11. August 2012
Am 11.07.2012 stellten mit die Vodafonis ohne Vorwarnung Festnetz und DSL ab und spülten meine Telefonnummern das Klo runter.
Während mir die Hotlines immer was von „Systemausfällen“ erzählten, gelang es mir schließlich, auf anderem Wege den Grund herauszufinden: Ursache war eine Kündigung sämtlicher Verträge vom Januar, die ich nach Einigung zurückgenommen hatte, was jedoch hinsichtlich Festnetz und DSL nicht korrigiert wurde.
Und seither haben die Vodafonis so ziemlich alles falsch gemacht, was man irgendwie falsch machen kann. Nicht völlig unschuldig ist die seltsame Politik der die „letzte Meile“ und die Telefonnummern verwaltenden Telekom. Bei der Telekom scheint man mit Postkutschen und Rauchzeichen zu kommunizieren. Wie auch immer, ein Monat ohne DSL und Festnetz oder brauchbares UMTS in einer Großstadt ist nicht ganz das, was ich im Jahre 2012 von der IT-Industrie erwartet hätte.
Ein Gutes hat der Zustand allerdings: Wie mir ein Pirat berichtete, hat ihn Jule/Julia Neigel ständig angerufen, auch zu unchristlichen Uhrzeiten, und sich bitter über mich beklagt. Was wäre wohl los gewesen, hätte die Gute mich persönlich erreichen können …?
10. August 2012
Der Barde Xavier Naidoo kann sich zwar offenbar mit der von den Piraten geforderten Freigabe von Joints identifizieren, nicht allerdings mit der von Filesharing, denn schließlich muss man ja auch für Joints was bezahlen, und wenn man bekifft Auto fährt und sich dabei erwischen lässt. Und wo kämen wir hin, wenn Naidoo für sein Einkommen ständig Konzerte geben, also arbeiten müsste? Einmal Aufnahme gemacht, Gratis-PR im öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk abgreifen, und nie wieder arbeiten! Arbeiten tun dann Anwälte, damit Xavier auch alle Stücke vom Kuchen abbekommt. Die Kirschen aus Nachbars Garten schmecken halt doch am besten!
Wie heute bekannt gegeben wurde, hat der BGH mit Beschluss vom 19.04.2012 (I ZB 80/11) entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich bei der Rechtsverletzung um eine solche im gewerblichen Ausmaß handelt.
Danke, Xavier!
In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von
Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.
Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.
Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..
Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.

admin •

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9. August 2012
Für diejenigen, die meine außerblogmäßige Tipperei nicht auf Twitter oder so verfolgen sollten, hier die aktuelle Informationslage:
8. August 2012
Wenn man die Zeichenfolge „https://www.youtube.com/watch?v=E9JjFy3jmd4“ in das entsprechende Feld des Browsers eingibt, erscheint angeblich ein Youtube-Video mit einem possierlichen Krokodil, hat man mir gesagt. Das Krokodil im Sandkasten ist eine Hommage an eine Montessori-Enthusiastin namens Vera B., die eine Sandkastentherapie anbietet und Deutungen über Krokodile deutelt. Es scheint sich bei Vera um eine sehr ehrenwerte Trägerin von Persönlichkeitsrechten zu handeln, denn immerhin ist sie Mitglied des Ethikausschusses des „C. G. Jung-Instituts München e.V.“.
Die honorige Vera ist jedoch nicht so recht glücklich mit dem Youtube-Video. Denn dieses bringt Vera in Verbindung mit ihrer Familie, und die verdient nun einmal kräftig an einem anständigen deutschen Unternehmen, welches das Erfolgsprodukt „Leopard 2“ herstellt, das wir mit eifriger Unterstützung der geliebten Kanzlerin (die aus dem Pfarrhaus) in alle Welt exportieren, soweit wir sie mögen.
Vera hat einen Anwalt, der was kann halt. Den hat sie auch mit angeblich einstündiger Frist die Aufforderung untersagen lassen, Vera ins Gefängnis zu bringen. Von derartigem distanziere ich mich natürlich in aller Form, denn wir brauchen dringend Menschen wie Vera, die mit unseren Kindern im Sandkasten spielen. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Vera Kriegsspielzeug im Sandkasten auch doof findet. Vielleicht gründet sie ja eine Initiative, um in der nahöstlichen Wüste ganz viele Sandkästen aufzustellen, damit man da schön Therapie machen kann.
Wer von Vera noch nicht genug hat, bitte hier entlang.

admin •

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6. August 2012
Was bisher geschah.
