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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Piratenweib wird Abmahnluder

Der Schockwellenreiter schimpft über eine Bloggerin namens „Piratenweib“, die sich nicht hinreichend referenziert sieht und daher Leute abmahnt. Trotz des plakativen Namens hat das Piratenweib, das gerade mit sehr fragwürdigen Abmahnungen auf Fischzug geht, nach meiner Kenntnis lediglich ein Parteibuch der Piratenpartei wie über 12.000 andere auch, übt aber keinerlei besondere Funktion aus.

UPDATE: Und diese Frau erteilt also Nachhilfe für das Referenzieren von Bildzitaten? Oups …

UPDATE: Das Piratenweib lässt mich wissen, dass es eine Erlaubnis für die Nutzung der in ihrem Blog verlinkten Graphik habe und ist jetzt sauer, weil ich einen falschen Eindruck erweckt hätte. Och … Wer der großzügige Urheber und Rechteinhaber ist, hat auch mir das Piratenweib allerdings bislang nicht verraten.

« Promi-Anwalt muss Karikatur und Urteilsveröffentlichung dulden – Banken-Geheimdienst »

Autor:
admin
Datum:
15. Oktober 2010 um 15:34
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienrecht,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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