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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Art. 5 GG: BILD haut mächtig auf die Kacke

Der Axel Springer Verlag is not amused vom Berliner Maulkorb, private Emails zur Berichterstattung über private Sachverhalte eines Ministers heranzuziehen. So ganz privat isset nich, denn der gute Mann steht im Verdacht, ein uneheliches Kind am Staatsvermögen teilhaben zu lassen, wie es etliche Rabenväter zu tun pflegen, die „das System verstanden haben“. Dass unsere Politiker zur Korruption tendieren, scheint für BILD Nachrichtenwert zu haben.

Nachdem bislang nur der Print-Ausgabe auf die Finger gehauen wurde, hat jetzt auch die online-Ausgabe einen hinter die Löffel bekommen.

By the way: Was Boulevardberichterstattung betrifft, so hat die BILD-Zeitung nun eine Informationsquelle über Beziehungslagen aufgetan, die man wohl der freiwilligen Öffentlichkeit zurechnen darf: Tattoos!

Hier kann man trefflich streiten, ob das Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Diskretionswünsche des Ministers überwiegt. BILD jedenfalls ruft das Ende der Pressefreiheit aus. DJV-Konken springt bei:

„Es ist mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Landgericht Berlin den Minister unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung stellt“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. „Die Zeitungen der Axel Springer AG, wie die hier recherchierende ‚Bild‘-Zeitung, müssen wie jedes andere Medium des Verlages die Möglichkeit haben, über die Tatsachen und Umstände berichten zu dürfen, die den Verdacht gegen den Minister nähren.“

Rechtlich ist der Fall insoweit speziell, als das die privaten Mails von einem Notebook stammen sollen, das abhanden gekommen war. Man wird sich vor Gericht wohl auch streiten, ob man insoweit auch das Fernmeldegeheimnis fruchtbar machen kann, da die Emails nur an die berchtigte Empfängerin abgesandt wurden, die da wohl ein Wörtchen mit zu reden hat.

UPDATE: BILD hat Ziel erreicht: Der Minister tritt zurück. Der schöne Presseprozess hat also nix genutzt.

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