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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. Mai 2011

PR-Kalkül im Unterhaltungs-TV

Das Bühnen-Design des in Düsseldorf ausgetragenen Eurovision Song Contests mit dem runden „Ting“ in der Mitte, der Satelliten-Nebenbühne und der auseinanderfahrbaren LED-Wand kam mir bekannt vor. Tatsächlich stammte es von Florian Wieder, der mit diesem Konzept 2009 für die umstrittene Pro Sieben-Show „The next Uri Geller“ experimentiert hatte. Man konnte damals von dieser fürs Jugend-Privatfernsehen konzipierten Show halten, was man wollte, die Bilder gelangen jedenfalls sehr telegen. Die Show wurde in etliche Länder verkauft und gastiert derzeit in Schweden.

Aus anwaltlicher Sicht denke ich gern an meine Besuche am Set der Produktion zurück, schon weil sie mir Mandate einbrachte … Die kontroverse Show hatte die Presse zu Verrissen provoziert, wobei einem Zeitungskommentatoren über einen Kandidaten Äußerungen entglitten, die zum Teil unwahr waren und ihm mehr oder weniger die Menschenwürde absprachen, was den Humor dann doch etwas strapazierte.

Mit den Verrissen geht man übrigens im TV sehr professionell um: Es gibt nämlich bei Unterhaltungsformaten ausschließlich Verrisse. Eine Zeitung, die Leistungen der leichten Muse anerkennt, würde ihren Anspruch infrage stellen und sich als PR-Blättchen diskreditieren. Selbst etablierte Unterhaltungsproduktionen wie „Wetten dass ..?“ werden immer verrissen. Entertainment TV muss damit leben – und kann es auch ganz gut, da jeder Verriss PR ist. Im Show-Business gibt es keine gute oder schlechte PR, sondern nur PR. Die 40 Jahre währende Karriere von Uri Geller belegt diesen Befund eindrucksvoll. Aufmerksamkeitsökonomen wie Dieter Bohlen, Harald Schmidt und Stefan Raab leben im Prinzip von schlechter Presse. Auch die negative Vorberichterstattung über den Eurovision Song Contest dürften im Ergebnis nicht geschadet haben, da sie Aufmerksamkeit und damit Interesse einbrachte.

Statt sich über negative Presse aufzuregen, spielen Profis halt auch mit einem schlechten Blatt gut. There’s no busniness lilke show-business!

UPDATE: Die Ausnahme bestätigt die Regel: SPON schreibt positiv über den ESC.

14. Mai 2011

Wird Julian Assange Sektenführer?

Ich hatte häufig positiv über WikiLeaks und solidarisch mit Julian Assange geäußert. Teilweise allerdings mit Bauchweh, denn als Anwalt seines früheren Partners Daniel Domscheit-Berg hatte ich hinter den Kulissen schon früh einen Einblick in die seelischen Abgründe des Julian Assange. Der einst als Rebell gegen Zensur angetretene Freiheitskämpfer („Information wants to be free!“) hat die gegenwärtige WikiLeaks-Generation von einem liebenswerten Projekt im wesentlichen zweier Freunde in eine straffe Organisation verwandelt, die genau jene Instrumente benutzt, die sie bei anderen kritisiert.

Ausgerechnet der Leaker-Papst will eigene Leaks um jeden Preis verhindern. Während das Anliegen der Geheimhaltung bei einem Projekt wie diesem durchaus nachvollziehbar ist, so ist die Methode der Durchsetzung diesbezüglich entlarvend: Er hat seiner Crew absurde Verträge gestellt, in denen sich diese für Verrat zu hohen Geldzahlungen von bis zu 12 Millionen Pfund verpflichten und auch hierüber nicht berichten dürfen. Ehrensache, dass einer der Leaker diese Farce geleakt hat. Erstaunlicherweise erhielt Assange für diesen Verrat an den eigenen Idealen etwa auf Twitter großen Zuspruch. Assange hat offensichtlich Jünger.

