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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss! (2)

Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:

Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff

Material ohne Bedeutung

Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.

Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt

Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!

28. Januar 2013

Höcker vs. Kompa: Popcorn

Ich habe gerade eine Abmahnung des Kollegen Höcker wegen meines Blogposts vom Samstag erhalten. Er bestreitet, den Artikel, dessen Inhalt er sich offensichtlich zu eigen macht, beim SPIEGEL „offenbar selbst lanciert“ zu haben. Ich hatte Höcker mehrfach angeschrieben und ihn genau hierzu befragt, sogar hinterher telefoniert, ohne dass der Kollege reagierte. Auch nach einem Anwaltsverhältnis zu Wallraffs Ex-Mitarbeiter hatte ich mich erkundigt. Jetzt auf einmal wird der Professor aktiv, eine Rechnung liegt auch bei.

Interessant ist, dass ich mit dem Kollegen Höcker eigentlich den Deal hatte, dass wir telefonieren, wenn er mit etwas in meinem Blog nicht einverstanden sein sollte, was wir auch schon problemlos praktiziert haben. Noch lustiger ist, dass er selbst auf seiner Website einen Rechtsstreit mit einem anderen Mandanten von mir – sagen wir mal „missverständlich“ – darstellt. Höckers scheinbare siegreiche Mandantin ist nämlich am Landgericht Köln wegen eines anwaltlichen Kunstfehlers(!) auf die Schnauze gefallen – kostenpflichtig. Der Kollege hat es nicht einmal geschafft, die angegriffene Äußerung authentisch wiederzugeben. Auch die dort geschilderte Unterlassungserklärung ist so nicht abgegeben worden. Aus kollegialem Respekt hatte ich verzichtet, die Kölner Kollegen vorzuführen oder deren Website abzumahnen.

Bis Mittwoch habe ich Zeit, mich einer Unterlassungserklärung zu unterwerfen und dem Kollegen dann für seine Mühen Geld zu überweisen – oder auch nicht.

Gender-Dingens in NRW klappt auch ohne Quote II


Was bisher geschah.

Gestern wählten die NRW-Piraten in einer aufwändigen, anstrengenden, aber denkbar demokratischen Weise ihre Landesliste für die Bundestagswahl. Spitzenkandidatin wurde Melanie Kalkowski, also eine Frau. Ein Pirat kommentiert statistisch:

Ca. 16% an weibl.Bewerbern & ca. 16% Frauen auf der Liste, davon 20% unter den Top10! Was wäre wohl m. mehr Bewerberinnen passiert?

Für Gender-Forscher hat die NRW-Liste aber erheblich mehr zu bieten: Als Indiz, wie egal uns das Geschlecht von Bewerbern ist, darf die Tatsache gelten, dass auf den 32 Listenplätzen sogar zwei Transsexuelle stehen. Wir NRW-Piraten jedenfalls leben im 21. Jahrhundert. Wir wollen Menschen, that’s it.

Wie stets bei einer absolut offenen Liste, fanden sich Bewerber jedweden Geschlechts ein, welche die Aufstellungsversammlung über die Planke schickte. Von den 80 angetretenen Bewerbern waren nach Wahlverhalten der Basis 48 nicht geeignet. (Möglicherweise ist ein Teil dieser Ergebnisse auch taktischem Wahlverhalten geschuldet, um Favoriten zu begünstigen, ohne dass eine wirkliche Abqualifizierung intendiert war.) Hätten wir eine Frauenquote von mehr als 16% (diskutiert werden zwischen 30% und 50%) eingeführt, hätte ein solcher Eingriff in den demokratischen Prozess zur Folge gehabt, dass wir an irgendeiner Stelle in der Liste Personen in den Bundestag hätten befördern müssen, die offensichtlich nicht einmal unsere Grundsätze oder das Grundgesetz kennen, sich mit Ehrendoktortiteln in traditioneller chinesischer Medizin schmücken oder nicht in der Lage sind, mit Twitter, Wikis usw. umzugehen.

Das eigentliche Problem ist, dass wir es noch nicht geschafft haben, ein Klima zu erzeugen, das mehr Frauen zur Kandidatur ermutigt. Das Bewerbungsverfahren bei den Piraten ist nicht vergnügungssteuerpflichtig (dazu an anderer Stelle vielleicht mehr), aber überlebbar. Geschenkt wird Bewerbern in unserem Laden nichts. Deal with it. Aber das geht Männern nicht anders … ;)

Für den harten Auswahlprozess, an dem sich 430 unermüdliche Demokraten beteiligten, werden die NRW-Kandidaten aber denkbar edel entlohnt: Loyalität der Basis, auf welche sich die Kandidaten verlassen können.

26. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss!

Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.

Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP  via @SPIEGELONLINE

So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.

Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.

Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.

Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.

Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.

Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.

Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.

So orakelt der SPIEGEL:

 „Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“

Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:

Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.

Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.

Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.

Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:

„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“

 

(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

24. Januar 2013

Dr. Nikolaus Klehr und Dr. Sven Krüger werden übelst verleumdet

Ich bin entsetzt. ENTSETZT!!1!

Der bekannte Krebsarzt Herr Dr. Nikolaus Klehr, der sein Leben in den Dienst des Kampfes gegen den Krebs gestellt hat, den er seit 20 Jahren mit exorbitantem Erfolg führt, wird derzeit übelst beschimpft. So sagt man dem ehrenwerten Manne nach, er habe etwas mit dem Galavit-Skandal zu tun gehabt. Tatsächlich, so hat es mir Herr Dr. Klehr in Schriftsätzen immer wieder versichert, sei er selbst durch den Galavit-Schlamassel in seinem einstigen Dunstkreis in Misskredit geraten. Damals hatte etwa der Schauspieler Yvan Desny als geheilter Hodenkrebskranker in der BILD-Zeitung posiert, obwohl sich Desny intakter Genitalien erfreute.

Berichte zu diesem Thema wird es von mir nicht geben, denn sollte es einmal zu strafrechtlichen Verurteilungen des Herrn Dr. Klehr wegen irgendetwas gekommen sein, so würde ihn das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor einer Reaktualisierung nach einem gewissen Zeitablauf schützen. Das Landgericht Hamburg findet, dass neuerliche Berichte etwa die Resozialisierung eines gestrauchelten Menschen behindern könnte. Zudem praktiziert die Hamburger Pressekammer ein Recht auf Jugendsünde, die irgendwann einmal beschwiegen werden muss. Herrn Dr. Klehrs Sozialisierung liegt auch mir näher am Herzen als etwa authentische Geschichtsschreibung oder kritischer Journalismus.

Doch nun werden Herrn Dr. Nikolaus Klehr in diesem Internet in diesem Zusammenhang ungeheuerliche Vorwürfe gemacht. Am morgigen Freitag wird das Landgericht Hamburg im gewohnten Saal B 335 ab 10.30 Uhr über jemanden zu Gericht sitzen, dem Klehr wohl wieder irgendwelche Äußerungen verbieten will. Der Beklagte aber behauptet nun, Herr Dr. Nikolaus Klehr habe eine falsche eidesstattliche Versicherung in den Prozess eingeführt. Und zwar eine, die von dem tüchtigen Klehr-Anwalt Herrn Dr. Sven Krüger eingereicht wurde, der tapfer die Persönlichkeitsrechte des sensiblen Herrn Dr. Klehr schützt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass anständige hanseatische Rechtsanwälte derartiges tun würden. Es muss sich daher um einen Irrtum, üble Nachrede oder gar Verleumdung handeln, wovon ich mich mit dem Ausdruck der Entrüstung aufs Schärfste distanziere.

Cold War Leaks

Der Heise-Verlag hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass von mir bald ein ePUB über militärische und geheimdienstliche Begebenheiten des Kalten Kriegs mit dem Namen „Cold War Leaks“ erscheinen wird. Aufgrund von Arbeitsüberlastung musste ich das Lektorat immer wieder schieben, aber im Februar werde ich es definitiv angehen.

Bevor irgendwelche Piraten falsche Schlüsse ziehen, möchte ich folgendes festhalten:

  • Das E-Pub wird, soweit es direkt bei Heise erworben wird, kein DRM haben.
  • Fast alle Texte sind im Prinzip schon bei TELEPOLIS online, sie werden überarbeitet. Da niemand gerne im Internet lange Texte liest, etwa meine Biographie über Lemnitzer, denken wir, dass insoweit ein ePUB einen Mehrwert macht. Kostet keine 10,- €.
  • Der Heise-Verlag verschwendet keine Zeit mit Abmahnungen oder sonstigen Gängelungen. Kein Verlag hat besser als Heise begriffen, was das Internet ist. Das Herz Internets schlägt bei Heise. ;)

Space Invaders


Neulich berichtete der Kollege Thomas Stadler über die GEMA-inspirierte Einstellung der BR-Space Night. Als ich das Thema bei Telepolis aufgriff, ließ die Empörung nicht lange auf sich warten. Sowohl in Stadlers Blog als auch bei Telepolis schnellten die Zugriffszahlen nach oben.

In der Zwischenzeit tat das Netz, was das Netz halt so macht: Es facebookte, wikite und blogte. Als gestern eine Fortsetzung der Space Night verkündet und ein Interesse an der möglichen Nutzung von Creative Commons-Musik kommuniziert wurde, machte ich kurz nach Mitternacht eine kurze News bei Telepolis, deren Zugriffszahlen heute – wie ein Raumfahrer sagen würde – abgingen wie eine Rakete. Auch die konventionellen Medien zogen nach. Wer hätte gedacht, dass das öffentliche Interesse an der Space Night ein derartiges Politikum sein würde? ;)

Anyway, das Netz hat gezeigt, dass es ein politischer Raum ist und dass es ein Herz hat. Und das hängt an der Space Night!

Wer definitiv kein Herz hat, sind die Langweiler von der GEMA. Die haben nämlich heute eine strunzdumme Pressemitteilung rausgehauen:

(…) Über die aktuellen Diskussionen zur Nutzung GEMA-freien Musikrepertoires erklärt Herr Kilian Steiner, Direktor Sendung und Online bei der GEMA: „Die ARD hat sich in unseren laufenden Vertragsverhandlungen entsprechend des öffentlich-rechtlichen stets zum Wert der Musik bekannt und uns versichert, dass sie weiterhin grundsätzlich auf das hochqualitative Musikrepertoire der durch die GEMA vertretenen Komponisten, Textdichter und deren Musikverlage zurückgreifen wird.“ (…)

Erich Honecker hätte das nicht schöner sagen können.

20. Januar 2013

Niedersachsen

Ich gratulieren den niedersächsischen Piraten zum besten Wahlergebnis, das sie je bei einer Landtagswahl hatten. Für den Bundestagswahlkampf waren die Erfahrungen der letzten Wochen eine gute Generalprobe. Positiv ist auch festzuhalten, dass die für den Landtag kandidierenden Piraten nun für den Bundestag zur Verfügung stehen, darunter einige politische Talente.

Die 2% sind keineswegs „verloren“, wie Gabriel höhnte, sondern fehlen den beiden Koalitionslagern, die heute einen anstrengenden Auszählungsmarathon vor sich haben. Die Blöcke werden sich überlegen müssen, warum sie Stimmen an uns verloren haben und wie sie das Vertrauen wieder zurückgewinnen könnten. Die 40% Nichtwähler sollten allen zu denken geben.

Den Niedersachsen ging es offensichtlich um die Wahl zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb, wo die Piraten, welche die Meinungsumfragen längst unter die 5%-Hürde verortet hatten, keine Option waren. Die bodenständigen Niedersachsen konnten vermutlich auch wenig mit den schrillen Piraten anfangen, die in den letzten Monaten ein wenig attraktives Bild boten.

Dem ansonsten treffenden Kommentar der Süddeutschen, welcher das Ergebnis der Piraten als „hausgemacht“ erklärt, ist allerdings in einem Punkt zu widersprechen: Es ist keineswegs eine „Verschwörungstheorie“, sondern eine überprüfbare Tatsache, dass die niedersächsischen Piraten wenig Medienaufmerksamkeit bekamen (warum auch immer). Der NDR hat der FDP ausgiebig Raum gegeben, obwohl diese zeitweise in den Umfragen einen schwächeren Stand hatte, als die Piraten. Eine Partei mit inzwischen 45 Landtagsmandaten beinahe zu ignorieren ist mit dem NDR-Programmauftrag nur schwer in Einklang zu bringen.

