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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


20 Jahre Drewermann-Zensur

Gestern vor 20 Jahren wurde dem Münsteraner Theologen Prof. Eugen Drewermann die Lehrerlaubnis entzogen, weil er etwa die Jungfrauengeburt oder die Himmelfahrt eher bildlich interpretierte denn als Tatsachenschilderung. Wie man heute weiß, war der Paderborner Bischof schon länger von Ratze, damals Chef der Glaubenskongregation (formally known as Heilige Inquisition) gegen den sturen Westfalen unter Druck gesetzt worden. Drewermann verglich den Bischof mit dem König im „Kleinen Prinz“, der nur die eine Seite seines Planeten kennt und glaubt, er lasse jeden Tag die Sonne aufgehen. Aus rechtlichen Gründen konnte Drewermann 1991 nicht mehr verbrannt werden, wie man es seinerzeit Giordano Bruno praktizierte, der an der Hölle zweifelte.

Die Drewermann-Farce präsentierte sich als eine Art gigantischer Streisand-Effekt. Hatte die Vatikan-Bande schon in Sachen Luther in Deutschland an Autorität eingebüßt, werden Ratze & Co. hierzulande seither nur noch von Unverbesserlichen ernst genommen.

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