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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Geldscheinbündel-Trick

Es gibt doch noch Gangster alter Schule, die solides Handwerk ehren und die Kunst der Täuschung mit einer beeindruckenden Chuzpé durchziehen! Okay, sie haben sich erwischen lassen, aber immerhin, einen solchen Scam einzufädeln und durchzuziehen erfordert erhebliches Geschick. Das Hamburger Abendblatt beschreibt den Trick:

Der Ablauf: Zuerst verwickelt einer der Täter das Opfer in ein Gespräch. Dann geht der zweite an den beiden vorbei und lässt wie zufällig ein Geldbündel fallen. Das wiederum hebt der erste Täter auf und steckt es ein – offensichtlich hat er nicht vor, den Fund zu melden. Dann kommt der zweite Täter, der das Geldbündel fallen ließ, wieder und fragt nach dem vermeintlichen Verlust. Das Opfer soll das eigene Bargeld zeigen, um zu beweisen, dass es das Geld nicht eingesteckt hat. Der Täter gibt vor, die Seriennummer überprüfen zu wollen. Dabei tauscht er das ihm anvertraute Geld gegen ein anderes Bündel aus – außen Euroscheine, innen wertlose ausländische Währung.

Den Nachwuchs-Gangstern empfehle ich im Knast zum Zeitvertreib die Lektüre von David W. Maurers  „The Big Con“, in dem etliche solcher Scams beschrieben werden. Auf diesem Buch basiert übrigens das Drehbuch zu „The Sting“ („Der Clou“). Ich biete auch Nachhilfekurse an …

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Autor:
admin
Datum:
10. Oktober 2010 um 10:42
Category:
Allgemein,Landgericht Hamburg,Strafrecht
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