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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Mit Harald Schmidt hart ins Gericht gegangen …

Als ich gestern die Sicherheitsschleuse des Landgerichts Köln passierte, erschien dort hinter mir Harald Schmidt, um als Zeuge gegen einen Stalker auszusagen. Kurioserweise hatte Schmidt einst Anteil an meinem ersten Prozess an den Kölner Gerichten.

Damals hatte ich einen Zauberkünstler vertreten, dem von RTL übel mitgespielt worden war. Die RTLis hatten den Manipulator angeheuert, weil dieser im Rahmen seiner Show „die Lottozahlen verhersagt“ – ein klassisches Zauberkunststück, das u.a. David Copperfield lange vorführte. RTL jedoch filmte den Künstler heimlich mit versteckter Kamera, dieses sogar beim Umziehen in der Garderobe und spionierte mit diesem Foulspiel seinen Trick aus. Damit nicht genug, stellte ihn RTL nicht als unterhaltenden Zauberkünstler dar, sondern unterschlug seine Profession und machte ihn vermeintliche Scharlatan. Man versuchte, ihn zur Behauptung zu bewegen, er habe übersinnliche Kräfte. Als er sich weigerte, legte RTL dem Mann diese inszenierten Worte einfach per Stimme aus dem Off-Kommentar in den Mund. Vor laufender Kamera konfrontierte man den Künstler mit den verräterischen Aufnahmen und stellte ihn bloß.

Einen ähnlichen Fall hatte es 1998 mal in der Harald-Schmidt-Show (Sat.1) gegeben, als dort ein Zauberkünstler während der Fußball-WM ein Spielergebnis vorhersagen wollte. Auch damals war der Magier heimlich aus einer nicht abgesprochenen Perspektive gefilmt worden, den versiegelten Safe mit der Vorhersage öffnete man mit dem Schlüsseldienst. Weil die Parteien damals einen Vergleich geschlossen hatten, wollte mir der dortige Zauberer nichts über den Prozess verraten.

Das Landgericht Köln ließ bei meinem Zauberer überraschend die grundsätzliche Einwilligung in Filmaufnahmen ausreichen, obwohl die ganz sicher keine solchen aus versteckten Kameras umfasste. Doch in der Berufung am OLG Köln erinnerte sich der Senatsvorsitzende noch gut an den Fall mit der Harald-Schmidt-Show, den er selbst verhandelt hatte. Der Richter liebte Zauberkunst, hatte etwa gerade den damals aktuellen Kinofilm „The Prestige“ gesehen. Die faulen Tricks von RTL hingegen zogen bei ihm nicht. Der Beitrag der RTLümmel liegt nun für alle Zeiten im Giftschrank. ;)

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Autor:
admin
Datum:
19. Dezember 2017 um 10:26
Category:
Abmahnung,Allgemein,Landgericht Köln,Medienmanipulation,Medienrecht,OLG Köln,Persönlichkeitsrecht,PR,Rundfunkrecht
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