Drölfzigster Anruf bei Vodafone:
„Ich sehe, Sie sind Geschäftskunde. Sie sind hier aber bei ‚Privatkunden‘. Sie müssen …“
„Wenn ich bei ‚Geschäftskunden‘ anrufe, sagen die mir garantiert wieder, ich sei Privatkunde!“
„Unter Garantie nicht. Hier steht ‚GV‘. Das heißt ‚Geschäftskunde‘.“
„Doch. Ist mir jetzt schon zweimal passiert!“
„Unmöglich!“
Drölfzigundeinster Anruf bei Vodafone (Geschäftskunden-Hotline):
„Ah, ich sehe, Sie haben einen Privatkundenvertrag.“
„[Nicht wiedergabefähiger Schreianfall meinerseits.]“
Es stellt sich heraus, dass schon letzte Woche die TELEKOM die Herausgabe meiner alten Nummern an Vodafone aus einem geheimnisvollen Grund verweigerte, ohne dass mir die Vodafonis was sagten, obwohl ich da extra nochmal hingestiefelt bin.
Es stellt sich dann heraus, dass das auch richtig so war, denn die Leute im Vodafone-Shop hätten nur eine „Portierung“ beantragen dürfen, wenn auch ein Anbieterwechsel stattfindet, nicht aber bei Rekonstruktion eines irrtümlich gekündigten Vertrags.
Stattdessen richtige Strategie: Neuanschluss mit anderen Rufnummern beantragen, und wenn der dann in zwei Wochen da sein sollte, einen „Rufnummernschwenk“ beantragen.
Aha. Danke.
Ich glaube, wenn eh keiner anruft, dann sollte ich jetzt mal langsam Urlaub machen.
Jeder Anwalt kann ein Lied von Außenständen und fauler Mandantschaft singen. Bei mir dauerte es zum Glück über acht Jahre, bis ich das erste mal gegen einen eigenen Ex-Mandanten vorgehen musste. Der hatte es dann wirklich doch ein bisschen weit getrieben und bekam jetzt vom Landgericht Köln seine mehr als verdiente Quittung.
Der gute Mann wollte sich u.a. um die Begleichung eines wirklich sauer verdienten Honorars von 2.977,83 € drücken. Neben allerhand Geschichten, die er durch „Zeugnis seiner Lebenspartnerin“ usw. beweisen wollte, kam er auch auf die Idee, mit einem erfundenen Gegenanspruch aufzurechnen – in Höhe von über 46.000,- €. Die würde ich ihm schulden, weil er in seiner Eigenschaft als Sachverständiger mit mir ab und zu über einen Fall gesprochen habe usw. Tatsache war, dass der Mann sich bemüht hatte, in diesem Fall als Sachverständiger von Dritten beauftragt zu werden. Er hatte von sich aus angeboten, eine Unfallakte kursorisch kostenfrei zu prüfen, ob die Beauftragung eines Sachverständigen sinnvoll sei. Als ich nach einem Jahr auf Zahlung meines Honorars bestand, wollte er für seine eigenen Dienste nach einem Dreivierteljahr dann urplötzlich zur Kasse bitten und faxte mir kackfrech ein „Stundenblatt“ mit über 160 Arbeitsstunden à 290,- € – zzgl. Kosten für „Verbrauchsmaterial“. (Dass seine „Beratung“ nichts genutzt, sondern nur geschadet hatte, steht auf einem anderen Blatt.)
Diese Strategie war nicht nur reichlich naiv, sondern für den Zechpreller auch äußerst nachteilhaft. Das Landgericht Köln verurteilte ihn zur Zahlung und erteilte der „Aufrechnung“ mit dem fiktiven Anspruch natürlich eine klare Absage. Da aber bei Entscheidung über die Aufrechnung der Streitwert entsprechend erhöht wird und damit zu höheren Anwaltsrechnungen führt, präsentiert sich für den „cleveren“ Mann die Rechnung wie folgt:
2.977,83 € Klageforderung
160,89 € Zinsen
408,00 € Gerichtskosten
1.717,50 € meine Anwaltskosten (netto), Anfahrtskosten (netto), Abwesenheitsgeld, Verdienstausfall, usw.
