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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


30. September 2010

Stuttgart 21-Demo: Polizeigewalt gegen Schüler

Angemeldete Schülerdemo gegen Protzprojekt: 9 gebrochene Nasen, etliche Tränengasverletzte, keine Sanitäter, dafür Polizeikessel. -> TAZ

UPDATE: Ein Blinder.

UPDATE:

MDR

Insgesamt hätten bis zum späten Nachmittag etwa 1.000 Menschen Augenverletzungen erlitten, teilten die Projektgegner mit. Hinzu kämen etliche Prellungen, Platzwunden, Verletzungen an Bändern und andere Verletzungen. Bei einer minderjährigen Demonstrantin sei eine Gehirnerschütterung festgestellt worden. Die Krankenhäuser in Stuttgart seien überlastet.

Der Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster räumte ein, dass bei dem Polizeieinsatz Kinder verletzt wurden. „Es war ein trauriger Tag für Stuttgart.“ Die Vorkommnisse müssten geprüft werden. „Ich bedauere sehr, dass Menschen verletzt wurden und vor allem dass Kinder und Jugendliche zu Schaden gekommen sind“, erklärte er am Donnerstagabend.

Wie kann es sein, dass man für die Ausübung der Meinungsfreiheit niedergeknüppelt wird? Vor 21 Jahren hatten wir etwas sehr ähnliches in Leipzig.

Filesharing: Kommt jetzt die Vertragsstrafewelle?

Es ist schon eine Seuche: Da lädt jemand in einem Moment der Schwäche per Filesharing ein Hitalbum runter – alles Hits, die man völlig legal im Netz auch bei Youtube hören, im Rundfunk mitschneiden oder auf dem Schulhof via USB-Stick tauschen könnte. Und schon klebt er im Netz der Abmahnindustrie. Nicht nur für jeden einzelnen Titel hat dieser Sünder eine Abmahnung zu erwarten, denn für jeden Titel können unterschiedliche Rechteinhaber gesondert Abmahnungen verlangen. Ein Fass ohne Boden!

Doch der Blutdurst der Massenabmahner ist nicht mit dem Abmahnbusiness alleine gestillt: Denn wer sich einer Abmahnung erwehren will, der gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die jedoch nur dann rechtsbeständig ist, wenn sich der Sünder einem Vertragsstrafeversprechen unterwirft. Im Regelfall erzielt ein solches den pädagogischen Effekt, dass der Sünder von seinem Treiben ab- oder sich nicht mehr erwischen lässt.

Nun melden die Kollegen von IP-Notiz, dass man sich durchaus auch an der Vertragsstrafe gütlich tun möchte. So verlangt ein gewisser Herr Bushido, selbst wegen Urheberrechtsvergehen verurteilt, von einem Liebhaber seiner – nennen wir es mal „Musik“ – wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung 5.000,- Euro. Das ist ein Betrag, den der typischerweise jugendliche Hörer solcher Missklänge normalerweise nicht rumliegen hat.

Professionalität hin oder her: Was muss dieser Bushido wohl für ein widerwärtiger Mensch sein, der seine Fans dermaßen über den Leisten zieht? Und wird es nicht einmal Zeit, dass die Medien diesen Typ von der Bühne verweisen?

29. September 2010

David Schraven macht künftig „Post von Wagner“

Der Ruhrbarone-Blogger und Möchtegern-Leyendecker David Schraven war mir schon mehrfach als pöbelnder Zeitgenosse aufgefallen. Als Enthüllungsjournalist ist man allerdings nur unwesentlich mehr wert als seine Informanten, die einem Vertrauen schenken, weil man ihnen ein Sprachrohr gibt. Man ist ein besserer Briefkasten, selten mehr. Natürliche Bedrohung dieser gefühlten Position des Alpha-Journalisten ist WikiLeaks, die den Job ungleich effizienter machten.

Heute nun beleidigt Schraven die Leser mit einer unterirdischen Story in „Der Westen“ über WikiLeaks-Aussteiger Daniel „Schmitt“ Domscheit-Berg. Eigentlich nicht einmal über ihn, sondern über dessen Frau. Der Möchtegern-Leyendecker hat nämlich spitz gekriegt, dass Domscheit-Berg verheiratet ist, was unter professionellen Journalisten eigentlich als Privatleben gilt und von keiner journalistischen Relevanz ist. Eine solche könnte man mit Fussnägelrollen noch konstruieren, weil sich die politisch interessierte Frau per Twitter usw. positiv über WikiLeaks geäußert hat, was allerdings nicht wirklich ein Thema ist.

Nun hat Jahrhundert-Journalist Schraven jedoch „recherchiert“, dass die Frau des Ex-WikiLeakers für ein weltbekanntes Softwarehaus arbeitet und dort mit PR befasst ist. Und da Schraven noch immer nicht der großen Coup für seine Leyendecker-Karriere zugeflogen ist, saugt er sich den heute aus den Fingern und beginnt eine Karriere als Verschwörungstheoretiker:

Fördert [Firma] WikiLeaks?

Die Frage ist, ob eine [Firma]-Lobbyistin auf diese Weise WikiLeaks öffentlich unterstützen kann? Hat sie eventuell sogar noch mehr gemacht? Ist sie etwa im Auftrag von [Firma] eine der heimlichen Unterstützerinnen im Hintergrund von WikiLeaks?

Meine Fresse … Dass sich selbst ein Schraven noch unter sein Niveau begeben kann und „Post von Wagner“ zu unterbieten versucht, also ne, wirklich …

Was der Super-Journalist NICHT schreibt: Beide hatten ihre Berufe bzw. Positionen schon sehr lange, bevor sie einander per Zufall kennenlernten.

Kompa an Schraven:

  • Auch die Frau eines WikiLeakers darf privat Twittern und von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Es gibt keinen Anlass, ihren Arbeitgeber oder ihr Arbeitsverhältnis in Misskredit zu bringen.
  • Behauptungen in Frageform sind presserechtlich trotzdem Behauptungen, für die man ggf. Beweis erbringen muss. Auch für Verdachtsberichterstattung gibt es gewisse Regeln.
  • Die WikiLeaker sind Kollegen von Journalisten, die euch kostenlos zuarbeiten. Gewisse Dinge tut man einfach nicht.

Die Firma, die Schraven gnädigerweise befragte, blieb locker: Privatsache ist Privatsache, soziales Engagement von Mitarbeitern wird sogar geschätzt. Warum Schraven zur Hetzjagd aufruft und hirnrissige Verschwörungstheorien ausgibt, muss man nicht verstehen.

UPDATE: Schraven ist offenbar nicht mehr bei den Ruhrbaronen.

BKA will „Besitz von links“ kriminalisieren

Wie Heise berichtet, will das Bundeskriminalamt „den Besitz von Links“ kriminalisieren.

* Facepalm *

Wobei „Besitz“ juristisch ja eigentlich nur an körperlichen Sachen denkbar ist. Naja, obwohl, man kann allerdings auch im „Vollbesitz“ seiner geistigen Kräfte sein. Ob einer solcher Besitz bei den Leuten vom BKA vorliegt, die solche Zensur fordern, mag jeder selbst entscheiden. Die bewegen sich mit ihren feuchten Träumen gefährlich nahe am Pre-Crime.

Zum Hintergrund sollte man wissen, dass es praktisch keinen über bloße Links erreichbaren Markt für KiPo gibt. Was es aber gibt, sind die handfesten Begehrlichkeiten der Content-Industrie und die Interessen der Propaganda, die gerne das Internet auf Deutschland begrenzen würden, wo das Landgericht Hamburg für Ordnung sorgt.

BVerfG zur Meinungsfreiheit der Bundeszentrale für politische Bildung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mal wieder zum Persönlichkeitsrecht geäußert, das nicht nur durch Äußerung von Privatleuten, sondern auch durch die von staatliche Institutionen beeinträchtigt werden kann. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte sich von einem Autoren distanziert, mit dessen Artikel sie nachträglich dann doch nicht so ganz einverstanden war. Diese öffentliche Distanzierung stand dem Staat so nicht zu, meint man in Karlsruhe.

Die Entscheidung kommentiert – wie immer fundiert – der Kollege Stadler.

28. September 2010

CDU-Zoff

Feind – Todfeind – Parteifreund.

An Landgericht Essen hatte ein CDU-Bonze nichts Besseres zu tun, als seine Parteifreundin wegen einer belanglosen – angeblichen – Äußerung vor den Kadi zu zerren. Die verpflichtete sich schließlich, die angeblich ohnehin nicht gemachte Äußerung auch in Zukunft nicht zu äußern.

Wenn unsere Gerichte dazu beitragen, das solche Peinlichkeiten offen ausgetragen werden, ist das nur zu begrüßen. Dann weiß der Wähler wenigstens, was das für Gestalten sind, die da um seine Stimme buhlen … ;-)

27. September 2010

Wikipedia-Konferenz in Leipzig

Eigentlich war ich für die am Wochenende abgehaltene Tagung „Wikipedia – Ein kritischer Standpunkt“ akkreditiert gewesen, bei der sich ursprünglich nur Akademiker zum Austausch angesagt hatten. Wikipedia ist eine großartige Idee, die sich jedoch wegen der zahlreichen Klügeren, die nachgegeben haben, in den Händen von eher schlichten Gemütern befindet. Die wohlmeinenden Kommunikationsforscher hielten es für eine gute Idee, die Veranstaltung auch durch Präsenz aktiver Wikipedianer zu bereichern.

Diese PR-Chance ergriff der streitbare Verein Wikimedia Deutschland e.V. (WMD), um sich an die Veranstaltung ranzuwanzen. So boten die WMDler Workshops an, darunter einen ausgerechnet  zum Thema Persönlichkeitsrechte – ausgerechnet der Verein, der kein Problem damit hat, meine Persönlichkeitsrechte permanent zu missachten. Außerdem organisierte WMD für Samstag einen RoundTable, der dann auch noch von einem WMD-Mann geleitet wurde. Aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit diesen Leuten habe ich es daher aus hygienischen Gründen vorgezogen, der Veranstaltung fernzubleiben, denn meine Freizeit verbringe ich dann doch lieber mit appetitlichen Zeitgenossen.

Eine gute Entscheidung, denn wie mir heute berichtet wurde, hat dieser RoundTable und dessen nicht unparteiische Moderation meine schlechten Erwartungen noch unterboten. Der neureiche WMD hat es sich nicht nehmen lassen, auf Vereinskosten sogar Jubelperser ankarren zu lassen. Hier fasst ein (der Veranstaltung gegenüber offenbar sehr kritisch eingestellter) Blogger die Tagung zusammen. Der Bloggerin Anna Roth scheint er mit seinem Spott allerdings ein Stück weit Unrecht zu tun, denn die Existenz der Wikipedia-Stammtische sind nur den wenigstens überhaupt bekannt, zumal diese eher der Klüngelei als der Selbstreflexion dienen. Mal gespannt, was auf den für die kommenden Wochen versprochenen Videos zu sehen ist.

Ach ja: Die drei WMD-Workshops zogen gerade einmal 7 (in Worten: sieben) Interessenten an … Übrigens: Nach der misslungenen Podiumsdiskussion vom letzten November hatten die neureichen WMDler im Blog versprochen, künftig aus ihren Fehlern zu lernen und kritikoffenere Veranstaltungen durchzuführen. Den Lippenbekenntnissen sind bislang keine Taten gefolgt.

UPDATE:

Prof. Haber schreibt in seinem Blog:

Die Bilanz nach anderthalb Tagen (den Pre-Workshop nicht miteinberechnet) ist durchzogen. Der Versuch, Wikipedisten und Wikipedianer an einen Tisch zu kriegen, hat ganz offensichtlich nur teilweise funktioniert. Dies wohl in erster Linie deshalb, weil von Seiten der Wikipedisten Wikipedianer kaum Interesse bestand, auf die wissenschaftlichen Diskussionen, die in Leipzig geführt wurden, einzugehen. Dies äusserste sich zum einen in teilweise ziemlich unqualifizierten Diskussionsbeiträgen, zum anderen in einer online praktizierten Diskussionskultur, die als für akademische Gepflogenheiten doch eher unüblich bezeichnet werden muss.

(…) Damit spiegelt sich in den Reaktionen auf die Konferenz ziemlich genau der hämische Pennälerton wider, der auch auf den Diskussionsseiten der deutschsprachigen Wikipedia schon viele Interessenten vertrieben hat.

(…)

Die mangelnde Dialogbereitschaft der Wikipedianer mit der Wissenschaft hat sich aber nicht nur im Niveau, sondern auch in einem grundlegenden Abwehrreflex wissenschaftlichen Argumentationsweisen gegenüber gezeigt.

(…) Was übersetzt bedeutet: Was zum Wikipedia-Diskurs gehört, bestimmen wir, und das, was wirklich mit Wikipedia zu tun hat, das kennen wir alles schon. Oder noch einfacher: Wir wissen, was wir zu wissen brauchen, und der Rest interessiert uns nicht. Also lasst uns doch in Ruhe.

Bevor ich die echten Wikipedia-Forscher Stegbauer und Pentzold interviewte, hatte ich letztes Jahr Gelegenheit, mit einem fiktiven Wikipedia-Forscher aus der Zukunft zu sprechen: Prof. Driverman! ;-)

26. September 2010

Kachelmanns Gerichtsreporterinnen

Der Kachelmann ist wirklich nicht zu beneiden: Obwohl noch unverurteilt, wird er mit zwei der nervigsten Gerichtsreporterinnen bestraft, ohne die Möglichkeit, diese in einer Dusche fesseln zu können …

Da wäre zum einen Emma-Gründerin und BILD-Leserreporterin Alice „Schwanz ab!“ Schwarzer – erwarb sich vor Jahrzehnten gewisse Verdienste um die Rundfunkfreiheit, ist aber nur in Maßen erträglich – und nervt insbesondere dann, wenn sie alles durch ihren Filter sieht. Zum andern die mit ihr verfeindete SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die sich als gläubige Katholikin darstellen lässt, was außerhalb Bayerns eher uncool bis naiv aussieht.

Die FAZ hat einen lässigen Beitrag über die beiden Diven, die Kachelmann die Bühne streitig machen.

25. September 2010

Rückrufsrecht einer Jugendsünde

Im Persönlichkeitsrecht wird häufig diskutiert, ob es ähnlich wie beim aus dem Urheberrecht bekannten „Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung“ auch eine Rücknahme der Einwilligung aus § 22 KunstUrhG („Recht am eigenen Bild“) gibt. Standardfall sind Aktfotos, die dem Abgelichteten später einmal unangenehm werden. Soweit bekannt, wurde ein solcher Fall bislang nicht entschieden. Es gab mal die Sache mit der Zweitverwertung eines Aktbildes in einem Biologiebuch, bei dem man sich darüber gestritten hat, ob diese Nutzung noch von der Einwilligung umfasst gewesen war.

Nunmehr hat der Kollege Schertz für eine Schauspielerin, die ihr Debut in einem Erotikstreifen gab, eine einstweilige Verfügung gegen einen großen Kölner Privatsender erwirkt, der für die nächtliche Ausstrahlung entsprechender Naturfilme bekannt ist. Bereits 2004 hatte das Berliner Kammergericht der Bildzeitung einen Bildausschnitt wegen des höhnischen Kommentars untersagt.

