Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Aktuelle Fachliteratur im Medienrecht

Die Lektüre von Rezensionen über juristische Fachliteratur kann man sich im Regelfall sparen, da diese „Kritik“ wegen Interessenkonflikten praktisch immer positiv ausfällt.

Denn die Rezensenten sind meist selbst Buchautoren, die keinen Liebesentzug der Branche riskieren und außerdem weiterhin kostenfreie Rezensionsexemplare beziehen möchten. Zudem erscheinen die meisten Rezensionen in Fachzeitschriften der wenigen Verlage, welche die besprochenen Bücher anbieten. Alles muss man also selber machen …!

Presse- und Medienrecht

Soehring/Hoene, neben dem Wenzel DER Klassiker im Presse- und Medienrecht, hat nach nunmehr sechs Jahren eine überfällige Neuauflage erfahren. Die Überarbeitung war schon wegen etlichen neuen Gesetzen überfällig. Jan Böhmermann hat es sogar ins Vorwort geschafft! Zweifellos sind die 119,- € gut angelegt, aber es bestehen Zweifel, ob den Verfassern bei Redaktionsschluss April alle bis dahin wichtigen Urteile bekannt waren. Irritiert hat mich das Versprechen auf dem Cover, das Werk behandele auch das Recht der sogenannten Neuen Medien, denn die werden allenfalls gestreift.

Korte, der einst in der berüchtigten Hamburger Pressekammer wirkte, hat eine zweite Auflage seines Skripts „Praxis des Presserechts“ (2014) vorgelegt. Dessen praktischen Wert schmälert Kortes Perspektive als Richter, denn einen praktizierenden Rechtsanwalt werden vor allem spezifisch-prozessrechtliche Fragen interessieren, bei denen das Werk Lücken lässt. Für 59,- € OK, aber dafür, dass das Buch aus Kortes Fachanwaltskurs hervorgegangen ist und „Praxis“ im Titel trägt, wäre da noch Luft nach oben.

Urheberrecht

Im Urheberrecht im engen Sinn erscheinen in dieser Saison keine Titel. Zum einen waren die ganzen UrhG-Kommentare letztes Jahr aktualisiert worden, zum andern weiß nach der seltsamen Europäischen Urheberrechtsrichtlinie („Artikel 13“) niemand so genau, wo insoweit die Reise denn jetzt hingehen soll. Die Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Recht steht ja bekanntlich noch aus, und da hat der Gesetzgeber noch ausgiebig Gelegenheit zum weiteren Dilletieren.

Um genau zu sein, müsste man noch den Anfang des Jahres aktualisierten Wandtke/Bullinger erwähnen, der als „Praxiskommentar“ vermarktet wird. Meine Stichproben im Bereich Abmahnunrecht ergaben allerdings den Eindruck, dass die Bearbeitung oberflächlicher als anderswo ausfällt. Für 249,- € wird man bei Schricker, Dreier und Möhring besser bedient.

IT- und UWG

Im IT- und UWG-Recht sind gerade zwei Wälzer erschienen, die natürlich wieder als „unverzichtbar“ angepriesen werden. Beide Bücher haben mir im Prinzip gut gefallen, hielten aber meinen (subjektiven) Stichproben nicht stand.

Die soeben erschienene Neuauflage von Auer-Reinsdorff / Conrad: „Handbuch IT- und Datenschutzrecht“ erweckt den Eindruck einer eierlegenden Wollmilchsau. Laut Vorwort deckt das Werk alle Bereiche der Fachanwaltsordnung für IT-Recht ab. Die Autoren des Ende Oktober erschienenen Werks versprechen den redaktionellen Stand von Februar 2019, was mir im IT-Recht als ziemlich großzügig erscheint. Erstaunlicherweise fehlt allerdings manch höchst relevantes Urteil aus Mitte 2018, obwohl das Thema behandelt war. Bei einem Preis von 349,- € dürfte man eine sorgfältigere Endredaktion erwarten.

Nach einem Jahrzehnt Pause erfuhr das „Handbuch des Wettbewerbsrechts“ von Gloy/Loschelder/Danckwerts eine fünfte Auflage. Bei Werbung für ein Buch über unlautere Werbung darf man wohl die Werbung etwas genauer prüfen … Das Werk ist gut, aber der versprochene Praxisbezug bedeutet nicht, dass alle für Praktiker alltagsrelevanten Aspekte abgebildet werden, etwa bei der Abwehr von Abmahnungen. Insbesondere erspart der Kauf dieses 269,- € teuren Handbuchs nicht die jährliche Anschaffung einer Neuauflage des Köhler/Bornkamm/Federsen (185,- €), wo ich die vermissten praxisrelevanten Antworten fand.

Nachtrag: Die vierte Auflage des Spindler/Schuster „Recht der elektronischen Medien“ hatte ich zu erwähnen vergessen. Die 299,- € sind gut angelegt.

Hier in der Kanzlei nehmen noch Vorauflagen von Soehring/Hoene, Korte, Zöller und Fischer Platz weg, die ich gerne verschenke (Selbstabholer).

« Die untote Linkhaftung – Künstliche Dummheit »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.