1. April 2016
Der Kollege Jan Böhmermann, ehemals Schöffenrichter am Amtsgericht Köln, hat seit letztem Jahr mehrfach in seiner Sendung den „Scherzanwalt Christian Witz“ zu Gast. Das könnte mit dem Rechtsstreit um Lukas Tagebuch zu tun haben, das von Böhmermann stammt.
Gestern nun erklärte Medienrechtsexperte Böhmermann ab Minute 9:40 den TV-Zuschauern insbesondere in Istanbul den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik.
https://youtu.be/7Dh3do-l_oU?t=583
Ich distanziere mich von dem Inhalt dieses Videos. Nicht, dass das Landgericht Hamburg wieder auf die Idee kommt, ich würde mir durch Einbinden eines Videos da irgendwas zu eigen machen. Die geographisch geringe Distanz zu Böhmermanns Show ist schon kompromittierend genug, denn die wird nur 600 m entfernt hier in Köln-Ehrenfeld aufgezeichnet.
UPDATE: Bei YouTube ist das Video inzwischen verschwunden.
admin •
13:07 •
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Wer dieses Bild im Internet kostenlos nutzen will, soll in zuordbarer Weise die in der Wikimedia-Meta-Datei gewünschte Urheberbenennung
Thomas Wolf, www.foto-tw.de
leisten, sowie die Lizenzangabe CC BY-SA 3.0. Die wenigsten Leute verstehen, was von ihnen überhaupt verlangt wird.
Diese Lizenzbestimmungen findet man nur in der Meta-Datei, nicht aber in den Artikeln in der „freien“ Enzyklopädie selbst. Schon gar nicht findet man eine Benennung bei Google, wo das Foto wegen der Verbreitung über die Wikipedia häufig auftaucht. (Ich habe Zweifel daran, dass die Urheberbenennung in Form einer Verlinkung verlangt werden darf. Und da das wohl noch nicht genug an Verwirrung ist, bietet Wolf das Bild auf seiner Website zu einer ganz anderen Lizenz an.)
Das Foto ist absolut nichts Besonderes. Selbst in der Wikipedia gab es das gleiche Motiv bereits fünf Jahre früher:
Es handelt sich um eine Aufnahme, die zur sogenannten blauen Stunde bei entsprechenden Lichtverhältnissen gemacht wird, wie viele Gebäude-Fotos von Herrn Wolf. Nun ist der Kölner Dom nicht zum ersten Mal fotografiert worden, am Deutzer Ufer treten sich die Fotografen gegenseitig auf die Füße. Eine qualitativ bessere Leistung des gleichen Motivs als beiden Wikipedia-Fotografen gelang David Witte.
„Urheberrechtsfalle“
Wer die auf den ersten Blick kostenlosen Fotos von meist bekannten Bauwerken im Internet verwendet, bekommt von Thomas Wolf eine Mail mit einer gesalzenen Rechnung. Von einer Kölnerin, die mit dem Bild ein Zimmer zur gelegentlichen Vermietung an Messegäste bewarb, verlangte Wolf zunächst 5.310,38 €, zzgl. Zinsen. (Der mir bekannte Wolf-Rekord liegt bei über 7.000,- €.) Wie bereits deren Tochter, die arglos den Brief mit der Rechnung öffnete, fiel auch die Kölnerin aus allen Wolken, denn für wirklich arbeitende Menschen ist eine solche Forderung eine Menge Geld.
Aber Thomas Wolf ist ja kein Unmensch, sondern kam gönnerhaft der Kölnerin entgegen und verlangte großzügig nur noch die Häfte. Schnäppchen! (Unter uns: Er macht solche Angebote eigentlich immer, nachdem er die Leute eingeschüchtert hat.) Mit seiner Masche, die aufmerksame Blogleser vom geschätzten Herrn Dirk Vorderstraße kennen, hat Herr Wolf offenbar üppig verdient. Die laufende Nummer seiner Rechnungen steht derzeit bei über 700.