Aus Sicht von CIA & Co. ist das prima gelaufen: Assange diskreditiert sich selbst, die Feinde können die Hände in den Taschen lassen und sich vom Hochsitz aus amüsieren. Assange gehört nun einmal zu den Typen, die das, was sie mit den Händen geschaffen haben, mit dem Hintern wieder einreißen. Schade um eine großartige Idee.

13. Mai 2011

Fünf Tage Schälike-freies Bloggen

Viele Jurablogger hatten sich Buskeismus-Blogger Rolf Schälike in ihren Blogforen eingefangen, wo der Edel-Troll kenntnisreich die Diskutanten aufzumischen pflegte. Ich habe mich heute in Hamburg persönlich davon überzeugt, dass Schälike ordnungsgemäß seine Ordnungshaft im „Holstenglacis“ antritt. Für fünf Tage ist jetzt Ruhe!

Damit sich allerdings die Hamburger Richterschaft nicht unbeobachtet fühlt, habe ich die restlichen Verhandlungen bei Herrn Buske für Schälike mitgeschrieben. Und das hat sich sogar gelohnt, denn ich wurde auf diese Weise Zeuge einer Rechtsprechungsänderung bzgl. des Kommentierens von Bildnissen. Da hatte es neulich vom OLG ein interessantes Urteil zugunsten der Meinungsfreiheit gegeben, das die Hamburger nun anzuwenden hatte. Ich werde das kommende Woche mal genauer analysieren.

Außerdem habe ich gelernt, dass nicht nur der private Bereich, sondern auch der häusliche Bereich auf Reisen gehen kann, nämlich beim Umzug. Da darf man nun auch nicht mehr knipsen. Ob das auch für den Umzug in den Knast gilt …?

Foto: Selbst, cc

12. Mai 2011

Dem fliegenden Gerichtsstand hinterher fliegen …

Heute ist ein schwarzer Tag für clevere Anwälte, die den hierfür eigentlich nicht gedachten § 32 ZPO dazu benutzen, um bei Streitigkeiten im Internet einen beliebigen Gerichtsstand zu er… – also geltend zu machen. Normalerweise wird via § 32 ZPO das Landgericht Hamburg zuständig gemacht, weil man da die billigsten Entscheidungen zum Verbieten bekommt. Außerdem kann man den Gegner mit Fahrtkosten nerven.

Hat man jedoch einen Gegner, der sowieso in Hamburg wohnt (und große Teile seiner Freizeit sogar im Landgericht Hamburg verbringt), dann zieht die Verteuerung mit den Fahrtkosten natürlich nicht. Dann ist es besonders schertzhaft, wenn man den Gegner via § 32 ZPO in Berlin, Köln und München vor den Kadi bittet. Das ist bzgl. der Reisekosten für den Anwalt des Gegners insoweit ärgerlich, als dass diese nicht ohne weiteres erstattet werden. Man könne sich ja vor Ort einen Anwalt suchen.

Doch jetzt hat die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg endlich erkannt, dass die Nummer mit dem fliegenden Gerichtsstand nicht rechtfertigt, dass sich ein gehijackter Gegner sich in jeder Metropole einen neuen Anwalt suchen muss. Sein Anwalt darf dem Gerichtsstand nunmehr hinterher fliegen. Es handelt sich um die 101. „schöne Entscheidung“ eines Gerichtstouristen, der künftig nun wohl weniger reisen muss.

In den kommenden fünf Tagen hat er ohnehin Pause. Die Berliner Kollegen, die den Mann ab morgen in den Knast gebracht haben, müssen beim Feiern ihrer hart erarbeiteten Leistung wohl mit ALDI-Sekt Vorlieb nehmen: Es fehlen seit heute nunmehr 2.216,05 € in der Kasse …

„Dass man aus Erfragtem, Erzähltem und Gelesenem eine Schilderung macht, ist absolut übliches journalistisches Handwerk“

Vorab: Bevor man dem Journalisten René Pfister den Egon Erwin Kisch-Preis aberkannte, hätte man ihn schon aus Prinzip anhören müssen. So geht man einfach nicht miteinander um, insbesondere dann, wenn man einander schwache Recherche vorwirft.

