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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Regulatoooors!

Gangsta-Rapper Nate Dogg hat das Zeitliche gesegnet – in Armut. Während die Content-Industrie vermutlich gut an seinem G-Funk verdient haben, belegt Nates Schicksal, dass man als Künstler fähige Anwälte an seiner Seite haben sollte.

Suge Knight wurde von Nate Dogg auf zehn Millionen US Dollar verklagt, weil er ihm nie Geld für die über vierzig Charterfolge überwies, die er für sein Label einsang. Leider war Suge Knight zu dem Zeitpunkt schon pleite und die Frist, die ein Richter ansetzte, bis zu der Geldforderungsklagen gegen Suge Knight eingereicht werden können, bereits verstrichen.

weiß der SPIEGEL.

Der Strafverteidiger scheint fähiger gewesen zu sein:

Nate Dogg wurde wegen Körperverletzung, Entführung und illegalen Waffenbesitzes angeklagt und 2002 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

« Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (2) – Freispruch für Theodor Reppe wegen WikiLeaks-Knoten »

Autor:
admin
Datum:
16. März 2011 um 23:19
Category:
Allgemein,Urheberrecht
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