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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. November 2010

Geheimdienst-Stammtisch mit Frank und Fefe

Der IT-Sicherheitsexperte Felix von Leitner, besser bekannt als Fnord-Blogger „Fefe“, und Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, hatten mich für die 8. Folge ihres kultverdächtigen Podcasts „Alternativlos“ eingeladen.

Über zwei Stunden hinweg ranteten wir in einer Art „Geheimdienst-Infotainment“ über skurrile Stories aus dem Kalten Krieg. Manche Dinge sind halt so ernst, dass man sie eigentlich nur mit Humor bewältigen kann, wir hatten jedenfalls Spaß. Der Podcast soll heute online gehen.

Wer dem deutschen Anwalt von Uri Geller mal beim Falschspiel auf die Finger sehen will, hat hierzu am Sonntag, den 07.11. in Siegen und am 09.11. in Münster Gelegenheit.

„Stiftung X“: Trickbetrug XXL

Ich befasse mich aus einer gewissen Passion heraus mit Trickbetrug und eigentlich mit Täuschung jeder Art, insbesondere mit politischer. Was sich da dieser Tage im britischen Oberhaus abspielte, stellt definitiv selbst jeden Hoax der Yes-Men in den Schatten. Da hat es anscheinend eine fiktive Organisation geschafft, einem in finanziellen Angelegenheiten angesehenen Lord vorzugaukeln, sie sei eine verborgene Stiftung, die über mehr Gold verfüge, das bisher jemals geschürft worden sei.

Obwohl schwer vorstellbar, dass der britischen Finanzwelt eine solche Anhäufung von Reichtum entgangen sein sollte, redete sich der Lord die Story mit Hinweis auf den möglichen Goldbestand des Vatikan schön. Diese Stiftung hätte angeboten, aus reiner Selbstlosigkeit die britische Wirtschaft anzukurbeln. Klarer Fall von „Gier frisst Hirn“.

-> SPIEGEL online

5. November 2010

Remember, Remember, the Fifths of November

Am Dienstag war im Kanzleramt eine Paketbombe gefunden worden, die auf Schwarzpulver basierte. Damit hat die deutsche Queen nur knapp das historische Datum „5. November“ verpasst, als ein Sprengstoffanschlag auf das britische Parlament vereitelt wurde – ebenfalls mit Schwarzpulver. Glaubt man der Geschichtsschreibung, dann wollte Guy Fawkes 1605 die angeblichen Volksvertreter in die Luft jagen.

Für wie glaubwürdig man es halten soll, dass Terroristen, die ein Minimum Wert auf ihr Renommee legen, Schwarzpulver verwenden würden, mag sich ein jeder selbst fragen. Vielleicht war es ja auch nur wieder ein bisschen „Feuerzauber“. Da ich mich am Dienstag in der Nähe des Kanzleramts aufhielt, kann ich zufrieden sein, dass mich kein Terrorfahnder eingesammelt hat.

Pohlmann unterliegt vorläufig Radio Bremen

Der Bremer Bürgerschaftabgeordnete Jürgen Pohlmann (SPD) hatte Radio Bremen per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin untersagen lassen, über den Verdacht einer Mitgliedschaft Pohlmanns in einer DDR-Sabotage-Einheit zu berichten. Das Kammergericht hat diese Verfügung nunmehr kassiert.

Doch Pohlmann klagt in der Hauptsache weiter und hat den Bremer Rechtsstreit da anhängig gemacht, wo man so etwas besonders schön kann: in Hamburg.

4. November 2010

Jauchs Vertrag mit WDR rechtswidrig?

Ein hochinteressanter Streit ist derzeit am LG Köln anhängig. Ein verdienter WDRler will Jauchs Vertrag torpedieren, weil der WDR-Rundfunkrat bei der entscheidenden Sitzung am 13. Juli weder vollständig noch rechtmäßig zusammengesetzt gewesen sein soll. Nach den NRW-Wahlen vom Mai sei etwa die Linke nicht im Rundfunkrat vertreten gewesen. Zudem nahmen bei der fraglichen Sitzung mehrere Mitglieder des Rates nicht teil, weil am folgenden Tag die Wahl von Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin im Landtag stattfand.

Eigentlich aber geht des dem Kläger darum, dass die Polit-Show von Quiz-Onkel Jauch nun einmal etwas teuer ist.

3. November 2010

Twitternde Zimmerpflanze

Beim Besuch in den Räumen des Chaos Computer Clubs in Berlin fiel mir eine verdrahtete Zimmerpflanze auf: Diese Nerds haben doch tatsächliche eine Zimmerpflanze an Twitter angeschlossen! Über einen Detektor kann die Pflanze mitteilen, ob sie gegossen werden möchte, lädt etwa ihre Leser zu diesem Zweck in den Club ein.

