31. Oktober 2016
Der Möchtegern-Politiker Christopher Lauer, der von Axel Springer für irgendwas Geld bekam und plötzlich das Leistungsschutzrecht töfte fand, hat offenbar auch Spaß am Medienrecht. Neulich erinnerte ein Berliner Pirat ungebeten an Lauers schäbiges Verhalten von 2010 gegenüber einem Pirat, der Lauer an Schrägheit ebenbürtig war: Gerwald Claus-Brunner.
Der wollte damals für die Piratenpartei einen Wagen beim Berliner CSD anmelden, was an der vom Veranstalter geforderten Kaution von 1.000,- € zu scheitern drohte. Nachdem die Berliner Piraten nicht in die Gänge kamen, wandten sich Claus-Brunner und andere an den Bundesvorstand und boten persönliche Bürgschaften für den Fall an, dass nicht genug Spenden zusammenkämen. Der Bundesvorstand beschloss daraufhin ad hoc die Teilnahme mit dem Truck.
Als dies Lauer zu Ohren kam, fühlte sich die Diva übergangen. Daher bewegte der Intrigant den Bundesvorstand zur Rücknahme der Beauftragung, indem er die Einbringlichkeit der Bürgschaften in Zweifel zog. Lauer bestreitet, dabei Claus-Brunner als „bankrott“ bezeichnet zu haben. Einen Pirat, der dieses kürzlich gebloggt hatte, ließ Lauer anwaltlich auf Unterlassung abmahnen und verlangte eine Gegendarstellung.
Mit seinem beim Landgericht Berlin eingereichten einstweiligen Unterlassungsantrag fiel der Neu-Sozi zu 2/3 erst einmal auf sein Lauerface, weil zwei beanstandete Äußerungen der Meinungsfreiheit unterlagen – etwas, das Piratens mal hoch hielten. Einzig das „Bankrott“-Zitat wurde einstweilen verboten, weil Lauer an Eides statt versichert hatte, dies nicht behauptet zu haben. Insoweit erwirkte er auch per einstweiliger Verfügung eine Gegendarstellung. (Ob ein persönliches Blog, das Erscheinungsintervalle von bis zu neun Monaten aufweist, wirklich ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nach § 56 Rundfunkstaatsvertrag ist, darf man bezweifeln.)
Das kleine Problem dabei ist, dass zwei damalige Bundesvorstände inzwischen an Eides statt versichert haben, dass sehr wohl Worte wie „bankrott“ gefallen seien. Lauers eigene eidesstattliche Versicherung ist schon deshalb spannend, weil er dort eine ohne Auftrag erfolgte Anmeldung des Trucks beim CSD behauptet hatte. Aus einer Rundmail von Lauer folgt aber, dass Lauer genau wusste, dass Claus-Brunner & Co. zwischenzeitlich sehr wohl einen Auftrag hatten, mag Lauer einen solchen auch nachträglich torpediert haben.
Lauers fragwürdige Versicherung an Eides statt beschäftigt inzwischen einen alten Bekannten von ihm: Den Polizeipräsident in Berlin. Die Polizeigewerkschaft nannte Lauer jüngst einen „Politclown“.
Bereits 2014 bemühten seltsame Pseudopiraten Presserecht, als Lauer die Piratenpartei übernehmen sollte und Berichterstattung hierzu unerwünscht war. Der Zensurversuch geriet damals maximal peinlich. Lauers Kandidatur scheiterte witzigerweise an einer formalen Hürde, die er selbst entwickelt hatte, um anderen die Bewerbung zu erschweren. Auch der von Lauer 2010 beinahe sabotierte Truck beim CSD fuhr schließlich doch noch.
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14. Oktober 2016
Erwartungsgemäß hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Satiriker Jan Böhmermann bestätigt. Damit hat sich die strafrechtliche Seite erledigt.
Die Einstellung hat auch Bedeutung für das von mir betreute verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen der Piratenpartei Berlin und dem Land Berlin wegen des gefährlichen Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit. Bislang zeigt sich der Berliner Polizeipräsident noch uneinsichtig, doch wer zuletzt lacht, lacht als Satiriker! ;)
Anders sieht es für das zvilirechtliche Verfahren am Landgericht Hamburg aus. Die Staatsanwaltschaft ließ es am nicht nachweisbaren Vorsatz scheitern, der für eine sttrafrechtliche Verurteilung erforderlich ist. Verschulden aber spielt aber beim Unterlassungsanspruch nicht so die Rolle.
admin •
11:45 •
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12. Oktober 2016
Ein aktueller Bericht über einen urheberrechtlichen Rechtsstreit zwischen zwei Köchen, die sich wegen eines gemeinsamen Kochbuch verkracht hatten, weckt Erinnerungen an ein eigenes Mandant. Damals hatten die Parteien einen ungenießbaren Eintopf aus Streit angerichtet.
Genau wie im aktuellen Rechtsstreit hatten die Beteiligten „Zutaten“ für ein Kochbuch geliefert und ihre Verträge per Handschlag geschlossen. Als später der Aufwand des Designers aus dem Ruder lief, war angesichts eines Sponsors unklar, wer genau die Rolle des Verlegers inne und wer welche Pflichten und Risiken übernommen hatte.
