Eigentlich ist es der lebendige Strauß-Clan, der da grantelt gegen Wilhelm Schlötterer. Die werfen dem ehemaligen bayerischen Finanzbeamten laut Nürnberger Nachrichten Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verletzung des Steuergeheimnisses vor. Schlötterer nennt Strauß
einen »korrupten« Politiker; es sei in seinem Umfeld um die Gier nach Macht und Geld gegangen, um Begünstigung befreundeter millionenschwerer Unternehmer und um Eingriffe in amtliche Entscheidungen – kurz, um die Ausbeutung des Staates für Partei- und Privatinteressen.
(…) Schlötterer, Jahrgang 1939, hat FJS (wie berichtet) in seinem Buch bezichtigt, illegal ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe angehäuft und nicht versteuert, Provisionen von Waffenhändlern bezogen und große Summen auf Schweizer Konten deponiert zu haben. Nach seinem Tod hätten auch die Strauß-Kinder das Erbe vor dem Fiskus verborgen.
Und er
thematisiert auch immer wieder die Nürnberger Diehl-Affäre und fordert die Rehabilitierung der Betriebsprüferin M. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass der Diehl-Konzern von einer Steuerschuld von 30 Millionen Euro befreit wurde – vergebens.
Bislang wurde zivilrechtlich noch nichts (erfolgreiches) unternommen. Die Sträuße werfen Schlötterer u.a. einerseits vor, keine Quellen zu benennen – andererseits Verletzung des Steuergeheimnisses. Tja …
Noch etwas ist interessant: Der BND-Boss sagte, er lese gerade Henning Mankell. Nun ja, der Autor macht ja gerade außenpolitische Schlagzeilen, denn er sitzt im Knast einer Nation, deren nicht gerade zimperliche Auslandsgeheimdienst traditionell mit dem BND eng zusammenarbeitet. Das könnte spannend werden …
In der Neverending Story Schertz ./. Schälike begab sich der Kollege Dr. Schertz heute persönlich in den Gerichtssasl, um für seine Persönlichkeitsrechte und 20.000,- Euro zu streiten. Es war unschwer zu erkennen, dass der Vorsitzende Richter Mauck dem Ansinnen nicht Folge leisten würde. Während der Verhandlung kam es bei den beiden miteinander erfahrenen Parteien wie schon häufig zu den Temperamentsausbrüchen. Die Frage von Schertz, ob Richter Mauck das Blog Buskeismus verfolge, verneinte dieser.
Schließlich machte Dr. Schertz, der u.a. spektakulär mit einer „Stalking-Verfügung“ gescheitert war, etwas, das sonst nur solche Leute wie Schälike machen: Er stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Berliner Presserichter. Funktioniert (außer im Fall von evidenten Interessenkonflikten) eigentlich nie. Schälike hatte das beim gleichen Richter(!) schon vorexerziert. Kopiert also Dr. Schertz den Blogger Schälike?
Donnerstag, den 10.06.2010 geht es in Berlin mit vier Sachen dort weiter. Demnächst stehen einige Termine zwischen den Kontrahenten am Landgericht Köln an, wo es ebenfalls schon mal Befangenheitsanträge hagelte. Warum wohl der Berliner Anwalt den Hamburger Blogger in Köln verklagt? Und falls Köln nicht so will wie der Promi-Anwalt, so bietet der Fliegende Gerichtsstand noch genug andere Landgerichte, bei denen man es ja mal versuchen kann.
Ein (bzw. sogar „der“) Journalist hat mich wegen meiner kritischen Haltung zur Hamburger Presserechtskammer interviewt. Der Telefontermin dauerte 45 Minuten, das Gespräch dampfte man auf einen Text ein, der mir vorlegt wurde – zum Glück, dachte ich, denn redaktionelle künstlerische Freiheit soll bitte nicht in meinem Mund stattfinden. Gedruckte Worte wollen weise gewählt sein.
Die Redaktion nahm jedoch den alten Text als Grundlage und besserte nur stellenweise aus – ohne weitere Rücksprache. Während ich mit der gedruckten Fassung wohl leben muss, werden in der online-Fassung wenigstens die gröbsten Schnitzer beseitigt. Andererseits: Ich könnte jetzt natürlich zu Richter Buske rennen … ;-)
Für die Nachwelt hier aber die einzig autorisierte Fassung:
Kasten:
Markus Kompa ist Rechtsanwalt und bloggt zu medienrechtlichen Themen unter kanzleikompa.de. Er beschäftigt sich häufig mit den Urteilen, die die Zivilkammer 24 (Pressekammer) und die für Internet-Sachen zuständige Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg fällen. Kompa hat dort auch einige Blogger vertreten.
Interview:
Wann ist Ihnen zum ersten Mal aufgefallen, dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg besonders harte Urteile fällt? Gab es einen besonderen Anlass, der Sie dazu motiviert hat, sich mit dieser Institution zu beschäftigen?
Das war 2006. Ich schrieb damals einen juristischen Kommentar zum Recht am eigenen Bild, und bei der Recherche hat es mich zunächst irritiert, dass die Hamburger Urteile häufig im Widerspruch standen zu dem, was vorher der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hatten. Im selben Jahr bin ich in Hamburg in eigener Sache belangt worden. (more…)