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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


30. April 2019

Italienischer Anzugverschenker verschenkt jetzt Uhren!

Was bisher geschah:

Nachdem der freundliche Herr also nunmehr seit über 10 Jahren wegen Spielschulden in Deutschland gestrandet ist und vergeblich einen Sponsor für seine Tankfüllung nach Bella Italia sucht, scheinen ihm die Anzüge inzwischen ausgegangen zu sein. Jetzt verschenkt er Uhren! Ein Blogleser schreibt:

„Sehr geehrter Herr Kompa,

ich habe soeben in ihrem Blog den Bericht über den italienischen Herrn, der gern Anzüge verschenkt, gelesen. Mir ist nun etwas ganz ähnliches passiert. Neben mir stoppte ein Mann in einem Mercedes Cabrio und fragte zunächst, wo man in Stuttgart gute Uhren kaufen kann. Anschließend erzählte er mir, dass er aus Italien stammt und gestern leider all sein Geld im Casino verloren hat. Nun brauche er 300€ für Tankfüllungen bis nach Italien. Freunde oder Familie zu fragen wäre zu peinlich. Anzüge hat er mir zwar keine schenken wollen, dafür jedoch Uhren. Gleich 4 Stück mit einem angeblichen Neupreis von je 200-500€. Gesprochen hat der edel gekleidete Herr in gebrochenem Englisch. Auch seinen italienischen Reisepass zeigte er mir. Die Uhren kannte, genau wie die Anzüge in ihrem Fall, angeblich jeder außer mir. Interessant ist, dass die Marke eine eigene Website hat, skyline-world.com. Auf diversen Portalen stehen Uhren dieser Marke von privaten Anbietern zum Verkauf. Natürlich weit unter den angepriesenen 200-500€ pro Stück. Ich nehme an diese Menschen sind etwas leichtgläubiger gewesen als ich. Eventuell hilft eine Veröffentlichung in ihrem Blog vor dieser Masche zu warnen.“

23. April 2019

Ende einer Trolljagd – Compact-Magazin scheitert am BGH mit Nichtzulassungsbeschwerde

2017 musste ich mich nahezu full time mit Reichsbürgern, rechtspopulistischen Verlagen und deren Influencern herumschlagen. Diese Leute verbreiteten in den (a)sozialen Medien über meinen Mandanten eine hirnverbrannte Schnapsidee, die bei schlichten Gemütern erstaunlich große Resonanz fand.

Ein vergleichbarer Fall, in dem eine verblendete Meute ein schamloses und offensichtlich substanzloses Gerücht derart massiv und aufdringlich wiederkäute, ist mir zumindest in Deutschland nicht bekannt. Ich bin ja eher zurückhaltend mit dem politischen Kampfbegriff Verschwörungstheoretiker, aber für diese wirren Eiferer, die meinen Mandanten mit einem buchstäblichen Shit-Tsunami überzogen, trifft er die Sachlage brauchbar.

Zu den Internet-Trollen gesellte sich auch der Verlag des Compact-Magazins, den wir in zwei Instanzen erfolgreich verklagt hatten. Weil das OLG Köln hiergegen keine Revision zuließ, erhob der Verlag Beschwerde beim Bundesgerichtshof. Letzte Woche nun wies der 6. Zivilsenat des BGH die Beschwerde als unbegründet ab. Dieser Rechtsstreit kostet die Gegenseite damit rund 25.000,- €.

Mit dieser BGH-Entscheidung sind nunmehr alle von uns erstrittenen Unterlassungsurteile rechtskräftig. Lediglich ein seltsamer Autor des Kopp-Verlags, der offenbar als erster das Gerücht ausgebrütet hatte, war mit einer Berufung überraschend erfolgreich, weil das Oberlandesgericht Köln dessen spökenkieckerisches Raunen als gerade noch zulässig ansah.

Da der in diesem Prozess mitverklagte Verlag die Berufung im Gegensatz zum Autor aber zuvor zurückgenommen hatte, ist das Urteil gegen den Verlag trotzdem rechtskräftig. Der Kopp-Verlag muss daher ohne meinen Mandanten auskommen und wieder über Reichsflugscheiben, Echsenmenschen und Mondlandungslüge drucken.

Im Mai letzten Jahres hatte der Mandant bei einer Konferenz in Berlin einen Vortrag über seinen Kampf gegen die Hetzer gehalten und mich kurzfristig um fachliche Mitwirkung gebeten. Dafür, dass wir den vor 2.000 Anwesenden gehaltenen Vortrag nicht geprobt, sondern erst am Vorabend beim Griechen abgesprochen hatten, ist das Ergebnis eigentlich ganz brauchbar geworden.