Abzocken mit Creative Commons läuft nicht
Das kleine Problem ist halt nur, dass die Rechtsordnung einen solchen Anspruch für kostenfrei unter Creative Commons lizenzierte Fotos so nicht vorsieht. Insbesondere kann ein Amateurfotograf nicht nach den Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing e.V. abrechnen, wenn er nicht nachweist, dass er ernsthaft in dieser Größenordnung Lichtbilder lizensiert. Der Nachweis, dass der angebliche Berufsfotograf auch nur ein einziges Bild konventionell im Absatzweg lizensiert hätte, steht noch aus.
Eigentlich hatte ich Herrn Wolf vor einem Jahr am Amtsgericht München demonstriert, dass er allenfalls einen Bruchteil der aufgerufenen Summen realisieren kann, dennoch machte er heiter weiter. Offenbar hat er keine Vorstellung davon, was seine weit überrissenen Forderungen bei Empfängern psychisch auslösen. Niemand hat solche Summen herumliegen und man hätte auch sinnvolleres zu tun. Das Berliner Kammergericht nannte das Geschäftsmodell bei Mitbewerber Herrn Vorderstraße „Urheberrechtsfalle“ und ließ die Bezeichnung „Abzocken“ zu.
Negative Feststellungsklage
Die Kölnerin hatte zwischenzeitlich sogar 500,- € geboten, um ihre Ruhe zu haben. Als Herrn Wolf auch dies nicht reichte, reichte es der Kölnerin. Wir haben Herrn Wolf auf Feststellung verklagt, dass ihm gegen die Klägerin keine über 100,- € hinausgehenden Zahlungsansprüche zustehen (Streitwert 2.555,19 €).
Als Herr Wolf gestern zum Amtsgericht Köln anreiste, traf er im Zuschauerraum auf etliche andere seiner Abmahnopfer. Der Amtsrichter sah die Sache genauso wie ein aktueller Hinweisbeschluss des Landgerichts Köln: Der CC-Fotograf kann gerade einmal 100,- € verlangen – so, wie wir es beantragt hatten. Wolf gab auf, so dass die Entscheidung nunmehr rechtskräftig ist. Als Verlierer muss er die gesamten Kosten tragen, mit Anfahrt von Würzburg insgesamt wohl knapp 2.000,- €.
Aktion Dom-Foto
Damit Herr Wolf künftig nicht mehr um sein Köln-Foto bestohlen wird, suchen wir noch einen freundlichen Fotografen, der ein entsprechendes Köln-Foto schießt und es dann unter einer umfassend freien Lizenz bei Wikimedia hochlädt und der Allgemeinheit zur Verfügung stellt! ;)
Derzeit betreue ich noch weitere Rechtsstreite gegen den umtriebigen Fotografen: Zum einen werden wir die von manchen Gerichten zugestandenen 100,- € angreifen, denn wie schon Oberlandesgericht Köln am 31.10.2014, Az. 6 U 60/14, sagte: Was nichts wert ist, ist nichts wert.
Zum andern hat mich ein Mandant, der an Herrn Wolf wegen der vermeintlich berechtigten Forderung bereits Geld überwiesen hatte, mit der gerichtlichen Rückforderung beauftragt.
UPDATE:
Ich habe einen kleinen Leitfaden veröffentlicht, wie man am besten reagiert.
28. März 2016
In der Türkei laufen einige Dinge anders. So gibt es dort zum Beispiel das Delikt „Beleidigung des Türkentums“ usw.. Bei einem solchen Verständnis von Pressefreiheit unseres geschätzten NATO-Partners wundert es nicht, dass neulich das türkische Generalkonsulat in den Düsseldorfer Karneval eingriff, was sich ein Jeck nicht ernsthaft bieten lässt.
Der für seine Eitelkeit bekannte Staatschef Erdogan war neulich davon irritiert, dass ein britischer Botschafter einen Prozess gegen einen türkischen Muckraker beobachtete. Einen SPIEGEL-Journalisten hatte er aus dem Land geworfen.
