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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Keine Haftung für kommentarlosen Retweet

Diesen Januar ließ der AfD-Politiker John Hoewer etliche Leute abmahnen, weil diese einen Tweet mit einem Link auf einen offenbar nicht völlig zutreffenden Veranstaltungsbericht retweetet hatten. Für die Abmahnung baten KOMNING Rechtsanwälte freundlich um angeblich geschuldete Erstattung von 334,75 €.

Daraufhin erhob meine Mandantin eine negative Feststellungsklage. Inzwischen hatte nämlich das OLG Dresden erkannt, dass sich ein linkteilender Nutzer dessen Inhalte erst dann zu eigen macht, wenn er die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung versieht. Einen „Fav“ hatte die Mandantin aber nicht gemacht. Das Amtsgericht Lünen hat demgemäß der Feststellungsklage stattgegeben. Wir werden dann Herrn Hoewer zur Kasse bitten.

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Autor:
admin
Datum:
21. Dezember 2017 um 13:20
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,PR,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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