1.314,60 € seine Anwaltskosten nach RVG (brutto)
500,00 € seine Anfahrtskosten insgesamt (geschätzt)
142,80 € Abwesenheitspauschale seines Anwalts nach RVG (brutto)
7.214,62 € Summe
Da der zeitliche und tatsächliche Arbeitsumfang allein wegen des zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruchs wirklich jedes Maß sprengte, ist anzunehmen, dass der gegnerische Kollege entweder wesentlich mehr berechnet hat, oder aber jeden Morgen den Tag verflucht, an dem er dieses querulatorische Mandat angenommen hat. Ich jedenfalls hatte für die von mir eingesetzten Gerichtskosten von 267,- € so viel Spaß, wie schon lange nicht mehr … ;)
Für mich gibt es allerdings noch einen „kleinen“ Nachschlag: Wegen der Pseudoforderungen habe ich negative Feststellungsklagen eingereicht, einmal in Höhe von ca. 40.000,- € und einmal in Höhe von ca. 6.000,- €. Dies produziert für mich nochmal Honoraransprüche zu den entsprechenden Streitwerten. Und natürlich hat der Gegner jedes Mal seinen (geschäfts-)tüchtigen neuen Anwalt mit der „Abwehr“ beauftragt. Da kommen dann für die Gegenseite noch mal mindestens 6.000,- € an Kosten zusammen. Bzgl. des 40.000,- €- Verfahrens geht er hoffentlich noch in Berufung, das wären dann für mich nochmal ca. 3.000,- € … :)
Ungeachtet der finanziellen Belastung jammerte der gute Mann den Richtern die Ohren voll, was ich doch für ein gemeiner Anwalt sei. Er hätte durch diese Kostenklagen so viel Zeit verloren und würde nicht mehr wissen, wo ihm der Kopf stünde. Äh, … ja. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines aktuellen Anwalts stecken … :P
3. August 2012
Das ZDF beschäftigt u.a. eine Spitzenkraft in Sachen politischer Journalismus namens Dominik Rzepka, der immer wieder im Bezug auf die Piratenpartei auffällt.
Zum Bundesparteitag etwa hatte er eine „Super-Story“ über das hysterisch-grotesk übertriebene Naziproblem der Piratenpartei gemacht. (Pro-Tipp: 5 bekannte Personen mit Nazi-Affinität auf über 30.000 Piraten sind nicht einmal im Promillebereich messbar.) Leider war sein damals für Sonntag Abend (29.04.2012) vorbereiteter Nazi-Beitrag von den dramatischen Vorgänge vom Samstag mehr als überholt. Statt den Beitrag zu schmeißen, klaubte die Journalisten-Kanone zusammen, was man am Vortag an Blödsinn hatte finden können, reduzierte die unmissverständliche wie einhellige Absage der Piraten gegen Rechts auf „Symbole“ und halluzinierte von „Extremisten, die in den Bundestag segeln“.
Nachdem Herr Rzepka den Piraten also vor drei Monaten ein Rechts-Problem angedichtet hatte, hat der Fachmann für Absurdes nun etwas Neues gefunden: Ein Links-Problem! Anlass hierzu scheint für Rzepka das aktuelle Gespräch zwischen Linkspartei-Chefin Kipping und Piratenvorsitzenden Schlömer gewesen zu sein. Analyse-Ass Rzepka roch den Braten sofort und twitterte:
Piraten: Sagt doch einfach, dass ihr links seid
und schreibt:
Die Partei besteht aus Linken
Die Überschrift lautet übrigens:
Piraten: Links, liberal – je nach Wahl
Wir werden noch viel von diesem Ausnahmetalent hören und sehen …
2. August 2012
Vor einiger Zeit lernte ich die vormalige Bürgerrechtsanwältin und jetzige Filmemacherin Vivian Lesnik Weisman kennen. U.a. machte sie einen bemerkenswerten Film über ihren Vater, einen Exil-Kubaner. Sie ist Autorin bei der Huffington Post, wobei mir ihr aktueller Beitrag über das martialische Gebaren der Polizei in Kalifornien bei einer Demonstration auffiel. Die Einsatzkräfte tragen dort Tarnuniform und positionieren Scharfschützen. Schäuble bekommt bei so etwas vermutlich feuchte Hände. Mehr dazu bei Telepolis.
1. August 2012
Anlässlich der aktuellen DNA-Analyse von Haaren, die seinerzeit am Tatort von Uwe Barschels Ableben sichergestellt wurden, habe ich mich gestern erneut mit L’OStA a.D. Wille unterhalten, der in den 90er Jahren die Ermittlungen leitete. Vor zwei Wochen hatte ich sein Buch analysiert und kommentiert. Das Gespräch entspricht im Wesentlichen diesem aktuellen FOCUS-Interview. Erwartungsgemäß sieht die StA Lübeck keinen Anlass, aufgrund der DNA-Spur die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Gestern hatte ich auf TELEPOLIS kurz kommentiert. Es wäre nicht überraschend, wenn die Haare vom spanischen Zimmermädchen stammen.
Die Barschel-Berichterstattung insgesamt ist ein Lehrstück in Sachen Journalismus. Irritierend finde ich, dass selbst Qualitätsmedien uns noch heute einen Suizid verkaufen wollen, was beim besten Willen nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen ist.