Nun aber stört sich der gute Mann offenbar an einer musikalischen Satire von extra-3, obwohl man ihm die Ehre eines prominenten deutschen Songs zudachte. Immerhin hat er den deutschen Botschafter einbestellt. Vielleicht hat ihn ja gestört, dass nicht Barbra Streisand persönlich das Lied trällerte. Kann er haben.
23. März 2016
Für meinen Geheimdienstroman hatte ich den Titel „Die Verfassungsschützerin“ vorgeschlagen, der doppeldeutig die eigenwillige Hauptperson bezeichnet. Hat aber niemandem außer mir gefallen, deshalb heißt mein aktuelles Buch nun „Das Netzwerk“. Gestern war es in der Post und erscheint offiziell am 1. April.
Ich erzähle die fiktive Geschichte der ersten Präsidentin des Inlandsgeheimdienstes im Sommer 2013: Snowden entüllt den bislang größten Geheimdienstskandal, was die Bundesregierung und ihre eigenen Dienste in Verlegenheit bringt, drei Monate vor Bundestagswahl startet eine neue rechtspopulistische Partei durch und eine anarchistische Whistleblower-Website hat offenbar das E-Mail-System des Bundestags gehackt. Deutschlands oberste Verfassungsschützerin sitzt zwischen allen Stühlen, hat aber zum Überfluss auch noch eine ganz eigene Agenda.
Wer House of Cards mag (mit dem ich mich natürlich nicht vergleichen möchte), hat vielleicht auch Spaß an meinem Politthriller.
22. März 2016
Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt hat sich einen Namen im Filesharingbereich gemacht. In der gegen meine Mandanten geführten Klage hatten die Kollegen allerdings reichlich Angriffsfläche geboten. Weil es sich um eine Massenabmahnung handelte, hatten auch etliche Kollegen über die Schwächen der identischen Klagen gebloggt, was gewisses Controlling der eigenen Arbeit ermöglichte. ;)
Sehr seltsam geriet allerdings der Vortrag, dass man rechtzeitig vor Verjährungseintritt Klage erhoben hätte. Erforderlich hierzu war der Nachweis, die Prozessgebühren rechtzeitig überwiesen zu haben. Diese Behauptung stellte BB unter Beweis mit Zeugnis eines (unbenannten) Mitarbeiters der Bank, des befassten Anwalts, der befassten ReNo-Angestellten und einem gefaxten Schreiben an die Bank mit der Aufforderung, die Überweisungen aus einer Liste rechtzeitig zu veranlassen.
Zu erwarten wäre jedoch die Vorlage von Überweisungsbelegen gewesen. Da es sich nach eigener Aussage um eine Liste mit Überweisungsaufforderungen handelte, dürfte es auch sehr unwahrscheinlich sein, dass sich ein Kanzlei- oder Bankmitarbeiter nach mehr als einem Jahr an eine einzelne Überweisungsaufforderung erinnern wird.
Für den Fall, dass tatsächlich die benannte ReNo-Kraft zu einer solchen Gedächtnisleistung fähig wäre, habe ich ihr im Schriftsatz Vermittlung an führende Mentalisten angeboten, die mit solchen Nummern im Varieté auftreten. Das Amtsgericht Braunschweig war auch nicht beeindruckt. Die eingelegte Berufung wurde inzwischen zurückgenommen.
15. März 2016
Am Wochenende habe ich in Berlin das Logan CIJ Forum besucht, wo sich Aktivisten, Hacker und investigative Journalisten vernetzten. Die Redner waren denkbar hochkarätig, etwa Seymour Hersh. Man hat auch nicht jeden Tag Gelegenheit, mit dem ehemaligen technischen Direktor der NSA William Binney ein Bier zu trinken oder sich mit anderen namhaften Whistleblowern über die seltsame Welt der Geheimdienste aus erster Hand auszutauschen. In dieser Runde durfte natürlich auch Edward Snowden nicht fehlen, der aus juristischen Gründen nur per Video zugeschaltet war.