Über die angerichteten Gerichte richtete schließlich ein gerechtes Gericht.
Wie so oft im Leben gilt: Wer schreibt, der bleibt.
Das Landgericht Stuttgart schafft Urheberrechte, wo keine sind. So soll das Eigentum nebst Hausrecht Unterlasungsansprüche gegen Nutzung von Fotografien von gemeinfreien Kunstwerken begründen, wenn diese eigenmächtig im Museum abgelichtet wurden.
Außerdem billigt es der fotografischen Reproduktion eines zweidimensionalen gemeinfreien Werks Leistungsschutz nach § 72 UrhG zu.
Im Ergebnis wird daher ein Museum zum Monoplisten von Abbildungen des – eigentlich gemeinfreien – Werks, das aus Zeiten stammte, als es noch kein Urheberrecht gab. Möglicherweise ist es ja das Ziel der Reiss-Engelhorn-Museen, dass Fotografie nicht gelebt wird, sondern ins Museum gehört … ;)
Ich habe das mal auf Telepolis kommentiert: Recht am eigenen Boden.
LG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15. Nicht rechtskräftig.
7. Oktober 2016
Vorab: Ich kenne das vom GBA in Auftrag gegebene und nun in einer Fachzeitschrift veröffentlichte Gutachten noch nicht. Allerdings waren wohl die wesentlichen Inhalte der geleakten Dokumente zuvor Gegenstand konventioneller Berichterstattung und damit keine Geheimnisse mehr. Dass bei den Leaks von einem „schweren Schaden für die äußere Sicherheit“ die Rede sein könnte, erscheint mir unwahrscheimlich, zumal professionelle Geheimdienste und Terroristen ohnehin dem überwachten Internet misstrauen.
Ungeachtet dessen teile ich die Auffassung, dass die Politik brauchbare Gesetze (etwa für Whistleblower) zu machen und sich ansonsten nicht ohne Not in laufende Verfahren der Justiz einzumischen hat. Die Farce um das Blog Netzpolitik wäre wohl so oder so ein Rohrkrepierer geworden. Zu entscheiden hätten das letzten Endes Richter. Von einem Justizminister allerdings hätte man erwarten dürfen, dass er sich zunächst einmal vor seine Leute stellt und den Rechtsstaat seine Arbeit machen lässt.
Aus gutem Grund ist die Staatsanwaltschaft unabhängig, ministerielle Weisungsrechte spielen in der Praxis normalerweise keine Rolle. Dieses nennt man Gewaltenteilung. Mit politischer Justiz haben wir in Deutschland keine guten Erfahrungen gemacht.
4. Oktober 2016
Letzte Woche hatte ich mir am Landgericht Bochum den Auftakt des Steuerprozesses gegen den sagenumwobenen Geheimagenten Werner Mauss angesehen. Leider ging es nur um Geplänkel zur örtlichen Zuständigkeit. Dass Mauss sich öffentlich zur Herkunft der aufgetauchten Millionen äußert, ist eher nicht zu erwarten. Eine bisher zu den Akten gereichte und an die Öffentlichkeit gesickerte, allerdings ziemlich abenteuerlich anmutende Geschichte hierzu kann derzeit noch nicht bewertet werden. Bislang sind neun Termine angesetzt.
Mauss kam durch den „Künstlereingang“ und hüllte sich in einen Anorak, offenbar in der Hoffnung, Bildberichterstattung zu erschweren. Sein Medienanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach (Kanzlei Romatka & Kollegen) versandte nach dem Termin eifrig Schreiben an Redaktionen, in denen er auf Achtung des Persönlichkeitsrechts pochte.
Inzwischen bestätigte der Kollege Himmelsbach gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass es von Mauss verschleierte Parteispenden an die CDU gegeben hat. Dies zaubert mir ein Lächeln auf die Lippen, denn auch in meinem Roman Das Netzwerk geht es u.a. um einen in die Jahre gekommenen Privatermittler aus dem Dunstkreis deutscher Geheimdienste, der mit verdeckten Finanziers einer konservativen Partei zu tun hat. ;)
24. September 2016
Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss strenge Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Beweislast von Abmahnopfern zur Entlastung von der Störerhaftung gestellt. So veröffentlichte nun eine bekannte Abmahnkanzlei einen Beschluss, der das Abmahnopfer zu erheblicher Überwachung seiner Mitmenschen verpflichtet, denen er Zugang zu seinem Internetanschluss einräumt.
So genügt es nach Meinung des Landgerichts Berlin nicht, lediglich Personen zu benennen, denen man Zugang zum Internet eingeräumt hat, vielmehr soll ein Abmahnopfer sämtliche Rechner daraufhin checken, ob diese im betreffenden Zeitraum online gewesen seien und ob sich dort irgendwo Filesharing-Software befände. Mögliche Dritte sind vom Abmahnopfer zur Tat kritisch zu verhören (was lustig wird, wenn es um einen grottigen Erotikfilm geht).