Dass man ihm diesen Preis aberkannt hat, halte ich für richtig. Zwar hat ein Journalist gewisse Freiheiten der Rhetorik, und es spielt auch keine wirkliche Rolle, ob er dem Seehofer beim Modelleisenbahnspielen zugesehen hat. Aber wer des wohl prominentesten Journalisten-Preises würdig sein will, muss seinem Handwerk nun einmal in gehobenem Maße huldigen.

Unsere „Qualitätsjournalisten“ machen es sich beim Durchreichen politischer PR häufig zu einfach. Vor knapp 10 Jahren hatte man uns das Märchen von Bin Ladens „Alpenfestung“ in den Tora Bora-Höhen erzählt. In einem deutschen Magazin der Qualitätspresse(?) sah ich damals diese Grafik, die wohl eher in einen James Bond-Film oder zu konventionellen militärischen Einrichtungen passen würde. Die „Hightech-Festung“ hatte nach Stand der Forschung wohl nicht einmal elektrisches Licht, auch von einer Camping-Toilette habe ich nichts gehört. Das waren lediglich ein paar Höhlen, die Keyhole 2 nicht checken kann.

Derzeit erzählt man uns, der „Terror-Fürst“ (vormals ganz offiziell leitender Außendienstmitarbeiter der CIA) sei in einem Haus aus 1000 und einer Nacht liquidiert und wie Optimus Prime im Meer entsorgt worden, was man beim SPIEGEL ernsthaft als Nachricht durchgehen lässt. Beißender Spott wie dieser hier hat mit Journalismus mehr zu tun als unkritisches Verbreiten von Propaganda.

Mit Blick auf Stuttgart 21 halte ich Politiker mit Eisenbahnen im Keller für suspekt. Wenn ein auf sein Image bedachter Politiker wie Seehofer sein Hobby „Modelleisenbahn“ in die Öffentlichkeit trägt, dann will ich im Zweifel wissen, ob er wirklich eine hat, oder ob es eine PR-Inszenierung ist. Journalisten, die etwa Politkern glauben, beherrschen ihr Handwerk nicht – jedenfalls nicht meisterlich.

UPDATE: Man hat mich darauf hingewiesen, dass nicht „Optimus Prime“ versenkt worden sei, sondern dessen Gegner „Megatron“. Mag sein. Rubrums-Verwechslung kommt bei Anwälten schon mal vor, wir sind ja nicht scharf auf den Kisch-Preis.

10. Mai 2011

Sieg für den Boulevard, aber …

Über den unverschämten Versuch des unglücklichen Herrn Mosley, via Straßburg die Presse zu einer Quasi-Selbstanzeige vor dem Abdruck fragwürdiger Inhalte zu nötigen, hatte ich bereits berichtet. Die Presse freut sich heute einen Ast, dass der Mann, der „deutsche Assistentinnen“ zu schätzen weiß, mit seinem Zensur-Ansinnen gescheitert ist und eine Gelegenheit bietet, die skurrile Story noch einmal aufzutragen. Nicht zu Unrecht weist jedoch Lawblogger Udo Vetter darauf hin, dass pressefeindliche Gerichte aus der Entscheidung durchaus Honig saugen können.

In anderer Sache wird ein Mandant von mir Mosley wohl nach Straßburg folgen – allerdings nicht als Verbieter, sondern als unbequemer Journalist. Derzeit zeichnet sich nämlich in Hamburg eine wirklich skandalträchtige Fehlentscheidung ab, die es Journalisten bald sehr schwer machen dürfte, über ernsthafte Missstände zu berichten. So soll die Berichterstattung über eine einstweilen untersagte Äußerung über ein streitiges Ereignis praktisch deshalb als beweisbedürftiger „Eindruck“ verboten werden, weil der Berichterstatter auf die Existenz von Zeugen hinwies, welche die Äußerung bestätigen. Damit entstehe ein „zwingender Eindruck“, der zu beweisen sei. Leider haben die Hamburger Gerichte keinen Beweis erhoben …

Euroweb und Eurovision

Mein Kreuzzug für Gerechtigkeit im Internet führte mich diesmal nach Düsseldorf, wo die sympathische Firma Euroweb ihren Gerichtsstand hat. Der Ruf von Euroweb leidet an schlechter Presse, auch wenn es den Euroweb-Anwälten durchaus gelungen ist, im Internet dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht Geltung zu verschaffen. Dennoch halten sich kritische Websites wie Referenzkunden.info und referenzkunden.net – sowie Euronepp.de.