Zu den Erkenntnissen der Veranstaltung gehörte, dass nach wie vor viele Journalisten nur unzureichende Kenntnisse über die Möglichkeiten haben, wie sie ihre Quelle etwa durch Verschlüsselung schützen können. Hacktivist Jake Applebaum fühlte sich von Medien hintergangen und beanspruchte für seine Expertise den gleichen rechtlichen Schutz, wie er Journalisten gewährt wird.
Investigativer Journalismus hat es trotz der Vernetzung und der preiswerteren technischen Möglichkeiten heute eher schwerer als früher. Nach wie vor entscheiden die Medienhäuser, was die Öffentlichkeit zu bewegen hat und was nicht. Während wir hierzulande noch eine halbwegs funktionierende Presselandschaft haben, leben etwa Länder wie Indien noch konsequenter in der Truman-Show, da dort die Verlage und TV-Stationen einer Handvoll Milliardären gehören.
Der Medienwandel und die Ausdünnung von Redaktionen dezimieren den Etat für qualifizierte Recherche. Beklemmend war Binneys Kommentar, in den USA sei investigativer Journalismus sogar tot. Kritische Journalisten finden zwar nicht immer die Aufmerksamkeit beim Publikum, dafür jedoch bei den Geheimdiensten. So wurde gerade bekannt, dass das britische GCHQ Journalisten abschnorchelt.
Damit man solch ernste Themen irgendwie aushält, hatten die Veranstalter die Rap News nach Berlin zu einer Bühnenperformance verpflichtet, mit dem einzig wahren Journalisten: Robert Foster!
5. März 2016
Der Auotvermieter Sixt bleibt sich treu und nutzt mal wieder (vermutlich eigenmächtig) ein Politiker-Portrait, um Aufmerksamkeit für seine Werbung zur erheischen. Oskar Lafontaine hatte einst Unterlassungs- und Schadensersatzklage eingereicht und zunächst am Landgericht Hamburg 100.000,- € erwirtschaftet. Der BGH jedoch meinte, dass sich ein prominenter Politiker jedenfalls dann eine Nutzung gefallen lassen muss, wenn sich diese satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt. Denn das fällt unter Meinung- und Pressefreiheit, und die darf auch ein Unternehmen für sich in Anspruch nehmen.
Dieses Urteil sowie der schließlich am EGMR in Straßbourg verhandelte Fall Prinz Ernst August ./. Lucky Strike waren richtungsweisend, weil bis dahin im Werberecht ein sehr scharfer Wind wehte. In diesem Bereich gibt es kaum Rechtsprechung, so dass bei Unternehmen bis dahin große Unsicherheit herrschte, ob etwa in Unternehmenszeitungen Prominente honorarfrei abgebildet werden dürfen. Eine Grenze dürfte erreicht sein, wenn ein Promi so abgebildet wird, dass der Eindruck entsteht, er würde hierfür Geld bekommen oder sich aus anderen Gründen bewusst für das Unternehmen verwenden.
Sixt fühlte sich durch die Entscheidung bestätigt und machte heiter weiter. Inzwischen gehört es für Spitzenpolitiker beinahe schon zum guten Ton, von Sixt verspottet zu werden … ;)
(Bilder: Bilder: e-Sixt GmbH & Co. KG)
admin •
16:48 •
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23. Februar 2016
Gestern hat das OLG Köln geklärt, wer das Erbe der 2001 verstorbenen Prinzessin Soraya Esfandiary Bakthiary antreten darf. Nach der Prinzessin vom Pfauenthron ist das lex Soraya benannt, nämlich ein Gesetzentwurf von 1958, der unbotmäßige Berichterstattung über den ausändischen Staatsgast unter Strafe stellen sollte. Ein Verfahren in diese Richtung war am Landgericht Hamburg initiert worden. Diese Einschüchterung hatten sich die Redaktionen jedoch nicht bieten lassen.
