Die Simulation des fatalen Ergebnisses ist eigentlich eine coole und drastische Art des Protests. Ich kann da allerdings nicht mitmachen, denn Zensur und dergleichen beuge ich mich grundsätzlich nicht. Außerdem muss den Grünen ja jemand ihre gebrochenen Wahlversprechen vorhalten. Dieses Blog wird das letzte sein, dass freiwillig dicht macht! ;)
Bei all dem Schrott, den ich in den vergangenen zwei Tagen seitens der von WikiLeaks übergangenen Journaille lesen musste, möchte ich auf einen aktuellen Beitrag der ZEIT hinweisen, der kenntnisreich die innere Struktur des Projekts WikiLeaks beleuchtet.
Den bislang erbärmlichsten Kommentar leistete sich der CICERO. Ich bin ja für Meinungsfreiheit, aber wenn DAS Journalismus oder auch nur eine Glosse sein soll, dann haben die Medien ein ungleich größeres Problem, als bislang angenommen.
Eins noch: Als das Hubschrauber-Video „auf dem Markt“ war, wollten es die Medien nicht bringen. Auch nicht Reuters, deren Fotograf ermordet worden war. So Medien, und jetzt kommt ihr!
Der Kollege Schweitzer weist auf eine interessante Entscheidung der Hamburger Pressekammer hin. Hat sich jemand missverständlich geäußert, so kann er durch einen Zusatz die richtige Deutung für die Zukunft klarstellen. Bislang musste man stur eine Unterlassungserklärung abgeben bzw. sich zur Unterlassung verurteilen lassen.
Die ist insbesondere für die Frage interessant, inwiefern Abmahnungen, die auf Unterlassung abzielen, erstattungsfähig sind. Das dürfte einigen Kollegen in Hamburg und Berlin den Tag versauen …
Die „alternativen“ Grünen haben sich unwählbar gemacht. Die Hamburger Grünen haben noch als letzte Amtshandlung vor dem Kollaps ihres Bündnisses den Jugendmedien-Stasi-Vertrag durchgewunken, die NRW-Grünen beugen sich angeblichen Koalitionszwängen. Hier eine bitterböse Persiflage auf die Grünen-Website.
Ich komme gerade von einer Radio-Talkshow, bei der ich mich mit dem bekannten Enthüllungs-Autor Hans Leyendecker über WikiLeaks gefetzt habe. Ich war heute kurzfristig aufgrund meines Kommentars bei Telepolis eingeladen worden.
Wenn sich ein US-Diplomat in Berlin von einem deutschen Politiker aus den Koalitionsverhandlungen erzählen lässt, betreibt er keine Spionage. Sich umzuhören ist seine Kernaufgabe.
Öhm, nö. Diplomaten müssen den Dienstweg ein- und Augen und Ohren bzgl. öffentlicher Quellen offen halten, nicht aber haben sie zu spionieren. Wenn ich mir als Diplomat von einem Informanten etwas erzählen lasse, das der Vertraulichkeit von dessen Dienstherrn unterfällt, dann ist das Spionage durch Anwerben bzw. Führen eines Agenten. Mit den Geheiminfos kann ja sonstwas passieren, sie können etwa als Kompromat zur Erpressung genutzt werden. Die juristische Bewertung ist irrelevant, die Herren Volksvertreter sind uns verpflichtet, nicht den Amis.
Am Landgerichd Schduaged schdreided si oi ehrenwerdr Undernehmr mid oim S21-Gegnr, dr nedd in „mafiöse Schdrukdure verschdriggd“ soi will. Zumindesch will r nedd, dess man des so sagd.
Vergleiche mid „organisierdr Kriminalidäd“ und d Bezeichnung „kriminell“ odr „Bedrug“ werde je no Einzelfall endschiede. Sogar im schöne Hamburg werde solche Ausdrügge im gischdige Moiungskambf manchmol erlaubd.
Mal sehe, was d Schduagedr mache. Die vom Äußernde gsehene „Verflechdunge zwische Bahn, Landesregierung, Banke und Bauwirdschafd“ würd sichr jede überrasche, weiß doch jedr, wie wirdschafdlich „Schduaged 21“ soi wird. 20 Minuade frühr vo Ulm no Schduaged! Noi, isch des gil, hajo, so isch des!
Wusschdet Sie, dess d Säle vom Oberlandesgerichds Schduaged zum Teil diefergelegd sind, gell?
Zum Thema Pressekommunikation eines Strafverteidigers halte ich es mit dem Kollegen Thilo Pfordte: Null.
Verteidigerkommentare in der Presse nutzen dem Mandanten genau nichts, können ihm aber schaden. Vor der Presse wie vor den Behörden gilt: Wer früher singt, sitzt länger.
Der öffentliche Arbeitsplatz eines Strafverteidigers ist der Gerichtssaal. Ende. Wer ins Fernsehen usw. will, soll sich halt beim „RTL-Supertalent“ bewerben. Strafverteidiger sind keine Pressesprecher, PR-Berater oder ähnliches, außerdem unterliegen sie einer beruflichen Schweigepflicht. Bewusste Prozessführung über die Medien nutzt nur, wenn man diesbezüglich ein Konzept hat – man sollte aber wissen, dass die meisten Strafrichter allergisch auf solche Mätzchen reagieren.
Herr Silbereisen, der gerne Volksmusiker ansagt, hatte gegen einen Internetdienst eine Unterlassungsverfügung erwirkt, weil der über das schwarze Schaf aus Silbereisens Mischpoke berichtet hatte. Weil der Maulkorbempfänger über diese Zensur in seinem Blog berichtete, versuchte der prinzlich vertretene TV-Star, nachzutreten und Ordnungsgelder zu erwirken.
Mit der Eigenberichterstattung über Verbote ist das so eine Sache, bei der einige Feinheiten zu beachten sind. Hatte er auch beachtet, was selbst das Landgericht Hamburg und das hanseatische Oberste so sahen.
Dann aber hatte der Mann auch Berichterstattung anderer Medien über seinen Fall zitiert, was offenbar als Verstoß gegen den Tenor bewertet wurde. Nun wartet der Delinquent auf die Vollstreckung. Statt der üblicherweise angedrohten 250.000,- Euro wurden nur 350,- festgesetzt. Ein Schnäppchenpreis, für 350,- Euro darf man einmal Bushido illegal downloaden … Also mir wäre das Ausleben meiner Meinungsfreiheit über die Beschneidung derselben locker 350,- Euro wert. Anderen auch, deshalb gehen bei dem Blogger gerade Spenden ein. Silbereisen-Fans könnten die locker finanzieren: In dem sie Produkte solcher Zensurgeister im Kaufregal verschimmeln lassen. Ob das schwer fällt? Nun ja: