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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Dr. Nikolaus Klehr und Dr. Sven Krüger werden übelst verleumdet

Ich bin entsetzt. ENTSETZT!!1!

Der bekannte Krebsarzt Herr Dr. Nikolaus Klehr, der sein Leben in den Dienst des Kampfes gegen den Krebs gestellt hat, den er seit 20 Jahren mit exorbitantem Erfolg führt, wird derzeit übelst beschimpft. So sagt man dem ehrenwerten Manne nach, er habe etwas mit dem Galavit-Skandal zu tun gehabt. Tatsächlich, so hat es mir Herr Dr. Klehr in Schriftsätzen immer wieder versichert, sei er selbst durch den Galavit-Schlamassel in seinem einstigen Dunstkreis in Misskredit geraten. Damals hatte etwa der Schauspieler Yvan Desny als geheilter Hodenkrebskranker in der BILD-Zeitung posiert, obwohl sich Desny intakter Genitalien erfreute.

Berichte zu diesem Thema wird es von mir nicht geben, denn sollte es einmal zu strafrechtlichen Verurteilungen des Herrn Dr. Klehr wegen irgendetwas gekommen sein, so würde ihn das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor einer Reaktualisierung nach einem gewissen Zeitablauf schützen. Das Landgericht Hamburg findet, dass neuerliche Berichte etwa die Resozialisierung eines gestrauchelten Menschen behindern könnte. Zudem praktiziert die Hamburger Pressekammer ein Recht auf Jugendsünde, die irgendwann einmal beschwiegen werden muss. Herrn Dr. Klehrs Sozialisierung liegt auch mir näher am Herzen als etwa authentische Geschichtsschreibung oder kritischer Journalismus.

Doch nun werden Herrn Dr. Nikolaus Klehr in diesem Internet in diesem Zusammenhang ungeheuerliche Vorwürfe gemacht. Am morgigen Freitag wird das Landgericht Hamburg im gewohnten Saal B 335 ab 10.30 Uhr über jemanden zu Gericht sitzen, dem Klehr wohl wieder irgendwelche Äußerungen verbieten will. Der Beklagte aber behauptet nun, Herr Dr. Nikolaus Klehr habe eine falsche eidesstattliche Versicherung in den Prozess eingeführt. Und zwar eine, die von dem tüchtigen Klehr-Anwalt Herrn Dr. Sven Krüger eingereicht wurde, der tapfer die Persönlichkeitsrechte des sensiblen Herrn Dr. Klehr schützt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass anständige hanseatische Rechtsanwälte derartiges tun würden. Es muss sich daher um einen Irrtum, üble Nachrede oder gar Verleumdung handeln, wovon ich mich mit dem Ausdruck der Entrüstung aufs Schärfste distanziere.

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Autor:
admin
Datum:
24. Januar 2013 um 17:02
Category:
Allgemein
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