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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sachliches zum Missbrauch

Die Psychologin Julia van Weiler von der (CDU-nahen!) Initiative Innocence in Danger sprach vor dem EU-Parlament über einen bislang selten thematisierten Aspekt über die Entstehung von Kinderpornographie. Dabei weist sie darauf hin, dass die Täter Videos auch zu dem Zweck machen, um ihre Opfer damit später einzuschüchtern, da sie scheinbar eine „Einwilligung beweisen“ können. So bitter für die Betroffenen die Vorstellung sein mag, dass diese für sie harten Momente in die Öffentlichkeit gelangen, so wenig stelle jedoch das Entfernen der Bilder aus dem Video eine wirkliche Lösung dar, weil diese erneut ins Internet eingespeist werden könnten.

Das eigentliche Problem sei, dass nach Aktenlage jeden Tag im Durchschnitt 32 Kinder missbraucht würde, die Dunkelziffer erheblich höher liege. Dem sei durch Aufmerksamkeit und Misstrauen der Eltern gegenüber dem häufig aus dem sozialen Nahfeld stammenden Tätern zu begegnen.

Verglichen mit den plumpen Wahlkampfauftritten der ehemaligen Familienministerin, die ihre greise Wählerschaft mit dem Hochhalten entsprechender Horrorbildern psychologisch unter Druck setzte und dabei die Kinder für Belange der Content-Industrie ein weiteres Mal missbrauchte, kann man solche sachlichen Beiträge wie den von Frau van Weiler nicht genug empfehlen. Wirklich sinnvolle Maßnahmen gegen Kinderschänder, etwa Informationsprogramme und Anlaufstellen für Eltern und Kinder usw., sind allerdings kein Wahlkampfthema.

Wer sich mit dem Thema auch nur ein bisschen beschäftigt hat, dürfte vom kürzlich vorgestellten Ergebnis der EU-geförderten Studie der „European Financial Coalition“ wenig überrascht sein: einen „Massenmarkt“ für Kinderpornographie im Internet gibt es so, wie es uns die CDU-Politiker und deren rückgratlosen Kollegen von Rot-Grün einreden wollen, offenbar nicht.

Was es gibt, ist die Content-Industrie. Wie verlogen die Internetsperrkampagne ist, wird hier deutlich:

« Frau Slomka ist sauer – EGMR zur Verdachtsberichterstattung »

Autor:
admin
Datum:
5. Oktober 2010 um 10:09
Category:
Allgemein,Beweise,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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