Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Filmender Schuhkarton

Wir hatten ja vor einiger Zeit den Trainer einer Frauschaft im Raum Dortmund, der in eine Duschgelflasche eine Kamera eingebaut hatte. Das war von der Tarnung her ja wenigstens durchdacht.  Doch jetzt ist bei Hannover ein Fußballtrainer damit aufgefallen, der eine Kamera in einem Schuhkarton versteckt hatte, der da einfach auf einem Tisch stand.

Was für eine Pfeife … Schuhkarton! Jeder Mann mit einem Minimum an Lebenserfahrung muss doch wissen, dass sich Frauen nun einmal für wenig Dinge mehr als für Schuhe interessieren …

Siehe auch: § 201a StGB

« Über Geschmack lässt sich streiten … – WikiLeaks-Artikel geleakt »

Autor:
admin
Datum:
7. Juni 2011 um 02:33
Category:
Allgemein,Bildnis,Internet,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Recht am eigenen Bild,Strafrecht,Überwachung
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.