Der Beitrag handelte übrigens von einem drohenden Putsch. Wie die Geschichte zeigt, war dies ein Frage der Zeit.
Spannender als das finanzielle ist Sorayas presserechtliches Erbe:
Soraya ging nämlich gegen ein erfundenes Interview vor und schrieb schließlich Presserechtsgeschichte, indem sie am Bundesverfassungsgericht zivilrechtlich eine so im Gesetz nicht vorgesehene Geldentschädigung durchsetzte. Nach 12 Jahren erwirtschaftete die Ex-Prinzessin 15.000,- DM. Wenn sich die Presse eines besonders schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht schuldig macht, der nicht anders kompensiert werden kann, gibt es seither einen Anspruch eigener Art auf Geldentschädigung. Man muss also keine Schmerzen oder Behandlungskosten derselben nachweisen, sondern kann die Verlage auch so um Bares erleichtern.
Aktueller Rekordhalter ist Jörg Kachelmann, der in der ersten Instanz am Landgericht Köln auf das 635.000,- € kam.
admin •
17:28 •
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15. Februar 2016
Bald erscheint mein Politthriller Das Netzwerk, der im Snowden-Sommer 2013 wenige Monate vor der Bundestagswahl im Geheimdienstmillieu spielt. Letztes Jahr musste ich meiner Lektorin beinahe monatlich berichten, dass Ideen in meinem Roman inzwischen von der Wirklichkeit eingeholt wurden. Das Harmloseste war noch meine Erfindung eines BND-Stammtisches auf dem Oktoberfest, dessen Existenz zu meiner Überraschung im NSA-Untersuchungsausschuss tatsächlich bestätigt wurde.
Auch die aktuelle Affäre um den WELT-Journalisten Lachmann, der sich offenbar der AfD als PR-Fuzzi angediehnt hatte, ist da keine Ausnahme: Mein Roman handelt nämlich auch von politischen Journalisten, die eine verdeckte Agenda haben oder schlichtweg käuflich sind, sowie um eine neuartige rechtspopulistische Partei, welche politische PR professionell manipulieren lässt.
8. Februar 2016
Als 2012 etliche Autoren ihren Namen unter den ZEIT-Aufruf gegen die Piraten setzten, die ernsthaft als Gefahr für die Verlagsbranche gesehen wurden, hatte mich mich der Name „Roger Willemsen“ überrascht. Ich hatte ihm daraufhin eine E-Mail geschrieben, weil ich wissen wollte, ob er wirklich im Bilde über die tatsächlichen Positionen der Piraten war.
Willemsen antwortete mir und relativierte:
„(…) Ich habe also nicht für mich selbst unterschrieben, sondern im Hinweis auf eine nötige Debatte, die ja gerade tatsächlich geführt wird. Dass sie vom gut bezahlten Spiegel-Mann Georg Dietz auf das schlichteste Niveau gedrückt wird, hilft ebensowenig, wie all das Ressentiment, der Hass, zu dem man hier auf beiden Seiten greift. Warum müssen eigentlich der anders denkenden Partei immer gleich niedrigste Beweggründe unterstellt werden, statt, wie wir beide es hier ja auch versuchen, argumentativ zu bleiben? Ich bin grade mit Arbeit sehr belastet, kann also die Diskussionen mit Ihnen nicht führen wie ich es wollte, kann aber sagen, dass Ihre Texte mir geholfen haben, und so danke ich vielmals und grüße ebenso.
Ihr Roger Willemsen“
Dann ging Willemsen selbst in die Politik: Er verbrachte ein Jahr im Bundestag auf der Besuchertribüne, um die Verhältnisses der parlamentarischen Demokratie zu recherchieren und schrieb darüber sein originelles Buch Das hohe Haus.
Heute nun ist Roger Willemsen im Alter von 60 Jahren verstorben. Wir haben einen scharfen und unterhaltsamen Denker verloren.