Euroweb wird nachgesagt, dass deren Werber mittelständische Betriebe aufsuchen, um den Inhabern als sogenannte Referenzkunden für einmalig z.B. 170,- Euro eine professionelle Webpräsenz anzubieten. Die unterschriebenen Verträge jedoch verkörpern sogenannte „Internetsystemverträge“ – für ca. 8.000,- Euro. Auch dem Amtsgericht Düsseldorf sind inzwischen Zweifel daran gekommen, ob sich diese Vielzahl an identischen Einzelfällen durch Verschwörung im Internet erklären lasse. Auch sei es sehr schade, dass das Amtsgericht die Werber, welche die Verträge abschließen, selten zu Gesicht bekäme – am ehesten dann, wenn diese per Verhaftung einträfen. Das Amtsgericht zeigte sich auch aufgeschlossen für Zeugenladungen quer aus Deutschland, welche Aufschluss über die Umstände des Vertragsschlusses geben könnten.

Seit der Kollege Thorsten Wachs beim BGH durchsetzte, dass die von Euroweb angebotenen Leistungen rechtlich als jederzeit kündbarer Werkvertrag gelten, machen Euroweb-Prozesse richtig Spass.

Bemerkenswert finde ich die eigene Website von Euroweb. Da verbreiten die ein Image-Video – mittels Youtube-Einbindung, was für ein Unternehmen, das ja professionelle Internetpräsenzen im gehobenen Preissegment anpreist, wohl doch ein bisschen sehr billig erscheint. Da scheint es konsequent, den Vertrieb der Produkte nicht über das Internet laufen zu lassen, sondern eben über Klinkenputzer.

Nachdem ich nun schon mal in Düsseldorf war, wo ich selbst vor zwei Jahren Theatergeschichte schrieb, wollte ich auch dem Nachwuchs der Showbranche meine Aufwartung machen. Lena hat es boulevardpressemäßig von Anfang an richtig gemacht: Sie hat nie Fragen zu ihrem Privatleben zugelassen und steht der Öffentlichkeit einzig als Künstlerin zur Verfügung. Damit hat es die Yellow Press rechtlich schwer, Lenas Persönlichkeitsrechte auszubeuten.

Noch ist in der Stadt selbst außer ein paar spärlichen Eurovision-Plakaten und dem Versuch diverser Geschäftsleute, mit dem nicht ohne weiteres schützbaren Namen „Lena“ lizenzfreie Aufmerksamkeit einzufahren, noch kein so rechter Hype zu vernehmen. An der Halle selbst wartet eine beeindruckende Flotte an silbrigen MAN-Bussen mit eigener Eurovision-Lackierung, für jedes Land einer. Draußen ist sonst nichts zu sehen. Auch Stefan Niggemeier, der dem kulturellen Ereignis ESC eigens ein Blog gewidmet hat, ist mir nicht begegnet.
Ob sich wohl der Eurovision Song Contest oder gar Lena haben sich bei ihren Websites der Künste von Euroweb bedient haben?

9. Mai 2011

Journalistenpreise

Ein SPIEGELER, der Recherche per Ferndiagnose macht, hat den Hauptpreis des Henry Nannen-Preises bekommen. Nannens Enkelin findet das nicht so prall. Es geht um die Modelleisenbahn eines CSU-Politikers. (via meedia)

Kinderkram! Wesentlich erstaunlicher finde ich, dass der SPIEGEL am Samstag extra ein vorgezogenes Schwerpunktheft über ein Ereignis herausbrachte, dessen Existenz er nicht einmal überprüfen konnte, nämlich die angebliche Liquidation Bin Ladens. Selbst der Präsident hat sie wegen angeblichem Bildausfall nicht gesehen. Ich würde Mitglieder einer solchen Redaktion aus Prinzip von allen Preisen ausschließen, die irgendwie das Wort „Journalismus“ beinhalten.