Wer genau für den Plant Generated Conent haftet, ist unklar. Da die Pflanze sich primär für Wasser interessiert, ist mit Kommentaren zum aktuellen Streit über das Berliner Wasser zu rechnen. Hoffen wir, dass die Pflanze sich im Rahmen des geltenden Medienrechts hält …

Grenzen des Redigierens

Heute wird in den Blogs ein Urteil der 8. Zivilkammers des LG Hamburg als „Grundsatzurteil“ gefeiert, das einem Verlag untersagte, redigierte Texte eines Autoren zu veröffentlichen.

Fälle, bei denen es um Entstellung eines Werks geht, sind eher selten. Sofern vorliegend der Sachverhalt zutreffend geschildert wurde, das Werk also in seiner Form erheblich verändert wurde, lag evident ein unzulässiger Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht vor. Ob das Werk hierdurch besser oder schlechter wurde, ist rechtlich gesehen irrelevant. Sooooo spektakulär scheint mir diese Entscheidung nicht zu sein.

Dass sich Redaktionen in der Praxis um solche Autorenrechte nicht scheren, steht auf einem anderen Blatt. Da einem Autor jedoch „der Blick von Außen“ und die Distanz zum Werk fehlt, werden bei einer handwerklich versierten Redaktion die Texte nicht notwendig schlechter … Dass sich Verlage stark redigierte Versionen offenbar nicht autorisieren lassen, ist jedoch unverständlich.

LG Hamburg 308 O 78/10

2. November 2010

Verfassungsrichter klagt in Pressekammer

Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts, dem ein Juraprofessor wissenschaftliches Plagiat vorwarf, wehrt sich standesgemäß mit einer Klage. Und weil man in Karlsruhe so häufig lesen muss, bei welchem Gericht man so Äußerungen besonders gerne verbietet, setzte der Mann seine berufliche Kenntnis in die Praxis um und befasste die Hamburger Pressekammer mit dem Fall.

Ghost – Nachricht von Uwe

Ich hatte es ja abgelehnt, die Geisterbeschwörerin auf RTL beim Klöhnschnack mit dem toten Uwe Barschel zu kommentieren oder mir das überhaupt nur anzusehen. Gattinnen konservativer CDU-Funktionäre auf RTL sind mir selbst für Halloween zu gruselig. Daher verweise ich auf „Dittsche“, der dabei sogar zwei meiner eher skurrilen Mandanten erwähnt. Die freuen sich immer über PR …

1. November 2010

Netzwerk Recherche fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

Gerade packe ich meine sieben Sachen ein, weil es morgen wieder zum Landgericht Hamburg geht, wo ein Landrichter und seine beiden Beisitzer ihre einstweilige Verfügung verteidigen werden. Ein nicht in Hamburg wohnender Blogger hatte über eine zuvor gegen eine dritte Person ergangene einstweilige Verfügung berichtet, und angemerkt, ihm lägen schriftliche Zeugenaussagen vor, welche die verbotenen Behauptungen bestätigten. Eigene Stellungnahmen zur Sache oder zur Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen gab er nicht ab.

Darin sah das Landgericht Hamburg ein Zueigenmachen der verbotenen Äußerung und erließ gegen meinen Mandanten eine einstweilige Verfügung. Damit dürfte Gerichtsberiochterstattung nach Hamburger Spruchpraxis bei Äußerungsprozessen nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Dass sich die einstweilige Verfügung kaum mit der Karlsruher Rechtsprechung in Einklang bringen lässt, wo man die Meinungsfreiheit einigermaßen hoch hält, stört Hamburger Landrichter bekanntlich wenig.

Gegen den fliegenden Gerichtsstand, der die Landesgrenzen von Hamburg ungebührlich ausweitet, habe ich schon häufig gewettert. Nun hat sich endlich auch die Journalisten-Vereinigung Netzwerk Recherche dieses Themas angenommen, zu dem praktizierende Juristen eine einhellige Meinung haben (wenn sie nicht gerade sehr im Abmahnbusiness stecken). Auf einer Tagung in Dortmund wurde nun erstmals von einer namhaften Vereinigung die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands gefordert.

Der fliegende Gerichtsstand ist an sich nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern eine richterliche Deutung des § 32 ZPO. Die Rechtsprechung hätte diese Ausuferung des Foum Shoppings längst abstellen können. Einige Judikate gehen bereits in diese Richtung. Doch die Richter von St. Pauli freuen sich anscheinend über den Zuwachs an Aufgaben. Mögliche Gründe habe ich hier dargelegt.