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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Hallo liebe Pornofreunde!

Achtung! Ab sofort hier allgemeine Geschäftsbedingung:

  • Sie haben per E-Mail eine Abmahnung „von U+C“ erhalten? -> Bitte löschen und nicht hier anrufen.
  • Sie haben wegen angeblichem Streaming-Gucken bei RedTube eine Abmahnung von U+C erhalten? -> Cool bleiben und in den nächsten Wochen Internet lesen. Reaktion aktuell zu 99,99% entbehrlich. Bitte nicht hier anrufen.
  • Sie gucken gerne und oft Pornos und befürchten, eine Abmahnung zu bekommen. -> Ihr Hobby interessiert mich nicht. Bitte warten Sie, bis Sie eine Abmahnung bekommen. Vorher bitte nicht hier anrufen.
  • Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen? -> Schicken Sie mir die Abmahnung per E-Mail oder Post, die brauche ich so oder so. Bitte nicht hier anrufen. Ich melde mich dann.
  • Sie sind ein weiblicher Pornostar und kommen demnächst nach Münster? -> Ruf. Mich. An!

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Autor:
admin
Datum:
12. Dezember 2013 um 15:44
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienrecht,Überwachung
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. E-Mail Abmahnung gegen Stream-Nutzer. Vorsicht ! Nicht öffnen - netzwelt.de Forum

    […] Die Bitte eines Anwalts Hallo liebe Pornofreunde! » Rechtsanwalt Markus Kompa […]

    #1 Pingback vom 13. Dezember 2013 um 01:58

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