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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Freispruch für Theodor Reppe wegen WikiLeaks-Knoten

Der inzwischen auch in anderer Hinsicht umstrittene WikiLeaks-Aktivist wurde vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie freigesprochen. Reppe wurde vorgeworfen, die Verbreitung von Kinderpornos erleichtert zu haben, indem er seine von ihm privat gehaltene Domain wikileaks.de auf WikiLeaks.org umleitete und außerdem einen TOR-Server betrieb. Dort war die inzwischen legendäre australische Sperrliste entsprechend indizierter Links vorgehalten worden.
-> DNN-Online
Eine Neuauflage des weltfremden Compuserve-Urteil konnte offenbar abgewendet werden.

UPDATE: Kollege Udo Vetter weiß mehr!

« Regulatoooors! – Wenn der Wind bläst … »

Autor:
admin
Datum:
17. März 2011 um 10:40
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Strafrecht,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Freispruch für Theodor Reppe wegen WikiLeaks-Knoten » Rechtsanwalt …

    […] hier den Originalbeitrag weiterlesen: 15 – Freispruch für Theodor Reppe wegen WikiLeaks-Knoten » Rechtsanwalt … […]

    #1 Pingback vom 17. März 2011 um 16:36

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