Dem Landgericht Berlin zufolge soll der Abmahner damit in eine Position versetzt werden, in welcher er genug Munition hat, um gegen einen mutmaßlichen Filesharer bequem vorzuegehen. Eine Grenze sieht man in Berlin lediglich bei persönlichen Nähebeziehungen wie Ehepartner usw.. Unklar ist, welche Anforderungen das Gericht an Abmahnopfer stellt, die Dritten für deren eigene Endgeräte WLAN-Zugang gewährt haben.
Wer lieber den „guten Ratschlägen“ des CCC-Abmahnbeantworters folgen und sich vorgerichtlich um Kopf und Kragen reden will, nur zu! „Superclever“ ist auch die Erklärung, man sei Freifunker, denn damit verrät man dem Abmahner, dass man ungesichertes WLAN betreibt. Die Behauptung, eine Kontaktaufnahme nach einer Filesharing-Abmahnungen könne eine einstweilige Verfügung abwenden, ist schon deshalb unqualifiziert, weil einstweilige Verfügungen nicht der Praxis in Filesharing-Fällen entsprechen.
Wenn sich ein geschwätziges Abmahnopfer erst einmal um eine Klage „beworben“ hat, kostet das Zeit, Geld und Nerven. Man kann auch als Unschuldiger Klagen verlieren. Daher sollte man Filesharing-Abmahnungen entweder in den Papierkorb werfen und es auf eine Klage ankommen zu lassen, oder einen eigenen Anwalt einschalten. Von Do-it-yourself-Rechtsberatung ist jedoch definitiv abzuraten.
22. September 2016
Zwei Mandanten, die ich auch künstlerisch berate, haben am Samstag mit der Ausstrahlung ihrer Show auf RTL 3,14 Millionen Zuschauer erreicht, was einem Marktanteil von 16,5% entspricht. Die Show war der Ehrlich Brothers vor drei Monaten in der Frankfurter Commerzbank Arena vor knapp 40.000 Zuschauern aufgenommen worden, was nunmehr dem Weltrekord für eine Zaubershow entspricht.
Als Ehrlich Brothers-Schlachtenbummler war ich vor Jahren auch zufällig bei der heute legendären Vorstellung in Osnabrück anwesend, als Christian mit einem Feuereffekt im Zuschauerraum versehentlich die Sprinkleranlage auslöste (versicherungsrechtlich spannend …). In Anspielung auf diese Panne benutzt er an dieser Stelle inzwischen einen Feuerlöscher …!
Nach mehreren Jahren Tournee mit dieser Show arbeiten die Brüder auf Hochtouren an ihrem neuen Programm. Und so viel darf ich schon jetzt verraten: Es wird „Hammer“! Werbung muss man für die beiden eigentlich nicht mehr machen, die müssen schon Zusatzshows einflicken.
Oliver Stones Biopic über Snowden ist in jeder Hinsicht gelungen.
Stone mag sich zur Dramatisierung manch dichterische Freiheit genommen haben, doch diese Kunstgriffe des Meisters erwiesen sich zur Gratwanderung zwischen Dokudrama und spannendem Kino als perfekt. Während etwa der Whistleblower-Film „Inside WikiLeaks“ als „Männer, die auf Bildschirme starren“ verspottet wurde und in jeder Hinsicht floppte, ist „Snowden“ ein kurzweiliger, unterhaltsamer, bildgewaltiger und vielschichtiger Streifen, der die beeindruckende Wandlung des patriotischen Elitesoldaten und CIA-Hackers in einen entschiedenen Bürgerrechtler anschaulich nachzeichnet, ohne in billige Heldenverehrung zu verfallen.
Zu wünschen wäre, dass Stone mit seinem Film wie bei JFK einen politischen Impact erzielt. Der Gegenwind, der gegenwärtig aus Hollywood und der US-Presse kommt, wird das schwierig machen, erlaubt aber Aufschluss darauf, wer wirklich das Sagen hat. Für die beruhigte Bevölkerung spielt das Überwachungs- und Schnüffeleithema derzeit keine Rolle. Wie schon eine Figur im Film sagt, begnügen sich die Leute mit dem Vorwand „Sicherheit“.
Als wir 2013 während des Obama-Besuchs in Berlin eine Snowden-Solidaritätsdemo an der Siegessäule aufzogen, kamen gerade einmal an die 100 Leute. Doch ganz umsonst war es nicht: Im Abspann von „Snowden“ ist ein Foto von unserer Demo zu sehen, bei der wir uns Masken von Snowden und Manning vor das Gesicht hielten. Dann bin ich also jetzt nicht nur in der US-TV-Serie Homeland, sondern nun auch im wohl bemerkenswertesten Kinofilm des Jahres … ;)
21. September 2016
Amerikanische Zauberkünstler setzen sich mit dem plumpen Falschspieler Donald Trump auseinander:
Man beachte, dass der in den USA prominente Starmagier Penn Jillette eher zu den Patrioten tendiert, aber Trump mag er defintiv nicht:
Beachtlich illustriert auch dieser Kollege seine politische Meinung:
Passt zwar nicht wirklich, aber weil es so schön ist: Malala zeigt Stephen Colbert einen Kartentrick: