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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


22. September 2010

Hamburger Richter bringen Ex-RTL-Chef zum Schweigen über den Kölschen Klüngel

Die Süddeutsche berichtet:

Ruschmeier sieht das anders und erwirkte am 31. August vor der 24. Zivilkammer am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Thoma ist es nun verboten, den Eindruck zu erwecken, Ruschmeier habe zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Köln-Arena bereits beabsichtigt, zur Oppenheim-Esch-Holding zu wechseln.

Tja, auch Köln liegt halt in Hamburg. Buske weiß halt auch, was für die Kölner Jecken gut ist!

Waldorf und Stadler ;-)

Waldorf und Stadler aus der Muppets-Show schätzen gute Musik.

Ein deutscher RA Waldorf schätzt Musik dermaßen, dass er wegen Filesharing massenhaft abmahnt. Ähnlich regelmäßig bekommt er jedoch modifizierte Unterlassungserklärungen von einem deutschen RA Stadler …

Während sich die beiden Kanzleien wohl eingependelt haben, scheinen es andere immer noch nicht zu begreifen, wie Kollege Stadler heute schreibt.

ACTA: Die Piraten werden noch gebraucht …

Während in Schweden die Piratenpartei ihre Ziele klar verfehlt hat, schiebt man uns in der EU ACTA unter. Jede Wette, dass so gut wie kein Wähler weiß, was man uns da untergejubelt hat. Und nahezu jede Wette, dass man unseren verehrten Volksvertretern genug Sand in die Augen gestreut hat. Aber aus dem Internet kommt ja nach Meinung der Parlamentarier ohnehin nur das Böse. Die Medien spielen treudoof die Marschmusik, allen voran das HAHNEbüchene ZDF.

Wenn man sich den Neusprech ansieht, mit welchem die NRW-Grünen ihr Bekenntnis zu den CDU-Plänen als Notwendigkeit verkaufen wollen, dann ist eines jedenfalls klar: Wer das Internet in der gegenwärtigen Form für erhaltenswert hält, hat keine politische Alternative zur Piratenpartei, mögen die auch noch so chaotisch sein. In drei Jahren sind wieder Bundestagswahlen …

Nutzen wir das Internet, so lange es noch geht …

21. September 2010

LG Berlin: Springer darf nicht angebliche Emails von Minister verbreiten

Wie „kostenlose Urteile“ meldet, muss sich Brandenburgs Innenminister Speer nicht die Verbreitung angeblich von ihm stammender Emails bieten lassen. Problematisch waren sowohl Echtheit des Materials als auch der Gegenstand „Privatleben“, so dass das Landgericht Berlin seine einstweilige Verfügung bestätigte.

Die heutige Niederlage des Axel Springer-Verlags hinter BILD online jedoch nicht, Rücktrittsforderungen an den Minister zu überbringen, weil dieser der Vater für ein Mitte der 90 Jahre gezeugtes uneheliches Kind einer Ex-Geliebten sein könnte, für das Sozialleistungen bezogen wurden.

BILD argumentiert:

Tatsächlich zählt es zur Privatsphäre des Ministers, ob er Vater eines außerehelich geborenen Kindes ist.

Von öffentlichem Interesse dagegen ist aber, ob sich der Herr über 8900 Polizisten des Landes Brandenburg selbst über Recht und Ordnung hinweggesetzt haben könnte.

Wie gut, dass sich BILD stets an Recht und Gesetz hält, wo sie doch Herr über den Stammtisch von 8900 Polizisten ist, deren Privatleben stets so korrekt abläuft, wie es sich der Papst und die Jugendämter wünschen! Wo kämen wir denn auch hin, wenn  ein Rabenvater der Polizei Anweisungen gibt? Der Verkehr würde zusammenbrechen! Das Verbrechen würde in Brandenburg Überhand nehmen! Sodom und Gommora! Seuchen! Bürgerkrieg!

Hallo? Der Mann ist Politiker! Das ist nun einmal ein Job für Opportunisten. Insbesondere tritt der Mann für eine Partei an, die seit ihrer Gründung die Skandale und Doppelmoral nur so sammelt. So what? Ungleich interessanter sind Vorwürfe gegen Speer wegen Mauscheleien bei einem Immobiliendeal. Das aber ist wohl für den Boulevard nicht sexy genug.

20. September 2010

ZDF-Konservativer propagiert Netzsperren

Wenn man das ZDF verstehen will, muss man sich mit dessen Geschichte beschäftigen. Anfang des Jahres schrieb ich auf Telepolis:

ZDF und CDU

Dass diese parteipolitische Einflussnahme Kochs ausgerechnet das ZDF betraf, ist [extern] historisch delikat, war die Gründung des ZDF doch das Ergebnis von Bestrebungen der CDU, den als unbotmäßig erkannten Sendern der ARD durch das ursprünglich geplante Adenauer-Fernsehen eine willfährige, von der Industrie bezahlte Konkurrenz entgegenzusetzen. [extern] Kanzler Adenauer hatte zuvor bereits den damaligen NWDR, der ihm zu kritisch erschien, in den NDR und den WDR [extern] aufspalten lassen. Während ihm die Protestanten im Norden suspekt waren, hatte sich der Bonner Stratege vom WDR im katholischen Rheinland Loyalität erhofft – und war vom „Rotfunk“ bitter enttäuscht worden. Der im Kaiserreich sozialisierte Adenauer hatte sich mit der Unabhängigkeit der Presse nie arrangieren können, was er unter anderem während der [extern] SPIEGEL-Affäre eindrucksvoll bewiesen hatte.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht damals das private Projekt [extern] „Deutschland-Fernsehen GmbH“ verboten hatte, gestand man schließlich ab 1963 mit dem ZDF eine bundesweite öffentlich-rechtliche Alternative zu den ARD-Sendern zu. Als Zugeständnis an die Kulturhoheit der Länder gestand man ihnen die Sitze im Verwaltungsrat zu, die Koch zur Schwärzung des ZDF missbrauchte.

Die Parteipolitiker waren bereits damals einflussreich genug, um ihre Kandidaten zu platzieren: Als erster Intendant des ZDF wurde der stockkonservative Karl Holzamer berufen, wie Adenauer Mitglied im katholischen [extern] Ritterorden zum Heiligen Grab zu Jerusalem. Der langjährige ZDF-Intendant Dieter Stolte verbannte aus seinem Sender politisches Kabarett, welches der Regierung Kohl nicht gefällig gewesen wäre, und bekommt heute Geld vom Axel Springer-Verlag sowie von der [extern] CDU-nahen DVAG. In die Redaktion „Geschichte“ berief Stolte einen Historiker, der seinen Professorentitel an einer [extern] obskuren konservativen Hochschule unter Leitung des Nazi-Scharfrichters Filbinger erworben hatte. 20 Jahre später ermöglichte Adenauers „Enkel“ Helmut Kohl seinem Freund Leo Kirch dann doch noch das [extern] Privatfernsehen. Adenauers Propaganda-Kalkül ging 40 Jahre später auf: 2003 wählten die ZDF-Zuschauer in einer von Guido Knopp moderierten Show ZDF-Gründer Konrad Adenauer zum [extern] „Größten Deutschen“.

Das bedeutet nicht, dass die ARD die Intelligenz gepachtet hätte.  NDR-Veteran Ullrich Wickert etwa brachte dieses Jahr das Kunststück fertig, seinen Roman (urheberrechtlich geschütztes Werk) mit einer beweglichen Sache zu vergleichen, wobei er den rechtlich unsinnigen Begriff „geistiges Eigentum“ auch noch wörtlich nahm.

Aber was für einen Propaganda-Inzest sich gerade das ZDF leistet, um das Problem der Kinderpornografie und Kindermorde zur „Begründung“ der von der Content-Industrie herbeigesehnten Internetsperren zu instrumentalisieren, findet nicht nur netzpolitik.org befremdlich, sondern geht sogar der FAZ (Niggemeier) über die Hutschnur. Weiterer Kommentar beim Kollegen Stadler.

UPDATE: „Halt die Fresse Freifrau“ von Tim Renner

18. September 2010

„Im Internet erscheint der Beklagte (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte (…) unerlaubte Handlungen vornimmt“

Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?

Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu „denunzieren“.

Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der „Nötigung“ und „Erpressung“, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:

„Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.“

Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen … :-P

Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?

Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat … ;-)

Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …

17. September 2010

500 Millionen Freunde

Mit großer Spannung warte ich schon seit Wochen auf den Film „500 Millionen Freunde“ (The Social Network), doch noch bis zum 7. Oktober muss ich mich gedulden.

Die Macher überzeugen schon durch die Verwendung der Cover Version „Creep“ (Radiohead) von  Scala And Kolacny Brothers. Bevor das jetzt jemand per Filesharing downloaded, besser gleich bei Youtube anhören … ;-)

16. September 2010

Mubaraks Zaubertrick

An diesen klassischen Zaubertrick hier, bei dem auf magische Weise ein Zwerg verschwindet und wieder erscheint, je nachdem, wie das Vexirbild zusammengesetzt ist, erinnerte mich der aktuelle Zaubertrick des ägyptischen Präsidenten Mubarak. Photoshop machts möglich!

15. September 2010

BILD-lesende Schöffin lässt Prozess platzen

Hatte die BILD-Zeitung diese Woche mit einer Philippika gegen die sexualisierten Show-Stars gewettert, die unsere Kinder verderbten, so besann sich das Blatt nunmehr wieder auf seine Qualitäten und offerierte heute links oben die in Berufskleidung gewandete Lady Gaga, also ob nichts gewesen sei.

Doch nunmehr griff die BILD-Zeitung auch in einen ernsthaften Prozess am Landgericht Darmstadt ein, denn sie hielt es für eine gute Idee, nicht unkenntlich gemachte Fotos der Angeklagten zu veröffentlichen. Als der Anwalt diesen Pranger tadelte, meinte eine Laienrichterin:

„Wo sind wir denn?“, fragte daraufhin die Schöffin. Sie fuhr fort: „In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen.“

Oups. Anders als in der Presse bildet man sich im Gerichtssaal (hoffentlich) erst am Ende des Prozesses eine Meinung.

Ich persönlich habe nie verstanden, wieso man noch immer Laienrichter mit der Strafrechtspflege betraut, zumal sich der Vorsitzende Berufsrichter praktisch immer durchsetzt. Aber ich will mich nicht beschweren: mir ist es einmal gelungen, ein Schöffengericht zu einem so milden Urteil zu bewegen, das ich aus juristischer Sicht nie für möglich gehalten hätte. Das war allerdings wirklich mehr Glück als Verstand.

14. September 2010

Unfreiwillige Sternstunde von SPIEGEL-TV

Ein SPIEGEL-TV-Fuzzy wollte einen tendenziösen Beitrag über den Islam machen, und versuchte, von Moslems „repräsentative“ Statements zu provozieren, welche die Steinigung für Ehebruch billigen. Ein couragierter wie temperamentvoller Moslem belehrte den Zerr-SPIEGELer bibelfest über die Leidreligion des Abendlandes.

Bei Beiträgen dieser Art steht das Drehbuch gewöhnlich fest, man sucht nützliche Idioten, denen man das Statement quasi in den Mund legt und sendet dann genau diesen Ausschnitt. Wie schön, dass hier zurückgefilmt wurde! Ein Lehrstück für Medienkompetenz.

Via fefe.