So sehr man den Geltungsanspruch der moralisch geläuterten Schauspielerin nachvollziehen mag, aber bei Annahme einer „Verjährung von Einwilligungserklärungen“ werden es künftig Filmproduzenten oder Verleger schwer haben, rechtssichere Verträge zu machen. Was wäre, wenn eine Schauspielerin eine Nazi-Braut spielt und 20 Jahre später nicht mit dem Nazi-Thema in Verbindung gebracht werden will? Oder wenn ein Darsteller seine Religion ändert und plötzlich nicht mehr fluchend oder Schweinefleisch-essend gezeigt werden will?

Dem Kölner Sender ist es nun verboten, aber die haben bereits von Anfang an das Spiel mit der Aufmerksamkeitsökonomie beherrscht. Thoma hatte sogar die Journalisten beim Sendestart darum gebeten, „Dreck auf uns zu werfen“, damit jeder, der Erotik im TV suchte, wusste, wo es „Rammeln, Titten, Lümmeln“ zu suchen galt. Was die Kölner nicht können, das kann das Internet. Es bedarf keiner 20 Sekunden, um via Google den Porno der Schauspielerin zu finden.

Meines Erachtens wäre die Schauspielerin besser beraten gewesen, mit dem Sender einen diskreten Deal zu machen oder den Sender stillschweigend zu boykottieren. Aber sie wäre nicht die erste Mandantin des Kollegen, die durch ihre Verbotswünsche erst recht Medienaufmerksamkeit genießt.

Was das Rückrufsrecht betrifft, so ist dies im Urheberrecht an eine Entschädigung des Rechteerwerbers geknüpft, so dass die Aktion der Schauspielerin nicht ganz ungefährlich ist. Die macht sich allerdings noch im Gegenteil Hoffnung auf Geldentschädigung.

UPDATE: Und hier gibt es wie immer fachmännischen Support vom Kollegen Dörre.

23. September 2010

Art. 5 GG: BILD haut mächtig auf die Kacke

Der Axel Springer Verlag is not amused vom Berliner Maulkorb, private Emails zur Berichterstattung über private Sachverhalte eines Ministers heranzuziehen. So ganz privat isset nich, denn der gute Mann steht im Verdacht, ein uneheliches Kind am Staatsvermögen teilhaben zu lassen, wie es etliche Rabenväter zu tun pflegen, die „das System verstanden haben“. Dass unsere Politiker zur Korruption tendieren, scheint für BILD Nachrichtenwert zu haben.

Nachdem bislang nur der Print-Ausgabe auf die Finger gehauen wurde, hat jetzt auch die online-Ausgabe einen hinter die Löffel bekommen.

By the way: Was Boulevardberichterstattung betrifft, so hat die BILD-Zeitung nun eine Informationsquelle über Beziehungslagen aufgetan, die man wohl der freiwilligen Öffentlichkeit zurechnen darf: Tattoos!

Hier kann man trefflich streiten, ob das Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Diskretionswünsche des Ministers überwiegt. BILD jedenfalls ruft das Ende der Pressefreiheit aus. DJV-Konken springt bei:

„Es ist mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Landgericht Berlin den Minister unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung stellt“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. „Die Zeitungen der Axel Springer AG, wie die hier recherchierende ‚Bild‘-Zeitung, müssen wie jedes andere Medium des Verlages die Möglichkeit haben, über die Tatsachen und Umstände berichten zu dürfen, die den Verdacht gegen den Minister nähren.“

Rechtlich ist der Fall insoweit speziell, als das die privaten Mails von einem Notebook stammen sollen, das abhanden gekommen war. Man wird sich vor Gericht wohl auch streiten, ob man insoweit auch das Fernmeldegeheimnis fruchtbar machen kann, da die Emails nur an die berchtigte Empfängerin abgesandt wurden, die da wohl ein Wörtchen mit zu reden hat.

UPDATE: BILD hat Ziel erreicht: Der Minister tritt zurück. Der schöne Presseprozess hat also nix genutzt.