Die letzten Jahre waren insbesondere für meinen Mandanten eine extrem harte Zeit, allerdings gab es trotz des bitteren Themas sogar auch lustige Momente, etwa die hysterischen Reaktionen auf die Pfändung der Rechte an der Domain des Compact-Magazins. Das Blatt bekam dann in einem Kölner Gerichtssaal auch noch einen Cameo-Auftritt in einem launigen Musikvideo


19. April 2019

LG Darmstadt: Rechtspopulistischer Sektenführer Lama Ole Nydahl aus Dänemark kann nicht ohne Weiteres einen Österreicher in Deutschland verklagen

Seit Jahren vertrete ich Mandanten gegen den buddhistischen Lama Ole Nydahl. Obwohl der Lama offiziell in Armut lebt, kann er sich erstaunlich viele Unterlassungsklagen leisten. Besonders übel stößt es dem eiligen Mann auf, wenn man ihm seine rechtspopulistischen Äußerungen hinterher trägt, die er etwa auf seinem jährlichen Osterkurs in Kassel auszuscheiden pflegt. Das ist nämlich nicht so gut fürs Geschäft.

2017 wollte der erleuchtete Däne dem Herausgeber einer in Österreich verlegten buddhistischen Zeitung Äußerungen untersagen und zog hierzu erst vor das Landgericht Mannheim. Als sich die Mannheimer Pressekammer für örtlich unzuständig erklärte, ging der Rechtsstreit nach Darmstadt, weil dort die Diamantwegstiftung ihren Sitz habe, da kenne man den Lama gut. Die Argumentation fand ich schon deshalb seltsam, weil Nydahl gesteigerten Wert auf die Tatsache legt, dass die millionenschwere Stiftung (die übrgens das weltweite Anwartschaftsrecht auf Nydahls Persönlichkeitsrechte wahrnimmt) nicht dessen querulante Prozesshanselei mit beachtlichen Streitwerten finanziert.

Das Landgericht Darmstadt, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde, wollte wiederum nicht einsehen, warum ein Däne gegen einen Österreicher in Deutschland klagen sollte und wie sich denn wohl die Zwangsvollstreckung einer Unterlassung im Internet an den Landesgrenzen gestalten solle. Auch am Vorliegen eines Anspruchs hatte das Landgericht Darmstadt gewisse Zweifel.

Der Mandant, einst Oberhaupt der Österreicher Buddhisten, hatte einst durchgesetzt, dass Nydahl in der Alpenrepublik nicht mehr viel zu melden hat. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat es der Beitrag auf derzeit Google-Rang 3 bei der Suche nach Nydahl gebracht … ;)

Nach Jahren des Wegsehens hatte sich die Deutsche Buddhistische Union (DBU) letztes Jahr zu weiteren Entgleisungen Nydahls kritisch geäußert, die der Lama im Sommer im Allgäu abgesondert hatte, wo der Diamantweg einen religiösen Stützpunkt baut. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte gegen Nydahl sogar wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt, stellte aber das Verfahren jedoch ein. Die DBU wurde auch wieder ruhig, was sicherlich nichts damit zu tun hat, dass der Diamantweg des erklärten Islamfeindes der dominierende Geldgeber.

Über den rechtspopulistischen Lama Ole Nydahl berichten viele Medien leider erstaunlich unkritisch, so etwa auch der öffentlich-rechtliche SWR.

Wikipedia-Manipulation

Normalerweise berichten die Medien über die Wikipedia-Community erstaunlich naiv. Vielleicht ist dieses Feature von Jan Böhmermann ja der Auftakt für eine kritischere Befassung mit dem vermeintlich so qualitativen Lexikonmonopol.

Vor einem Jahrzehnt hatte ich die Verhältnisse in der deutschen Wikipedia-Community untersucht und hierzu eine Serie bei Telepolis verfasst. Die „Fehlerkultur“ im inneren Kreis der Wikipedianer hatte jedoch zur Folge, dass man mich dort zum „Staatsfeind Nr. 1“ erkor, mit dem nicht kommuniziert wurde, sondern der knallhart zu bekämpfen sei.

Da ich damals der erste und einzige Journalist war, der den Manipulateuren der Wikipedianer etwas genauer auf die Finger sah, wurden etliche Insiderinformationen an mich herangetragen. Tatsächlich nämlich sind die Wikipedianer untereinander heftig zerstritten, so dass ich als vermeintlicher Feind hochwillkommen war, damit man sich an mir profilieren konnte.

Damals habe ich mir mal den Spaß gemacht und die ersten beiden öffentlichen Wikipedia-Veranstaltungen besucht. Bei der ersten wurde ich trotz unbeanstandeter Akkreditierung an der Tür abgefangen, bei der zweiten war ich mehr oder weniger undercover unterwegs.

Damals habe ich erkannt, dass die meisten der Menschen, die täglich 10 Stunden und mehr nichts Dringenders zu tun haben, als kostenlos eine Datenbank zu pflegen, große persönliche Probleme hatten, die sie mit dieser Machtstellung kompensierten. Bei manchen konnte man den schlechten Gesundheitszustand äußerlich sehen, von anderen erfuhr ich, dass sie schlicht und ergreifend psychisch krank waren.

Genau diese Leute sind es, die sich vom rauhen Betriebsklima nicht wegekeln lassen, sondern sich da offenbar sogar wohlfühlen. Das ist wie bei den naturgemäß intern zerstrittenen politischen Parteien, in denen sich zwangsläufig nicht etwa die guten Leute durchsetzen, sondern die mit dem dicksten Sitzfleisch. Die Währung, in der man in der Wikipedia bezahlt, ist in erster Linie Zeit, wovon Leistungsträger naturgemäß weniger haben als Menschen, die sonst nichts zu tun haben.

Schon damals war die Wikipedia ein Tummelplatz für professionelle PR und ideologische Weltverbesserer, seit den Snowden-Dokumenten ist unstreitig, dass die Geheimdienste intensiv in Social Media manipulieren, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Während ich das Thema damals aufgab und die Wikipedia als failed state abhakte, untersuchen der renommierte Dokumentarfilmer Dirk Pohlmann und der Privatmann Markus Fiedler die Verhältnisse in der deutschprachigen Wikipedia, wobei sie u.a. auf viele meiner „alten Bekannten“ trafen. Den beiden ist es insbesondere gelungen, einige der unappettitlichsten Wikipedia-Manipulateure zu enttarnen, die aus der Wikipedia wie Heckenschützen Rufmord an ihren Gegnern bzw. vermeintlichen Gegnern begehen.

Einer von diesen Serienrufmördern wehrte sich in neureicher Manier mit einem Promianwalt vor dem Landgericht Hamburg gegen seine Deanonymisierung, und erschlich hierzu mit fragwürdigen Prozesstricks eine einstweilige Verfügung. Vor zwei Monaten konnten wir die weitgehende Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Da dieser (noch laufende) Fall politisch und juristisch auf mehreren Ebenen spannend ist, werde ich hierüber in einer Serie berichten.

Hier mal eine Auswahl meiner „historischen“ Telepolis-Artikel:

17. April 2019

Streit um Wahlplakate

Vor der Europawahl nimmt wider die Dichte an Wahlplakaten zu. Die Art und Weise, ob und wo und wann und wieviele Plakate und in welcher Größe etc. aufgehangen werden dürfen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer sowie nach den Gemeinde und Stadtsatzungen.

Da diese aber nur selten detailliert sind, entwickeln die Behörden häufig eine gwisse Kreativität, um die Plakateflut einzudämmen. So sollen etwa Kleinparteien nur im Verhältnis zu ihrer angeblichen reellen Wahlchance plakatieren usw..

2013 etwa wollte die Stadt Herne der Piratenpartei das Recht auf gleich viele Plakate absprechen. Parteien haben jedoch aus Artt. 3, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG iVm § 5 ParteienG einen durchsetzbaren Anspruch auf eine Sondernutzungserlaubnis. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte den Stadtvätern dann auch recht schnell die Rechtslage.

Manchmal werden Plakate auch vom politischen Gegner inhaltlich angegriffen. So ließ etwa die CDU Hessen 2013 allen Ernstes eine Parodie ihres Wahlplakats anwaltlich abmahnen, knickte dann aber ein.

Auch mit der Stadt Göttingen hatte ich wegen Wahlplakaten zu tun. Beim Telefonat mit den Verantwortlichen stellte sich heraus, dass dort die literarisch berühmte illegale Plakataktion des Naturwissenschaftlers Prof. Lichtenberg von 1777 nicht bekannt war. Da ich diese höchst amüsante Geschichte mal recherchiert hatte, ließ ich dem Stadtarchiv meine Darstellung der skurrilen Begebenheit zukommen. Leider führte mein „Bestechungsversuch“ nicht zum Erfolg, denn manchmal ist ein Plakatierungsverbot halt auch gerechtfertigt …

16. April 2019

Lizenzierungsanfrage Internet-Meme

An Constantin Film AG, vorab per E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte freundlich um Auskunft, wie ich für meine Mandantschaft die Rechte für ein Internet-Meme Ihres Hauses erwerben könnte. Mein Mandant möchte insbesondere eine Zensur durch Uploadfilter vermeiden, sowie anwaltliche Abmahnungen.

Mein Mandant möchte gerne zu nicht kommerziellen Zwecken auf der Plattform YouTube Bildmaterial Ihres Films „Der Untergang“ verwenden. So möchte er die legendäre Szene nutzen, in welcher der Führer im Führerbunker ausflippt. Statt des Originaltons soll jedoch in unterschiedlichen Fassungen jeweils eine Stimmimitation von Axel Voss und Helga Trüpel verwendet werden.

Bitte teilen Sie mir nicht nur Ihre Konditionen mit, sondern auch, was von den Lizenzeinnahmen an die Urheber bzw. an deren Erben geht!

Ich danke für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Kompa
Rechtsanwalt

UPDATE: Constantin kann mir leider aus vertragsrechtlichen Gründen nix für YouTube lizenzieren. Mein Meme wird also in den Uploadfiltern zensiert werden, nix zu machen.