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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


PR-Kalkül im Unterhaltungs-TV

Das Bühnen-Design des in Düsseldorf ausgetragenen Eurovision Song Contests mit dem runden „Ting“ in der Mitte, der Satelliten-Nebenbühne und der auseinanderfahrbaren LED-Wand kam mir bekannt vor. Tatsächlich stammte es von Florian Wieder, der mit diesem Konzept 2009 für die umstrittene Pro Sieben-Show „The next Uri Geller“ experimentiert hatte. Man konnte damals von dieser fürs Jugend-Privatfernsehen konzipierten Show halten, was man wollte, die Bilder gelangen jedenfalls sehr telegen. Die Show wurde in etliche Länder verkauft und gastiert derzeit in Schweden.

Aus anwaltlicher Sicht denke ich gern an meine Besuche am Set der Produktion zurück, schon weil sie mir Mandate einbrachte … Die kontroverse Show hatte die Presse zu Verrissen provoziert, wobei einem Zeitungskommentatoren über einen Kandidaten Äußerungen entglitten, die zum Teil unwahr waren und ihm mehr oder weniger die Menschenwürde absprachen, was den Humor dann doch etwas strapazierte.

Mit den Verrissen geht man übrigens im TV sehr professionell um: Es gibt nämlich bei Unterhaltungsformaten ausschließlich Verrisse. Eine Zeitung, die Leistungen der leichten Muse anerkennt, würde ihren Anspruch infrage stellen und sich als PR-Blättchen diskreditieren. Selbst etablierte Unterhaltungsproduktionen wie „Wetten dass ..?“ werden immer verrissen. Entertainment TV muss damit leben – und kann es auch ganz gut, da jeder Verriss PR ist. Im Show-Business gibt es keine gute oder schlechte PR, sondern nur PR. Die 40 Jahre währende Karriere von Uri Geller belegt diesen Befund eindrucksvoll. Aufmerksamkeitsökonomen wie Dieter Bohlen, Harald Schmidt und Stefan Raab leben im Prinzip von schlechter Presse. Auch die negative Vorberichterstattung über den Eurovision Song Contest dürften im Ergebnis nicht geschadet haben, da sie Aufmerksamkeit und damit Interesse einbrachte.

Statt sich über negative Presse aufzuregen, spielen Profis halt auch mit einem schlechten Blatt gut. There’s no busniness lilke show-business!

UPDATE: Die Ausnahme bestätigt die Regel: SPON schreibt positiv über den ESC.

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Autor:
admin
Datum:
15. Mai 2011 um 12:36
Category:
Abmahnung,Allgemein,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht
Tags:
 
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