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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Falsches Falschspieler-Bild war echt

Sein berühmtes Gemälde „Die Falschspieler“ malte der durchaus selbst kriminelle Caravaggio gleich mehrfach. 1952 erwarb ein Sammler ein Exemplar für 178,- € und verkaufte es 2006  für 53.350 € weiter, weil man es für das Werk eines Meisterschülers hielt. Es war aber offenbar ein echter Caravaggio – und daher 12,8 Millionen € wert … Bei dem Titel hätte man halt schon gewarnt sein sollen. Jetzt verklagt der Verkäufer das Auktionshaus Sothebys, weil denen das hätte auffallen sollen.

Das Bild soll von 1594 stammen und bildet authentisch damals gebräuchliche Falschspielertechniken wie Signalisieren und und ein sogenanntes „Hold Out“ ab. Das älteste bekannte Buch, das derartige Tricks enthält, wurde erst vor ein paar Jahren entdeckt, nämlich Giochi di carte belissimi di regola, e di memoria von Horatio Galasso. Der weilte wie Caravaggio in Rom und schrieb das Werk 1593, also im Jahr zuvor. Es ist allerdings nicht bekannt, dass Galassos Werk kopiert und damit distributiert wurde, so dass ein Einfluss nicht gesichert ist.

Um Urheberrechte mussten sich die Künstler damals nicht scheren, das wurde erst später erfunden. Das Thema wurde 25 Jahre später auch von Georges de la Tour in seinem ähnlichen Werk „Der Falschspieler mit dem Karo Ass“ aufgegriffen. Warum ich so etwas weiß? Nun ja, auch Anwälte spielen halt manchmal falsch … ;)

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Autor:
admin
Datum:
27. Oktober 2014 um 22:44
Category:
Allgemein,Medienrecht,Urheberrecht
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