köln abgewiesen wurden, traf man sich heute am OVG Münster, wo die Verfassungsmäßigkeit des Rudfunkbeitrags verhandelt wurde. Die Debatte wurde sachlich und seitens jedenfalls eines der Klägers mit großer Leidenschaft geführt. Die Richter erwogen sogar, die Sache nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Vorhin wiesen die Richter die Klagen ab.
11. März 2015
Der Verlag von Buchautor Heribert Schwan hat wohl auch am Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg.
Das OLG Köln ist wie das Landgericht der Ansicht, dass Dr. Schwan im Verhältnis zum Kläger eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung traf. Die Verträge zwischen dem Kläger und dem Drömer Knaur Verlag einerseits und diesem und Dr. Schwan andererseits sähen vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner Äußerungen als solche wie auch über den konkreten Inhalt und den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zustehe. Beide Verträge des Verlags seien inhaltlich aufeinander abgestimmt und dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt gewesen, der Vertrag zwischen Verlag und Schwan sei Kohl vereinbarungsgemäß zur Billigung vorgelegt worden. Das vertragliche Gefüge sei insgesamt dahingehend zu bewerten, dass Dr. Schwan im Rahmen seiner Tätigkeit in dienender Funktion gehandelt habe und er auch gegenüber Kohl zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei. Dementsprechend habe Schwan keine der Äußerungen Kohls, die in der Zusammenarbeit erfolgt sind, verwenden dürfen, es sei denn, diese seien ohnehin bereits öffentlich bekannt gewesen.
Damit wird der Rechtsstreit primär vertragsrechtlich entschieden, ohne dass es auf es auf einen Rückgriff auf Persönlichkektsrecht oder Urheberrecht ankommen wird. Die Verträge zwischen den Beteiligten lagen mir leider nicht vor, als ich mal die Rechtslage kommentierte (Heribert Schwans Ko(hl)portage).
Die Entscheidung soll am 05.05.2015 verkündet werden.
6. März 2015

Letzten Samstag hatte ich in Berlin etwas Zeit totzuschlagen, und so setzte ich mich vor die Spionverwahranstalt, die seit fast einem Jahrzehnt in Berlin gebaut wird. Immerhin handelt es sich um das teuerste Bauprojekt des Bundes aller Zeiten, da will man als Steuerzahler auch ein bisschen genießen.
Das machte alles einen sehr friedlichen Eindruck, niemand lupfte seinen Schlapphut. Zwischendurch kam ein schwarzer Pudel an, der an meinen Schuhen herumschnüffelte. Das erinnerte natürlich an den Buchtitel „Schnüffler ohne Nase“, das erste große Enthüllungsbuch über den BND. Das hatte damals die Inlands-Observation des Fachautors Erich Schmidt-Eenboom ausgelöst.
Bei meinem Besuch bin ich zwangsläufig in das Visier der Überwachungskameras geraten, so dass ich nun Teil eines Staatsgeheimnisses bin. Seit diese Woche gemeldet wurde, dass Unbekannte am Dienstag in das perfekt bewachten Gebäude eingedrungen sind, um die Wasserhähne zu demontieren, werden die Videos wohl etwas genauer ausgewertet werden. Ich auch gespannt, wann hier jemand mal auftaucht und unter einem Vorwand meine Wasserhähne sehen möchte … ;)
Der Wasserschaden wird in die Millionen gehen. Der Etat fehlt dann natürlich für die Öffentlichkeitsarbeit des BND. Die hatten 1967 mal verdeckt einen Spielfilm Mister Dynamit. Morgen küsst euch der Tod über einen BND-Agenten protegiert, der der CIA unter die Arme griff. Hauptdarsteller Lex Barker benötigte damals einen Anwalt, um an seine Gage zu kommen. Der Film war so peinlich, dass er kollektiv in Vergessenheit geriet. Selten hatte der BND derart effizient etwas vertuscht …
4. März 2015
Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.
Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)
Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.
Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.
Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)

admin •

20:00 •
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