Aber halt: Auch das Glaubwürdigkeitsniveau des SPIEGELS ließ sich diese Woche unterbieten.

UPDATE: Der SPIEGEL hat es heute Nachmittag doch wieder geschafft, das Niveau zu unterbieten.

2. UPDATE: Man hat dem SPIEGEL den Preis nunmehr wieder aberkannt. Der SPIEGEL versteht es nicht.

Deutsche noch moralisch?

Vor ein paar Jahren lernte ich einen Iraker kennen, der mir mal seine Sicht auf die Deutschen schilderte. Der Mann hatte zwei Jahrzehnte in der DDR gelebt und dann in NRW. Der lebenserfahrene wie intellektuelle Gesprächspartner beurteilte die Deutschen als ein sehr moralisches Volk, das aus seiner Geschichte gelernt habe, jedenfalls die Nachkriegsgeneration, was ihm imponiert habe. Er beobachte allerdings seit einiger Zeit bei den Jüngeren einen Wandel dieser Haltung.

In diesen Zusammenhang passt eine aktuelle Umfrage, in welcher eine knappe Mehrheit der Deutschen die (angebliche) Liquidierung von Bin Laden ablehnt und stattdessen einen rechtsstaatlichen Prozess bevorzugt hätte. Einerseits ist es erfreulich, dass die kultivierteren Geister in unserem Land noch überwiegen. Aber dass es gelungen ist, 42 % der deutschen Gehirne so zu vergiften, dass sie durch Todesschwadron ausgeführten Mord an einem Wehrlosen samt Familie befürworten, halte ich für bedenklich.

7. Mai 2011

Claudia Pechstein verliert einen Eindruck

In Sachen Doping sind Sportler sehr empfindlich, empfinden häufig Eindrücke als bedrückend. Auch Frau Claudia Pechstein schätzt es nicht, wenn man eindrückt und frönt der Rechtspflege.

Besonders Wissenschaftler, die einen anderen Eindruck als betuchte Kläger gewinnen, verstehen häufig nicht so recht, warum ihre Leistungen in Deutschland der Zensur unterfallen sollen, denn in Artikel 5 Abs. 3 GG steht je eigentlich etwas von Wissenschaftfreiheit. So werden denn auch häufig Doping-Experten in den rechtsfreien Raum 335 B des Landgerichts Hamburg gebeten. Diesmal im Theater: Prof. Dr. Fritz Sörgel, selbst Richter, allerdings im nicht in der Justiz, sondern am Internationalen Sportgerichtshof. Der gestandene Mann ließ sich Pechsteins Schertz jedoch nicht bieten und zeigte Pechstein die Kufe. Selbst der uns so ans Herz gewachsene Vorsitzende zeigte sich beindruckt.

Das Deutschland-Radio (genauer: die von Frau Pechstein ebenfalls angegangene Journalistin Grit Hartmann) schreibt:

Zunächst untersagte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts Sörgel diese Äußerung per Einstweiliger Verfügung. Mehr noch: Die Richter verboten sogar, „den Eindruck zu erwecken“, Pechstein habe Dopingmittel genommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt. Das hieß: Man durfte öffentlich nicht sagen, was Sportgerichte festgestellt und auch Schweizer Bundesrichter nicht korrigiert haben. Pechstein triumphierte auf ihrer Homepage: „Die vom Sport selbst geschaffene Gerichtsbarkeit“ möge ja „wegen angeblichen Dopings“ gegen sie entscheiden. Im deutschen Zivilrecht sei dies nicht möglich. Das war mindestens voreilig.

Frau Pechstein hat in Pressekammern gewisse Erfahrungen im Verlieren. Sie war sich neulich nicht einmal zu schade dafür, per Verwaltungsgericht das Bundeskriminalamt zu verklagen (läuft noch), was deshalb interessant ist, weil Eisläuferin Pechstein Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei war oder ist. Selbst für Sportblogger fanden ihre Anwälte Zeit und Muße.