Auch ein anderes Nachrichtenhaus aus Hamburg bot den niedersächsischen Piraten auffallend wenig Raum. So berichtete man zwar ausgiebigst über die Querelen auf Bundesebene und ähnliches, der erste Beitrag zum Niedersachsenwahlkampf und den landesspezifischen Inhalten der Piraten erschien jedoch erst drei Tage vor dem Wahltermin – zu spät für Briefwähler, und angesichts der vorangegangenen Berichterstattung dürften abgeschreckte Wähler bereits jeglichen Goodwill verloren haben. Eine interessante Machtdemonstration bot insbesondere die Platzierung eines Beitrags in der Woche vor der Wahl, der Erlebnisse einer Journalistin mit einem unreifen Berliner Piraten behandelte, der weder mit den niedersächsischen Piraten zu tun hatte, noch aktuell veranlasst war, da die Vorfälle Monate zurücklagen. Das erinnerte an die bizarre Hysterie während der NRW-Wahl, als „Journalisten“ plötzlich den Piraten eine Unterwanderung durch Rechte andichteten, wobei es insbesondere in NRW nicht einen einzigen Fall gab. Vereinzelte Spinner einer gesamten Partei von knapp 34.000 Mitgliedern anzulasten, ist nicht ganz das, was ich mir unter seriösem Journalismus vorstelle.

Wir werden einen interessanten Bundestagswahlkampf bekommen. Und dabei die Pressefreiheit achten und aushalten.

„Zero Dark Thirty“ ist patriotische Propaganda

Die gefeierte US-Regisseurin Kathryn Bigelow hat die Exekution Bin Ladens als patriotischen Politthriller verfilmt. Was es über den Grad an Zivilisation einer Nation aussagt, wenn man einen Gegner nicht vor Gericht stellt, sondern ihn einfach vor seiner Familie abknallt, möchte ich (anders als die Kanzlerin) nicht weiter kommentieren und denke mir auch meinen Teil über die Glorifizierung der „greatest Manhunt“, die Ende des Monats auch hier in die Kinos kommen soll.

Was aber gar nicht geht: In dem Film wird inszeniert, die Information über den Aufenthaltsort von Bin Laden stamme aus einem Verhör in Guantánamo, womit er suggeriert, dass die dortige Folter habe wenigstens diesen Sinn gehabt. Damit „legitimiert“ Hollywood ein Verbrechen, das unter anderem auch deutschen Staatsbürgern bzw. hier geborenen und aufgewachsenen Menschen angetan wurde, Murat Kurnaz und Khaled al-Masri. Drei aufrechte US-Senatoren verlangten daher eine Klarstellung der Produzenten, dass die Informationen, die zur Auffindung bin Ladens führten, nicht durch Folter von Al-Qaida-Mitgliedern zustande gekommen seien.

Heute wird Präsident Obama erneut vereidigt. Eine Änderung der US-Außenpolitik seit der Regierung Bush habe ich nicht feststellen können. Im Gegenteil hat die CIA in Pakistan inzwischen bis zu 3.000 Menschen mit Drohnen abgeknallt – ohne Gerichtsverfahren, viele davon offenbar versehentlich. Ein Kinofilm über das Schicksal dieser Menschen ist in Hollywood nicht zu erwarten.

17. Januar 2013

Oups! Hier wird ja mitgelesen …

Aus Gründen von Datenschutz habe ich auf meinem Blog keine Analyseprogramm laufen, das mir Anzahl und Interessen der Blogbesucher verrät. Da ich auch die Kommentare geschlossen halte und keinen Rückkanal habe, war ich lange der Meinung, meine Beiträge würden nur von den selbst bloggenden Anwaltskollegen und von einigen „Krawallbrüdern“ usw. gelesen. Im Laufe des letzten Jahres habe ich ein paar mal gemerkt, dass man zumindest in CCC- und Piratenkreisen mein Blog regelmäßig liest. Nun aber hat mich „Virato“ wissen lassen, dass ich in den „Virato Blog-Charts 2012 nach SMQ“ (was auch immer das genau sein mag) auf Platz 50 der deutschen Blogs liege.

Die Leserfrequenz wundert mich deshalb, weil ich ja inzwischen einen Großteil meines Bloggens auf die TELEPOLIS news ausgelagert habe, wo ich zwei- bis dreimal pro Woche direkt blogge und daher seltener hier schreibe, zumal ich 2012 wegen viel Arbeit kaum Zeit zum Bloggen hatte. Wie auch immer, ich gratuliere mir recht herzlich! Die Aufmerksamkeit verpflichtet allerdings zu weniger Tipp- und Kommafehlern … :)

In einigen Tagen gibt es hier übrigens einen kleinen Scoop, den ich gerade am Schreiben bin. Versprochen!